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Rechtsprechung
   BSG, 04.03.1982 - 4 RJ 13/81   

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BSG, 04.03.1982 - 4 RJ 13/81 (https://dejure.org/1982,3230)
BSG, Entscheidung vom 04.03.1982 - 4 RJ 13/81 (https://dejure.org/1982,3230)
BSG, Entscheidung vom 04. März 1982 - 4 RJ 13/81 (https://dejure.org/1982,3230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freie Lebensgemeinschaft; Versicherung des männlichen Partners; Witwenrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 137
  • NJW 1982, 1894
  • MDR 1982, 698
  • VersR 1982, 971
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 04.03.1982 - 4 RJ 13/81
    eheähnliche Gemeinschaften hinsichtlich der materiellen Grundlage gegenüber rechten Ehen nicht zu begünstigen, in Einklang stehe (BVerfGE 9, 20, 35).
  • BSG, 14.05.1981 - 4 RJ 105/78

    Auslegung des § 1264 RVO bei Ansprüchen aus Witwenrente - "hinkende Ehe"

    Auszug aus BSG, 04.03.1982 - 4 RJ 13/81
    4 RJ 105/78 - (JZ 81, 668 = FamR281, 767 = NJW ausgeführt hat, entspricht die Hervorhebung des familienrechtlichen Status der Witwe in @ 126h RVO auch dem Grundgedanken des besonderen Schutzes von Ehe und Familie in Art. 6 Grundgesetz (GG).
  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund

    Auszug aus BSG, 04.03.1982 - 4 RJ 13/81
    Die entsprechende Anwendung des ® 1264 RVO auf Partnerinnen einer freien Lebensgemeinschaft (zu diesem Begriff: Gernhuber, Ehe und Familie als Begriffe des Rechts, FamRZ 81, 721, 725) ist nicht geboten (vgl dazu BSG, Urteil vom 12.11.1981 - 7 RAr 21/81 -).
  • BGH, 25.11.2010 - VII ZB 5/08

    Forderungspfändung: Pfändungsschutz für Ansprüche aus einer privaten

    Ihre Erstreckung auf die Lebensgefährten im Wege der Analogie lehnt die Rechtsprechung mangels planwidriger Regelungslücke zu Recht ab (BSG, BSGE 53, 137, 138; NJW 1995, 3270, 3271; vgl. auch BVerfG, NJW 2003, 3691; NJW 2005, 1709).
  • BGH, 19.06.1984 - VI ZR 301/82

    Unterhaltsschaden (Haushaltsführung) nach Aufnahme einer eheähnlichen

    Der Bundesgerichtshof hat mit guten Gründen eine Gleichsetzung der eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit der Ehe stets abgelehnt (s. Rechtsprechungsnachweise bei Boujong = aaO; ferner BSG Urt. v. 4. März 1982 - 4 RJ 13/81 - NJW 1982, 1894; für viele: Diederichsen, NJW 1983, 1017 f).
  • BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10

    Keine Witwenrente (§ 46 SGB 6) für überlebende Partnerin einer nichtehelichen

    Die Beschwerdeführerin geht selbst und zu Recht davon aus, dass die deutschen Gesetze - hier konkret § 46 SGB VI - unter "Witwe" nur den Überlebenden einer - hier unstreitig nicht vorliegenden - zivilrechtlich wirksam geschlossenen Ehe verstehen (vgl. etwa BSGE 53, 137 ; BSG, Urteil vom 30. März 1994 - 4 RA 18/93 -, NJW 1995, S. 3270 ; Löns, in: Kreikebohm, SGB VI, 3. Aufl. 2008, § 46 Rn. 4).
  • BSG, 10.05.1990 - 3 RK 23/88

    Gesetzliche Krankenversicherung - Familienhilfe - Eheähnliche Gemeinschaft

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe schon in anderem Zusammenhang entschieden, daß Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft Ehegatten nicht gleichstünden (Urteil vom 4. März 1982 BSGE 53, 137 = SozR 2200 § 1264 Nr. 5).

