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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.04.1983 - 2 W 55/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2387
OLG Köln, 25.04.1983 - 2 W 55/83 (https://dejure.org/1983,2387)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.04.1983 - 2 W 55/83 (https://dejure.org/1983,2387)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. April 1983 - 2 W 55/83 (https://dejure.org/1983,2387)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Akteneinsichtsrechts der Beteiligten in Konkurssachen, Zwangsversteigerungssachen, Grundbuchsachen, Nachlasssachen und Registersachen auf die Durchsicht im Gerichtsgebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 848
  • MDR 1983, 849
  • Rpfleger 1983, 325
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 20.07.2007 - 2 Wx 34/07

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen

    Vielmehr steht die Entscheidung über die Art der Akteneinsicht, also darüber, ob die Akteneinsicht auf die Durchsicht der Akten auf der Geschäftsstelle des zuständigen oder eines auswärtigen Gerichts beschränkt ist oder ob sie einem Rechtsanwalt zur Mitnahme in seine Kanzlei überlassen bzw. dorthin übersandt werden, nach ganz einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum im pflichtgemäßen Ermessen des in der Sache zuständigen Rechtspflegers oder Richters (vgl. BGH, a.a.O.; BayObLGZ 1995, 1 [3]; Senat, Rpfleger 1983, 325; OLG Düsseldorf, MDR 1987, 768 [769]; OLG Dresden, a.a.O.; OLG Frankfurt, a.a.O.; Bassenge/Herbst, FGG/ RPflG 11. Aufl. 2007, § 34 FGG, Rdn. 4 und 7; Kahl in Keidel/Kuntze/ Winkler, a.a.O.; von König in Jansen, FGG, a.a.O.; Schneider, a.a.O.).

    Vielmehr entspricht diese Handhabung der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat Rpfleger 1983, 325) und seiner ständigen, seit mehr als dreißig Jahren geübten Praxis, nach der in Fällen, in denen bei ihm um Akteneinsicht in ihm vorliegende Akten in Nachlaßsachen nachgesucht wird, diese den Verfahrensbeteiligten und ihren Bevollmächtigten zustehende Akteneinsicht auf die Durchsicht im Gerichtsgebäude begrenzt ist.

  • OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 3 W 126/19

    Einsichtnahme in eine Nachlassakte

    Das Akteneinsichtsrecht muss sich vorliegend vielmehr darauf beschränken, die Akte in den Geschäftsräumen des Amtsgerichts einsehen, von deren Inhalt Notizen anfertigen zu können und ggf. von Einzelschriftstücken gegen Kostenerstattung Fotokopien anfertigen zu lassen (vgl. auch OLG Düsseldorf MDR 1987, 768 f; OLG Hamm FGPrax 2013, 105 f; OLG Köln Rpfleger 1983, 325).
  • AG Chemnitz, 18.07.2006 - N 91/93

    Bestehen eines gerichtlichen Weisungsrechts gegenüber dem

    Eine Aktenübersendung kommt regelmäßig auch bei Gericht nicht in Frage (Vgl. Beschlüsse des OLG Köln 2. Zivilsenat, AZ: 2 W 55/83 vom 25.04.1983, des Brandenburgischen OLG, AZ 10 WF 71/02 v. 10.06.02).
  • OLG Dresden, 13.08.1996 - 15 W 797/96

