Rechtsprechung
BGH, 08.12.1983 - VII ZR 139/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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VOB-Vertrag: Zahlungsverzug des Auftraggebers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Antrag - Klageabweisung - Zahlungsverweigerung - Nachfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VOB/B § 16
Verzugsschaden beim VOB/B -Vertrag; Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung
Papierfundstellen
- NJW 1984, 1460
- ZIP 1984, 184
- MDR 1984, 569
- BauR 1984, 181
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (5)
- RG, 03.10.1919 - III 543/18
Kann trotz § 17 Abs. 2 KO. in dem Schweigen des Konkursverwalters auch ohne …
Auszug aus BGH, 08.12.1983 - VII ZR 139/82
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des Reichsgerichts, auf die sich das Berufungsgericht stützen will (RGZ 96, 292, 294; RG HRR 1934, Nr. 1348; LZ 1925, 970). - BGH, 19.02.1964 - Ib ZR 203/62
Verzinsung von Bauforderungen.
Auszug aus BGH, 08.12.1983 - VII ZR 139/82
Das ist richtig und wird von der Revision vergeblich in Zweifel gezogen (BGH NJW 1964, 1223;… vgl. Ingenstau-Korbion, VOB, 9. Aufl., Rdn. 79 f zu B § 16 m.w.N.). - BGH, 24.02.1983 - VII ZR 210/82
Anforderungen an Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung; Entbehrlichkeit der …
Auszug aus BGH, 08.12.1983 - VII ZR 139/82
Weigert sich der Schuldner aber bereits vor der Setzung der Nachfrist ernstlich, die Forderung zu erfüllen, wird diese Fragestellung zur leeren und überflüssigen Form, so daß auf die Fristsetzung verzichtet werden kann (Senats urteile NJW 1964, 820 und vom 20. März 1969 - VII ZR 29/67 = LM VOB/B Nr. 36; vgl. auch zur Mängelbeseitigungsfrist des § 634 Abs. 1 BGB Senatsurteil NJW 1983, 1731, 1732;… ferner Ingenstau-Korbion, aaO, Rdn. 80 m.w.N.). - BGH, 20.03.1969 - VII ZR 29/67
Voraussetzungen für die Anpassung eines Vertrages an eine geänderte …
Auszug aus BGH, 08.12.1983 - VII ZR 139/82
Weigert sich der Schuldner aber bereits vor der Setzung der Nachfrist ernstlich, die Forderung zu erfüllen, wird diese Fragestellung zur leeren und überflüssigen Form, so daß auf die Fristsetzung verzichtet werden kann (Senats urteile NJW 1964, 820 und vom 20. März 1969 - VII ZR 29/67 = LM VOB/B Nr. 36; vgl. auch zur Mängelbeseitigungsfrist des § 634 Abs. 1 BGB Senatsurteil NJW 1983, 1731, 1732;… ferner Ingenstau-Korbion, aaO, Rdn. 80 m.w.N.). - BGH, 30.01.1964 - VII ZR 125/62
Anspruch auf Abschlagszahlung bei schwieriger Prüfung der Schlussrechnung
Auszug aus BGH, 08.12.1983 - VII ZR 139/82
Weigert sich der Schuldner aber bereits vor der Setzung der Nachfrist ernstlich, die Forderung zu erfüllen, wird diese Fragestellung zur leeren und überflüssigen Form, so daß auf die Fristsetzung verzichtet werden kann (Senats urteile NJW 1964, 820 und vom 20. März 1969 - VII ZR 29/67 = LM VOB/B Nr. 36; vgl. auch zur Mängelbeseitigungsfrist des § 634 Abs. 1 BGB Senatsurteil NJW 1983, 1731, 1732;… ferner Ingenstau-Korbion, aaO, Rdn. 80 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19
Zulieferer gegen Automobilhersteller
Hat dieser Anspruch bestanden, so haben die Beklagten durch ihren Klageabweisungsantrag und ihren Prozessvortrag, mit dem sie sich auf die Wirksamkeit ihrer Kündigungserklärungen berufen haben, ernsthaft und endgültig die Vertragserfüllung verweigert (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1983, VII ZR 139/82, Rn. 8 bei juris), was sie auch selbst einräumen (S. 20 der Berufungserwiderung, GA 738), und ist gemäß § 281 Abs. 1 und 2 BGB ein Schadensersatzanspruch statt der Leistung nach § 280 Abs. 1 und 3 BGB entstanden.Die Beklagte zu 2) hat mit ihrem Klageabweisungsantrag gegenüber dem erstinstanzlichen Antrag der Klägerin auf Unterlassen der Abnahmeverweigerung und ihrem Prozessvortrag, mit dem sie sich auf die Wirksamkeit ihrer Kündigungserklärung berufen hat, ernsthaft und endgültig die Vertragserfüllung nach dem 1. April 2019 verweigert (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1983, VII ZR 139/82, Rn. 8 bei juris) und räumt dies auch selbst ein (S. 20 der Berufungserwiderung, GA 738), so dass eine Nachfristsetzung vor Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs mit der Berufung entbehrlich war.