    So hat es das BSG im Urteil vom 4. März 1982 (BSGE 53, 137 = SozR 2200 § 1264 Nr. 5) abgelehnt, bei den Hinterbliebenenrenten in der Rentenversicherung die Partnerin einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft einer Witwe gleichzustellen.

  • BFH, 29.11.2000 - I R 90/99

    Hinterbliebenenversorgung zugunsten der Lebensgefährtin des Geschäftsführers

    bb) Eine solche ergibt sich insbesondere nicht aus dem vom FA angeführten Umstand, dass im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung und des Beamtenrechts ein Versorgungsanspruch des nichtehelichen Lebensgefährten nicht besteht (Urteile des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 4. März 1982 4 RJ 13/81, Betriebs-Berater --BB-- 1982, 864, und vom 30. März 1994 4 RA 18/93, Die Sozialversicherung 1995, 77).
  • BSG, 13.01.1999 - B 13 RJ 17/98 R

    Witwenrente nach Ehescheidung von Ausländern - Anerkennung des Scheidungsurteils

    Die überlebende Partnerin einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft wird von diesem Begriff nicht erfaßt (BSGE 53, 137f = SozR 2200 § 1264 Nr. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - L 18 R 677/10

    Rentenversicherung

    Dagegen wird die überlebende Partnerin einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft von diesem Begriff nicht erfasst (BSGE 53, 137f = SozR 2200 § 1264 Nr. 5).
  • BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93

    Witwenrente - Nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Die Vorschrift des § 41 AVG, der die Gewährung einer Witwen- bzw. Witwerrente nur bei Bestehen einer im oben genannten Sinne rechtsgültigen Ehe mit dem verstorbenen versicherten Ehegatten vorsieht, ist - wie das LSG richtig erkannt hat - nicht analog anzuwenden, weil es im Blick auf Fälle nichtehelicher Gemeinschaften an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt (BSGE 53, 137 = SozR 2200 § 1264 Nr. 5).
  • LSG Bayern, 19.07.2006 - L 16 R 293/06

    Voraussetzungen der Gewährung von Witwenrente; Witwenrente auf Grund einer

    Denn es fehlt die für eine analoge Anwendung einer Vorschrift erforderliche planwidrige Regelungslücke (s. hierzu BSGE 53, 137); der Gesetzgeber hat vielmehr von einer Gleichstellung der eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit der Ehe bewusst abgesehen (vgl. BSG, Urteil vom 30.03.1994 a.a.O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2011 - L 1 R 461/11
    Dies gilt selbst für Härtefälle, solange keine entsprechende gesetzliche Regelung besteht (BSGE 53, 137 = SozR 2200 § 1264 Nr. 5; Gürtner, Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Band 1, § 46 Rdnr 10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2010 - L 1 R 91/10
  • LSG Hamburg, 27.05.2008 - L 3 R 85/07

    Anspruch auf Witwenrente nach § 46 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) trotz

  • LSG Hessen, 17.05.1982 - L 11 J 1517/81
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Rechtsprechung
   BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 104/80   

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https://dejure.org/1981,4010
BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 104/80 (https://dejure.org/1981,4010)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1981 - 1 RJ 104/80 (https://dejure.org/1981,4010)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1981 - 1 RJ 104/80 (https://dejure.org/1981,4010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vormund - Rente - Gegenvormund - Geistesschwäche

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 8
  • MDR 1982, 698
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.11.1961 - 4 RJ 183/59
    Auszug aus BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 104/80
    Zu diesen unverzichtbaren Prozeßvoraussetzungen gehört die Zulässigkeit der Klage (BSGE 16, 21, 23; 49, 163, 165 = SozR 1500 5 87 Nr. 6 S 6).
  • BSG, 25.06.1964 - 4 RJ 151/63