    Voraussetzungen für die Übersendung von Registerakten an das Amtsgericht des

    Obwohl § 9 Abs. 1 und 2 HGB , abweichend von § 34 FGG , jedem ohne Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses das uneingeschränkte Recht zugesteht, in das Handelsregister sowie die zum Handelsregister eingereichten Schriftstücke Einsicht zu nehmen, beinhaltet dieses Recht im Regelfall nicht den Anspruch, daß dem Verfahrensbevollmächtigten eines Antragstellers die Akten zur Einsicht in seine Büroräume überlassen werden (vgl. BGH NJW 1961; OLG Köln, Rpfleger 1983, 325 ; Frohn, Rpfleger, Jahrbuch 1982, 323 ff; Baumbach/Hopt, HGB , 29. Aufl.1995, Rdn. 3 zu § 9; a. A.: OLG Frankfurt, NJW 1992, 846 - für den Fall der Übersendung von Pflegschaftsakten).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.03.1983 - 14 W 10/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2184
OLG Hamm, 30.03.1983 - 14 W 10/83 (https://dejure.org/1983,2184)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.03.1983 - 14 W 10/83 (https://dejure.org/1983,2184)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. März 1983 - 14 W 10/83 (https://dejure.org/1983,2184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung der Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Voraussetzungen für die Umdeutung eines Antrags gemäß § 887 Zivilprozessordnung (ZPO) in einen solchen gemäß § 888 ZPO; Fehlende Vollstreckungsfähigkeit eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1983, 871
  • MDR 1983, 849
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 30.08.1973 - 14 W 66/73
    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.1983 - 14 W 10/83
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß der Vollstreckungstitel vollstreckungsfähig sein muß, d.h. mit genügender Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit Inhalt, Art und Umfang der Zwangsvollstreckung festlegen muß (zu vgl. BGH NJW 1972, 2268 [BGH 25.09.1972 - VIII ZR 81/71] ; Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 19. Auflage, § 322 Anm. IX 1 C); der durch die Zwangsvollstreckung zu erreichende Erfolg d.h., was der Schuldner zu leisten oder zu dulden hat, muß allein aus dem Titel, d.h. bei Entscheidungen, allein aus der Urteilsformel erkennbar sein (zu vgl. Thomas-Putzo, Kommentar zur ZPO, 12. Auflage, Vorbem. IV 1 c zu § 704; OLG Hamm NJW 1974, 652 [OLG Hamm 30.08.1973 - 14 W 66/73] ).
  • BGH, 25.09.1972 - VIII ZR 81/71

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung des Inhalts eines nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.1983 - 14 W 10/83
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß der Vollstreckungstitel vollstreckungsfähig sein muß, d.h. mit genügender Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit Inhalt, Art und Umfang der Zwangsvollstreckung festlegen muß (zu vgl. BGH NJW 1972, 2268 [BGH 25.09.1972 - VIII ZR 81/71] ; Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 19. Auflage, § 322 Anm. IX 1 C); der durch die Zwangsvollstreckung zu erreichende Erfolg d.h., was der Schuldner zu leisten oder zu dulden hat, muß allein aus dem Titel, d.h. bei Entscheidungen, allein aus der Urteilsformel erkennbar sein (zu vgl. Thomas-Putzo, Kommentar zur ZPO, 12. Auflage, Vorbem. IV 1 c zu § 704; OLG Hamm NJW 1974, 652 [OLG Hamm 30.08.1973 - 14 W 66/73] ).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZB 61/12

    Zwangsräumung eines Hausgrundstücks: Anforderungen an die Bestimmtheit des

    Ein Titel, dessen Inhalt auch durch Auslegung vom Vollstreckungsorgan nicht ermittelt werden kann, kann nicht Grundlage von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sein (vgl. OLG Hamm, MDR 1983, 849).
  • OLG Köln, 25.11.1997 - 4 WF 162/97

    Unzulässige Zwangsvollstreckung bei mangelnder Bestimmtheit eines Urteilstenors

    Zu den Voraussetzungen der Zulässigkweit der Zwangsvollstreckung gehört nämlich, daß Inhalt, Art und Umfang der Vollstreckung sich aus dem Titel bestimmt oder bestimmbar ergeben (vgl. BGH MDR 1973, 132; OLG Hamm MDR 1983, 849; Zöller-Stöber, ZPO, 20. Aufl., § 704 Rn. 4,5).

