Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83   

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BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83 (https://dejure.org/1983,414)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1983 - 2 StR 452/83 (https://dejure.org/1983,414)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1983 - 2 StR 452/83 (https://dejure.org/1983,414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vermutete Befangenheit von Richtern als Prozesshindernis - Rechtswidrige Beschlagnahme von Verteidigerakten - Prozesshindernis wegen Verstoßes gegen das Gebot der Waffengleichheit infolge der Kenntnisnahme des Gerichts und der Staatsanwaltschaft von der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) §§ 206e, 260 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1907
  • MDR 1984, 335
  • NStZ 1984, 419
  • NStZ 1984, 420
  • StV 1984, 99
  • JR 1984, 75
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83
    Der Anspruch eines Angeklagten auf verfahrensrechtliche Waffengleichheit im Verhältnis zum Staatsanwalt wird zwar vom Recht auf ein faires Verfahren umfaßt und gehört damit zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105, 111).
  • BGH, 23.09.1952 - 1 StR 750/51

    Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83
    Einem Richter ist zwar nicht verwehrt, dem Zeugen wegen Widersprüchen zwischen dessen Bekundungen in der Hauptverhandlung und seinen früheren Angaben ernste Vorhaltungen zu machen und ihn zu warnen (BGHSt 3, 199, 200).
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83
    RiLG ... meinte in seiner dienstlichen Erklärung, die Verteidigung berücksichtige nicht die grundlegende Entscheidung BGHSt 22, 118, 122. Rechtsanwalt ... replizierte, dieses Urteil behandle die sich im vorliegenden Fall ergebende Frage nicht; das zeige, daß die abgelehnten Richter sich vor für den Angeklagten negativen Beschlußfassungen noch nicht einmal genügend mit der Rechtsprechung befaßten, auf die sie sich berufen würden; auch aus diesem Grund lehne er sie ab.
  • BGH, 30.06.1955 - 4 StR 178/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83
    Die Zuständigkeitsregelung in § 27 Abs. 1 StPO beruht auf der Überlegung, daß es "nach der Natur der Sache an der völligen inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen wird, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden müßte" (BGH, Urteil vom 30. Juni 1955 - 4 StR 178/55).
  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

    NPD-Verbotsverfahren

    In den jeweiligen Einzelfällen hat der Bundesgerichtshof ein Verfahrenshindernis bei den geltend gemachten Verstößen gegen das Rechtsstaatsgebot selbst nicht angenommen, so bei erheblicher Verfahrensverzögerung (vgl. BGHSt 21, 81; 24, 239; 35, 137; 46, 159), bei Tatprovokation durch staatlich gelenkte Lockspitzel (vgl. BGHSt 32, 345; 33, 356; 45, 321 m.w.N.) sowie bei Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden vom Verteidigungskonzept des Angeklagten (vgl. BGH, NStZ 1984, S. 419 f.).

    Dazu müsste aber bereits jetzt - vor einer Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung - positiv feststehen, dass die Verhandlungskonzeption der Antragsgegnerin in einer Weise ausgeforscht worden ist, die eine sachangemessene Rechtsverteidigung mit Blick auf den konkreten Verfahrensgegenstand endgültig unmöglich macht (vgl. Gössel, NStZ 1984, S. 420).

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Die Zuständigkeitsregelung des § 27 Abs. 1 StPO trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass es "nach der Natur der Sache an der völligen inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen wird, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden müsste" (BGH, Urteil vom 30. Juni 1955 - 4 StR 178/55 -, zitiert nach BGH, NJW 1984, S. 1907 ).

    aaa) Ihr rechtlicher Ausgangspunkt, dass eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte Vorentscheidung für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht rechtfertige, mit der Folge, dass ein darauf gestütztes Ablehnungsgesuch als unzulässig im Sinne des § 26 a Abs. 1 Nr. 2 StPO angesehen werden kann, entspricht allerdings der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGHSt 21, 334 ; BGH, NStZ-RR 2001, S. 258; KG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2001 - 1 AR 59/01 - 4 Ws 17/01 -, veröffentlicht in Juris; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl., 2003, § 24 Rn. 6 m.w.N.; Günther, NJW 1986, S. 281 ; siehe aber auch BGH, NJW 1984, S. 1907 ).