    Verjährung von Ansprüchen auf Leistungen aus Hinterbliebenenrente

    Auszug aus BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 104/80
    So hat zB der Große Senat des BSG in seinem Beschluß zur Verjährung von Rentenansprüchen vom 21") Dezember 1971 (BSGE 34" 1, a, 11 = SozRNr 24 zu 5 29 RVO)zwischen demAnspruch aur Versicherungsleistungen schlechthin, dh dem als solches unverjährbaren "Recht auf Rente" einerseits, und dem der Verjährung unterliegenden Anspruch auf die einzelnen (monatlichen) Rentenleistungen andererseits unterschieden (vgl auch BSGE 21, 162 = SozR Nr a zu @ 29 RVG; BSG SozR Nr. 5 zu 5 29 RVG).
  • RG, 12.12.1907 - IV 221/07

    Ausstattungsversprechen; Leibrente

    Auszug aus BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 104/80
    Diese Erträge müssen Sachen oder Rechte sein9 welche selbständig und als eigener Leistungsgegenstand neben dem Stammrecht bestehen, aus dem sie hervorgegangen sindu Es muß sich um Teilleistungen handeln, die im Rechtsverkehr als etwas von dem Stammrecht Verschiedenes angesehen werden (Soergel-Baur, Bürgerliches Gesetzbuch9 11" Aufl" Band 19 1978, @ 99, RdNr 10;Staudinger-Dilcher" Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Aufl 1980" @ 99 RdNr 10)" Das gilt zB für die einzelnen Leistungen aufgrund eines Leibrentenver- trages; Sie sind Nutzungen des Leibrentenrechts (RGZ 67, 204, 210; 68, 3409 343; 809 208" 209}" Die hiernach für den Begriff der Rechtsfrucht wesentliche Unterscheidung zwischen Stammrecht und dem Anspruch auf Einzelleistungen" die das Stammrecht "vermöge seines Bestehens aus sich selbst hervorbringt" (RGZ 80, 2089 209), trifft auch für Rentenleistungen aus der gesetzliChen Rentenversicherung zu.
  • BSG, 27.03.1980 - 10 RV 23/79

    Ermessensleistung - Allgemeine Leistungsklage - Aufhebung eines Bescheides -

    Auszug aus BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 104/80
    Darüber hinaus ist die unmittelbare Leistungsklage aber auch dann der geeignete Weg zum Rechtsschutz, wenn das Leistungsbegehren seine Grundlage in einem Verwaltungsakt hat, der bindend und dessen Rechtmäßigkeit als solche unter den Beteiligten nicht streitig ist (BSGE 50, 82, 83 = SozR 1500 5 54 Nr. 40 S 23).
  • BSG, 28.11.1979 - 3 RK 90/78

    Wiederholte Erkrankung - Arbeitsunfähigkeit - Auflebung eines

    Auszug aus BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 104/80
    Zu diesen unverzichtbaren Prozeßvoraussetzungen gehört die Zulässigkeit der Klage (BSGE 16, 21, 23; 49, 163, 165 = SozR 1500 5 87 Nr. 6 S 6).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Die Geltendmachung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ist bereits deshalb nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, weil eine Leistungsgewährung zum Erlöschen der Forderung führt (vgl für einen Rentenzahlungsanspruch BSGE 53, 8, 9 = SozR 7610 § 1813 Nr. 1 S 2; Ellenberger in Palandt, BGB, 68. Aufl 2009, § 107 RdNr 2; Jauernig, BGB, 13. Aufl 2009, § 107 RdNr 4).
  • SG Stralsund, 07.06.2017 - S 7 AS 526/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - minderjähriger

    Es droht auch kein Erlöschen von Ansprüchen des Klägers durch Erfüllung (vgl. BSG, Urteil vom 09. Dezember 1981 - 1 RJ 104/80 -, BSGE 53, 8-13, SozR 7610 § 1813 Nr. 1), was nach Ansicht des BSG einen rechtlichen Nachteil darstellen kann, da der Kläger vorliegend nicht die Gewährung von Sozialleistungsansprüche geltend macht, sondern sich im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen einen Rücknahme- und Erstattungsbescheid zur Wehr setzt.
  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

