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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82   

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BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82 (https://dejure.org/1982,6073)
BayObLG, Entscheidung vom 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82 (https://dejure.org/1982,6073)
BayObLG, Entscheidung vom 20. September 1982 - BReg. 1 Z 79/82 (https://dejure.org/1982,6073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 634 (Ls.)
  • MDR 1983, 131
  • BayObLGZ 1982, 309
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81

    Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines

    Auszug aus BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
    Infolgedessen muß das Nachlaßgericht - und das in dem durch das Rechtsmittel gezogenen Grenzen vollständig an die Stelle der ersten Instanz tretende Beschwerdegericht (BayObLGZ 1966, 435 /440 m. Nachw.; 1982, 59/63) - die Einziehung dann anordnen, wenn die zur Begründung des Erbscheinsantrags erforderlichen Tatsachen nicht mehr als festgestellt zu erachten sind.

    Dafür genügt es, wenn die nach § 2359 BGB erforderliche Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (BGHZ 40, 54 /56 f.; BayObLGZ 1966, 233 /236; 1977, 59/61 f.; 1982, 59/63 m. w. Nachw.).

    Damit aber können die Rechtsbeschwerdeführer im Verfahren der weiteren Beschwerde keinen Erfolg haben (vgl. BGH FamRZ 1972, 561/563 f.; BayObLG FamRZ 1976, 101 /104; BayObLGZ 1982, 59/69 f.).

  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
    Dafür genügt es, wenn die nach § 2359 BGB erforderliche Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (BGHZ 40, 54 /56 f.; BayObLGZ 1966, 233 /236; 1977, 59/61 f.; 1982, 59/63 m. w. Nachw.).

    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde muß die Testierunfähigkeit des Erblassers zur vollen Überzeugung des Gerichts feststehen, wenn ein Testament aus diesem Grunde für nichtig erklärt werden soll; bei nicht behebbaren Zweifeln muß der Erbschein nach dem Testament erteilt werden (BayObLGZ 1956, 377 /380; KG NJW 1963, 766 /769; Jansen aaO; vlg. BGHZ 40, 54 /59; 53, 245/256).

  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
    Die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht vernichtende Tatsache hat grundsätzlich derjenige zu tragen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksämkeit des Testaments beruft (BayObLGZ 1979, 256 /261/266).

    (3) Das Landgericht hat die Grundsätze über den Anscheinsbeweis im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere bei der Feststellung der Testierunfähigkeit (vgl. BayObLGZ 1979, 256 /266), nicht verkannt.

  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
    Die Tatsachenwürdigung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin zu überprüfen, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1976, 67 /73 f.; 1979 aaO; Keidel/Kuntzel Winkler Rdnr. 42, Jansen Rdnr. 19, je zu § 27 FGG).
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
    Hierbei ist es nicht erforderlich, daß das Beschwerdegericht sich mit allen möglicherweise in Betracht kommenden Umständen ausdrücklich auseinandersetzt; es genügt, wenn es alle wesentlichen die Entscheidung tragenden Umstände würdigt und wenn sich daraus ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (BGHZ 3, 162 /175; Keidel/Kuntze/Winkler Rdnrn. 11, 12 a, Jansen Rdnr. 17, je zu § 25 FGG).
  • BayObLG, 21.04.1971 - BReg. 3 Z 2/71
    Auszug aus BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
    Mit der Rechtsbeschwerde kann aber nicht geltend gemacht werden, daß die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters nicht die einzig möglichen, nicht schlechthin zwingend gewesen seien; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder noch näher gelegen haben (BayObLGZ 1971, 147 /154; KeidellKuntze/Winkler § 27 FGG Rdnr. 42 m. Nachw. bei Fn. 9).
  • RG, 15.12.1939 - IV 361/39

