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   LSG Hessen, 18.12.1985 - L 9 S 123/85   

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https://dejure.org/1985,4728
LSG Hessen, 18.12.1985 - L 9 S 123/85 (https://dejure.org/1985,4728)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.12.1985 - L 9 S 123/85 (https://dejure.org/1985,4728)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. Dezember 1985 - L 9 S 123/85 (https://dejure.org/1985,4728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befangenheit; Rechtsmißbrauch; Richter; Rechtsfrage; Besorgnis

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 435
  • MDR 1986, 436
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus LSG Hessen, 18.12.1985 - L 9 S 123/85
    Sie müssen dies allerdings nicht (vgl. BSG in SGb 1976, 286; BGH in NJW 1968, 710; Meyer-Ladewig, SGG mit Erläuterungen, 2. neubearbeitete Auflage, Anm. 10 zu § 60).
  • RG, 23.06.1899 - III 53/90

    Ablehnung von Richtern

    Auszug aus LSG Hessen, 18.12.1985 - L 9 S 123/85
    Nicht damit soll jedoch einem Verfahrensbeteiligten der Weg eröffnet sein, sich den für die konkrete Streitentscheidung zuständigen Richter danach aussuchen zu können, welche Rechtsauffassung der Richter in den für die Fallbeurteilung erheblichen Einzelpunkten vertritt (in diesem Sinn bereits RGZ 44, 402 und BGH NJW 1974, 55 (56)).
  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

    Auszug aus LSG Hessen, 18.12.1985 - L 9 S 123/85
    Nicht damit soll jedoch einem Verfahrensbeteiligten der Weg eröffnet sein, sich den für die konkrete Streitentscheidung zuständigen Richter danach aussuchen zu können, welche Rechtsauffassung der Richter in den für die Fallbeurteilung erheblichen Einzelpunkten vertritt (in diesem Sinn bereits RGZ 44, 402 und BGH NJW 1974, 55 (56)).
  • OLG Stuttgart, 09.04.2013 - 13 U 195/12

    Richterablehnung: Offensichtlich unzulässiges und missbräuchliches

    Ein Befangenheitsgesuch darf nicht dazu dienen, Richter, die zu einer konkreten Rechtsfrage eine dem Gesuchsteller missliebige Rechtsauffassung vertreten, aus dem Verfahren zu drängen (LSG Hessen MDR 1986, 436).
  • OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 14/08

    Richterablehnung: Ablehnungsrecht eines Prozessbevollmächtigten; fehlende

    Denn dieses allgemein geforderte legitime Verlangen der Rechtsverfolgung kann dann nicht angenommen werden, wenn die Ablehnung rechtsmissbräuchlich ist, also mit ihr offensichtlich nur das Verfahren verschleppt oder sonstige verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden sollen (vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 6; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 42 Rn. 5), wie es etwa der Fall ist bei einem nicht ernsthaft gemeinten oder unter einem Vorwand gestellten Ablehnungsgesuch (um beispielsweise einen nicht genehmen Richter im Wege taktischer Manipulation auszuschalten (vgl. LSG Hessen, MDR 1986, 436; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 6 u. Rn. 29 m.w.N.); der gesetzliche Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) darf indes nicht der Manipulation preisgegeben werden (ebenso OLG Braunschweig, NJW 1995, 2113).
  • OLG Naumburg, 25.09.2007 - 2 Ww 6/07
    Dieser Kern der Argumentation des Antragstellers macht deutlich, dass die Gesuche entgegen ihrer förmlichen Bezeichnung als Richterablehnung in Wahrheit eine Bedeutung haben, die vom Rechtsinstrument der Ablehnung inhaltlich nicht gedeckt wird, und auf ein Ziel gerichtet sind, das vom Gesetz nicht der Verfügungs- oder auch nur Beeinflussungsmöglichkeit von Verfahrensbeteiligten anheim gegeben ist (vgl. Hess. LSG, Beschluss vom 18. Dezember 1985, - L-9/S - 123/85, MDR 1986, 436).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2017 - 13 UF 115/16
    Deshalb darf ein Befangenheitsgesuch nicht dazu dienen, Richter, die zu einer konkreten Rechtsfrage eine dem Gesuchsteller missliebige Rechtsauffassung vertreten, aus dem Verfahren zu drängen (OLG Stuttgart FamRZ 2013, 1997 ; LSG Hessen MDR 1986, 436; Heinrich in: Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl. 2017 § 44 Rn. 5).
  • OLG Zweibrücken, 10.03.2000 - 3 W 46/00

    Richterablehnung bei Strafantrag gegen eine Partei

    Die Ablehnung als Manipulationstaktik ist Rechtsmissbrauch (Hess. LSG MDR 1986, 436, 437).
  • LG Stuttgart, 01.02.2018 - 19 O 114/17

    Richterablehnung: Befangenheitsgrund bei Nichtahndung eines Verstoßes gegen die

    1971, 230; LSG Darmstadt MDR 1986, 436; Swarzenski JR 1956, 176).
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