    Ein derartiger Bescheid enthält nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl BSGE 46, 236, 237 mwN) regelmäßig vier Verfügungssätze (Regelungen), die als Verwaltungsakte jeweils selbständig in Bindung erwachsen können und in ihrem Zusammenwirken das Rentenstammrecht (vgl zur Unterscheidung von Stammrecht und Einzelanspruch etwa BSGE 53, 8, 12 = SozR 7610 § 1813 Nr. 1; BSGE 61, 108, 110 = SozR 2200 § 1269 Nr. 3; BSG in SozR 3-2600 § 300 Nr. 3, SozR 2200 § 1321 Nr. 17 und SozR 2200 § 183 Nr. 17) umschreiben: Es sind dies die Entscheidungen über die Rentenart, die Rentenhöhe sowie über den Beginn und (ggf) die Dauer des zuerkannten subjektiven Rechts.
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 11 Wx 108/00

    Genehmigungsfreie Geschäfte des Vormunds - Verfügung über Girokonto - Sonderkonto

    Renteneinkünfte (dazu BSG MDR 1982, 698), Einnahmen in Form von Zinsen, Dividenden oder Mietzinsen sind Rechtsfrüchte (§ 99 Abs. 2 und 3 BGB) und damit Nutzungen (§ 100 BGB) des Vermögens des Betroffenen, die der Betreuer in unbegrenzter Höhe genehmigungsfrei entgegennehmen kann.
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 58/01 R

    Neubewertung einer Altersrente bei Vollendung des 65. Lebensjahres -

    Monatliche Einzelansprüche auf Rente entstehen aber kraft Gesetzes als Rechtsfrüchte des Stammrechts in Höhe von dessen Geldwert (stellv schon BSGE 53, 8, 12 f = SozR 7610 § 1813 Nr. 1; BSG SozR 2200 § 1321 Nr. 17, jeweils mwN; dazu unten B. 1.).

    Sie sind Rechtsfrüchte (§ 99 Abs. 2 BGB) des Rechts auf Altersrente, nämlich die Erträge, die das Stammrecht "vermöge seines Bestehens aus sich selbst hervorbringt" (stRspr des BSG, die der 1. Senat in seinem Urteil vom 9. Dezember 1981 - 1 RJ 104/80, BSGE 53, 8, 12 f = SozR 7610 § 1813 Nr. 1 im Anschluss ua an das Reichsgericht zusammengefasst hat, mwN).

  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90

    Verrechnung zwischen Leistungsträgern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag,

    Die Verrechnung bezieht sich vielmehr auf die aus dem Rentenstammrecht erwachsenden Rentenauszahlungsansprüche (zur Unterscheidung Rentenstammrecht - Auszahlungsanspruch s etwa BSGE 53, 8, 12 = SozR 7610 § 1813 Nr. 1; BSGE 61, 108, 110 = SozR 2200 § 1269 Nr. 3; Funk in Kasseler Komm, § 1278 Reichsversicherungsordnung (RVO) RdNr 13), die regelmäßig jeweils monatlich fällig werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2021 - L 12 AS 1004/20

    Anspruch spanischer Staatsangehöriger auf Leistungen zur Sicherung des

    Dies gilt für die Geltendmachung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bereits deshalb, weil eine Leistungsgewährung zum Erlöschen der Forderung führt; außerdem bestehen ein Kostenrisiko im Rahmen des § 192 SGG sowie das Risiko der Verursachung nicht zu erstattender Kosten (vgl. BSG Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 54/08 R, juris Rn. 20; BSG Urteil vom 12.06.2013, B 14 AS 50/12 R, juris Rn. 15; für einen Rentenzahlungsanspruch BSG Urteil vom 09.12.1981, 1 RJ 104/80, juris Rn. 21; Roller in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Auflage 2017, § 71 Rn. 28; Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 71 Rn. 4; Hamdan in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Auflage 2020, § 1629 Rn. 28).
  • BayObLG, 20.09.1990 - BReg. 3 Z 103/90