    1. Geltendmachung der Ehenichtigkeit nach bisherigem Recht und nach dem

    Auszug aus BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
    Die Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit (§ 2229 Abs. 4 BGB) gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (RGZ 162, 223 /230; BayObLGZ 1962, 219/220).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
    Damit aber können die Rechtsbeschwerdeführer im Verfahren der weiteren Beschwerde keinen Erfolg haben (vgl. BGH FamRZ 1972, 561/563 f.; BayObLG FamRZ 1976, 101 /104; BayObLGZ 1982, 59/69 f.).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde muß die Testierunfähigkeit des Erblassers zur vollen Überzeugung des Gerichts feststehen, wenn ein Testament aus diesem Grunde für nichtig erklärt werden soll; bei nicht behebbaren Zweifeln muß der Erbschein nach dem Testament erteilt werden (BayObLGZ 1956, 377 /380; KG NJW 1963, 766 /769; Jansen aaO; vlg. BGHZ 40, 54 /59; 53, 245/256).
  • KG, 19.01.1967 - 1 W 3113/66
    Auszug aus BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
    ob es von dem vom Gericht selbst für erwiesen erachteten Sachverhalt ausgeht (vgl. BGH LM § 144 ZPO Nr. 4, § 411 ZPO Nr. 3; BayObLGZ 1958, 136 /138; 1979, 2561262; KG OLGZ 1967, 87/88; Keidel/Kuntze/Winkler§ 15 Rdnr. 10; Jansen § 12 FGG Rdnr. 81).
  • RG, 01.10.1902 - V 191/02

    Anforderungen an die Einleitung einer Abwesenheitspflegschaft

  • BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76
  • RG, 25.10.1934 - IV B 55/34

    Kann eine wegen Geisteskrankheit geschäftsunfähige Person gegen die Anordnung

  • BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88

    Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins

    Bei nicht behebbaren Zweifeln muß von der Testierfähigkeit ausgegangen werden (BayObLGZ 1982, 309/312 m.w.Nachw.).

    Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ), hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (BayObLG FamRZ 1985, 314/315; BayObLGZ 1976, 67/73; 1982, 309/312; Keidel/Kuntze Rn. 42. Jansen Rn. 19, je zu § 27 FGG ).

    Es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder noch näher gelegen haben (BayObLGZ 1971, 147/154; 1982, 309/313; Keidel/Kuntze aaO).

    Hierbei ist es nicht erforderlich, daß das Beschwerdegericht sich mit allen möglicherweise in Betracht kommenden Umständen ausdrücklich auseinandersetzt; es genügt, wenn es alle wesentlichen, die Entscheidung tragenden Umstände würdigt und wenn sich daraus ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (BayObLGZ 1982, 309/313 m.w.Nachw.).

    Die Anordnung der Pflegschaft berührt grundsätzlich nicht die Testierfähigkeit des Pfleglings (vgl. § 2229 Abs. 2, 3 , § 2230 BGB ; BayObLGZ 1982, 309/313 m.w.Nachw.).

    Sie hat dieses Gutachten erkennbar auf seinen sachlichen Gehalt, seine logische Schlüssigkeit und daraufhin überprüft, ob es von dem Sachverhalt ausgeht, den das Gericht selbst für erwiesen erachtet (vgl. BayObLGZ 1982, 309/315 m.w.Nachw.).

    Dies steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts ( §§ 12, 15 Abs. 1 Satz 1 FGG , § 412 Abs. 1 ZPO ) und kann bei besonders schwierigen Fragen oder groben Mängeln des vorliegenden Gutachtens in Betracht kommen, insbesondere wenn Zweifel an der Sachkunde des bisherigen Gutachters bestehen, wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, Widersprüche enthält oder wenn ein neuer Sachverständiger über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen sind (BayObLGZ 1982, 309/315 m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Die Beweiswürdigung kann nur dahin nachgeprüft werden, ob das Landgericht bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen.Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob es die.Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLGZ 1982, 309, 313, BayObLG FamRZ 1990, 801, 802 und ständige Rechtsprechung des Senats).

