Rechtsprechung
   OLG München, 25.04.1983 - 11 W 1152/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2444
OLG München, 25.04.1983 - 11 W 1152/83 (https://dejure.org/1983,2444)
OLG München, Entscheidung vom 25.04.1983 - 11 W 1152/83 (https://dejure.org/1983,2444)
OLG München, Entscheidung vom 25. April 1983 - 11 W 1152/83 (https://dejure.org/1983,2444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungsnehmer; Prozeßbevollmächtigten; Haftpflichtversicherer; Rechtsanwalt; Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AHB § 5 Nr. 7; ZPO §§ 91, 53

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 941
  • VersR 1983, 1084
  • Rpfleger 1983, 495
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.06.1983 - 20 W 109/83   

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https://dejure.org/1983,3408
OLG Frankfurt, 10.06.1983 - 20 W 109/83 (https://dejure.org/1983,3408)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.06.1983 - 20 W 109/83 (https://dejure.org/1983,3408)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juni 1983 - 20 W 109/83 (https://dejure.org/1983,3408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigungsberechtigung der obsiegenden Partei eines Rechtstreites in erster Instanz vor den Arbeitsgerichten mit anschließender Verweisung an ordentliche Gerichte für Zeitversäumnis und für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten; Kostenersatz nach den Regeln für ...

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 12 a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 12 O 90/82
  • OLG Frankfurt, 10.06.1983 - 20 W 109/83

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 941
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2019 - 1 O 71/19

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten - Verweisung des Rechtsstreits an ein

    Das OLG Frankfurt führt im Beschluss vom 10. Juni 1983 (- 20 W 109/83 -, AnwBl. 1984, 314) aus, dass bei einer Verweisung vom Arbeitsgericht an das ordentliche Gericht die obsiegende Partei die Kosten erstattet verlangen kann, die nach der Verweisung des Rechtsstreits ihren Prozessbevollmächtigten erneut entstanden sind, mithin die beim Arbeitsgericht angefallenen Rechtsanwaltskosten von der Erstattung ausgeschlossen bleiben (Hervorhebung durch den Senat).

    Es erscheint auch mit Blick auf Sinn und Zweck des Erstattungsausschlusses gemäß § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG, die Zugangsbarriere zu einem speziellen Gericht und Verfahren (Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht erster Instanz) aus sozialen Gründen abzusenken (vgl. BAG, Beschluss vom 1. November 2004 - 3 AZB 10/04 -, juris Rn. 14; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Juni 1983 - 20 W 109/83 -, AnwBl. 1984, 314) nicht gerechtfertigt, in Bezug auf den verwaltungsgerichtlichen Verfahrensteil dem Kläger eine Kostenerstattung vorzuenthalten bzw. den Beklagten von einer tatsächlich nicht gegebenen, sozialen Zugangserleichterung profitieren zu lassen, nur weil der Kläger zunächst den falschen Rechtsweg gewählt hat.

  • FG Thüringen, 03.11.2006 - IV 70047/05

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines Prozessbevollmächtigten in einem vom

    Das OLG Frankfurt (Beschluss vom 10. Juni 1983 - 20 W 109/83) und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Entscheidung vom 22. Dezember 1982 8 W 289/82 - Leitsätze zitiert in Juris) verneinen grundsätzlich eine Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Hinzuziehung des Prozessbevollmächtigten gemäß § 12a Abs. 1 Satz ArbGG bei einer Verweisung vom Arbeitsgericht an das ordentliche Gericht.
  • OLG Karlsruhe, 15.12.1989 - 13 W 209/89

    Gebühr; Prozeßgebühr; Erstattung; Verweisung

    Dabei bleibt es auch, wenn der Rechtsstreit an das LG verwiesen wird (.. OLG München, JurBüro 1971, 63, 64; OLG Frankfurt, MDR 1983, 941).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.06.1983 - 20 W 158/83   

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https://dejure.org/1983,3367
OLG Frankfurt, 06.06.1983 - 20 W 158/83 (https://dejure.org/1983,3367)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.06.1983 - 20 W 158/83 (https://dejure.org/1983,3367)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Juni 1983 - 20 W 158/83 (https://dejure.org/1983,3367)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 941
  • Rpfleger 1983, 456
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 11.08.2008 - 2 Wx 26/08