    Bestehen einer Pflegschaft mit dem Wirkungskreis Aufenthaltsbestimmung, Zuführung

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  • SG Aachen, 12.09.2017 - S 14 AS 200/17
    (vgl. für einen Rentenzahlungsanspruch BSGE 53, 8, 9 = SozR 7610 § 1813 Nr. 1 S 2; BSG, Urteil vom 02. Juli 2009 - B 14 AS 54/08 R -, BSGE 104, 48-57, SozR 4-1500 § 71 Nr. 2, SozR 4-1200 § 36 Nr. 2, SozR 4-4200 § 7 Nr. 12, SozR 4-4200 § 21 Nr. 6, Rn. 17).
  • BSG, 19.05.1983 - 1 RA 51/82

    Auszahlung von Leistungen - Auszahlung von Kinderzuschüssen - Erwerbsunfähigkeit

    Jedoch ist im Regelfall mit der Bewilligung einer Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Verpflichtung des Rentenversicherungsträgers zu ihrer Auszahlung und ein damit korresponierender Anspruch des Berechtigten verbunden (vgl Urteil des Senats in BSGE 53, 8, 10 : SozR 7610 5 1813 Nr. 1 S 3).

    Willen des Anspruchsstellers regelmäßig in der Bewilligung der Leistung und in der Auszahlung des Betrages an den Anspruchssteller bestehen (vgl das bereits erwähnte Urteil des Senats in BSGE 53, 8, 10 : SozR 7610 5 1813 Nr. 1 S 3).

  • SG Aachen, 24.06.2016 - S 14 AS 525/16

    Feststellung der Hilfebedürftigkeit nach den Einkommens- und

  • LSG Hamburg, 22.02.2017 - L 2 R 115/16

    Gewährung einer höheren Rente; Unter Betreuung stehender Berufungsführer;

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RJ 2/82

    Angemessenheit einer Frist - Beitragsnachentrichtung - Erwerbsunfähigkeit - Frist

  • SG Hamburg, 24.11.2016 - S 55 R 366/15
  • BSG, 23.03.1999 - 4 RA 41/98
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 5/82

    Erwerbsunfähigkeit - Rente - Rentenberechnung - Rechtsschutzinteresse -

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Rechtsprechung
   BSG, 26.11.1981 - 5b/5 RJ 138/80   

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https://dejure.org/1981,3383
BSG, 26.11.1981 - 5b/5 RJ 138/80 (https://dejure.org/1981,3383)
BSG, Entscheidung vom 26.11.1981 - 5b/5 RJ 138/80 (https://dejure.org/1981,3383)
BSG, Entscheidung vom 26. November 1981 - 5b/5 RJ 138/80 (https://dejure.org/1981,3383)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluß der Hinterbliebenenrente - Vorsätzliche Tötung - Verminderte Schuldfähigkeit

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 698
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - kein Leistungsausschluss

    Auch die früher zu § 1277 RVO - der Vorgängervorschrift des § 105 SGB VI - ergangene rentenrechtliche Rechtsprechung verhält sich ausschließlich zu Fallkonstellationen, in denen ein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln mit strafgerichtlicher Verurteilung des Hinterbliebenen vorlag (BSG vom 26.11.1981 - 5b/5 RJ 138/80 - SozR 2200 § 1277 Nr. 3, vom 1.6.1982 - 1 RA 45/81 - SozR 2200 § 1277 Nr. 5).
  • LSG Hessen, 24.09.2010 - L 5 R 184/10

    Hinterbliebenenrente - vorsätzliche Tötung auf Verlangen des Versicherten durch

    Eine verminderte Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB führe - wie im Falle der Klägerin - lediglich zu einer Strafmilderung; der Rentenanspruch sei allerdings auch in diesem Falle ausgeschlossen (BSG vom 26. November 1981 - 5b 5 RJ 138/80).