- LG Hagen, 18.10.2016 - 3 O 66/16
Berechtigung zum Rücktritt bei Autokauf mit Schummelsoftware
Nur wenn wenigstens die Möglichkeit besteht, dass der Gläubiger durch eine Nachfristsetzung irgendeinen Einfluss auf die Leistungsbereitschaft des Schuldners ausüben kann, ist es auch geboten, eine solche Frist zu setzen (BGH, Urt. v. 08.12.1983 - VII ZR 139/82, NJW 1984, 1460, 1461). - OLG Celle, 08.12.2020 - 13 U 65/19
Ansprüche aufgrund Beendigung eines Rahmenliefervertrages über Hintersitzlehnen
Hat dieser Anspruch bestanden, so hat die Klägerin zu 2 durch ihren eigenen Klagantrag, ihren Antrag auf Abweisung der Widerklage und ihren Prozessvortrag, mit dem sie sich auf die Wirksamkeit ihrer Kündigungserklärung berufen hat, ernsthaft und endgültig die Vertragserfüllung verweigert (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1983 - VII ZR 139/82, juris, Rn. 8) und ist gemäß § 281 Abs. 1 und 2 BGB ein Schadensersatzanspruch statt der Leistung nach § 280 Abs. 1 und 3 BGB entstanden.Die Klägerin zu 2 hat mit ihrem Antrag auf Abweisung der Widerklage gegenüber dem erstinstanzlichen Antrag der Beklagten auf Unterlassen der Abnahmeverweigerung und ihrem Prozessvortrag, mit dem sie sich auf die Wirksamkeit ihrer Kündigungserklärung berufen hat, ernsthaft und endgültig die Vertragserfüllung ab dem 1. April 2019 verweigert (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1983 - VII ZR 139/82, juris, Rn. 8), so dass eine Nachfristsetzung vor Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs mit der Berufung entbehrlich war.
- BGH, 18.09.2014 - VII ZR 58/13
Aufnahme eines unterbrochenen Revisionsverfahrens gegen den Insolvenzverwalter in …
Selbst in einem Klageabweisungsantrag des auf Erfüllung in Anspruch genommenen Schuldners kann eine ernsthafte Erfüllungsverweigerung gesehen werden, wenn alle Streitpunkte in einer vorherigen längeren Auseinandersetzung bereits ausgetragen waren und mit dem Antrag zum Ausdruck gebracht wird, dass auch eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ihn nicht mehr umstimmen könnte (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1983 - VII ZR 139/82, BauR 1984, 181, 182). - LG Bonn, 30.10.2003 - 10 O 27/03
Verdacht der schwerwiegenden Mangelhaftigkeit der Kaufsache als Sachmangel im …
Vielmehr kann eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung auch in der Stellung eines Klageabweisungsantrages liegen (vgl. BGH NJW 1984, 1460) oder aber - wie vorliegend - aus dem Prozessverhalten resultieren. - OLG Düsseldorf, 25.07.2014 - 22 U 192/13
Keine Untersuchungs- und Rügepflicht beim (reinen) Werkvertrag!
Denn allein der Umstand, dass der Auftragnehmer auf vollständigen Werklohn klagt und die Erbringung der zum Vertrag gehörenden weiteren Teilleistungen abgelehnt hat bzw. eine diesbezügliche Vertragspflicht auch prozessual weiterhin ausdrücklich ablehnt, lässt regelmäßig den Schluss darauf zu, dass er sich auch durch eine (weitere) Fristsetzung nicht noch hätte umstimmen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.2009, X ZR 45/07, ZGS 2009, 239; BGH, Urteil vom Urteil vom 09.01.2008, VIII ZR 210/06, NJW 2008, 1359; BGH, Urteil vom 21.12.2005, VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195; BGH, Urteil vom 05.12.2002, VII ZR 360/01, BauR 2003, 386; BGH, Urteil vom 12.01.1993, X ZR 63/91, NJW-RR 1993, 882; BGH, Urteil vom 08.12.1983, VII ZR 139/82, NJW 1984, 1460; vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 23.04.2009, 5 U 1124/08, NJW-RR 2009, 985; OLG Koblenz, Urteil vom 27.04.2004, 3 U 625/03, IBR 2005, 12; OLG Rostock, Urteil vom 27.03.2006, 3 U 21/04, BauR 2006, 1481; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage 2008, 6. - OLG Düsseldorf, 14.03.2014 - 22 U 134/13
Wann kann der Auftraggeber vor der Abnahme von einem Werkvertrag zurücktreten?
Denn allein der Umstand, dass die Auftragnehmerin auf Werklohn klagt und die Erbringung der zum Vertrag gehörenden Teilleistungen abgelehnt hat bzw. eine diesbezügliche Vertragspflicht auch prozessual weiterhin ausdrücklich ablehnt, lässt regelmäßig den Schluss darauf zu, dass sie sich auch durch eine (weitere) Fristsetzung nicht noch hätte umstimmen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.2009, X ZR 45/07, ZGS 2009, 239; BGH, Urteil vom Urteil vom 09.01.2008, VIII ZR 210/06, NJW 2008, 1359; BGH, Urteil vom 21.12.2005, VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195; BGH, Urteil vom 05.12.2002, VII ZR 360/01, BauR 2003, 386; BGH, Urteil vom 12.01.1993, X ZR 63/91, NJW-RR 1993, 882; BGH, Urteil vom 08.12.1983, VII ZR 139/82, NJW 1984, 1460; vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 23.04.2009, 5 U 1124/08, NJW-RR 2009, 985; OLG Koblenz, Urteil vom 27.04.2004, 3 U 625/03, IBR 2005, 12; OLG Rostock, Urteil vom 27.03.2006, 3 U 21/04, BauR 2006, 1481; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage 2008, 6. - BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 2389/04
Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch fehlerhafte und nicht …
Das prozessuale Verhalten des Beklagten des Ausgangsverfahrens, insbesondere sein Klageabweisungsantrag, kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1983 - VII ZR 139/82 -, NJW 1984, S. 1460) eine ernstliche und endgültige Leistungsverweigerung darstellen. - OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 22 U 52/18
Gebrauchtwagenkauf - Ausschluss der gesetzlichen Vermutung eines anfänglichen …
Dafür spricht auch der auf Abweisung des Gewährleistungs-/Rückabwicklungsanspruchs gerichtete Klageantrag des Verkäufers jedenfalls dann, wenn - wie hier - alle Streitpunkte in einem längeren Rechtsstreit über zwei Instanzen ausgetragen worden sind und mit dem Klageabweisungsantrag (über das weiterhin aufrechterhaltene Bestreiten jedweder - hier sachverständig festgestellter - Fahrzeugmängel hinaus) hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass - damals wie heute - der Beklagte in Bezug auf seine (wie ausgeführt unzutreffende) Einschätzung der Sach- und Rechtslage (auch in Bezug auf die Beweislast) nicht mehr umzustimmen war und es sich insoweit um sein "letztes Wort" im o.a. Sinne einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1983, VII ZR 139/82, juris;… Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 193). - OLG Celle, 26.07.2006 - 7 U 2/06
Entbehrlichkeit der Frist zur Nacherfüllung beim Kaufvertrag; Verweigerung der …
(3) Der Verweis der Klägerin auf das Urteil des Bundesgerichtshofs in NJW 1984, 1460 ist unbehelflich. - BGH, 21.11.1991 - IX ZR 290/90
Aufrechnung gegen Forderung aufgrund eines Erfüllungsverlangens des …
- BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 249/84
Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung
- LG Frankfurt/Main, 15.05.2013 - 20 O 263/10
- OLG Saarbrücken, 22.02.2011 - 4 U 557/09
Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt wegen mangelhafter Kaufsache; …
- OLG Schleswig, 15.12.2004 - 9 U 120/03
Fahrzeugkaufvertrag - Rücktritt wegen erhöhtem Kraftstoffverbrauch
- BGH, 23.04.2002 - X ZR 29/00
Berücksichtigung von Mitverschulden im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen …
- LG Bonn, 21.10.2011 - 10 O 330/10
Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw wegen Ungeeignetheit der Gasanlage für …
- OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - 5 U 102/02
Entbehrlichkeit der Nachfrist bei ernsthafter Zahlungsverweigerung
- OLG Hamm, 11.07.2019 - 21 U 110/17
Minderung wegen Mängeln an Gemeinschaftseigentum
- LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 263/10
Fahrradschloss
- OLG Düsseldorf, 29.10.2010 - 22 U 54/10
Vergütungsansprüche für Schweißarbeiten
- LG Hanau, 04.08.2022 - 7 O 263/22
Rückabwicklung Kaufvertrag
- BGH, 14.05.1991 - X ZR 2/90
Pauschalzahlung für nicht angefallene Entwicklungskosten
- LG Mönchengladbach, 10.11.2006 - 3 O 228/04
Baustoffe - Einbaukosten als ersatzfähige Aufwendungen?
- LG Arnsberg, 25.11.2020 - 2 O 534/17
- LG Bonn, 29.03.2012 - 14 O 114/11
Auslegung von AGB betreffend die Einbeziehung des Weltpostvertrages; …
- LG Düsseldorf, 21.07.2009 - 4b O 220/08
Rad für Flurförderzeuge
- OLG Köln, 28.09.2000 - 7 U 79/99
- LG Düsseldorf, 13.11.2008 - 4b O 275/07
Fensterheber
- LG Berlin, 12.08.2004 - 18 O 452/03
Ausgestaltung der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Motorrad; …
- ArbG Mönchengladbach, 03.05.2018 - 4 Ca 2629/17
Bonusanspruch, Erfüllungsverweigerung, Schadensersatz statt der Leistung
- LG Düsseldorf, 20.12.2011 - 4b O 170/09
Sicherheitsetikett
- LG Düsseldorf, 18.10.2011 - 4a O 212/10
Kontrollarmbänder
- BGH, 21.11.1991 - X ZR 290/90
Aufrechnungsverbot gegenüber Erfüllungsverlangen des Konkursverwalters
- LG Düsseldorf, 13.01.2009 - 4a O 253/07
Feuerschutzabschluss
- LG Düsseldorf, 17.04.2012 - 4a O 180/11
Gummidichtung
- LG Düsseldorf, 20.07.2010 - 4b O 36/10
Trinkwasseraufbereitung
- LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 103/08
Sportschuh
- LG Düsseldorf, 26.07.2012 - 4a O 26/12
Federbeinhebel
- LG Düsseldorf, 13.07.2010 - 4a O 48/10
Spannverschluss
- LG Düsseldorf, 23.02.2010 - 4a O 213/09
Kreissäge
- LG Düsseldorf, 27.08.2009 - 4b O 153/08
Fassung für Zweistiftlampen
Rechtsprechung
BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer bedingten unselbstständigen Anschlussberufung
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1984, 1240
- ZIP 1984, 371
- MDR 1984, 569
- WM 1984, 349
Wird zitiert von ... (74) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56
Eventuelle Widerklage
Auszug aus BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83
Es bleibt deshalb auch, im Gegensatz zur bedingten Klageerhebung und bedingten Einlegung eines Rechtsmittels, der Bestand des Verfahrens selbst nicht in der Schwebe (vgl. zu dieser Unterscheidung für die eventuelle Widerklage BGHZ 21, 13, 15).Allerdings hat der Bundesgerichtshof, ohne sich zur Möglichkeit anderer Bedingungen abschließend zu äußern, für den in mancher Hinsicht vergleichbaren Fall der eventuellen Widerklage ausgesprochen, daß diese jedenfalls dann zulässig ist, wenn Zurückweisungsantrag und Widerklage in einem solchen Bedingungsverhältnis stehen (BGHZ 21, 13, 15; 43, 28, 30).
- BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63
Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen
Auszug aus BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83
Allerdings hat der Bundesgerichtshof, ohne sich zur Möglichkeit anderer Bedingungen abschließend zu äußern, für den in mancher Hinsicht vergleichbaren Fall der eventuellen Widerklage ausgesprochen, daß diese jedenfalls dann zulässig ist, wenn Zurückweisungsantrag und Widerklage in einem solchen Bedingungsverhältnis stehen (BGHZ 21, 13, 15; 43, 28, 30). - BGH, 09.11.1976 - III ZR 168/75
Kosten und Streitwert der Anschlußrevision
Auszug aus BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83
Sie halten die Erfolglosigkeit des Zurückweisungsantrags für eine mögliche Bedingung; aus ihnen ergibt sich nicht aber, daß dies die einzig zulässige Bedingung sein soll (vgl. auch BGHZ 67, 305, 310) [BGH 09.11.1976 - III ZR 168/75]. - BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80
Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme
Auszug aus BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die unselbständige Anschließung entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kein Rechtsmittel im eigentlichen Sinn, sondern lediglich ein Antrag innerhalb des vom Rechtsmittelkläger eingelegten Rechtsmittels (vgl. BGHZ 80, 146, 148; 83, 371, 376/377 m.w.N.;… a.A. Baur, Festschrift für Fragistas (1966), S. 359, 361; Klamaris, Das Rechtsmittel der Anschlußberufung (1975), S. 126 ff; Gilles, ZZP 91 (1978), 128 und ZZP 92 (1979), 152). - BGH, 22.04.1982 - VII ZR 160/81
Prozeßförderungspflicht des Anschlußberufungsklägers
Auszug aus BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die unselbständige Anschließung entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kein Rechtsmittel im eigentlichen Sinn, sondern lediglich ein Antrag innerhalb des vom Rechtsmittelkläger eingelegten Rechtsmittels (vgl. BGHZ 80, 146, 148; 83, 371, 376/377 m.w.N.;… a.A. Baur, Festschrift für Fragistas (1966), S. 359, 361; Klamaris, Das Rechtsmittel der Anschlußberufung (1975), S. 126 ff; Gilles, ZZP 91 (1978), 128 und ZZP 92 (1979), 152).
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 390/18
Elternzeit - Verlängerung - Ablehnung - Schriftform - Zustimmungsfiktion - …
Daher gilt auch der Grundsatz der Bedingungsfeindlichkeit von Rechtsmitteln nicht ( BAG 29. September 1993 - 4 AZR 693/92 -, unter A I 2 der Gründe, NZA 1994, 761; BGH 10. November 1983 - VII ZR 72/83 - unter I 1 a der Gründe, MDR 1984, 569 ).Eine bedingte Anschlussberufung ist zulässig, wenn sie von einem "innerprozessualem Vorgang" abhängig gemacht wird, der auch in der Beurteilung einer bestimmten Rechtsfrage bestehen kann, auf der die Entscheidung über die Berufung beruht ( BGH 10. November 1983 - VII ZR 72/83 - unter I 3 der Gründe, aaO.;… Musielak/Voit/Ball 15 Aufl. § 254 Rn. 12 ).
- BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99
Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …
Da zumindest die unselbständige Anschlußberufung von innerprozessualen Vorgängen abhängig gemacht werden kann, ist es zulässig, sie unter die Bedingung des Mißerfolges des Hauptrechtsmittels zu stellen (vgl. BGH, Urt. v. 10. November 1983, VII ZR 72/83, NJW 1984, 1240, 1241;… Stein/Jonas/ Grunsky, aaO, § 521 Rdn. 14;… MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, aaO, § 521 Rdn. 27 f). - BGH, 19.03.2015 - I ZR 4/14
ZPO § 524; UrhG § 69 Nr. 3 Satz 2, § 69d Abs. 1; EGV 207/2009 Art. 13 Abs. 2
Er muss seine Anschlussberufung nicht ausdrücklich als solche bezeichnen (…BGH, NJW 2008, 1953 Rn. 16;… GRUR 2012, 180 Rn. 26 - Werbegeschenke) und kann sie auch hilfsweise erheben (BGH, Urteil vom 10. November 1983 - VII ZR 72/83, NJW 1984, 1240, 1241).
- BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96
Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs
Der Senat hat deshalb auch über die zulässige Hilfsanschlußrevision des Klägers (vgl. dazu BGH, Urteile v. 8. Januar 1986, III ZR 292/84, NJW-RR 1986, 874, 875 und v. 10. November 1983, VII ZR 72/83, NJW 1984, 1240, 1241) zu entscheiden. - BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R
Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs- …
Der Zulässigkeit der Anschlussberufung steht nicht entgegen, dass die Klägerin diese nur "hilfsweise" eingelegt hat; denn die Anschlussberufung darf auch in dem Sinne bedingt eingelegt werden, dass eine Entscheidung über sie von der Beurteilung einer Rechtsfrage abhängig gemacht wird (innerprozessuale Bedingung;… vgl: BSGE 24, 247, 249 = SozR Nr. 9 zu § 521 ZPO; vgl auch BGH, Urteil vom 10.11.1983 - VII ZR 72/83 -, NJW 1984, 1240 ff) . - BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15
("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags
Es ist ebenso zulässig, über einen Antrag nur für den Fall eine Sachentscheidung zu begehren, dass das Gericht im Zusammenhang mit dem Hauptantrag eine Rechtsfrage in einer bestimmten Weise beurteilt (vgl. auch BAG 19. November 2015 - 6 AZR 559/14 - Rn. 18; 19. November 2015 - 6 AZR 674/14 - Rn. 17; BGH 10. November 1983 - VII ZR 72/83 - zu I und I 3 der Gründe; 10. Juli 1961 - VIII ZR 64/60 - zu I 1 der Gründe) . - BGH, 20.03.2013 - XII ZR 72/11
Nachehelicher Unterhalt: Anfechtbarkeit bzw. Anpassung einer auf der für …
Es entspricht allgemeiner Ansicht, dass der Berufungsbeklagte die Anschließung von dem Erfolg oder Misserfolg seines Antrages auf Zurückweisung der gegnerischen Berufung oder von einem sonstigen "innerprozessualen" Vorgang - hier von der gerichtlichen Entscheidung über den Streit bezüglich der Wirksamkeit des Teilvergleiches - abhängig machen kann, dessen Eintritt oder Ausfall bis zur sachlichen Entscheidung über die Berufung feststeht (vgl. BGH Urteile vom 10. November 1983 - VII ZR 72/83 - NJW 1984, 1240, 1241 und vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99 - NJW 2001, 1127, 1131). - OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - U (Kart) 16/13
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssen für Übertragung im Kabelnetz …
Vielmehr stellt sich wegen der Abhängigkeit vom Rechtsmittel des Gegners die "Einleitung" des Verfahrens durch die bedingte unselbständige Anschließung nicht anders dar als durch die unbedingte (vgl. BGH, Urteil v. 10. November 1983 - VII ZR 72/83 , NJW 1984, 1240 [1241] unter I.1.b)). - VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 11 S 2070/14
Zulässigkeit einer bedingten Anschlussberufung während eines anhängigen …
Die Gründe, die die bedingte Erhebung von Klagen und die bedingte Einlegung von Rechtsmitteln grundsätzlich ausschließen, gelten also nicht für die bedingte unselbständige Anschließung; vielmehr stellt sich wegen der Abhängigkeit vom Rechtsmittel des Gegners die Einleitung des Verfahrens durch die bedingte unselbständige Anschließung nicht anders dar als durch die unbedingte (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.1983 - VII ZR 72/83 -, juris Rn. 14).Der BGH hat in seinem Urteil vom 10. November 1983 (VII ZR 72/83 -, juris Rn. 20) ausgeführt, dass die bedingte unselbständige Anschlussberufung zulässig sei, wenn sie lediglich von einem sogenannten "innerprozessualen Vorgang" abhänge, der auch in einer bestimmten Entscheidung des Gerichts bestehen könne, so dass die Wirksamkeit der Prozesshandlung spätestens bei Abschluss des Verfahrens feststehe.
- BGH, 25.09.2007 - X ZR 60/06
Eintritt der Rechtskraft bei Zurücknahme der Berufung nach Ablauf der …
Die von ihr später eingelegte Anschlussberufung ist kein Rechtsmittel im eigentlichen Sinne, sondern ein im Rahmen des fremden Rechtsmittels angriffsweise wirkender Antrag (BGHZ 80, 146, 148; BGH, Urt. v. 10.11.1983 - VII ZR 72/83, MDR 1984, 569). - OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08
Rettungsdienst
- BGH, 01.06.2017 - I ZR 152/13
Teststreifen zur Blutzuckerkontrolle II - Wettbewerbsverstoß: Pflicht zur …
- OLG Hamburg, 29.09.2022 - 5 U 91/21
Telekom-T - Marken- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche der Telekom …
- BGH, 14.11.1994 - II ZR 160/93
Umfang der Geschäftsführer-Vergütung
- OLG Hamburg, 10.07.2018 - 7 U 125/14
Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung eines …
- BGH, 12.10.2021 - EnZR 43/20
Stadt Bargteheide - Beteiligung der Gemeinde mit einem Eigenbetrieb am Wettbewerb …
- LSG Bayern, 28.04.2017 - L 8 SO 206/15
Zur Frage der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen (hier: …
- BFH, 26.09.2007 - I R 43/06
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der …
- LSG Sachsen, 21.01.2020 - L 8 SO 63/19
Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ; Prüfung der …
- BGH, 17.03.1989 - V ZR 233/87
Zulässigkeit einer Hilfsanschlußberufung; Rechtsfolgen der Formnichtigkeit eines …
- OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 61/16
Voraussetzungen des Annahmeverzugs des Darlehensgebers nach Widerruf eines …
- BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 693/92
Unselbständige Anschlußberufung - Bedingte Einlegung - Einlegung ohne Beschwer - …
- OLG Frankfurt, 19.12.2006 - 11 Verg 7/06
Vergabeverfahren für den Betrieb von Buslinien im öffentlichen …
- OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.1993 - 11 S 261/93
Isolierte Anfechtung der räumlichen Beschränkung einer Aufenthaltsgenehmigung; …
- BGH, 21.02.1992 - V ZR 273/90
Hilfsweiser Klageantrag auf Zwischenfeststelung - Arglisteinwand bei …
- BFH, 20.09.1999 - III R 33/97
Investitionszulage bei Mischbetrieben
- OLG Köln, 25.10.2017 - 13 U 179/15
Rückforderung einer anlässlich der einvernehmlichen vorzeitigen Rückzahlung eines …
- BVerwG, 10.04.2002 - 4 BN 12.02
Rücknahme; Bedingung; Prozessbeendigung; Nichtzulassungsbeschwerde; …
- BGH, 15.04.2021 - IX ZR 296/19
Teilaufhebung einer Entscheidung in einem Erbrechtsverfahren aufgrund der …
- OLG Düsseldorf, 23.12.2009 - Verg 30/09
Abgrenzung von Nebenangebot und alternativer Leistungsposition
- BGH, 27.01.2000 - I ZB 39/97
MTS; Eintragung des Rechtsübergangs einer angemeldeten Marke
- OLG Nürnberg, 03.09.2012 - 6 U 844/12
Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Hauptberufung durch Beschluss
- BGH, 16.05.1984 - VIII ZR 18/83
Pflicht des Vorbehaltskäufers zum Ersatz von gezogenen Nutzungen
- OLG Nürnberg, 23.07.2012 - 5 U 256/11
Berufung und Anschlussberufung: Kostenverteilung nach Zurückweisung der …
- OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 4/08
Übertragung von Rettungsdienstaufgaben: Ausschreibungspflichtig?
- LAG Niedersachsen, 13.08.2013 - 9 Sa 138/13
Wahrung arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen durch Erhebung einer …
- OLG Hamm, 22.09.2010 - 30 U 119/09
Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Jagdpachtvertrages durch den …
- LG Berlin, 23.11.2006 - 62 S 154/06
- OLG München, 22.06.1993 - 25 U 6426/91
Anspruch des Nachbarn auf Beseitigung oder Veränderung eines Gebäudes
- BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 135/88
Rechtsmittel gegen Entscheidung des Amtsgerichts als Familiengericht in einer …
- OLG Frankfurt, 05.03.1999 - 1 UF 176/98
Anschlußberufung unter der Bedingung der PKH-Bewilligung; Gegenvorstellung gegen …
- BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 694/92
- OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 1 MN 34/08
Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen einen bereits beschlossenen …
- BayObLG, 05.02.1987 - BReg. 1 Z 60/86
Sofortige Beschwerde gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers
- OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 13 U 109/08
Kostenentscheidung: Kostentragungspflicht bei einer Anschlussberufung und …
- BayObLG, 09.08.2004 - Verg 15/04
Unselbständige Anschlussbeschwerde nach §§ 116 ff. GWB - Zurückverweisung des …
- OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08
Bedingte Rücknahme einer Prozessaufrechnung
- OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 54/02
Patentrecht: Anspruch auf Zahlung eines Miterfinderausgleichs
- OLG Dresden, 05.06.2020 - 12 U 358/18
Verjährung beginnt mit Übergang des Vertrags in ein Abrechnungsverhältnis!
- OLG Saarbrücken, 23.12.2008 - 4 U 2/06
Zulässigkeit der bedingten Anschlussberufung; Zulässigkeit der Berufung nach …
- OLG Hamburg, 11.11.2008 - 7 U 26/08
Erneute Abmahnung trotz vorhandener Unterlassungserklärung
- BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 8/83
Begriff der Feriensache
- KG, 04.01.2023 - 23 U 40/19
Kosten der Anschlussberufung: Fall des Verlustes der Wirkung der Anschließung …
- OLG Oldenburg, 06.02.1996 - 5 U 144/95
Anspruch auf Erbauseinandersetzung; Realverteilung von Nachlassgegenständen und …
- LAG Baden-Württemberg, 11.08.2000 - 18 Sa 38/00
Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot; …
- LG Mosbach, 14.12.2022 - 5 S 35/21
- DGH Thüringen, 22.03.2000 - DGH-U 3/99
Entlassung eines Richters auf Probe aus gesundheitlichen Gründen
- BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 198/85
Erlöschen von Versorgungsansprüchen durch Aufrechnung - Schadenersatzansprüche …
- KG, 07.03.2022 - 19 W 18/22
Kostenfestsetzung im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren: …
- LAG Sachsen, 24.01.2020 - 5 Sa 292/18
Gesetzliche und tarifliche Arbeitszeitregelungen; Zeitanteilige Reduzierung der …
- OLG Schleswig, 27.04.2009 - 4 U 79/08
Bedingte Rücknahme einer Prozessaufrechnung
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.1998 - 7 S 1125/98
Anschlußrechtsmittel: Zulassungsfragen; Streitgegenstand
- VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 823/97
Zulässigkeit einer bedingten unselbständigen Anschlußberufung; Ausfertigung eines …
- OLG Köln, 09.03.1994 - 27 U 7/94
- LAG Hessen, 06.04.1987 - 11 Sa 873/86
Anspruch auf Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2002 - 12 A 11524/02
Bedingte Anschlussberufung
- BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache
- OLG Köln, 04.02.1994 - 19 U 138/93
Einbeziehung der VOB/B; Aufwendungsersatz nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B
- OLG Düsseldorf, 19.02.1999 - 22 U 176/98
Ersatzvornahme des Unternehmers bei Verzug des Subunternehmers nach Einigung über …
- KG, 16.07.2009 - 20 U 152/07
Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Willkürverbot bei der Kündigung einer …
- AG Kiel, 31.08.1999 - 114 C 658/97
- BGH, 10.07.1985 - VIII ZR 188/84
Identität von Streitgegenständen - Voraussetzung des Eintritts der materiellen …
- OLG Hamburg, 08.05.2023 - 2 UF 46/23
Verwerfung der Beschwerde als unzulässig mangels Anfechtbarkeit der …
Rechtsprechung
BGH, 22.12.1983 - VII ZR 213/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online
Schlußzahlung bei VOB-Vertrag; Verjährung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schlußzahlungsanpruch - Verjährung - Schlußrechnung - Auftragnehmer - Auftraggeber
- rechtsportal.de (Leitsatz)
VOB/B § 14; VOB/B § 16
Beginn der Verjährung des Anspruchs auf die Schlußzahlung
Papierfundstellen
- NJW 1984, 1757
- MDR 1984, 569
- BauR 1984, 182
- ZfBR 1984, 74
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80
Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag
Auszug aus BGH, 22.12.1983 - VII ZR 213/82
Richtig sieht es, daß die Verjährung dieses Anspruches gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B (1973) erst mit dem Schlüsse des Jahres nach Ab rahme der Werkleistungen und Mitteilung des Prüfungsergebnisses durch den Auftraggeber bzw. Ablauf der Prüfungsfrist für die Schlußrechnung beginnt (BGHZ 79, 176, 179; 83, 382, 384; NJW 1968, 1962 Nr. 1).Der Auftraggeber darf in einem solchen Falle nach erfolgloser Fristsetzung selbst die Schlußrechnung aufstellen (§ 14 Nr. 4 VOB/B (1973)) und damit den für den Verjährungsbeginn maßgeblichen Zeitpunkt bestimmen, in dem die Schlußzahlung verlangt werden kann (BGHZ 79, 176, 179).
- BGH, 18.12.1980 - VII ZR 203/80
Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Ansprüche bei Stundung eines Teils der …
Auszug aus BGH, 22.12.1983 - VII ZR 213/82
Denn eine derartige Erklärung setzt in jedem Fälle eine Schlußrechnung des Auftragnehmers voraus, an der es hier gerade fehlt (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsurteil NJW 1981, 1040, 1041 Nr. 8 m.w.N.). - BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81
Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach …
Auszug aus BGH, 22.12.1983 - VII ZR 213/82
Richtig sieht es, daß die Verjährung dieses Anspruches gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B (1973) erst mit dem Schlüsse des Jahres nach Ab rahme der Werkleistungen und Mitteilung des Prüfungsergebnisses durch den Auftraggeber bzw. Ablauf der Prüfungsfrist für die Schlußrechnung beginnt (BGHZ 79, 176, 179; 83, 382, 384; NJW 1968, 1962 Nr. 1).
- BGH, 08.11.2001 - VII ZR 480/00
Erstellung der Schlußrechnung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber darf in einem solchen Fall nach erfolgloser Fristsetzung selbst die prüfbare Schlußrechnung aufstellen, § 14 Nr. 4 VOB/B, und damit den für den Verjährungsbeginn maßgeblichen Zeitpunkt bestimmen, in dem die Schlußzahlung verlangt werden kann (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1983 - VII ZR 213/82, BauR 1984, 182, 183 = ZfBR 1984, 74; Urteil vom 10. Mai 1990 - VII ZR 257/89, BauR 1990, 605, 607 = ZfBR 1990, 226).Es ist dann Sache des Auftragnehmers, nach Prüfung der vom Auftraggeber aufgestellten Schlußrechnung deren Berichtigung zu verlangen (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1983 - VII ZR 213/82, BauR 1984, 182, 184).
- OLG Stuttgart, 26.03.2013 - 10 U 146/12
Bauvertrag: Abnahme einer nicht vollständigen und mangelhaften Werkleistung; …
Nur auf diese Weise ist in der Regel gewährleistet, dass die Schlussrechnung des Auftraggebers zu einer abschließenden und sachgerechten Klärung des Werklohnanspruchs aus dem Einheitspreisvertrag führen kann (BGH BauR 2002, 313, juris RN 10; 1984, 182, juris RN 20). - BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87
Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B
Eine Schlußzahlung oder die ihr gleichstehende Erklärung, nichts mehr zahlen zu wollen, mit der sich aus § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B ergebenden Wirkung ist aber nur möglich, wenn eine Schlußrechnung vorausgegangen ist, die allerdings nicht prüfbar zu sein braucht, in der jedoch die geschuldete Werkleistung abschließend und umfassend abgerechnet sein muß (Senatsurteil NJW 1987, 2582, 2583 m.w.N.; vgl. a. Senatsurteile NJW 1984, 1757 u. BGHZ 102, 392 [BGH 17.12.1987 - VII ZR 16/87]).Dieser Tatbestand des Verstoßes gegen Treu und Glauben liegt dann vor, wenn zu dem Zeitablauf besondere auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (Senatsurteil vom 20. Januar 1977 - VII ZR 293/75 = Schäfer/Finnern, Z 2.411 Bl. 76; vgl. a. BGHZ 43, 289, 292 [BGH 25.03.1965 - V BLw 25/64] und Senatsurteil vom 22. Dezember 1983 - VII ZR 213/82 = BauR 1984, 182, 185 insoweit nicht abgedruckt in NJW 1984, 1757).
