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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.09.1981 - 3 Ss (13) 671/81   

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OLG Stuttgart, 28.09.1981 - 3 Ss (13) 671/81 (https://dejure.org/1981,1091)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.09.1981 - 3 Ss (13) 671/81 (https://dejure.org/1981,1091)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. September 1981 - 3 Ss (13) 671/81 (https://dejure.org/1981,1091)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 246
  • NStZ 1982, 31 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.02.1973 - 3 StR 3/72

    Wiedergabe von Kennzeichen einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.09.1981 - 3 Ss (13) 671/81
    Allerdings wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein Verstoß gegen § 86a StGB dann nicht angenommen, wenn eine solche Kennzeichenverwendung dem Schutzzweck dieses Gesetzes ersichtlich nicht zuwiderläuft (vgl. BGHSt 25, 30 ff.; 25, 128 ff. und BGHSt 25, 133 ff.).

    Schließlich führt der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung einer am Schutzzweck der Norm orientierten einschränkenden Auslegung des § 86a StGB in der Entscheidung BGHSt 25, 133 ff. (Hitlerkopf) weiter, in der darauf abgehoben wird, dass die Wiedergabe des Kennzeichens einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation auf einem Plakat den Tatbestand des § 86a StGB nicht erfülle, "wenn nach dem gesamten Inhalt des Plakates eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt des Kennzeichens entsprechenden Richtung von vornherein ausgeschlossen ist und wenn die Verbreitung auch sonst dem Schutzzweck des § 86a StGB erkennbar nicht zuwiderläuft" (Leitsatz).

    Durch das bildliche Einfügen von Zeichen, die jenen nationalsozialistischer Symbole ähnlich sind, und der damit hergestellten gedanklichen Verbindung zum Nationalsozialismus wird diese Darstellungsart in der völlig verschiedenartige Elemente zusammenfassenden Abbildung zumindest nicht regelmäßig zu einem verbotenen Kennzeichen (vgl. BGHSt 25, 133, 135).

    Nach dem gesamten Inhalt und dem äußeren Erscheinungsbild wird auch keinem vernünftigen Betrachter der Eindruck vermittelt, "die Verwendung nationalsozialistischer Kennzeichen im Sinne und im Geiste des von diesen symbolisierten Gedankengutes" werde in der Bundesrepublik Deutschland geduldet (BGHSt 25, 133, 137).

    Die Verwendung so genannter SS-Runen bei der Darstellung des Namens eines Politikers auf einem Plakat, das nach seinem Inhalt ersichtlich vor einem Wiederaufleben des Nationalsozialismus und seines Gedankengutes warnen will, erfüllt nicht den Tatbestand des § 86a StGB (im Anschluss an BGHSt 25, 133).

  • BGH, 14.02.1973 - 3 StR 1/72

    Karikaturistische Darstellung eines Hakenkreuzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.09.1981 - 3 Ss (13) 671/81
    Allerdings wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein Verstoß gegen § 86a StGB dann nicht angenommen, wenn eine solche Kennzeichenverwendung dem Schutzzweck dieses Gesetzes ersichtlich nicht zuwiderläuft (vgl. BGHSt 25, 30 ff.; 25, 128 ff. und BGHSt 25, 133 ff.).

    In Fortentwicklung dieser Grundsätze hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 25, 128 ff.) in einem Falle, bei dem ein menschlicher Körper als Hakenkreuz in weißem Kreis auf roter Fahne (ehemalige Hakenkreuz-Fahne) abgebildet ist, ausgeführt, diese Darstellung, die eine sehr lebhafte gedankliche Verbindung zum Hakenkreuz und zu den von diesem symbolisierten nationalsozialistischen Organisationen und Zielen herstelle, sei noch keine Abbildung eines Kennzeichens im Sinne von § 86a StGB, da diese dem Schutzzweck der Norm nicht zuwiderlaufe.

    Von einer derartigen Darstellung könne keine Werbewirkung im Sinne des Nationalsozialismus' ausgehen, da die "karikaturistische Verzerrung des menschlichen Körpers in der Form eines Hakenkreuzes" nicht geeignet sei, der Wiederbelegung des Nationalsozialismus' zu dienen (BGHSt 25, 128, 131).

    Nach dem gesamten Inhalt und der äußeren Aufmachung des Plakates sowie seiner eindeutigen Zielrichtung ist dieses weder geeignet, einer Wiederbelebung des Nationalsozialismus', seines Gedankengutes oder gar ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen zu dienen, noch den Anschein einer solchen Wiederbelebung zu erwecken (BGHSt 25, 128, 131).