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90

    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis

    Als Beleg zitierte die Verteidigung die Entscheidung BGH NStZ 1984, 419, 420.

    Für beides beruft sich die Revision auf eine Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 452/83, veröffentlicht u.a. in NStZ 1984, 419 f.).

    "Der Senat hält an seiner in dem Urteil vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 452/83 - vertretenen Rechtsauffassung fest.

    Das Urteil vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 452/83 - kannten die abgelehnten Richter, wie durch dienstliche Äußerungen belegt ist, zur Zeit der hier interessierenden Entscheidungen nicht.

    Zwar wurde mehrfach (auch in NStZ 1984, 419 f.), - nicht durchweg - der gesamte Text der Entscheidung veröffentlicht, doch wurde die Bedeutung der Entscheidung allgemein in der den Leitsatz tragenden Erörterung gesehen.

    Auch die in NStZ 1984, 420 zusammen mit der Entscheidung abgedruckte wissenschaftliche Anmerkung befaßte sich nicht mit Fragen der Befangenheit.

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    a) Als Verfahrenshindernisse kommen nur Umstände in Betracht, die nach dem ausdrücklich erklärten oder aus dem Zusammenhang ersichtlichen Willen des Gesetzes für das Strafverfahren so schwer wiegen, daß von ihrem Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im ganzen abhängig gemacht werden muß (BGHSt 15, 287, 290 m.w.N.; Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO 23. Aufl. Einl. Kap. 11 Rdn. 6; vgl. auch BGH MDR 1984, 335).

    Auch die vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung wird nicht als Verfahrenshindernis, sondern lediglich als - nur auf formgerechte Rüge zu beachtender - absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO angesehen (BGHSt 26, 84, 89 ff.)- Der Bundesgerichtshof hat es deshalb bisher auch stets abgelehnt, Verstöße gegen den aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250, 274 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]/275; 63, 45, 68/69, jeweils m.w.N.) zum Anlaß für die Bejahung eines Verfahrenshindernisses zu nehmen, so etwa bei der Frage nach den Folgen überlanger Verfahrensdauer (BGHSt 21, 81 [BGH 12.07.1966 - 1 StR 199/66]; 24, 239; BGH NStZ 1982, 291 und 1983, 135 m.w.N.) oder bei Kenntnis der Staatsanwaltschaft vom Verteidigungskonzept des Angeklagten (BGH MDR 1984, 335).

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Die Zuständigkeitsregelung des § 27 Abs. 1 StPO trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass es "nach der Natur der Sache an der völligen inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen wird, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden müsste" (BGH, Urteil vom 30. Juni 1955 - 4 StR 178/55 -, zitiert nach BGH, NJW 1984, S. 1907 ).
  • BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03

    Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (nur teilweise Entscheidung

    Die Zuständigkeitsregelung des § 27 Abs. 1 StPO trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass es "nach der Natur der Sache an der völligen inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen wird, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden müsste" (BGH, Urteil vom 30. Juni 1955 - 4 StR 178/55 -, zitiert nach BGH, NJW 1984, S. 1907 ).
  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Auch dann, wenn Verfahrensverstöße zugleich Verfassungsverstöße beinhalten, müssen diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden und dürfen vom Revisionsgericht nicht von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. z. B. BGHSt 19, 273, 277); dies gilt insbesondere auch für einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters (BGH StV 1996, 585, 587 ; BGHSt 26, 84, 90; BGH MDR 1984, 335).
  • BGH, 10.03.2005 - 3 StR 233/04

    Urteil im "Landser"-Verfahren rechtskräftig

    Ob dies auch dann der Fall wäre, wenn dem Generalbundesanwalt durch die Auswertung der Mandantengespräche das Verteidigungskonzept bekannt geworden wäre (vgl. BGH NStZ 1984, 419 für den Fall der unzulässigen Beschlagnahme von Unterlagen des Verteidigers), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03

    Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine

    Der Umstand, daß die Behandlung des Ablehnungsantrags nach § 26 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 StPO im vorliegenden Fall bedenklich erscheint (vgl. BGH NJW 1984, 1907), ändert nach den Grundsätzen von BGHSt 23, 265 an der umfassenden Vortragspflicht nichts (vgl. BGH NStZ 2003, 563 Nr. 27).
  • BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 1674/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als

