Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.10.1985

Rechtsprechung
   BGH, 07.01.1986 - VI ZR 198/84   

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https://dejure.org/1986,1737
BGH, 07.01.1986 - VI ZR 198/84 (https://dejure.org/1986,1737)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1986 - VI ZR 198/84 (https://dejure.org/1986,1737)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1986 - VI ZR 198/84 (https://dejure.org/1986,1737)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Sorgfaltspflicht des Kraftfahrers bei innerörtlichem kurzen Anhalten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers, der unter ungünstigen Witterungs- und Verkehrsbedingungen innerorts am Straßenrand anhält, um einen Mitfahrer aussteigen zu lassen - Anhalten eines Lastkraftwagens bei Schneetreiben und Schneematsch auf einer ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO 1970 § 1 Abs. 2; StVO 1970 § 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 1 Abs. 2, § 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StVO (1970) § 1 Abs. 2 § 12 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Kradfahrers auf ein innerorts am Straßenrand angehaltenes Fahrzeug

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 450
  • MDR 1986, 666
  • VersR 1986, 489
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 04.02.1983 - 1 ObOWi 442/82
    Auszug aus BGH, 07.01.1986 - VI ZR 198/84
    In besonders gelagerten Fällen kann allerdings ein Halten oder Parken auch dann, wenn es durch keine der Einzelvorschriften des § 12 StVO verboten wird, nach § 1 Abs. 2 StVO unzulässig sein, weil es andere gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert (BayObLG VRS 59, 219, 220; 64, 380, 381; OLG Stuttgart VersR 1974, 1133; OLG Köln VRS 60, 467; Full/Möhl/Rüth, Straßenverkehrsrecht, § 12 StVO Rdn. 22).

    Wer sein Fahrzeug dort abstellt, wo es weder durch allgemeine Verkehrsregeln noch durch das Aufstellen von Verkehrszeichen verboten ist, kann in der Regel davon ausgehen, daß damit von ihm geschaffene Behinderungen vom Fahrverkehr als unvermeidbar hinzunehmen sind (so mit Recht BayObLG VRS 64, 380, 381).

  • OLG Köln, 03.10.1980 - 3 Ss 851/80

    Straßenverkehr; Behinderung; Verkehrsteilnehmer

    Auszug aus BGH, 07.01.1986 - VI ZR 198/84
    In besonders gelagerten Fällen kann allerdings ein Halten oder Parken auch dann, wenn es durch keine der Einzelvorschriften des § 12 StVO verboten wird, nach § 1 Abs. 2 StVO unzulässig sein, weil es andere gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert (BayObLG VRS 59, 219, 220; 64, 380, 381; OLG Stuttgart VersR 1974, 1133; OLG Köln VRS 60, 467; Full/Möhl/Rüth, Straßenverkehrsrecht, § 12 StVO Rdn. 22).
  • BayObLG, 10.07.1980 - 1 ObOWi 282/80
    Auszug aus BGH, 07.01.1986 - VI ZR 198/84
    In besonders gelagerten Fällen kann allerdings ein Halten oder Parken auch dann, wenn es durch keine der Einzelvorschriften des § 12 StVO verboten wird, nach § 1 Abs. 2 StVO unzulässig sein, weil es andere gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert (BayObLG VRS 59, 219, 220; 64, 380, 381; OLG Stuttgart VersR 1974, 1133; OLG Köln VRS 60, 467; Full/Möhl/Rüth, Straßenverkehrsrecht, § 12 StVO Rdn. 22).
  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 60/71

    Sorgfaltspflichten eines LKW-Fahrers bei plötzlichem Nachlassen der Motorleistung

    Auszug aus BGH, 07.01.1986 - VI ZR 198/84
    Wenn jemand beispielsweise auf einer Schnellstraße für den nachfolgenden Verkehr unerwartet sein Fahrzeug bis zum Halten abbremsen will, ist es geboten, durch wiederholtes Loslassen der Bremse und das dadurch bedingte wiederholte Aufleuchten der Bremslichter die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer zu warnen (vgl.Senatsurteil vom 11. Juli 1972 - VI ZR 60/71 - VersR 1972, 1071).
  • OLG Stuttgart, 27.03.1974 - 13 U 1/74
    Auszug aus BGH, 07.01.1986 - VI ZR 198/84
    In besonders gelagerten Fällen kann allerdings ein Halten oder Parken auch dann, wenn es durch keine der Einzelvorschriften des § 12 StVO verboten wird, nach § 1 Abs. 2 StVO unzulässig sein, weil es andere gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert (BayObLG VRS 59, 219, 220; 64, 380, 381; OLG Stuttgart VersR 1974, 1133; OLG Köln VRS 60, 467; Full/Möhl/Rüth, Straßenverkehrsrecht, § 12 StVO Rdn. 22).
  • VG Schwerin, 14.09.2016 - 7 A 31/16

    Straßenverkehrsrecht: Abschleppkosten für die Durchsetzung eines Parkverbots

    Etwas anderes gilt aber (und nur), wenn im Einzelfall besondere Umstände die Prüfung nahelegen, ob durch das Parken oder Halten auf der Fahrbahn der fließende Verkehr nicht in unzumutbarer Weise behindert wird (s. das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Januar 1986 - VI ZR 198/84 -, Versicherungsrecht 1986, S. 489).
  • OLG Koblenz, 29.01.2007 - 12 U 1183/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wegen einem haltenden Fahrzeug bremsenden