    Unwirksamer Kostenfestsetzungsbeschluss bei Änderung der Kostengrundentscheidung

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, entspricht es allgemeiner Ansicht und insbesondere der ständigen Rechtsprechung, daß ein Kostenfestsetzungsbeschluß - ohne daß es hierzu eines gesonderten Ausspruchs bedarf - wirkungslos wird, wenn die Kostengrundentscheidung, auf der er beruht, aufgehoben oder auch nur, und sei es selbst nur in geringem Maße, geändert wird (vgl. OLG Köln [17. Zivilsenat], OLG-Report 2006, 588; KG KG-Report 1993, 59; OLG Düsseldorf, JurBüro 1984, 286; OLG Frankfurt, MDR 1983, 941; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 2005, 328; OLG Karlsruhe, OLG-Report 2000, 185; OLG München, JurBüro 1982, 447; OLG München, MDR 2001, 414; LAG Düsseldorf, JurBüro 1987, 1232 [1233]; Giebel in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2008, § 104, Rdn. 134; Mathias in van Eicken, Kostenfestsetzung, 2006, Rdn. B 140; Mümmler, JurBüro 1982, 448; Musielak/Wolst, a.a.O., § 104, Rdn. 40; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 103, Rdn. 7 und 66; Zöller/Herget, a.a.O., § 104, Rdn. 21, Stichwort "Wegfall des Titels"; vgl. auch BGH VersR 2007, 519).
  • OLG Köln, 22.09.2005 - 17 W 172/05

    Wirkungsloser Kostenfestsetzungsbeschluss bei Wegfall des zugrunde liegenden

    Hierdurch wurde nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung in Literatur der einstmals erlassene Kostenfestsetzungsbeschluss zu Gunsten der Beklagten ohne weiteres wirkungslos (KG Rpfleger 1993, 462; OLG Düsseldorf JB 1981, 1097; OLG Frankfurt Rpfleger 1983, 456; OLGR 2005, 328; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., Einf § 103-107 Rdnr. 8; Belz MK-ZPO, 2. Aufl., § 104 Rdnr. 129; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 104 Rdnr. 21 "Wegfall des Titels").
  • OLG Frankfurt, 05.10.2004 - 5 WF 206/04

    Ablösen eines Arrestbefehls durch Vergleich: Entfallen der Wirkung des

    Mit deren Wegfall - wie hier durch Abschluss des gerichtlichen Vergleichs - wird der Kostenfestsetzungsbeschluss (ungeachtet seiner Rechtskraft) gegenstandslos; er kann wegen seiner Akzessorietät zur Kostenentscheidung nicht ohne diese weiter existieren (Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, Einf. §§ 103 -107, Rdn. 8, 10; vgl. ferner OLG München, MDR 2001, 414 mit weiteren Nachweisen, OLG Frankfurt am Main, RPfleger 1983, 456).
  • KG, 26.08.2019 - 19 W 90/19

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Kostenrückfestsetzungsverfahrens

    Durch den Vergleich und die dadurch insgesamt hinfällig gewordene landgerichtliche Kostenentscheidung sind die auf der landgerichtlichen Kostenentscheidung basierenden Kostenfestsetzungsbeschlüsse wirkungslos geworden, da die Kostenfestsetzungsbeschlüsse in ihrem Bestand von der ihnen zugrunde liegenden Kostengrundentscheidung abhängen und diese nur hinsichtlich der Höhe der zu erstattenden Kostenbeträge ausfüllen (vgl. MüKo-Schulz, ZPO 5. A, § 91 Rn. 46; BGH v. 22.9.2015, X ZB 2/15, Rn. 14; KG v. 30.1.1976, 1 W 1197/75; OLG Frankfurt v. 6.6.1983, 20 W 158/83; OLG München v. 30.11.2000, 11 W 3051/00, dort auch zum abweichenden Fall eines die Kostenentscheidung aufrechterhaltenen Vergleichs; BeckOK-Jaspersen, ZPO Stand 1.7.2019, § 103 Rn. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.06.1983 - 20 W 127/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,12617
OLG Frankfurt, 13.06.1983 - 20 W 127/83 (https://dejure.org/1983,12617)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.06.1983 - 20 W 127/83 (https://dejure.org/1983,12617)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Juni 1983 - 20 W 127/83 (https://dejure.org/1983,12617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergleich; Kostenentscheidung; Beweissicherungsverfahren; Gerichtskosten

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 941
  • VersR 1984, 91
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