    Schon in der bisherigen fachgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei der Behandlung derartiger Befangenheitsanträge die Gefahr einer unzulässigen Entscheidung in eigener Sache und einer sich daraus regelmäßig ergebenden Besorgnis der Befangenheit besonders groß ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 120/90 -, NJW 1992, S. 763 f.; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 452/83 -, NJW 1984, S. 1907 = NStZ 1984, S. 419 m. Anm. Gössel; anders unter Annahme eines Ausnahmefalls BGH, NStZ 1994, S. 447 f. und hieran anschließend Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 1995 - 2 BvR 1406/94 -, NJW 1995, S. 2914).
  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 247/09

    Versagung der Strafmilderung nach § 106 JGG (Beachtung des

  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88

    Schmücker-Prozess

  • OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20

    Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

  • BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93

    Ausschluß eines Richters - Rechtliches Gehör - Erneute Entscheidung

  • BVerfG, 20.02.1995 - 2 BvR 1406/94

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BGH, 16.05.1984 - 2 StR 525/83

    Rückbeziehung einer Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung

  • OLG Karlsruhe, 17.10.1985 - 3 Ss 127/85

    In Abwesenheit des Angeklagten vorgenommene Durchsuchung seiner Haftzelle;

  • KG, 04.09.2013 - 2 Ws 327/13

    Aussetzung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung wegen Vollzugsdefiziten

  • BayObLG, 07.07.1995 - 4St RR 104/95
  • KG, 10.07.2008 - 1 Ss 354/07

    Revisionsverfahren: Urteilsaufhebung wegen Mitwirkung eines wegen Besorgnis der

  • BGH, 27.08.1991 - 1 StR 438/91

    ehemalige Richterin als Staatsanwältin - § 22 StPO, Beteiligung einer

  • BGH, 19.05.1994 - 1 StR 132/94

    Rechtsmittelrücknahme - Befangenheitsantrag - Widerruf - Ablehnung eines Richters

  • OLG Stuttgart, 26.01.2005 - 4 Ss 530/04

    Strafverfahren: Befangenheit des Richters wegen Inaussichtstellung einer

  • OLG Köln, 19.10.1990 - Ss 490/90

    Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens und auf

  • BGH, 29.03.1988 - 5 StR 624/86

    Strafzumessung im beschleunigten Verfahren

  • BGH, 25.08.1986 - 3 StR 183/86

    Tateinheitliche oder tatmehrheitliche Bewertung des gleichzeitigen verbotenen

  • OLG Brandenburg, 05.03.2018 - 13 WF 48/18

    Ablehnung des Familienrichters im Umgangsverfahren wegen Besorgnis der

  • BayObLG, 11.10.2001 - 3 ObOWi 68/01

    Verfahrensrüge wegen Zurückweisung einer Frage des Mitbetroffenen

  • OLG Köln, 08.04.2013 - 2 Ws 204/13

    Richterablehnung; Befangenheit wegen Mitwirkung an Zwischenentscheidungen

  • BGH, 07.12.1988 - 4 StR 545/88

    Möglichkeit der nachträglichen Ablehnung eines Richters

  • OLG Düsseldorf, 12.05.1997 - 5 Ss OWi 76/97
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.11.1983 - 3 Ws 567/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1661
OLG Hamm, 07.11.1983 - 3 Ws 567/83 (https://dejure.org/1983,1661)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.11.1983 - 3 Ws 567/83 (https://dejure.org/1983,1661)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. November 1983 - 3 Ws 567/83 (https://dejure.org/1983,1661)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 335
  • NStZ 1984, 188
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Saarbrücken, 07.09.2017 - 1 Ws 141/17

    Straf- und Maßregelvollstreckung: Fortdauer der befristeten Führungsaufsicht bei

    aa) Zwar gilt die Vorschrift nach herrschender Auffassung über ihren Wortlaut hinaus auch in den Fällen einer - wie hier - kraft Gesetzes eingetretenen Führungsaufsicht (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 09.01.1990 - 4 Ws 561/89, juris Rn. 7; OLG Oldenburg, a. a. O., juris Rn. 9 ff.; OLG Bamberg, a. a. O., juris Rn. 8 ff.; OLG Celle, a. a. O., juris Rn. 8; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, a. a. O., § 68g Rn. 15; MünchKomm.StGB/Groß, 3. Aufl., § 68g Rn. 16; LK-Schneider, StGB, 12. Aufl., § 68g Rn. 26; a. A.: OLG Hamm NStZ 1984, 188; Fischer, a. a. O., § 68g Rn. 9).

