Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 23.12.1982 - 8 U 2303/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unmittelbarer Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb - Reithalle, Pension für Reitgäste; Behinderung hinsichtlich der Nutzung eines Weges
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 14.05.1982 - 10 O 8939/81
- OLG Nürnberg, 23.12.1982 - 8 U 2303/82
Papierfundstellen
- MDR 1983, 667
- VersR 1984, 170
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57
Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.12.1982 - 8 U 2303/82
Der Bundesgerichtshof hat in einer seiner grundlegenden Entscheidungen zur Problematik der dabei auftauchenden Rechtsfragen (BGHZ 29, 65 ff) daran festgehalten, daß die Anwendbarkeit des § 823 Abs. 1 BGB einen betriebsbezogenen, unmittelbaren Eingriff voraussetzt.Unmittelbare Eingriffe sind nur diejenigen, die betriebsgezogen sind und nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betreffen (BGHZ 29, 74 [BGH 09.12.1958 - VI ZR 199/57] und ständige Rechtsprechung).
In der Entscheidung vom 9. Dezember 1958 (BGHZ 29, 73 [BGH 09.12.1958 - VI ZR 199/57] ) wird auf dieses Urteil ausdrücklich Bezug genommen und ausgeführt: "Diese Entscheidungen ... zeigen die Grundhaltung der herrschenden Rechtsprechung auf, eine übermäßige Ausweitung des Schutzes am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu vermeiden, die dem deutschen Rechtssystem der in kasuistischer Art geregelten Deliktstatbestände zuwider laufen würde." Ebensowenig wie etwa die Verletzung eines Angestellten oder die Beschädigung oder Zerstörung eines Betriebskraftwagens stehe die Unterbrechung des zu einem Unternehmen führenden Stromkabels in Beziehung gerade zu diesem bestimmten Betrieb.
- BGH, 21.12.1970 - II ZR 133/68
Verkehrssicherungspflicht des Unterhaltspflichten für ein Gewässer
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.12.1982 - 8 U 2303/82
Der Bundesgerichtshof hat die wegen einer Reparatur der Ufermauer notwendig gewordene Sperre eines Teils der Wasserstraße und die dadurch verursachte Blockierung eines Motorschiffs zwar als Eigentumsverletzung gewertet, nicht aber als Eingriff in den gewerblichen Transportbetrieb dieses Schiffes (BGHZ NJW 1971, 886/888). - BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51
Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur …
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.12.1982 - 8 U 2303/82
Deshalb hatte der Bundesgerichtshof schon in einer seiner ersten Entscheidungen einen unmittelbaren Eingriff in den gewerblichen Tätigkeitskreis verneint, wenn einem Betrieb durch Verletzung von Personen das zu seiner Fortführung unentbehrliche Personal entzogen wird (BGHZ 7, 30, 36) [BGH 19.06.1952 - III ZR 295/51] .
Rechtsprechung
OLG Hamm, 25.03.1983 - 11 U 200/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- ZIP 1983, 552
- MDR 1983, 667
- VersR 1984, 170
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 17.03.1989 - 11 W 106/88 Der BGH hat die Möglichkeit eines solchen Widerrufsanspruchs grundsätzlich bejaht (BGH, NJW 1984, 436); dem folgt der Senat im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung (Senat, WM 1983, 852 = ZIP 1983, 552).
Rechtsprechung
LG Freiburg, 03.08.1982 - 9 S 76/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 667
- VersR 1984, 72
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.04.1993 - VIII ZR 113/92
Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Autokauf
Dabei braucht nicht entschieden zu werden, ob die Klausel durch die handschriftliche Unterstreichung des Wortes "ja" den Charakter einer vorformulierten Allgemeinen Geschäftsbedingung der von dem Beklagten verwendeten "Verbindlichen Bestellung ... " verlor; denn jedenfalls stellt die Abrede in dieser oder einer ähnlichen sinnentsprechenden Fassung eine typische, im Gebrauchtwagenhandel nicht nur im Bezirk des Berufungsgerichts häufig verwendete Vereinbarung dar (vgl. z.B. die hierzu ergangenen Urteile des LG Freiburg, MDR 1983, 667, des OLG Hamburg, MDR 1991, 1039 und des OLG Hamm, recht intern 1993, 69 sowie Reinking/Eggert, Der Autokauf, 5. Aufl. 1992, Rdnr. 1687 m.w.Nachw.), die auch als individualrechtliche Erklärung im Interesse einer einheitlichen Handhabung und damit der Rechtssicherheit inhaltlich voll vom Revisionsgericht zu prüfen ist (BGHZ 103, 275, 279; 87, 302, 306).So finden sich hierfür Definitionen wie "betriebstüchtiger und betriebssicherer Zustand" (OLG Düsseldorf…, Urteil vom 1. August 1986, mitgeteilt von Reinking/Eggert aaO Rdnr. 1687) , "verkehrssicher" (LG Freiburg, MDR 1983, 667;… Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 459 Rdnr. 315; ähnlich: Mehnle, DAR 1979, 272, 273), "funktions- und betriebsfähig" (OLG Hamburg, MDR 1991, 1039) oder "einsatzbereit" (…Tempel, Materielles Recht im Zivilprozeß, 2. Aufl. 1992 S. 18).