    In besonders gelagerten Fällen kann zudem ein Halten oder Parken auch dann, wenn es durch keine der Einzelvorschriften des § 12 StVO verboten wird, jedenfalls nach § 1 Abs. 2 StVO unzulässig sein, weil es andere gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert (BGH NJW-RR 1986, 450 f.).
  • VG Göttingen, 11.02.2009 - 1 A 45/08

    Kostenbescheid aus Anlass einer Abschleppmaßnahme; Beginn des durch das

    Etwas anderes gilt nur, wenn im Einzelfall besondere Umstände für den Fahrzeugführer die Prüfung nahe legen, ob durch das Halten/Parken auf der Fahrbahn der fließende Verkehr nicht in unzumutbarer Weise behindert wird (VG Münster, Beschluss vom 07. Februar 2006 - 1 L 1054/06 -, [...], RdNr. 15; BGH, Urteil vom 7. Januar 1986 - VI ZR 198/84 -, NJW-RR 1986, 450; Bayer. Oberstes Landesgericht , Beschluss vom 10. Juli 1980 - 1 Ob OWI 282/80 -, [...]).
  • LG Mühlhausen, 03.09.2002 - 2 S 75/02

    Sicherungsmaßnahmen eines an der Fahrbahn abgestellten Fahrzeugs;

    Das trifft u.a. zu bei einem Fahrzeug, das verbotswidrig in einer unübersichtlichen Kurve einer Bundesstraße anhält, weil es in diesem Falle nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis zu erkennen ist und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können (OLG Stuttgart, a.a.O. S. 401 m.w.N.; wohl auch BGH, VersR 1986, S. 489).
  • LG Hagen, 21.03.1996 - 6 O 201/95
    Dabei muß es sich aber um eine wirkliche Ausnahmesi tuation handeln (vgl. unter anderem BGH VersR 1986, 489).
  • VG Münster, 07.02.2006 - 1 L 1054/05

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen

    vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 1986 - VI ZR 198/84 -, NJW-RR 1986, 450; Bayer. Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10. Juli 1980 - 1 Ob OWI 282/80 -, VRS 59, 219.
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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1985 - VI ZR 230/84   

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https://dejure.org/1985,3159
BGH, 22.10.1985 - VI ZR 230/84 (https://dejure.org/1985,3159)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1985 - VI ZR 230/84 (https://dejure.org/1985,3159)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1985 - VI ZR 230/84 (https://dejure.org/1985,3159)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Bundesbahn auf Erstattung von Aufwendungen für Reperatur einer bei einem Rangierunfall beschädigten Lokomotive - Beschädigung der Lokomotive infolge der Prüfung der Endlage einer Weiche durch einen Bundesbahnbediensteten nur durch Augenschein und nicht durch ...

  • VersR (via Owlit)

    Allgemeine Bedingungen für Privatgleisanschlüsse (PAB) § 21; Allgemeine Bedingungen für Privatgleisanschlüsse (PAB) § 26

  • rechtsportal.de

    PAB (Allg. Bedingungen für Privatgleisanschlüsse)
    Verteilung der Haftungslast zwischen Bundesbahn und Anschließer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 666
  • VersR 1986, 294
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.04.1985 - VI ZR 154/83

    Haftungslast der Bundesbahn bei Unfällen auf Privatgleisanschlüssen

    Auszug aus BGH, 22.10.1985 - VI ZR 230/84
    Abgrenzung zum Senatsurteil vom 23. April 1985 - VI ZR 154/83 (VersR 1985, 764).

    Der Senat hat in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 23. April 1985 - VI ZR 154/83 - VersR 1985, 764 - eine wirksame Verlagerung der Haftungslast für einen Rangierunfall jenseits der Übergabestelle auf den Anschließer bejaht.

  • BGH, 29.09.1987 - VI ZR 70/87

    Anwendung der Unklarheitenregel bei einem Gleisanschluß

    Der Senat hat im Urteil vom 22. Oktober 1985 (VI ZR 230/84 - VersR 1986, 294 f.), dem ein dem vorliegenden Fall vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag, zur Auslegung der von der Bundesbahn verwendeten Allgemeinen Bedingungen für Privatgleisanschlüsse sowie deren Zusatzbedingungen Grundsätze entwickelt, die auch hier zum Tragen kommen.

    Eine solche klarstellende Ergänzung war mit dem Hinweis im Senatsurteil vom 22. Oktober 1985 (a.a.O. S. 295) gemeint, wo der Senat ausgeführt hat, daß eine Regelung der Haftung im Innenverhältnis auch im Rahmen von Bedingungen zu einer Erweiterung der Betriebsführung der Bahn über die Übergabestelle hinaus möglich sei.

  • OLG Nürnberg, 26.09.1990 - 4 U 3514/89

    Verschuldensunabhängige Haftung; Fahrgeschwindigkeit beim Rangieren; Allgemeine

    Der Unfall geschah im Verlauf einer solchen Abholung, somit im Zuge einer vertraglichen Erfüllungshandlung der Beklagten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Oktober 1985 - VI ZR 230/84 -).
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