    Vielmehr hat die mit Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 7. Januar 2016 wegen einer anderen Tat angeordnete Strafaussetzung zur Bewährung eine Verlängerung der Dauer der kraft Gesetzes eingetretenen Führungsaufsicht bewirkt (vgl. OLG Hamm NStZ 1984, 188; OLG Celle, Beschl. v. 07.09.2011 - 2 Ws 183/11, juris Rn. 19-21; MünchKomm.StGB/Groß, a. a. O., § 68g Rn. 15).

    Wäre die aufgrund des § 68 Abs. 1 Satz 2 StGB eingetretene Verlängerung der Führungsaufsicht angesichts einer günstigen Kriminalprognose des Verurteilten nicht mehr sachgerecht, hat das Gericht jedoch gemäß § 68e Abs. 2 StGB die Führungsaufsicht aufzuheben; diese Möglichkeit bleibt von § 68g Abs. 1 Satz 2 StGB unberührt (vgl. OLG Hamm NStZ 1984, 188 f.; MünchKomm.StGB/Groß, a. a. O., § 68g Rn. 15; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, a. a. O., § 68g Rn. 6).

  • OLG Bamberg, 28.06.2010 - 1 Ws 357/10

    Führungsaufsicht: Ende der kraft Gesetzes eingetretenen Führungsaufsicht mit dem

    Die gegenteilige Ansicht (OLG Hamm , Beschlüsse vom 09.04.1979, 3 Ws 179/79 und vom 07.11.1983, 3 Ws 567/83; LG Marburg, Beschluss vom 30.11.2006, 7 StVK 265/06; LG Zweibrücken, Beschluss vom 27.08.2009, 3 BRs 3/06
  • OLG Oldenburg, 05.05.2009 - 1 Ws 252/09

    Ende der befristeten Führungsaufsicht durch Straferlass

    Entgegen einer in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung findet § 68g Abs. 3 StGB nicht nur auf eine gerichtlich angeordnete Führungsaufsicht, sondern auch auf die kraft Gesetzes eintretende Führungsaufsicht Anwendung (OLG Hamm NStE 1 zu § 68g StGB. Stree in Schönke-Schröder, StGB, 27. Aufl., Rdnr. 10 u. 15 zu § 68g. Schneider in Leip. Komm. StGB 12. Aufl., Rdnr. 26 zu 68g. Lackner/Kühl, StGB 26. Auflage, § 68g Anm. 4. SKHorn § 68g, Rdnr. 10. aA. OLG Hamm OLGSt Nr. 1 zu § 68g. NStZ 84, 188. LG Marburg NStZ-RR 07, 39).
  • OLG Hamm, 25.04.2017 - 5 Ws 142/17

    Ablauf der gesetzlich eingetretenen Führungsaufsicht durch Straferlass

    Der hiesige 3. Strafsenat hat zwar in seinen Entscheidungen vom 9. April 1979 und vom 07. November 1983 (vgl. NStZ 1984, 188; sich dem anschließend: Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 68 g Rdn. 9) die Meinung vertreten, der Wortlaut des § 68 g Abs. 3 StGB, insbesondere das Wort "angeordnete", lasse nur die Anwendung dieser Bestimmung auf gerichtlich angeordnete, nicht jedoch auf kraft Gesetzes eingetretene Führungsaufsicht zu.
  • OLG Celle, 31.03.2011 - 1 Ws 107/11

    Beendigung einer nach Vollstreckung einer Maßregel eingetretenen Führungsaufsicht

