Rechtsprechung
OLG München, 01.03.1984 - 5 W 2679/83 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,15114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 592
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 29.11.2016 - VI ZB 23/16
Selbstständiges Beweisverfahren: Anfechtbarkeit der Ablehnung einer begehrten …
Unabhängig von der Frage, ob § 142 ZPO im selbständigen Beweisverfahren (überhaupt) Anwendung findet, ist die Beschwerde gegen einen Beschluss, durch den das Gericht - wie hier - eine solche Anordnung ablehnt, schon deshalb nicht statthaft, weil die Entscheidung einen Antrag nicht erfordert (OLG München, MDR 1984, 592; OLG Karlsruhe, OLGR 2005, 484, 485; OLG Frankfurt, OLGR 2005, 594, 595; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 5. November 2008 - 1 W 64/08, juris Rn. 11 f.;… Prütting/Gehrlein/Ulrich, ZPO, 8. Aufl., § 491 Rn. 2; aA OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 5 W 84/13, juris Rn. 7). - OLG Brandenburg, 17.08.2021 - 1 W 28/21 Für das anschließende Vollstreckungsverfahren herrscht jedoch nach ganz überwiegender Auffassung stets Anwaltszwang nach Maßgabe des § 78 Abs. 1 Satz 1 ZPO, mithin in den Fällen, in denen in erster Instanz das Landgericht zuständig ist, §§ 887 Abs. 1, 802 ZPO, und zwar auch dann, wenn es sich bei dem Titel, aus dem vollstreckt wird, um eine ohne vorherige mündliche Verhandlung im Beschlusswege ergangene einstweilige Verfügung handelt (OLG Düsseldorf, MDR 1987, 506; OLG München, MDR 1984, 592; vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 1995, 644, 645, a.A.: KG, NJW 1961, 612).
- OLG Brandenburg, 21.06.2021 - 1 W 28/21
Umfang der Ausnahme vom Anwaltszwang im einstweiligen Verfügungsverfahren
Für das anschließende Vollstreckungsverfahren herrscht jedoch nach ganz überwiegender Auffassung stets Anwaltszwang nach Maßgabe des § 78 Abs. 1 Satz 1 ZPO , mithin in den Fällen, in denen in erster Instanz das Landgericht zuständig ist, §§ 887 Abs. 1, 802 ZPO , und zwar auch dann, wenn es sich bei dem Titel, aus dem vollstreckt wird, um eine ohne vorherige mündliche Verhandlung im Beschlusswege ergangene einstweilige Verfügung handelt (OLG Düsseldorf, MDR 1987, 506 ; OLG München, MDR 1984, 592 ; vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 1995, 644, 645, a.A.: KG, NJW 1961, 612 ).
Rechtsprechung
KG, 07.02.1984 - 1 AR 45/83 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,5332) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 592