Rechtsprechung
BGH, 25.10.1982 - StbSt (R) 1/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Revision im Verfahren um den Ausschluss eines Steuerberaters aus seinem Beruf - Verletzung von Berufspflichten durch den Steuerberater - Verjährung der Verfolgung der Pflichtverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerberater - Revision - Zulässigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StBerG § 129 Abs. 1 Nr. 2
Zulässigkeit der Revision der Staatsanwaltschaft
Papierfundstellen
- BGHSt 31, 128
- NJW 1983, 582
- MDR 1983, 150
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55
Platow-Amnestie
Auszug aus BGH, 25.10.1982 - StbSt (R) 1/82
Maßgebend für die Auslegung eines Gesetzes ist der in ihm zum Ausdruck gekommene objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut, dem Sinnzusammenhang sowie dem erkennbaren Zweck der Vorschrift ergibt (BVerfGE 1, 299, 312; 10, 234, 244; 11, 126, 129; st. Rspr.). - BGH, 11.12.1961 - AnwSt (B) 6/61
Auslegung des § 145 BRAO
Auszug aus BGH, 25.10.1982 - StbSt (R) 1/82
Demnach liegt es nahe anzunehmen, daß der Wortlaut des § 129 Abs. 1 Nr. 2 StBerG weiter gefaßt ist, als es dem Willen des Gesetzes entspricht (ebenso - für § 145 Abs. 1 Nr. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - BGHSt 17, 21, 24). - BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
Nachkonstitutioneller Bestätigungswille
Auszug aus BGH, 25.10.1982 - StbSt (R) 1/82
Maßgebend für die Auslegung eines Gesetzes ist der in ihm zum Ausdruck gekommene objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut, dem Sinnzusammenhang sowie dem erkennbaren Zweck der Vorschrift ergibt (BVerfGE 1, 299, 312; 10, 234, 244; 11, 126, 129; st. Rspr.). - BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52
Wohnungsbauförderung
Auszug aus BGH, 25.10.1982 - StbSt (R) 1/82
Maßgebend für die Auslegung eines Gesetzes ist der in ihm zum Ausdruck gekommene objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut, dem Sinnzusammenhang sowie dem erkennbaren Zweck der Vorschrift ergibt (BVerfGE 1, 299, 312; 10, 234, 244; 11, 126, 129; st. Rspr.).
- BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87
Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge
Dem kommt jedoch keine ausschlaggebende Bedeutung zu, weil der in § 304 Abs. 5 StPO zum Ausdruck gekommene objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus Wortlaut, Sinnzusammenhang und erkennbarem Zweck der Vorschrift ergibt (vgl. hierzu BGHSt 31, 128, 130), auch die Anfechtungsmöglichkeit einer Anordnung von Erzwingungshaft erfaßt. - OLG Jena, 23.10.2013 - 1 Ws 283/13
Pflichtverteidigerbestellung: Erstreckung der Bestellung auf das Verfahren über …
"Zwar ist bei der Auslegung von Gesetzen nach dem objektivierten Willen des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung, dem Sinnzusammenhang und dem erkennbaren Zweck der Vorschrift ergibt, zu forschen (BVerfGE 45, 272, 288; BGHSt 31, 128, 130). - LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10
Strafverfahren: Fortwirkung einer im Ursprungsverfahren erfolgten …
Zwar ist bei der Auslegung von Gesetzen nach dem objektivierten Willen des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung, dem Sinnzusammenhang und dem erkennbaren Zweck der Vorschrift ergibt, zu forschen (BVerfGE 45, 272, 288; BGHSt 31, 128, 130). - KG, 17.05.1990 - 5 Ws (B) 130/90
Rechtmäßigkeit i.R.d. Festsetzung einer Geldbuße wegen Zuwiderhandlung gegen das …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 17.05.1990 - 2 Ss 107/90 Diese Auslegung hat sich nach dem objektivierten Willen des Gesetzgebers zu richten, wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung, dem Sinnzusammenhang und dem erkennbaren Zweck der Vorschrift ergibt (BVerfGE 45, 272, 288; BGHSt 31, 128, 130).
Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 29.06.1982 - 1 Ws 159/81, 1 Ws 174/82 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 150
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 290/78
Falknerjagdschein
Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.06.1982 - 1 Ws 159/81
Auch nach Einführung der "Vollstreckungslösung" ist die Frage der Aussetzung zur Bewährung in allen Fällen vorrangig zu prüfen (…Eberth-Müller, Betäubungsmittelrecht 1982 § 35 Rdn. 43; Tröndle MDR 1982, 1; Slotty NStZ 1981, 327; Körner NJW 1981, 673).
- OLG Celle, 14.02.2012 - 1 Ws 54/12
Voraussetzungen für eine Zurückstellung der Entscheidung über den Widerruf des …
Zwar ist in Fällen wie dem vorliegenden nicht stets eine Zurückstellung des Widerrufs geboten, um einen bereits eingeleiteten Resozialisierungsprozess in der anderen Sache nicht zu gefährden (vgl. zum Ganzen nur Senatsbeschlüsse vom 3.9.1996 [StV 1998, 216], vom 31.3.2004 [1 Ws 78/04], vom 21.7.2006 [1 Ws 355/06] und vom 8.9.2008 [1 Ws 442/08]; OLG Zweibrücken vom 29.6.1982 [MDR 1983, 150]; KG vom 9.1.1984 [StV 1984, 341]; OLG Düsseldorf vom 16.12.1998 [StV 1989, 159];… Fischer, Strafgesetzbuch, 59. Aufl., § 56f Rn. 19).
Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 29.06.1982 - 1 Ws 159/82, 1 Ws 174/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Strafvollstreckung; Widerruf; Strafaussetzung; Drogenabhängigkeit; Maßnahmen; Therapie; Zurückstellung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 56f
Papierfundstellen
- MDR 1983, 150
- StV 1982, 588
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 30.09.1982 - 4 Ws 321/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 150
- StV 1983, 72
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 25.11.2013 - 4 Ws 29/13
Erstverbüßerprivileg bei Strafrestaussetzung: Widerruf einer zuvor gewährten …
Zwar ist ein Antrag nach § 57 StGB auch dann zulässig, wenn nach einer Strafrestaussetzung infolge Widerrufs die weitere Vollstreckung derselben Strafe betroffen ist (…Groß in Münchner Kommentar, StGB, § 57 Rn. 42;… Fischer, StGB, 59. Auflage, § 57 Rn. 8 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 30.09.1982 - 4 Ws 321/82 - , StV 1983, 72) und dies selbst dann, wenn die erneute Vollstreckung noch nicht begonnen wurde (OLG Stuttgart, NStZ 1984, 363), es fehlt aber vorliegend an den von § 57 Abs. 2 StGB geforderten besonderen Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung.