Rechtsprechung
OLG Köln, 21.09.1983 - 2 U 33/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1983, 1388
- MDR 1984, 151
Wird zitiert von ... (5)
- ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Pflicht zur …
insofern nur OLG Köln21.9.1983 - 2 U 33/83 - MDR 1981, 151: "Der Kläger hat zwar die Auffassung vertreten, das Klagebegehren sei vertraglich gerechtfertigt.Ein solcher Wunsch verdient keinen Rechtsschutz und ist daher unzulässig und nicht zu beachten".S. insofern nur OLG Köln21.9.1983 - 2 U 33/83 - MDR 1981, 151: "Der Kläger hat zwar die Auffassung vertreten, das Klagebegehren sei vertraglich gerechtfertigt.
41) S. insofern nur OLG Köln21.9.1983 - 2 U 33/83 - MDR 1981, 151: "Der Kläger hat zwar die Auffassung vertreten, das Klagebegehren sei vertraglich gerechtfertigt.
- ArbG Berlin, 12.08.2016 - 28 Ca 6951/16
Vergütungsrückstände - Abgeltung Erholungsurlaub
zum Umstand, dass die Parteien mit (etwaigen) Präferenzen zur fraglichen Anspruchsgrundlage ihres Klagebegehrens die Gerichte nicht binden können, nur OLG Köln 21.9.1983 - 2 U 33/83 - MDR 1981, 151: "Der Kläger hat zwar die Auffassung vertreten, das Klagebegehren sei vertraglich gerechtfertigt.Ein solcher Wunsch verdient keinen Rechtsschutz und ist daher unzulässig und nicht zu beachten".S. zum Umstand, dass die Parteien mit (etwaigen) Präferenzen zur fraglichen Anspruchsgrundlage ihres Klagebegehrens die Gerichte nicht binden können, nur OLG Köln 21.9.1983 - 2 U 33/83 - MDR 1981, 151: "Der Kläger hat zwar die Auffassung vertreten, das Klagebegehren sei vertraglich gerechtfertigt.
55) S. zum Umstand, dass die Parteien mit (etwaigen) Präferenzen zur fraglichen Anspruchsgrundlage ihres Klagebegehrens die Gerichte nicht binden können, nur OLG Köln 21.9.1983 - 2 U 33/83 - MDR 1981, 151: "Der Kläger hat zwar die Auffassung vertreten, das Klagebegehren sei vertraglich gerechtfertigt.
- OLG Düsseldorf, 04.12.1998 - 7 U 59/98
Verwirkt Makler seinen Lohn bei bewußt unrichtiger Auskunft?
Eine solche Verfahrensweise ist verfahrensfehlerhaft (vgl. nur OLG Köln, MDR 1984, 152 = ZIP 83, 1388; vgl. auch BGH, WM 1984, 421; Zöller-Gummer, § 539 ZPO Rz 3 a). - BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89
Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage
Wird etwa in einem Prozeß wegen eines Kaufpreisanspruchs vorgetragen, die Ware sei dem Beklagten geliefert und von ihm verbraucht worden, so kann der Kläger nach der Abweisung seiner Klage den Zahlungsanspruch in einem späteren Prozeß nicht unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung geltend machen, mag auch das Gericht im ersten Rechtsstreit diese Rechtsgrundlage übersehen haben (allgemeine Meinung;… vgl. nur Zöller/Vollkommer ZPO 15. Aufl. Vor § 322 Rdn. 41; s.a. OLG Köln MDR 1984, 151 [OLG Köln 21.09.1983 - 2 U 33/83]). - OLG Celle, 18.05.1995 - 14 U 108/94
Anforderungen an die Darlegung einer Mehrkostenabrechnung nach Kündigung
So ist anerkannt, daß auch eine lückenhafte gerichtliche Subsumtion (OLG Köln, ZIP 1983, 1388) und überhaupt ein Übergehen eines wesentlichen Teils des Streitstoffes einen Verfahrensmangel darstellt.