    Der durch die Zwangsvollstreckung zu erreichende Erfolg, das heißt, was der Schuldner zu leisten oder zu dulden hat, muß allein aus der Urteilsformel erkennbar sein (vgl. OLG Hamm MDR 1983, 849 m.w.N.).

  • OLG München, 14.05.1992 - 25 W 1271/92

    Bestimmtheitsanforderungen eines Urteils gegen den Testamentsvollstrecker

    So ist z. B. die Verurteilung zur Beseitigung störender Immissionen hinreichend bestimmt auch dann, wenn die hierzu in Frage kommenden Vorkehrungen ungenannt bleiben; dies gilt entsprechend auch noch im Vollstreckungsverfahren, obgleich die Zwangsvollstreckung insoweit gemäß § 887 ZPO (vertretbare Handlung) durch Ermächtigung zur Ersatzvornahme erfolgen muß (OLG Hamm MDR 83, 849).

    Die gegenteilige Entscheidung im Falle der Verurteilung eines Beklagten, zusammen mit dem Kläger die Auseinandersetzung der zwischen ihnen zustande gekommenen BGB -Gesellschaft durchzuführen (OLG Hamm MDR 83, 849 f.; vgl. Zöller-Stoeber ZPO 17. Aufl. § 704 Anm. Rn. 4; Stein-Jonas-Münzberg ZPO 20. Aufl. § 887 Rn. 16), beruht auf anderen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen.

  • LG Dessau-Roßlau, 10.11.2016 - 1 T 87/16

    Räumungsvollstreckung: Bestimmtheit des Räumungstitels bei fehlender Benennung

    Zu Recht weist das Amtsgericht insoweit auf die Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 11. April 2013 - I ZB 61/12 -, juris) hin, wonach ein Titel, dessen Inhalt auch durch Auslegung vom Vollstreckungsorgan nicht ermittelt werden kann, nicht Grundlage von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sein kann (vgl. auch OLG Hamm, MDR 1983, 849).
  • OLG Saarbrücken, 26.11.2002 - 4 U 46/02

    Zur Frage, ob die verspätete Zustellung eines Pfändungs- und

    Fehlt es an der notwendigen (betragsmäßigen) Bestimmtheit, so ist der Titel mangels vollstreckbaren Inhalts für die Zwangsvollstreckung ungeeignet (vgl. OLG Hamm, MDR 1983, 849; Zöller-Stöber; aaO., § 704 ZPO, Rdnr. 5).
  • OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 74/02

    Formlose Ankaufsrechtsausübung bei notariell beurkundetem Vorvertrag über den

    Denn vollstreckungsfähig ist ein Urteil nur, wenn der durch die Zwangsvollstreckung zu erreichende Erfolg allein aus dem Titel erkennbar ist (s. u.a. OLG Hamm MDR 1983, 849 m.w.N.; Zöller-Stöber, 23. Aufl., § 704 ZPO, Rn. 4 m.w.N.).
  • LAG Köln, 26.07.2016 - 7 Ta 58/16

    Vergleich; Zeugnisentwurf; Vollstreckungstitel; Zwangsgeld

    Wenn jedoch eine Titelformulierung so unbestimmt oder widerspruchsvoll ist, dass auch durch Auslegung keine mit Zwangsvollstreckung durchsetzbare bestimmte Verpflichtung festgestellt werden kann, ist der Titel mangels eines vollstreckbaren Inhalts für die Zwangsvollstreckung ungeeignet (OLG Hamm MDR 83, 849; Zöller/Stöber, § 704 ZPO Rdnr. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.05.1983 - 17 U 29/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2405
OLG Frankfurt, 18.05.1983 - 17 U 29/82 (https://dejure.org/1983,2405)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.05.1983 - 17 U 29/82 (https://dejure.org/1983,2405)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Mai 1983 - 17 U 29/82 (https://dejure.org/1983,2405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Werklohn für eine Lieferung und einen Einbau von Kunststofffenstern; Bautechnisch fehlerhafter Stand der Fenster auf der Fensterinnenbank; Vertretung des vom Gericht bestellten Sachverständigen bei der Ausarbeitung eines Gutachtens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1983, 1000
  • MDR 1983, 849
  • BauR 1985, 240
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1980 - L 5 S 20/80