    Hierbei muß sich das Beschwerdegericht nicht mit allen möglicherweise in Betracht kommenden Umständen ausdrücklich auseinandersetzen; es genügt, wenn es alle wesentlichen, die Entscheidung tragenden Umstände würdigt, und wenn sich daraus ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (BayObLGZ 1982, 309, 313).

    dd) Die Feststellung des Landgerichts, die Beteiligte zu 1 sei im Zeitpunkt der Errichtung der gemeinschaftlichen Testamente testierunfähig gewesen, beruht auf einer möglichen tatrichterlichen Würdigung des Beweisergebnisses und ist daher aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BayObLGZ 1982, 309, 313).

    (4) Das Landgericht hat das Gutachten des Sachverständigen selbst gewürdigt, insbesondere die Ausführungen auf ihren sachlichen Gehalt, ihre logische Schlüssigkeit und daraufhin überprüft, ob der Sachverständige von einem Sachverhalt ausgegangen ist, den das Gericht selbst für erwiesen erachtet (vgl. BayObLGZ 1982, 309, 314).

  • BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88

    Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des

    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Erblasserin so lange als testierfähig anzusehen ist, als nicht die Testierunfähigkeit ( § 2229 Abs. 4 BGB ) zur vollen Gewißheit des Gerichts feststeht, denn es gilt der Grundsatz, daß die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet (BayObLGZ 1982, 309/312 m.w.Nachw. und FamRZ 1988, 1099/1100; ständige Rechtsprechung).

    Ein solches Gutachten war notwendig (BGH FamRZ 1984, 1003/1004; BayObLGZ 1982, 309/314 und BayObLG Rpfleger 1987, 358 LS; Palandt/Edenhofer BGB 48. Aufl. § 2229 Anm. 7 m.w.Nachw.).

    Der angefochtene Beschluß begründet dies zwar nur knapp, er läßt jedoch hinreichend erkennen, daß das Landgericht das schriftliche Gutachten und dessen mündliche Ergänzung auf den sachlichen Gehalt, die logische Schlüssigkeit und daraufhin überprüft hat, ob der Sachverständige von dem vom Gericht selbst für erwiesen erachteten Sachverhalt ausgegangen ist (BayObLGZ 1982, 309/314 und 1979, 256/262 jeweils m.w.Nachw.).

    Im Erbscheinsverfahren hat die volle materielle Beweislast (Feststellungslast) für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht vernichtende Tatsache grundsätzlich derjenige zu tragen, der sich auf die Unwirksamkeit des Testaments wegen Testierunfähigkeit des Erblassers beruft (BayObLGZ 1982, 309/312 m.w.Nachw.).

    Dies ist rechtlich unzulässig (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1982, 309/317 m.w.Nachw.).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.09.1982 - 15 W 149/81   

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OLG Hamm, 06.09.1982 - 15 W 149/81 (https://dejure.org/1982,3631)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.1982 - 15 W 149/81 (https://dejure.org/1982,3631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit einer zulässigen Beschwerde; Einziehung eines Erbscheines durch ein Nachlaßgericht

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 2084, 2247, 2361
    Erbrecht; Einziehung eines Erbscheins durch das Nachlaßgericht; Frage der Formgültigkeit von nicht unterschriebenen nachträglichen Anordnungen des Erblassers auf einem besonderen Blatt.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 689 (Ls.)
  • MDR 1983, 131
  • FamRZ 1983, 100 (Ls.)
  • Rpfleger 1982, 474 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.11.1974 - BReg. 1 Z 73/74
    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.1982 - 15 W 149/81
    a) Die Rechtsgrundsätze, die das Landgericht der Würdigung des vorliegenden Einzelfalles vorangestellt hat, stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (insbesondere aaO) und anderer Obergerichte (BayObLGZ 1974, 440 ff; OLG Stuttgart Justiz 1979, 436 ff; Senatsbeschluß vom 18. Juli 1974 - 15 W 102/73 - n.v.).
  • BGH, 20.03.1974 - IV ZR 133/73

