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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.02.1985 - 1 Ws 27/85   

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OLG Karlsruhe, 04.02.1985 - 1 Ws 27/85 (https://dejure.org/1985,2130)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.02.1985 - 1 Ws 27/85 (https://dejure.org/1985,2130)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Februar 1985 - 1 Ws 27/85 (https://dejure.org/1985,2130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anschlußvollzug; Unterbrechungsprinzip; Konzentrationsprinzip; Strafverbüßung; Aussetzung der Reststrafe

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 69
  • MDR 1985, 697
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 17.05.1983 - 7 VAs 27/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.1985 - 1 Ws 27/85
    Die Äußerungen des Verurteilten zu seiner angeblichen Drogenabhängigkeit stehen jedenfalls nicht in Einklang mit den - allerdings insoweit nicht unwiderlegbaren (vgl. OLG Hamm NStZ 1983, 525 ; Katholnigg NStZ 1981, 418) - Feststellungen des Landgerichts Münster).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.1982 - 4 VAs 100/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.1985 - 1 Ws 27/85
    Vielmehr steht eine derartige weitere, zu vollstreckende Strafe, wie aus der Widerrufsvorschrift des § 35 Abs. 5 Nr. 2 BtMG zu folgern ist, einer Vergünstigung nach § 35 Abs. 1 BtMG grundsätzlich entgegen (vgl. OLG Hamm NStZ 1983, 287 ; auch OLG Karlsruhe NStZ 1982, 484 ).
  • OLG Hamm, 28.10.1982 - 7 VAs 26/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.1985 - 1 Ws 27/85
    Vielmehr steht eine derartige weitere, zu vollstreckende Strafe, wie aus der Widerrufsvorschrift des § 35 Abs. 5 Nr. 2 BtMG zu folgern ist, einer Vergünstigung nach § 35 Abs. 1 BtMG grundsätzlich entgegen (vgl. OLG Hamm NStZ 1983, 287 ; auch OLG Karlsruhe NStZ 1982, 484 ).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 6/10

    Änderung der Vollstreckungsreihenfolge bei der Vollstreckung von

    Zwar kommt weder in Betracht, dass eine nicht zurückstellungsfähige Strafe vollständig vorab verbüßt wird (vgl. OLG Karlsruhe, Justiz 1985, 171 = MDR 1985, 697; vgl. auch StV 2003, 287) noch dass eine nicht zurückstellungsfähige Strafe - wie der Verteidiger meint - nach Verbüßung von zwei Dritteln nach § 57 StGB isoliert zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 20.12.1990, zit. nach Körner, a. a. O. Rn 269 zu § 35), um sodann jeweils nach § 35 BtMG zu verfahren.
  • KG, 03.04.2009 - 1 Zs 459/09

    Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der

    Soweit der Antragsteller unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart (NStZ-RR 2009, 28, m.w.N., auch zu den Gegenmeinungen) demgegenüber die Rechtsansicht vertritt, dass eine nach § 454b Abs. 2 StPO nach Teilverbüßung unterbrochene Strafe keine zu vollstreckende Strafe im Sinne des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG darstellt und der Zurückstellung der Vollstreckung nach § 35 BtMG daher nicht entgegensteht, folgt der Senat dem nicht (vgl. OLG Koblenz JBl. Rheinland-Pfalz 1991, 82; OLG München NStZ 2002, 223; OLG Schleswig SchlHA 2002, 173; OLG Hamm StV 2006, 587; NStZ 1983, 287; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 484; MDR 1985, 697).

    Dies erscheint jedoch aufgrund der hierfür zu erfüllenden strengen gesetzlichen Voraussetzungen und der erst in Zukunft gemäß § 57 StGB anzustellenden Legal- und Sozialprognose als so ungewiss, dass diese Möglichkeit zum jetzigen Zeitpunkt und im jetzigen Verfahrensstadium außer Betracht zu bleiben hat, zumal die Vorwegnahme einer künftigen Prognoseentscheidung weder möglich noch statthaft ist (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1985, 697, 698).

  • OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 7/10

    Zurückstellung gemäß § 35 BtMG

    18 Zwar kommt weder in Betracht, dass eine nicht zurückstellungsfähige Strafe vollständig vorab verbüßt wird (vgl. OLG Karlsruhe, Justiz 1985, 171 = MDR 1985, 697; vgl. auch StV 2003, 287) noch dass eine nicht zurückstellungsfähige Strafe nach Verbüßung von zwei Dritteln nach § 57 StGB isoliert zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 20.12.1990, zit. nach Körner, a. a. O. Rn 269 zu § 35), um sodann jeweils nach § 35 BtMG zu verfahren.
  • OLG Stuttgart, 22.10.2008 - 4 Ws 202/08

    Strafvollstreckung: Anspruch auf vollständige Verbüßung einer Strafe zur

    (2) Eine zweite Meinung hält es für zulässig, unter Umkehrung der Vollstreckungsreihenfolge gem. § 43 Abs. 4 StrVollstrO die nicht zurückstellungsfähige Strafe vollständig vorab zu vollstrecken, um dann unabhängig von § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG über die Zurückstellung der verbleibenden Strafe entscheiden zu können (OLG Karlsruhe Justiz 1985, 171; StV 2003, 287; Körner a.a.O., Rn. 270f.).
  • OLG Schleswig, 11.04.2001 - 2 Ws 558/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung wird vertreten, dass in der hier vorliegenden Fallkonstellation die nach § 57 Abs. 1 StGB erforderliche Prognoseentscheidung nicht isoliert, sondern nur unter Berücksichtigung beider Verfahren im Wege einer Gesamtschau getroffen werden kann (OLG Karlsruhe MDR 1985, 697 ; OLG München, NStZ 2000, 223 ).
  • OLG Celle, 26.08.1997 - 1 VAs 13/97
    Aus § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG , der den Widerruf einer Zurückstellung vorschreibt, wenn eine weitere Strafe zu vollstrecken ist, ist nämlich der gesetzgeberische Wille abzuleiten, daß eine weitere zu vollstreckende Strafe einer Vergünstigung nach § 35 Abs. 1 BtMG entgegensteht (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1985, 697 [698]).
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Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 12.04.1985 - 2 KLs 9/84   

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https://dejure.org/1985,13191
LG Heidelberg, 12.04.1985 - 2 KLs 9/84 (https://dejure.org/1985,13191)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 12.04.1985 - 2 KLs 9/84 (https://dejure.org/1985,13191)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 12. April 1985 - 2 KLs 9/84 (https://dejure.org/1985,13191)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 697
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