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.09.1981 - 3 Ss (13) 671/81
    Nach § 86a Abs. 1 i.V.m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB macht sich strafbar, wer Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation öffentlich verwendet, wobei Voraussetzung der Strafbarkeit nicht ist, dass derartige Symbole des Nationalsozialismus bekenntnishaft verwendet werden (vgl. BGHSt 25, 30, 31).

    Allerdings wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein Verstoß gegen § 86a StGB dann nicht angenommen, wenn eine solche Kennzeichenverwendung dem Schutzzweck dieses Gesetzes ersichtlich nicht zuwiderläuft (vgl. BGHSt 25, 30 ff.; 25, 128 ff. und BGHSt 25, 133 ff.).

    Zu diesem Schutzzweck des § 86a StGB hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 25, 30, 33) folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03

    Hitler-Gruß als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Allerdings pflegen die Gerichte den besonderen Anforderungen des Grundrechts der Meinungsfreiheit dadurch Rechnung zu tragen, dass sie Ausnahmen von der Strafbarkeit für geboten halten, sofern das inkriminierte Verhalten trotz äußerer Verwendung der Kennzeichen dem Schutzzweck des Gesetzes erkennbar nicht zuwiderläuft (vgl. BGHSt 25, 30 ; 25, 133 ; OLG Stuttgart, MDR 1982, S. 246; OLG Oldenburg, NJW 1986, S. 1275).
  • BGH, 10.12.1982 - 2 StR 601/82

    Verwenden der zur NS-Zeit gebräuchlichen SS-Runen im Namenszug eines Politikers

    Daran sieht es sich durch das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28. September 1981 - 3 Ss (13) 671/81 - gehindert.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.11.1981 - 2 Ws 335/81   

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https://dejure.org/1981,1963
OLG Hamburg, 10.11.1981 - 2 Ws 335/81 (https://dejure.org/1981,1963)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.11.1981 - 2 Ws 335/81 (https://dejure.org/1981,1963)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. November 1981 - 2 Ws 335/81 (https://dejure.org/1981,1963)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 246
  • NStZ 1982, 162 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamburg, 12.05.2004 - 2 Ws 361/03

    Bestimmung des Bewährungszeitraums bei aufeinander folgenden, zum Teil

    Mit der Rechtskraft der nachträglichen Gesamtstrafenbildung und der damit verbundenen Sachentscheidung über die Strafaussetzung haben die in das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10. Juli 1997 einbezogenen Einzelstrafen ihre selbständige Bedeutung verloren und ist die gewährte Strafaussetzung zur Bewährung aus dem früheren Urteil gegenstandslos geworden, sodass sie als Grundlage für Entscheidungen nach § 56 f Abs. 1, Abs. 2 StGB auscheidet (vgl. Gribbohm in Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 56 f Rdn. 4 m.w.N.; zu § 460 StPO Senat, MDR 1982, 246).
  • OLG Hamburg, 12.05.2004 - 2 Ws 362/03

    Verlängerung einer Bewährungszeit durch einen wirksamen aber zu Unrecht

    Mit der Rechtskraft der nachträglichen Gesamtstrafenbildung und der damit verbundenen Sachentscheidung über die Strafaussetzung haben die in das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10. Juli 1997 einbezogenen Einzelstrafen ihre selbständige Bedeutung verloren und ist die gewährte Strafaussetzung zur Bewährung aus dem früheren Urteil gegenstandslos geworden, sodass sie als Grundlage für Entscheidungen nach § 56 f Abs. 1, Abs. 2 StGB auscheidet (vgl. Gribbohm in Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 56 f Rdn. 4 m.w.N.; zu § 460 StPO Senat, MDR 1982, 246).
  • OLG Stuttgart, 28.05.1984 - 1 Ws 166/84

    Nachträglicher Gesamtstrafenbeschluß; Widerruf einer Strafaussetzung; Neue

    "Der Auffassung, ein Widerruf einer durch Gesamtstrafenbeschluß bewilligten Strafaussetzung könne nicht erfolgen, wenn die neue Tat nicht in der durch den Gesamtstrafenbeschluß festgelegten Bewährungszeit, wohl aber innerhalb der ursprünglich für eine einbezogene Strafe bestimmten Bewährungszeit ausgeführt worden sei (OLG Karlsruhe, MDR 1976, 862: OLG Hamburg, MDR 1982, 246: OLG Düsseldorf, JZ 1984, 6), vermag der Senat nicht beizupflichten.
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   OLG Zweibrücken, 06.04.1981 - 1 Ws 84/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3040
OLG Zweibrücken, 06.04.1981 - 1 Ws 84/81 (https://dejure.org/1981,3040)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.04.1981 - 1 Ws 84/81 (https://dejure.org/1981,3040)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. April 1981 - 1 Ws 84/81 (https://dejure.org/1981,3040)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 455
  • MDR 1982, 246
  • StV 1982, 74
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