Weitere Entscheidungen unten: OLG Schleswig, 11.04.1984 | OLG Frankfurt, 17.01.1984

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.04.1984 - 11 U 59/83   

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https://dejure.org/1984,13303
OLG Frankfurt, 03.04.1984 - 11 U 59/83 (https://dejure.org/1984,13303)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.04.1984 - 11 U 59/83 (https://dejure.org/1984,13303)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. April 1984 - 11 U 59/83 (https://dejure.org/1984,13303)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 667
  • VersR 1985, 294
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.06.1976 - VII ZR 129/74

    Verjährung von Mängelfolgeschäden bei fehlerhafter Grundstücksbewertung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.1984 - 11 U 59/83
    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen der Geltendmachung eines Mangels, der zu einer Minderung berechtigt, und eines Mangelfolgeschadens ist - wie auch im Werkvertragsrecht (vgl. dazu die grundlegende Entscheidung des BGH in NJW 76, 1502 mit vollständiger Darstellung des Meinungsstands) - die Feststellung, ob der Mangel einer (oder mehrerer) Einzelreiseleistung(en), die mit anderen Leistungen zusammen die Gesamtleistung "Reise" ausmacht, unmittelbar anhaftet und zur Beeinträchtigung der Reise führt oder ob sich die Beeinträchtigung der Reise als entfernte Mängelfolge darstellt.
  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2019 - 24 O 20/19

    Fehlender Koffer mit Fotoausrüstung

    Bei nicht zur Verfügung stehendem Reisegepäck wird in der Regel eine Minderung zwischen 20 und 30 %, bzw. 25 % pro betroffenem Urlaubstag für angemessen erachtet (OLG Celle, Urteil vom 24. Mai 1995 - 11 U 138/94 -, Rn. 7, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 25. November 1992 - 19 U 229/91 -, Rn. 7, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 24. April 1984 - 11 U 59/83 -, Rn. 21, juris; AG Rostock, Urteil vom 03. August 2016 - 47 C 103/16 -, Rn. 15, juris; LG Koblenz, Urteil vom 07. November 2016 - 2 S 28/15 -, Rn. 14, juris; LG Frankfurt, Urteil vom 05. Juni 2007 - 2-24 S 44/06 -, Rn. 23, juris).
  • AG Nürnberg, 27.11.1996 - 35 C 7300/96

    Fehlgeleiteter Koffer - Reisepreis gemindert

    Das Gericht orientiert sich hierbei an Beispielen der Rechtsprechung (OLG Frankfurt a.M., MDR 1984, 667: 25% Minderung des Reisepreises bei fehlendem Gepäck während der gesamten Reise, wobei allerdings berücksichtigt wurde, daß aus klimatischen Gründen eine "legere Kleidung" angezeigt war; LG Frankfurt a.M., NJW-RR 1986, 216 [217]: 20% Minderung des Tagesreisepreises bei Nachlieferung der Gepäckstücke erst nach drei Urlaubstagen; LG Frankfurt a.M., NJW-RR 1994, 309: 20% Minderung des Tagesreisepreises bei Nachlieferung des Koffers erst am zweiten Tage einer Schiffsreise unter Bezugnahme auf die gehobenen Bekleidungsgewohnheiten auf einem Kreuzfahrtschiff).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 11.04.1984 - 9 U 229/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5188
OLG Schleswig, 11.04.1984 - 9 U 229/83 (https://dejure.org/1984,5188)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.04.1984 - 9 U 229/83 (https://dejure.org/1984,5188)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. April 1984 - 9 U 229/83 (https://dejure.org/1984,5188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 667
  • DNotZ 1985, 310 (Ls.)
  • VersR 1985, 275
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2015 - 2 U 88/11

    Anspruch des Erfinders auf Einräumung der Berechtigung an einem durch einen

    Ist dagegen pauschalierter Schadensersatz vereinbart, sind die Konsequenzen streitig (Knütel/Rieger, NZBau 2010, 285, 286): Teilweise wird der schadensersatzpflichtigen Partei auch bei individuell vereinbarten Schadenspauschalen gestattet, nachzuweisen, dem Gläubiger sei tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden entstanden - auch wenn ein solcher Nachweis nicht ausdrücklich zugelassen ist (OLG Schleswig, DNotZ 1985, 310, 312).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2014 - 5 U 6/13

    Auslegung eines Vertrages über die Anlieferung und Verwertung von Abfällen

    Zwar wird Letzteres in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertreten (OLG Schleswig, Urteil vom 11.04.1984, 9 U 229/83, DNotZ 1985, S. 310; Palandt/Grüneberg, 72. Aufl., § 276 Rdnr. 26).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.01.1984 - 5 U 114/83   

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https://dejure.org/1984,3884
OLG Frankfurt, 17.01.1984 - 5 U 114/83 (https://dejure.org/1984,3884)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.01.1984 - 5 U 114/83 (https://dejure.org/1984,3884)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Januar 1984 - 5 U 114/83 (https://dejure.org/1984,3884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leasingvertrag über Kraftfahrzeug; Zeitwert; Restwert; Ausgleich einer Differenz; Anspruch des Leasinggebers; Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 535 ff, 558

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 667
  • VersR 1985, 149
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 22.01.1986 - VIII ZR 318/84

    Verjährung der Ansprüche des Leasinggebers bei Rückgabe der Leasingsache im

    Es geht hier dagegen nicht um Ersatzansprüche wegen eines mangelhaften Zustandes des Fahrzeugs (vgl. OLG Frankfurt MDR 1984, 667).

    Ansprüche auf Erfüllung eines vertraglich ausbedungenen Entgelts aber erfaßt § 558 BGB nicht (vgl. auch OLG Frankfurt MDR 1984, 667, dort abweichend von MDR 1982, 406).

  • AG Marbach, 31.01.1985 - 1 C 614/84

    Unterliegen des Anspruches eines Leasinggebers auf Wertdifferenz unter die kurze

    Entgegen der Ansicht des OLG Frankfurt (MDR 1984, 667; zustimmend Palandt-Putzo, BGB, 44. Aufl., 1985, Anm. 2 b, a.a. zu § 558; Bethäuser, DAR 1984, 368) handelt es sich bei dem Ausgleichsanspruch des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer auf Zahlung der Differenz zwischen dem bei Vertragsabschluß "kalkulierten" (sachlich zutreffend: angenommenen) Restwert und dem tatsächlichen Zeitwert des Leasingobjekts bei Vertragsbeendigung nicht um einen - gleichsam versteckten - Erfüllungsanspruch auf Zahlung von Leasingentgelt, sondern um einen Ersatzanspruch des Leasinggebers wegen Verschlechterung des Leasingobjekts im Sinne von § 558 Abs. 1 BGB .
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