    Gültigkeit von späteren Ergänzungen eines eigenhändigen Testaments - Gültigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.1982 - 15 W 149/81
    Nachträgliche Ergänzungen und Veränderungen des Textes brauchten daher nicht besonders unterzeichnet zu werden, wenn sie rein äußerlich durch die vorhandene Unterschrift mit gedeckt würden (BGH NJW 1974, 1083, 1084); jedoch müßten Nachträge, die von der Unterschrift des Erblassers räumlich gesehen nicht gedeckt würden, selbst dann besonders unterzeichnet werden, wenn sie sich auf demselben Bogen oder Blatt befänden, auf dem auch die vorherige Verfügung niedergeschrieben worden sei.
  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07

    Magistergrad als berufsqualifizierender Abschluss i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1

    Ob ausnahmsweise ein derartiger Härtefall vorliegt, ist unter Anlegen eines strengen Auslegungsmaßstabs zu entscheiden (stRspr; vgl. grundlegend Urteile vom 26. Januar 1978 BVerwG 5 C 39.77 BVerwGE 55, 205 , vom 3. Juni 1988 BVerwG 5 C 49.84 Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 77 S. 51, vom 28. Oktober 1992 BVerwG 11 C 5.92 a.a.O. und vom 24. Juni 1982 BVerwG 5 C 23.81 FamRZ 1983, 100).
  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.16

    Absolventen des zweiten Bildungswegs; Anreiz; Attraktivität des Ausbildungsgangs;

    Eine derartige Übereinstimmung im materiellen Wissenssachgebiet ist nicht schon anzunehmen, wenn die erste und die weitere Ausbildung unter einen sehr weitgefassten Oberbegriff eingeordnet werden können (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1982 - 5 C 23.81 - FamRZ 1983, 100, vom 23. Januar 1992 - 5 C 69.88 - BVerwGE 89, 334 und vom 28. Oktober 1992 - 11 C 5.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 105 S. 147 f. sowie Beschluss vom 21. Dezember 1989 - 5 B 105.89 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 91 S. 103).
  • OLG Hamm, 19.09.2012 - 15 W 420/11

    Formwirksamkeit eines auf mehreren Blättern errichteten privatschriftlichen

    Inhaltliche Verknüpfungen der Anordnungen allein können das Formerfordernis - anders als bei nachträglichen Verfügungen auf demselben Blatt oder Bogen nicht ersetzen (vgl. u.a. BGH NJW 1983, 689; Senat - Beschluss vom 06.09.1982, 15 W 149/81 = MDR 1983, 131).
  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17

    Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium durch Zulassung

    Eine derartige Übereinstimmung im materiellen Wissenssachgebiet ist nicht schon anzunehmen, wenn die erste und die weitere Ausbildung unter einen sehr weitgefassten Oberbegriff eingeordnet werden können (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1982 - 5 C 23.81 - FamRZ 1983, 100, vom 23. Januar 1992 - 5 C 69.88 - BVerwGE 89, 334 und vom 28. Oktober 1992 - 11 C 5.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 105 S. 147 f. sowie Beschluss vom 21. Dezember 1989 - 5 B 105.89 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 91 S. 103).
  • BVerwG, 03.06.1986 - 5 B 164.84

    Irrevisibilität von Fragen nach der Gestaltung von Förderungen bestimmter

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Rechtsprechung zu § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG Fassung 1975 wiederholt mit dem genannten Förderungsmerkmal befaßt (BVerwGE 55, 205; Urteil vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 26 und Urteil vom selben Tag - BVerwG 5 C 23.81 - FamRZ 1983, 100).

    Nicht dargelegt ist ebenfalls, inwiefern das Berufungsgericht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 23.81 - (FamRZ 1983, 100) abgewichen ist.

  • VG Frankfurt/Main, 24.04.2007 - 10 E 1685/05

    AUSBILDUNGSFÖRDERUNG; BAföG; KATHOLISCHE THEOLOGIE; ZWEITSTUDIUM

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dieses Merkmal eng auszulegen (BVerwG FamRZ 1978, 544; FamRZ 1983, 100).

    Zutreffend hat der Beklagte die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeführt (BVerwG FamRZ 1978, 544; FamRZ 1983, 100), wonach ein Vergleich der für die beiden Studiengänge vorgesehenen Lehrveranstaltungen auf den ersten Blick für eine weitgehende Identität der Wissenssachgebiete spricht.

  • VG München, 14.02.2008 - M 15 K 07.156

    Ausbildungsförderung für das einjährige Aufbaustudium an der Fachakademie für

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG (FamRZ 1978, 544; 1979, 181; 1983, 100 u. 1176; 1987, 979; 1989, 220; 1993, 863) ist § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG den Fällen vorbehalten, in denen der Auszubildende auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung sich nicht mehr zu Nutze machen kann oder in denen vom angestrebten Ausbildungsziel her gesehen eine einzige berufsqualifizierende Ausbildung nicht ausreicht (z.B. bejaht für Kieferchirurgen vgl. BVerwG FamRZ 1992, 1109 f.).

    Soweit man der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BVerwG (FamRZ 83, 100; 89, 220; 93, 863) Gegenteiliges entnehmen könnte, ist darauf hinzuweisen, dass das BVerwG die besonderen Umstände des Einzelfalles" für die Ausbildung zum Kieferchirurgen bejaht (vgl. oben) und dies auch eine Vielzahl von Auszubildenden in gleicher Weise betrifft.

  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 5.85

    Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Fachhochschulausbildung -

    Die weitere Ausbildung führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die erste dann in derselben Richtung fachlich weiter, wenn sie dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt (vgl. BVerwGE 55, 200 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77]; 55, 205 sowie Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und BVerwG 5 C 23.81 - FamRZ 1983, 100 = ZfSH 1982, 374> und vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - FamRZ 1989, 907 = FEVS Bd. 38, 140>).
  • LG München I, 09.02.2004 - 16 T 17192/03

    Rechenschaftslegung erfordert geordnete Darstellung des Vermögens!

    Nicht ausreichend ist es, wenn zwischen den einzelnen Blättern nur eine lose Verbindung besteht, die sich ohne jede Beschädigung oder auch nur Veränderung des einen oder des anderen Blattes jederzeit aufheben lässt; die Verbindung der Einlageblätter in einem Ringbuch mit Mechanismus zum Öffnen ist deshalb nicht ausreichend, um die einzelnen Blätter als einheitliche letztwillige Verfügung anzusehen (vgl. OLG Hanini, Rpfleger 1982, 474).
  • BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 105.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Erforderlich ist vielmehr die Identität des Wissenssachgebietes der ersten Ausbildung und der weiteren Ausbildung", wobei eine derartige Übereinstimmung im Wissenssachgebiet nicht schon angenommen werden konnte, "wenn die erste und die weitere Ausbildung unter einen sehr weitgefaßten Oberbegriff eingeordnet werden können" (BVerwGE 55, 205 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 39/77]; Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und 5 C 23.81 - FamRZ 1983, 100>).
  • VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 12.231

    Ein Auszubildender kann die Gewährung von Ausbildungsförderung für ein

  • VG Frankfurt/Main, 28.09.2007 - 10 G 1120/07

    Ausbildungsförderung für das Studium der Sozialarbeit einer Erzieherin

  • BVerwG, 12.06.1985 - 5 B 104.84

    BAföG relevante fachliche Weiterführung einer Fachhochschulausbildung zum

  • VGH Bayern, 03.02.2021 - 12 ZB 20.2912

    Erfolglose Klage auf BAföG für eine zusätzliche Ausbildung

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.1989 - 7 S 312/89

    Keine fachliche Weiterführung der Ausbildung durch Jurastudium

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 7 S 3094/93

    Ausbildungsförderung: keine fachliche Weiterführung der gehobenen

  • BVerwG, 30.10.1984 - 5 B 117.83

    Förderung einer weiteren Ausbildung bei Weiterführung der gleichen fachlichen

  • VG Würzburg, 23.07.2020 - W 3 K 20.337

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Aufnahme eines Lehramtsstudiums nach

