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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1983 - VII ZR 139/82   

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https://dejure.org/1983,533
BGH, 08.12.1983 - VII ZR 139/82 (https://dejure.org/1983,533)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1983 - VII ZR 139/82 (https://dejure.org/1983,533)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1983 - VII ZR 139/82 (https://dejure.org/1983,533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag - Klageabweisung - Zahlungsverweigerung - Nachfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 16
    Verzugsschaden beim VOB/B -Vertrag; Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1460
  • ZIP 1984, 184
  • MDR 1984, 569
  • BauR 1984, 181
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 03.10.1919 - III 543/18

    Kann trotz § 17 Abs. 2 KO. in dem Schweigen des Konkursverwalters auch ohne

    Auszug aus BGH, 08.12.1983 - VII ZR 139/82
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des Reichsgerichts, auf die sich das Berufungsgericht stützen will (RGZ 96, 292, 294; RG HRR 1934, Nr. 1348; LZ 1925, 970).
  • BGH, 19.02.1964 - Ib ZR 203/62

    Verzinsung von Bauforderungen.

    Auszug aus BGH, 08.12.1983 - VII ZR 139/82
    Das ist richtig und wird von der Revision vergeblich in Zweifel gezogen (BGH NJW 1964, 1223; vgl. Ingenstau-Korbion, VOB, 9. Aufl., Rdn. 79 f zu B § 16 m.w.N.).
  • BGH, 24.02.1983 - VII ZR 210/82

    Anforderungen an Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung; Entbehrlichkeit der

    Auszug aus BGH, 08.12.1983 - VII ZR 139/82
    Weigert sich der Schuldner aber bereits vor der Setzung der Nachfrist ernstlich, die Forderung zu erfüllen, wird diese Fragestellung zur leeren und überflüssigen Form, so daß auf die Fristsetzung verzichtet werden kann (Senats urteile NJW 1964, 820 und vom 20. März 1969 - VII ZR 29/67 = LM VOB/B Nr. 36; vgl. auch zur Mängelbeseitigungsfrist des § 634 Abs. 1 BGB Senatsurteil NJW 1983, 1731, 1732; ferner Ingenstau-Korbion, aaO, Rdn. 80 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.1969 - VII ZR 29/67

    Voraussetzungen für die Anpassung eines Vertrages an eine geänderte

    Auszug aus BGH, 08.12.1983 - VII ZR 139/82
    Weigert sich der Schuldner aber bereits vor der Setzung der Nachfrist ernstlich, die Forderung zu erfüllen, wird diese Fragestellung zur leeren und überflüssigen Form, so daß auf die Fristsetzung verzichtet werden kann (Senats urteile NJW 1964, 820 und vom 20. März 1969 - VII ZR 29/67 = LM VOB/B Nr. 36; vgl. auch zur Mängelbeseitigungsfrist des § 634 Abs. 1 BGB Senatsurteil NJW 1983, 1731, 1732; ferner Ingenstau-Korbion, aaO, Rdn. 80 m.w.N.).
  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 125/62

    Anspruch auf Abschlagszahlung bei schwieriger Prüfung der Schlussrechnung

    Auszug aus BGH, 08.12.1983 - VII ZR 139/82
    Weigert sich der Schuldner aber bereits vor der Setzung der Nachfrist ernstlich, die Forderung zu erfüllen, wird diese Fragestellung zur leeren und überflüssigen Form, so daß auf die Fristsetzung verzichtet werden kann (Senats urteile NJW 1964, 820 und vom 20. März 1969 - VII ZR 29/67 = LM VOB/B Nr. 36; vgl. auch zur Mängelbeseitigungsfrist des § 634 Abs. 1 BGB Senatsurteil NJW 1983, 1731, 1732; ferner Ingenstau-Korbion, aaO, Rdn. 80 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Hat dieser Anspruch bestanden, so haben die Beklagten durch ihren Klageabweisungsantrag und ihren Prozessvortrag, mit dem sie sich auf die Wirksamkeit ihrer Kündigungserklärungen berufen haben, ernsthaft und endgültig die Vertragserfüllung verweigert (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1983, VII ZR 139/82, Rn. 8 bei juris), was sie auch selbst einräumen (S. 20 der Berufungserwiderung, GA 738), und ist gemäß § 281 Abs. 1 und 2 BGB ein Schadensersatzanspruch statt der Leistung nach § 280 Abs. 1 und 3 BGB entstanden.

    Die Beklagte zu 2) hat mit ihrem Klageabweisungsantrag gegenüber dem erstinstanzlichen Antrag der Klägerin auf Unterlassen der Abnahmeverweigerung und ihrem Prozessvortrag, mit dem sie sich auf die Wirksamkeit ihrer Kündigungserklärung berufen hat, ernsthaft und endgültig die Vertragserfüllung nach dem 1. April 2019 verweigert (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1983, VII ZR 139/82, Rn. 8 bei juris) und räumt dies auch selbst ein (S. 20 der Berufungserwiderung, GA 738), so dass eine Nachfristsetzung vor Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs mit der Berufung entbehrlich war.

  • LG Hagen, 18.10.2016 - 3 O 66/16

    Berechtigung zum Rücktritt bei Autokauf mit Schummelsoftware

    Nur wenn wenigstens die Möglichkeit besteht, dass der Gläubiger durch eine Nachfristsetzung irgendeinen Einfluss auf die Leistungsbereitschaft des Schuldners ausüben kann, ist es auch geboten, eine solche Frist zu setzen (BGH, Urt. v. 08.12.1983 - VII ZR 139/82, NJW 1984, 1460, 1461).
  • OLG Celle, 08.12.2020 - 13 U 65/19

    Ansprüche aufgrund Beendigung eines Rahmenliefervertrages über Hintersitzlehnen

    Hat dieser Anspruch bestanden, so hat die Klägerin zu 2 durch ihren eigenen Klagantrag, ihren Antrag auf Abweisung der Widerklage und ihren Prozessvortrag, mit dem sie sich auf die Wirksamkeit ihrer Kündigungserklärung berufen hat, ernsthaft und endgültig die Vertragserfüllung verweigert (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1983 - VII ZR 139/82, juris, Rn. 8) und ist gemäß § 281 Abs. 1 und 2 BGB ein Schadensersatzanspruch statt der Leistung nach § 280 Abs. 1 und 3 BGB entstanden.

    Die Klägerin zu 2 hat mit ihrem Antrag auf Abweisung der Widerklage gegenüber dem erstinstanzlichen Antrag der Beklagten auf Unterlassen der Abnahmeverweigerung und ihrem Prozessvortrag, mit dem sie sich auf die Wirksamkeit ihrer Kündigungserklärung berufen hat, ernsthaft und endgültig die Vertragserfüllung ab dem 1. April 2019 verweigert (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1983 - VII ZR 139/82, juris, Rn. 8), so dass eine Nachfristsetzung vor Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs mit der Berufung entbehrlich war.

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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,260
BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83 (https://dejure.org/1983,260)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1983 - VII ZR 72/83 (https://dejure.org/1983,260)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1983 - VII ZR 72/83 (https://dejure.org/1983,260)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1240
  • ZIP 1984, 371
  • MDR 1984, 569
  • WM 1984, 349
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56

    Eventuelle Widerklage

    Auszug aus BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83
    Es bleibt deshalb auch, im Gegensatz zur bedingten Klageerhebung und bedingten Einlegung eines Rechtsmittels, der Bestand des Verfahrens selbst nicht in der Schwebe (vgl. zu dieser Unterscheidung für die eventuelle Widerklage BGHZ 21, 13, 15).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof, ohne sich zur Möglichkeit anderer Bedingungen abschließend zu äußern, für den in mancher Hinsicht vergleichbaren Fall der eventuellen Widerklage ausgesprochen, daß diese jedenfalls dann zulässig ist, wenn Zurückweisungsantrag und Widerklage in einem solchen Bedingungsverhältnis stehen (BGHZ 21, 13, 15; 43, 28, 30).

  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof, ohne sich zur Möglichkeit anderer Bedingungen abschließend zu äußern, für den in mancher Hinsicht vergleichbaren Fall der eventuellen Widerklage ausgesprochen, daß diese jedenfalls dann zulässig ist, wenn Zurückweisungsantrag und Widerklage in einem solchen Bedingungsverhältnis stehen (BGHZ 21, 13, 15; 43, 28, 30).
  • BGH, 09.11.1976 - III ZR 168/75

    Kosten und Streitwert der Anschlußrevision

    Auszug aus BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83
    Sie halten die Erfolglosigkeit des Zurückweisungsantrags für eine mögliche Bedingung; aus ihnen ergibt sich nicht aber, daß dies die einzig zulässige Bedingung sein soll (vgl. auch BGHZ 67, 305, 310) [BGH 09.11.1976 - III ZR 168/75].
  • BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80

    Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme

    Auszug aus BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die unselbständige Anschließung entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kein Rechtsmittel im eigentlichen Sinn, sondern lediglich ein Antrag innerhalb des vom Rechtsmittelkläger eingelegten Rechtsmittels (vgl. BGHZ 80, 146, 148; 83, 371, 376/377 m.w.N.; a.A. Baur, Festschrift für Fragistas (1966), S. 359, 361; Klamaris, Das Rechtsmittel der Anschlußberufung (1975), S. 126 ff; Gilles, ZZP 91 (1978), 128 und ZZP 92 (1979), 152).
  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 160/81

    Prozeßförderungspflicht des Anschlußberufungsklägers

    Auszug aus BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die unselbständige Anschließung entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kein Rechtsmittel im eigentlichen Sinn, sondern lediglich ein Antrag innerhalb des vom Rechtsmittelkläger eingelegten Rechtsmittels (vgl. BGHZ 80, 146, 148; 83, 371, 376/377 m.w.N.; a.A. Baur, Festschrift für Fragistas (1966), S. 359, 361; Klamaris, Das Rechtsmittel der Anschlußberufung (1975), S. 126 ff; Gilles, ZZP 91 (1978), 128 und ZZP 92 (1979), 152).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 390/18

    Elternzeit - Verlängerung - Ablehnung - Schriftform - Zustimmungsfiktion -

    Daher gilt auch der Grundsatz der Bedingungsfeindlichkeit von Rechtsmitteln nicht ( BAG 29. September 1993 - 4 AZR 693/92 -, unter A I 2 der Gründe, NZA 1994, 761; BGH 10. November 1983 - VII ZR 72/83 - unter I 1 a der Gründe, MDR 1984, 569 ).

    Eine bedingte Anschlussberufung ist zulässig, wenn sie von einem "innerprozessualem Vorgang" abhängig gemacht wird, der auch in der Beurteilung einer bestimmten Rechtsfrage bestehen kann, auf der die Entscheidung über die Berufung beruht ( BGH 10. November 1983 - VII ZR 72/83 - unter I 3 der Gründe, aaO.; Musielak/Voit/Ball 15 Aufl. § 254 Rn. 12 ).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Da zumindest die unselbständige Anschlußberufung von innerprozessualen Vorgängen abhängig gemacht werden kann, ist es zulässig, sie unter die Bedingung des Mißerfolges des Hauptrechtsmittels zu stellen (vgl. BGH, Urt. v. 10. November 1983, VII ZR 72/83, NJW 1984, 1240, 1241; Stein/Jonas/ Grunsky, aaO, § 521 Rdn. 14; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, aaO, § 521 Rdn. 27 f).
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 4/14

    ZPO § 524; UrhG § 69 Nr. 3 Satz 2, § 69d Abs. 1; EGV 207/2009 Art. 13 Abs. 2

    Er muss seine Anschlussberufung nicht ausdrücklich als solche bezeichnen (BGH, NJW 2008, 1953 Rn. 16; GRUR 2012, 180 Rn. 26 - Werbegeschenke) und kann sie auch hilfsweise erheben (BGH, Urteil vom 10. November 1983 - VII ZR 72/83, NJW 1984, 1240, 1241).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1983 - VII ZR 213/82   

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https://dejure.org/1983,1010
BGH, 22.12.1983 - VII ZR 213/82 (https://dejure.org/1983,1010)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1983 - VII ZR 213/82 (https://dejure.org/1983,1010)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1983 - VII ZR 213/82 (https://dejure.org/1983,1010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schlußzahlungsanpruch - Verjährung - Schlußrechnung - Auftragnehmer - Auftraggeber

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VOB/B § 14; VOB/B § 16
    Beginn der Verjährung des Anspruchs auf die Schlußzahlung

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1757
  • MDR 1984, 569
  • BauR 1984, 182
  • ZfBR 1984, 74
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - VII ZR 213/82
    Richtig sieht es, daß die Verjährung dieses Anspruches gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B (1973) erst mit dem Schlüsse des Jahres nach Ab rahme der Werkleistungen und Mitteilung des Prüfungsergebnisses durch den Auftraggeber bzw. Ablauf der Prüfungsfrist für die Schlußrechnung beginnt (BGHZ 79, 176, 179; 83, 382, 384; NJW 1968, 1962 Nr. 1).

    Der Auftraggeber darf in einem solchen Falle nach erfolgloser Fristsetzung selbst die Schlußrechnung aufstellen (§ 14 Nr. 4 VOB/B (1973)) und damit den für den Verjährungsbeginn maßgeblichen Zeitpunkt bestimmen, in dem die Schlußzahlung verlangt werden kann (BGHZ 79, 176, 179).

  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 203/80

    Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Ansprüche bei Stundung eines Teils der

    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - VII ZR 213/82
    Denn eine derartige Erklärung setzt in jedem Fälle eine Schlußrechnung des Auftragnehmers voraus, an der es hier gerade fehlt (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsurteil NJW 1981, 1040, 1041 Nr. 8 m.w.N.).
  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach

    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - VII ZR 213/82
    Richtig sieht es, daß die Verjährung dieses Anspruches gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B (1973) erst mit dem Schlüsse des Jahres nach Ab rahme der Werkleistungen und Mitteilung des Prüfungsergebnisses durch den Auftraggeber bzw. Ablauf der Prüfungsfrist für die Schlußrechnung beginnt (BGHZ 79, 176, 179; 83, 382, 384; NJW 1968, 1962 Nr. 1).
  • BGH, 08.11.2001 - VII ZR 480/00

    Erstellung der Schlußrechnung durch den Auftraggeber

    Der Auftraggeber darf in einem solchen Fall nach erfolgloser Fristsetzung selbst die prüfbare Schlußrechnung aufstellen, § 14 Nr. 4 VOB/B, und damit den für den Verjährungsbeginn maßgeblichen Zeitpunkt bestimmen, in dem die Schlußzahlung verlangt werden kann (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1983 - VII ZR 213/82, BauR 1984, 182, 183 = ZfBR 1984, 74; Urteil vom 10. Mai 1990 - VII ZR 257/89, BauR 1990, 605, 607 = ZfBR 1990, 226).

    Es ist dann Sache des Auftragnehmers, nach Prüfung der vom Auftraggeber aufgestellten Schlußrechnung deren Berichtigung zu verlangen (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1983 - VII ZR 213/82, BauR 1984, 182, 184).

  • OLG Stuttgart, 26.03.2013 - 10 U 146/12

    Bauvertrag: Abnahme einer nicht vollständigen und mangelhaften Werkleistung;

    Nur auf diese Weise ist in der Regel gewährleistet, dass die Schlussrechnung des Auftraggebers zu einer abschließenden und sachgerechten Klärung des Werklohnanspruchs aus dem Einheitspreisvertrag führen kann (BGH BauR 2002, 313, juris RN 10; 1984, 182, juris RN 20).
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

    Eine Schlußzahlung oder die ihr gleichstehende Erklärung, nichts mehr zahlen zu wollen, mit der sich aus § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B ergebenden Wirkung ist aber nur möglich, wenn eine Schlußrechnung vorausgegangen ist, die allerdings nicht prüfbar zu sein braucht, in der jedoch die geschuldete Werkleistung abschließend und umfassend abgerechnet sein muß (Senatsurteil NJW 1987, 2582, 2583 m.w.N.; vgl. a. Senatsurteile NJW 1984, 1757 u. BGHZ 102, 392 [BGH 17.12.1987 - VII ZR 16/87]).

    Dieser Tatbestand des Verstoßes gegen Treu und Glauben liegt dann vor, wenn zu dem Zeitablauf besondere auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (Senatsurteil vom 20. Januar 1977 - VII ZR 293/75 = Schäfer/Finnern, Z 2.411 Bl. 76; vgl. a. BGHZ 43, 289, 292 [BGH 25.03.1965 - V BLw 25/64] und Senatsurteil vom 22. Dezember 1983 - VII ZR 213/82 = BauR 1984, 182, 185 insoweit nicht abgedruckt in NJW 1984, 1757).

  • BGH, 10.05.1990 - VII ZR 257/89

    Fälligkeit der Schlußzahlung erst nach Vorlage einer prüfbaren Schlußrechnung

    Gemäß § 198 Satz 1 BGB ist für den Verjährungsbeginn der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Forderung erstmals geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann, d.h. der Zeitpunkt, in dem sie fällig wird (BGHZ 53, 222, 225 [BGH 12.02.1970 - VII ZR 168/67] , Senatsurteil vom 16. Juni 1977 - VII ZR 66/76 = BauR 1977, 354, BGHZ 79, 180; BGHZ 83, 382, 384, 385 [BGH 22.04.1982 - VII ZR 191/81]; BGH NJW 1984, 1757; Senatsurteil vom 22. Januar 1987 - VII ZR 96/85 = BauR 1987, 329, 332 = ZfBR 1987, 146, 147, 148 m.w.N.).
  • LG Koblenz, 25.07.2016 - 4 O 283/15

    Erste prüfbare Schlussrechnung bestimmt den Fälligkeitszeitpunkt!

    Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Fälligkeitszeitpunkt liegt (vgl. BGH, NJW 1984, 1757).
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 11/88

    Erfüllungswirkung der Zahlungen des Gesamtaufwandes an die Treuhänderin gegenüber

    Eine Schlußzahlung oder die ihr gleichstehende Erklärung, nichts mehr zahlen zu wollen, mit der sich aus § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B ergebenden Wirkung ist aber nur möglich, wenn eine Schlußrechnung vorausgegangen ist, die allerdings nicht prüfbar zu sein braucht, in der jedoch die geschuldete Werkleistung abschließend und umfassend abgerechnet sein muß (Senatsurteil NJW 1987, 2582, 2583 m.w.N.; vgl. a. Senatsurteile NJW 1984, 1757 u. BGHZ 102, 392 [BGH 17.12.1987 - VII ZR 16/87]).

    Dieser Tatbestand des Verstoßes gegen Treu und Glauben liegt dann vor, wenn zu dem Zeitablauf besondere auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (Senatsurteil vom 20. Januar 1977 - VII ZR 293/75 = Schäfer/Finnern, Z 2.411 Bl. 76; vgl. a. BGHZ 43, 289, 292 [BGH 25.03.1965 - V BLw 25/64] und Senatsurteil vom 22. Dezember 1983 - VII ZR 213/82 = BauR 1984, 182, 185 insoweit nicht abgedruckt in NJW 1984, 1757).

    Für einen Schlußzahlungsersatz ist es nach der Rechtsprechung des Senats erforderlich, daß der Auftraggeber weitere Zahlungen unter Hinweis auf bereits geleistete Zahlungen oder auf Erfüllungssurrogate - wie z.B. Aufrechnung, Verrechnung oder Hinterlegung - verweigert, die geeignet sind, die Erfüllung der Werklohnforderung dem Auftragnehmer gegenüber zu bewirken (Senatsurteil NJW 1984, 1757, 1758).

  • BGH, 22.01.1987 - VII ZR 96/85

    Rechte des Auftraggebers bei nicht prüfbarer Schlußrechnung des Auftragnehmers;

    Eine Schlußzahlung setzt eine Schlußrechnung voraus (Senatsurteile NJW 1975, 1833; NJW 1981, 1040 Nr. 8; 1984, 1757, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2014 - 6 U 124/13

    Vorrang alten Verjährungsrechts bei Werklohnanspruch

    a) Die Verjährung des Anspruchs auf die Schlusszahlung nach § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Fälligkeit eintritt (BGH NJW 1984, 1757).
  • LG Köln, 30.11.2012 - 7 O 254/11

    Verjährung von Werklohn nach Erstellen einer Ersatzrechnung

    Der Auftraggeber muss bei einer Ersatzrechnung nur die ihm zugänglichen Leistungen in die Rechnung einstellen (BGH NJW 1984, 1757).

    Außerdem kündigt sie noch weitere Nachträge an, die sie aber selbst nur mit Schätzbeträgen angibt (und die dementsprechend von der Beklagten in der Rechnung auch weder berücksichtigt werden konnten noch mussten; vgl. BGH NJW 2002, 676, 677 und BGH NJW 1984, 1757).

  • BGH, 20.11.1986 - VII ZR 332/85

    Ablehnung weiterer Zahlungen durch Anbringung eines Vermerks auf der

    Dazu genügte der bloße Hinweis auf geleistete Zahlungen oder auf Erfüllungssurrogate (Senatsurteil NJW 1984, 1757, 1758).
  • BGH, 06.05.1985 - VII ZR 190/84

    Nachforderung irrtümlich doppelt angerechneter Abschlagszahlungen

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - 5 U 111/06

    Beweispflicht für das Vorliegen einer Höchstpreisabrede oder eines vereinbarten

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2004 - 23 U 160/03

    Darf Architekt VOB/B mit Auftragnehmer vereinbaren?

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