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.1983 - 17 U 29/82
    Nur wenn derjenige, den das Gericht ausgewählt hat, selbst tätig geworden ist, können Parteien und Gericht überprüfen, ob das Gutachten auf der Grundlage der erforderlichen persönlichen und fachlichen Qualifikation erstellt ist oder ob etwa gegen den Bearbeiter Ablehnungsgründe bestehen (Friedrich DRiZ 1971, 312, 313; Klaus Müller DB 1972, 1809, 1811 und a.a.O. Seite 322 f.; vgl. auch LSG Essen NJW 1983, 360).
  • LG Frankenthal, 20.09.1978 - 2 S 136/78
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.1983 - 17 U 29/82
    Zwar ist die Verwendung von Hilfspersonen durch den beauftragten Sachverständigen grundsätzlich zulässig (vgl. § 8 ZuSEG; BGH VersR 1978, 1106 = NJW 1978, 2602 (L), Klaus Müller DB 1982, 1809, 1811 und a.a.O. Seite 322 f., Jessnitzer, der gerichtliche Sachverständige, 8. Aufl. 1980, Seite 199 f., Wellmann, der Sachverständige in der Praxis, 4. Aufl. 1981, Seite 46).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 U 146/11

    Arzthaftungsprozess: Rechtskraftwirkung des Schmerzensgeldurteils;

    Die bloße Übernahme der Verantwortung durch Unterschrift genügt nicht (KG, VersR 2005, 1412; OLG Frankfurt, MDR 1983, 849; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 404 Rn. 1a; § 407a Rn. 2).
  • OLG Nürnberg, 16.05.2006 - 5 W 781/06

    Stille Weitergabe d. Gutachtens zur Ausarbeitung an Dritte

    Der beauftragte Sachverständige muss aber immer die wissenschaftliche Auswertung der Arbeitsergebnisse - nicht der einzelnen Messwerte selbst - dieser Hilfskräfte eigenverantwortlich nachvollziehen und billigen (BGH NJW 1985, 1399; VersR 1972, 927; BVerwG NVwZ 1993, 771; NJW 1984, 2645; OLG Hamm WRP 1991, 250; OLG Frankfurt MDR 1983, 849; Bleutge NJW 1985, 1185).
  • OLG München, 20.10.2008 - 10 U 4048/08

    HWS-Verletzung beim Kfz-Unfall: Anforderungen an die Begutachtung

    Bezeichnenderweise hat der beauftragte Sachverständige Prof. Dr. ... nicht einmal durch einen der üblichen Vermerke wie "Einverstanden aufgrund eigener Untersuchung und Urteilsbildung" oder "Einverstanden aufgrund eigener Untersuchung und Beurteilung" (vgl. dazu BGH VersR 1972, 927 [929]; BVerwG NVwZ 1993, 771; Senat , Beschl. v. 25.11.2005 - 10 U 2378/05) die Verantwortung für das Gutachten übernommen; die bloße Unterzeichnung genügt nicht (BVerwGE 69, 70 [75 f.] = NJW 1984, 2645; OLG Frankfurt MDR 1983, 849; Senat a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 18.06.2007 - 2 Ws 301/07
    Die Hinzuziehung von anderen Personen ist indes unzulässig, wenn ihre Tätigkeit derart im Vordergrund steht, dass der wesentliche Inhalt des Gutachtens von diesem und nicht von dem bestellten Sachverständigen stammt ( OLG Frankfurt MDR 1983, 849; Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 73 Rn. 2 m.w.N.).
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