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 17.10.1983 - 8 W 393/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 151
- Rpfleger 1984, 114
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Stuttgart, 27.12.2002 - 8 WF 80/02
Wirkungen der Prozesskostenhilfebewilligung: Rückzahlung vor der Bewilligung …
Soweit sich aus den Senatsbeschlüssen vom 11.12.1986 (8 WF 73/86 - Die Justiz 1987, 108 = JurBüro 1987, 771 = RPfl 1987, 173 = FamRZ 1987, 399 = MDR 1987, 329 = NJW-RR 1987, 508) und vom 17.10.1983 (8 W 393/83 - JurBüro 1984, 294 = RPfl 1984, 114) für die vorliegende Sachverhaltsgestaltung etwas Anderes entnehmen lässt, hält der Senat daran nicht fest.a) Die Bestimmung des § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO legt zwar die Annahme nahe, dass ein vom Hilfsbedürftigen (oder seinem Anwalt) mit Antragseinreichung geleisteter Vorschuss auf die Gerichtskosten von der anschließenden Bewilligung nicht umfasst werde, soweit es um die (bereits mit Einreichung des Scheidungsantrags fällige) Verfahrensgebühr geht (in diesem Sinne Senatsbeschl. vom 17.10.1983 aaO, bestätigt durch Beschl. vom 11.12.1986 aaO; ebenso zB OLG Düsseldorf (11. ZivSen) …
- OLG Karlsruhe, 06.08.2012 - 18 WF 145/12
Auslagenvorschuss: Vorschussanforderung für die Beweisaufnahme in einer …
Zu den davon erfaßten Gerichtskosten gehören gerichtliche Gebühren und Auslagen (vgl. § 1 FamGKG), wozu im Falle der Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens auch die Sachverständigenkosten gehören, einschließlich dafür zu erbringender Auslagenvorschüsse nach §§ 402, 379 ZPO (vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 453; OLG Stuttgart MDR 1984, 151;… Münchener Kommentar/Motzer , 3. Auflage 2008, § 122 Rn. 19). - OLG Hamm, 07.08.2003 - 23 W 5/03
Keine Verrechnung des überschießenden Teils des Kostenvorschusses nach …
Rückständige und auch entstehende Gerichtskosten können deshalb vorliegend, da das Gericht keine abweichende Anordnung getroffen hat, gegen den Kläger nicht mehr geltend gemacht werden (…vgl. hierzu auch Zöller-Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 122 ZPO Rdnr. 4; OLG Stuttgart Rpfleger 1984, 114 f.; HansOLG Hamburg MDR 1999, 1287; anderer Ansicht KG Rpfleger 1984, 372 f.).
- OLG Düsseldorf, 04.10.2001 - 10 W 105/01
Begriff der rückständigen Gerichtskosten
Rückständige Gerichtskosten im Sinne des § 122 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) ZPO sind Gebühren und Auslagen, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prozeßkostenhilfebewilligung bereits fällig, aber noch nicht gezahlt worden sind (vgl. Senat Rpfleger 1990, 172 = FamRZ 1990, 299; OLG Stuttgart Rpfleger 1984, 114;… Wax in MünchKomm zur ZPO, 2. Aufl. 2000, § 122 Rdnr. 7). - OLG Stuttgart, 11.12.1986 - 8 WF 73/86 Dies bedeutet, daß fällige und bereits bezahlte Gerichtskosten von einer Prozeßkostenhilfebewilligung während des Verfahrens nicht berührt werden, weil es sich dabei nicht um rückständige, sondern um bereits bezahlte Schulden gegenüber der Staatskasse handelt (OLG Stuttgart Rpfleger 1984, 114; KG Rpfleger 1984, 372;… Zöller, ZPO 14. Aufl. § 122 Anm. 10).
- LAG Nürnberg, 13.08.1986 - 8 Ta 4/86
Prozeßkostenhilfe; Entstehende Gerichtskosten; Fälligkeit der Gerichtskosten
Die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe bewirkt, daß auch solche Gebühren und Auslagen, die zwar bereits angefallen sind, jedoch erst künftig fällig werden, als "entstehende Gerichtskosten" iS von § 122 Abs. 1 Nr. 1a ZPO vom Kostenschuldner nicht verlangt werden können (im Anschluß an OLG Stuttgart, Beschluß vom 17.10.1983 - 8 W 393/83 = Rechtspfleger 1984, 115).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 30.06.1983 - 4 U 40/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 151
- Rpfleger 1984, 25
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 17.04.1996 - 10 Ta 70/96
Klage auf Vergütung: Zustellung an den Prokuristen als In-sich-Geschäft
Das Überlandesgericht Karlsruhe ist in seiner Entscheidung vom 30.06.1983 (Rpfleger 1984, 25) daher zutreffend und wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass eine Hauptzustellung nach § 171 ZPO an den einzigen in Deutschland residierenden, und selbst gegen die Gesellschaft klagenden Geschäftsführer einer GmbH gerade in Hinblick auf § 185 ZPO analog ausscheiden müsse.