- BGH, 10.05.1990 - VII ZR 257/89
Fälligkeit der Schlußzahlung erst nach Vorlage einer prüfbaren Schlußrechnung
Gemäß § 198 Satz 1 BGB ist für den Verjährungsbeginn der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Forderung erstmals geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann, d.h. der Zeitpunkt, in dem sie fällig wird (BGHZ 53, 222, 225 [BGH 12.02.1970 - VII ZR 168/67] , Senatsurteil vom 16. Juni 1977 - VII ZR 66/76 = BauR 1977, 354, BGHZ 79, 180; BGHZ 83, 382, 384, 385 [BGH 22.04.1982 - VII ZR 191/81]; BGH NJW 1984, 1757; Senatsurteil vom 22. Januar 1987 - VII ZR 96/85 = BauR 1987, 329, 332 = ZfBR 1987, 146, 147, 148 m.w.N.). - LG Koblenz, 25.07.2016 - 4 O 283/15
Erste prüfbare Schlussrechnung bestimmt den Fälligkeitszeitpunkt!
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Fälligkeitszeitpunkt liegt (vgl. BGH, NJW 1984, 1757). - BGH, 20.10.1988 - VII ZR 11/88
Erfüllungswirkung der Zahlungen des Gesamtaufwandes an die Treuhänderin gegenüber …
Eine Schlußzahlung oder die ihr gleichstehende Erklärung, nichts mehr zahlen zu wollen, mit der sich aus § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B ergebenden Wirkung ist aber nur möglich, wenn eine Schlußrechnung vorausgegangen ist, die allerdings nicht prüfbar zu sein braucht, in der jedoch die geschuldete Werkleistung abschließend und umfassend abgerechnet sein muß (Senatsurteil NJW 1987, 2582, 2583 m.w.N.; vgl. a. Senatsurteile NJW 1984, 1757 u. BGHZ 102, 392 [BGH 17.12.1987 - VII ZR 16/87]).Dieser Tatbestand des Verstoßes gegen Treu und Glauben liegt dann vor, wenn zu dem Zeitablauf besondere auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (Senatsurteil vom 20. Januar 1977 - VII ZR 293/75 = Schäfer/Finnern, Z 2.411 Bl. 76; vgl. a. BGHZ 43, 289, 292 [BGH 25.03.1965 - V BLw 25/64] und Senatsurteil vom 22. Dezember 1983 - VII ZR 213/82 = BauR 1984, 182, 185 insoweit nicht abgedruckt in NJW 1984, 1757).
Für einen Schlußzahlungsersatz ist es nach der Rechtsprechung des Senats erforderlich, daß der Auftraggeber weitere Zahlungen unter Hinweis auf bereits geleistete Zahlungen oder auf Erfüllungssurrogate - wie z.B. Aufrechnung, Verrechnung oder Hinterlegung - verweigert, die geeignet sind, die Erfüllung der Werklohnforderung dem Auftragnehmer gegenüber zu bewirken (Senatsurteil NJW 1984, 1757, 1758).
- BGH, 22.01.1987 - VII ZR 96/85
Rechte des Auftraggebers bei nicht prüfbarer Schlußrechnung des Auftragnehmers; …
Eine Schlußzahlung setzt eine Schlußrechnung voraus (Senatsurteile NJW 1975, 1833; NJW 1981, 1040 Nr. 8; 1984, 1757, jeweils m.w.N.). - OLG Frankfurt, 20.05.2014 - 6 U 124/13
Vorrang alten Verjährungsrechts bei Werklohnanspruch
a) Die Verjährung des Anspruchs auf die Schlusszahlung nach § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Fälligkeit eintritt (BGH NJW 1984, 1757). - LG Köln, 30.11.2012 - 7 O 254/11
Verjährung von Werklohn nach Erstellen einer Ersatzrechnung
Der Auftraggeber muss bei einer Ersatzrechnung nur die ihm zugänglichen Leistungen in die Rechnung einstellen (BGH NJW 1984, 1757).Außerdem kündigt sie noch weitere Nachträge an, die sie aber selbst nur mit Schätzbeträgen angibt (und die dementsprechend von der Beklagten in der Rechnung auch weder berücksichtigt werden konnten noch mussten; vgl. BGH NJW 2002, 676, 677 und BGH NJW 1984, 1757).
- BGH, 20.11.1986 - VII ZR 332/85
Ablehnung weiterer Zahlungen durch Anbringung eines Vermerks auf der …
Dazu genügte der bloße Hinweis auf geleistete Zahlungen oder auf Erfüllungssurrogate (Senatsurteil NJW 1984, 1757, 1758). - BGH, 06.05.1985 - VII ZR 190/84
Nachforderung irrtümlich doppelt angerechneter Abschlagszahlungen
- OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - 5 U 111/06
Beweispflicht für das Vorliegen einer Höchstpreisabrede oder eines vereinbarten …
- OLG Düsseldorf, 16.03.2004 - 23 U 160/03
Darf Architekt VOB/B mit Auftragnehmer vereinbaren?