    § 68g Abs. 3 StGB erfasst trotz seines missverständlichen Wortlauts, dass mit dem Erlass der Strafe eine wegen derselben Tat "angeordnete" Führungsaufsicht ende, auch die nach Vollstreckung einer Maßregel kraft Gesetzes eingetretene Führungsaufsicht (so die inzwischen herrschende Meinung, vgl. nur OLG Oldenburg, a.a.O.; OLG Hamburg, NStZ-RR 2007, 251; OLG Hamm, NStE Nr. 1 zu § 68g StGB; OLG Bamberg, OLGSt, StGB, § 68g Nr. 1; Stree/Kinzig in: Schönke-Schröder, StGB, 28. Aufl., § 68g Rn. 15; a. A. noch OLG Hamm, NStZ 1984, 188; LG Marburg, NStZ-RR 2007, 39; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 68g StGB Rn. 9).
  • OLG Bamberg, 28.06.2010 - 1 Ws 375/10

    Beendigung einer kraft Gesetzes eingetretenen Führungsaufsicht mit dem Erlass

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.11.1983 - 2 Ws 532/83   

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https://dejure.org/1983,4937
OLG Hamburg, 21.11.1983 - 2 Ws 532/83 (https://dejure.org/1983,4937)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.11.1983 - 2 Ws 532/83 (https://dejure.org/1983,4937)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. November 1983 - 2 Ws 532/83 (https://dejure.org/1983,4937)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines strafprozessualen Auskunftsverweigerungsrechts; Ordnungsrechtliche Ausgestaltung der Sanktionierung eines Zeugen wegen Verweigerung einer Aussage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 335
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.05.1975 - 7 BJs 14/69

    Gewährung rechtlichen Gehörs und Fristversäumnisse - Zum Anhörungserfordernis vor

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.1983 - 2 Ws 532/83
    Als ihrem Wortlaut nach eindeutige und in der Aufzählung ihrer Voraussetzungen offenbar abschließende Ausnahmevorschrift ist die Bestimmung grundsätzlich eng auszulegen (vgl. BGHSt 26, 127; 30, 168, 170; Kleinknecht-Meyer, StPO, 36. Aufl. Einl. Rdn 199), zumal durch ihre Ausweitung die Wahrheitsfindung im Strafprozeß erheblich erschwert werden könnte.
  • BGH, 19.02.1960 - 1 StR 609/59

    August Geislhöringer

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.1983 - 2 Ws 532/83
    Es kann danach dahinstehen, ob der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu folgen ist, der die Vorschrift des § 55 Abs. 1 StPO entsprechend für den Fall der Gefahr einer Abgeordneten- oder Ministeranklage angewendet hat (BGHSt 17, 128, 135).
  • BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.1983 - 2 Ws 532/83
    Als ihrem Wortlaut nach eindeutige und in der Aufzählung ihrer Voraussetzungen offenbar abschließende Ausnahmevorschrift ist die Bestimmung grundsätzlich eng auszulegen (vgl. BGHSt 26, 127; 30, 168, 170; Kleinknecht-Meyer, StPO, 36. Aufl. Einl. Rdn 199), zumal durch ihre Ausweitung die Wahrheitsfindung im Strafprozeß erheblich erschwert werden könnte.
  • OLG Köln, 09.10.1987 - Ss 236/87

    Kießling-Affäre - § 153 StGB, §§ 69 Abs. 3, 136a Abs. 1 StPO, § 55 Abs. 1 StPO,

    Zwar besteht nach bisher herrschender Meinung (OLG Hamburg, MDR 1984, 335; Dahs, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 55 Rdnr. 6; Pelchen, in: KK, § 55 Rdnr. 5; Paulus, in: KMR § 55 Rdnr. 7; Kleinknecht-Meyer, StPO, 38. Aufl., § 55 Rdnr. 5) ein Aussageverweigerungsrecht nach § 55 StPO dann nicht, wenn die Beantwortung der Frage für den Zeugen "nur" die Gefahr einer disziplinarrechtlichen Verfolgung mit sich brächte.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.10.1983 - 3 Ss 698/83 (361)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,23319
OLG Köln, 28.10.1983 - 3 Ss 698/83 (361) (https://dejure.org/1983,23319)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.10.1983 - 3 Ss 698/83 (361) (https://dejure.org/1983,23319)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Oktober 1983 - 3 Ss 698/83 (361) (https://dejure.org/1983,23319)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 335
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