    Tatsachenfeststellungen, die auf einer Würdigung der im vorangegangenen Strafverfahren erhobenen Beweise beruhen, verletzen jedoch grundsätzlich nicht die Grenzen einer freien Beweiswürdigung (BSG vom 26. November 1981 - 5b/5 RJ 138/80 = SozR 2200 § 1277 Nr. 3).

    Das Bundessozialgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 26. November 1981 (AZ: 5b/5 RJ 138/80 = SozR 2200 § 1277 Nr. 3) klar herausgestellt und hervorgehoben, dass die vorsätzliche Tötung des versicherten Ehegatten auch bei einem geringeren Grad des Vorsatzes oder der Schuldfähigkeit das Eintreten der Solidargemeinschaft für die Folgen als unzumutbar erscheinen lässt.

  • SG Düsseldorf, 23.12.2008 - S 6 (27) R 435/05

    Rentenversicherung

    An einem vorwerfbaren vorsätzlichen Verhalten im Sinne des § 105 SGB VI fehlt es, wenn der Erfolg des Verhaltens in einem Zustand herbeigeführt wurde, der die Verantwortlichkeit für dieses Handeln ausschließt (vgl. Urteil des LSG Rheinland-Pfalz - L 2 J 86/80 - v. 15.09.1980; bestätigt durch Urteil des BSG - 5b/5 RJ 138/80 - v. 26.11.1981 und Beschluss des BVerfG (Bundesverfassungsgericht) - 1 BvR 43/82 - v. 17.05.1982 sowie Urteil des BSG - 1 RA 45/81 - v. 01.06.1982 (juris Rn. 15) und Urteil des LSG NRW - L 14 RA 39/98 - v. 05.02.1999 (juris Rn. 18)).
  • BSG, 01.06.1982 - 1 RA 45/81

    Tod des Versicherten; Bedingt vorsätzliche Herbeiführung; Hinterbliebenenrente;

    Unerheblich ist dagegen, daß der Klägerin die "Notwehrsituation" nach § 46 Abs. 2 StGB strafmildernd zugute gehalten werden konnte; § 54 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AVG belegen den grundsätzlich Rentenberechtigten deswegen mit dem Anspruchsausschluß, weil er allein schon durch das vorsätzliche Herbeiführen des leistungsauslösenden Versicherungsfalles grob gegen die Pflicht zum solidarischen Verhalten verstoßen hat, die sich die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung gegenseitig schulden (vgl. zur Unerheblichkeit einer "geringeren Schuld" im Falle des Vorsatzes auch die Entscheidung des BSG vom 26. November 1981 - 5 b/5 RJ 138/80 - und den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Mai 1982 - 1 BvR 43/82).
  • SG Düsseldorf, 01.09.2009 - S 6 (27) R 70/06

    Rentenversicherung

    An einem vorwerfbaren vorsätzlichen Verhalten im Sinne des § 105 SGB VI fehlt es, wenn der Erfolg des Verhaltens in einem Zustand herbeigeführt wurde, der die Verantwortlichkeit für dieses Handeln ausschließt (vgl. Urteil des LSG Rheinland-Pfalz - L 2 J 86/80 - v. 15.09.1980; bestätigt durch Urteil des BSG - 5b/5 RJ 138/80 - v. 26.11.1981 und Beschluss des BVerfG (Bundesverfassungsgericht) - 1 BvR 43/82 - v. 17.05.1982 sowie Urteil des BSG - 1 RA 45/81 - v. 01.06.1982 (juris Rn. 15) und Urteil des LSG NRW - L 14 RA 39/98 - v. 05.02.1999 (juris Rn. 18)).
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