  • VG München, 17.03.2011 - M 15 K 10.4801

    Ausbildungsförderung

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1990 - 7 S 449/90

    Ausbildungsförderung: Weiterführung der Ausbildung in derselben Fachrichtung iSd

  • VG Saarlouis, 21.12.2010 - 3 K 459/10

    Gewährung von Ausbildungsförderung für eine weitere Ausbildung; Identität der

  • VG München, 17.03.2011 - M 15 K 10.3427

    Ausbildungsförderung

  • VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 2 K 09.00978

    Förderfähigkeit eines Aufbaustudiums nach § 2 Abs. 3 der Fachakademieordnung

  • VG München, 15.01.2009 - M 15 K 08.3286

    Förderfähigkeit einer weiteren Ausbildung nach § 7 Abs. 2 BAföG

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.05.1982 - 20 W 301/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,5149
OLG Frankfurt, 28.05.1982 - 20 W 301/82 (https://dejure.org/1982,5149)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.05.1982 - 20 W 301/82 (https://dejure.org/1982,5149)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Mai 1982 - 20 W 301/82 (https://dejure.org/1982,5149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eintragungsfähigkeit eines Wohnungsrechtes; Zulässigkeit der Vereinbarung eines Mitbenutzungsrechtes; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Mitbenutzungsrechtes an einem Garten; Überspannung des Grundsatzes der Grundbuchbestimmtheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 131
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 07.07.1975 - 15 Wx 33/74
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.1982 - 20 W 301/82
    Die Einräumung des Rechts zur Mitbenutzung des Gartens eines Hausgrundstücks stellt somit, wie heute nahezu einhellig anerkannt ist, lediglich eine zulässige Vereinbarung über den Umfang des den Wohnberechtigten nach § 1093 Abs. 3 BGB zustehenden Mitbenutzungsrechts dar (BayObLG, a.a.O.; OLG Schleswig, SchlHAnz 1966, 67 = DNotZ 1966, 429 LS; OLG Hamm, DNotZ 1976, 229, 232; LG Koblenz, NJW 1970, 612 [LG Koblenz 16.12.1969 - 4 T 488/69] = DNotZ 1970, 164 = Rpfleger 1970, 90; LG München, DNotZ 1971, 624 LS; LG Stade, Rpfleger 1972, 96 mit Anm. Haegele; LG Osnabrück, Rpfleger 1972, 308 mit Anm. Haegele; Rothe in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 1093 Rdn. 2 und 8; Staudinger/Ring, BGB, 12. Aufl., § 1093 Rdn. 17; Soergel/Baur, BGB, 11. Aufl., § 1093 Rdn. 8; Erman/Ronke, BGB, 7. Aufl., § 1093 Rdn. 15; Joost in MünchKomm zum BGB, § 1093 Rdn. 5; Horber, GBO, 15. Aufl., Anhang zu § 44 Anm. 5; Haegele, GBRecht, 6. Aufl., Rdn. 556 = S. 259; Eickmann in Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, GBRecht, 2. Aufl., § 10 GbVfg.
  • RG, 21.02.1934 - V B 23/33

    Darf bei einer eingetragenen Goldmarkhypothek nachträglich die Zusatzbestimmung,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.1982 - 20 W 301/82
    Der Grundsatz, daß mit Rücksicht auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs Eintragungen nur auf Grund klarer und eindeutiger Eintragungsunterlagen erfolgen dürfen, ist jedoch nicht zu überspannen (RGZ 143, 424, 428; OLG Bremen, NJW 1965, 2403 [OLG Bremen 13.08.1965 - 1 W 88/65] ; Horber, a.a.O., Grundzüge vor § 13 Anm. 4; Haegele, a.a.O., Rdn. 62 = S. 47).
  • BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 132/84

    Zum Ausübungsbereich eines Wohnungsrechts

    "... Hauptbefugnis des Berechtigten und Hauptinhalt des Wohnungsrechts ist die Nutzung des Gebäudes oder eines Teils davon als Wohnung (BayObLG, Rpfleger 1976, 14; OLG Frankfurt, OLGZ 1983, 31 [hier: I (154) 147 d] ..).
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