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   BayObLG, 30.05.1986 - RReg. 5 St 43/86   

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https://dejure.org/1986,2524
BayObLG, 30.05.1986 - RReg. 5 St 43/86 (https://dejure.org/1986,2524)
BayObLG, Entscheidung vom 30.05.1986 - RReg. 5 St 43/86 (https://dejure.org/1986,2524)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Mai 1986 - RReg. 5 St 43/86 (https://dejure.org/1986,2524)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 127 Abs. 1; StGB § 32
    Auf frischer Tat betroffen

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 956
  • JR 1987, 344
  • BayObLGSt 1986, 52
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 01.08.1972 - 3 Ss 224/72
    Auszug aus BayObLG, 30.05.1986 - RReg. 5 St 43/86
    Entgegen OLG Hamm und KG (VRS 43, 35; NJW 1972, 1826; 1977, 590 f.) ist daher nicht den Interessen des (unschuldig) Betroffenen in jedem Fall der absolute Vorrang vor dem rechtspolitischen Ziel der Vorschrift einzuräumen.
  • RG, 05.11.1901 - 1959/01

    1. Ist zum Zwecke einer vorläufigen Festnahme eine Handlung zulässig, welche eine

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1986 - RReg. 5 St 43/86
    Die danach zulässigen Maßnahmen, nämlich Anhalten und Durchführung der Festnahme ? wobei auch Zwang in Form von festem Zupacken erlaubt ist (RGSt 34, 443/446; KK aaO. Rdnr. 27; Kleinknecht/Meyer aaO. Rdnr. 16) ? bis zur Feststellung der Identität oder bei Fluchtverdacht bis zur Übergabe an die Polizei ? also immer nur ganz kurzfristig ?, können zur Wahrung der Rechtsordnung hingenommen werden.
  • BGH, 02.06.1955 - 4 StR 157/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1986 - RReg. 5 St 43/86
    a) Es gilt der Grundsatz der möglichsten Schonung des Angreifers (BGH GA 1956, 49; 1969, 23; Schönke/Schröder aaO. Rdnr. 36).
  • OLG Hamm, 24.11.1976 - 4 Ss 263/76

    Beurteilung einer eingeschränkten Notwehrlage; Notwehrlage durch einen

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1986 - RReg. 5 St 43/86
    Entgegen OLG Hamm und KG (VRS 43, 35; NJW 1972, 1826; 1977, 590 f.) ist daher nicht den Interessen des (unschuldig) Betroffenen in jedem Fall der absolute Vorrang vor dem rechtspolitischen Ziel der Vorschrift einzuräumen.
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    Da D., auf den Diebstahl angesprochen, zu flüchten versuchte, war der Angeklagte befugt, ihn vorläufig festzunehmen, auch wenn - wozu sich das Landgericht nicht äußert - D. keinen räuberischen Diebstahl, sondern nur einen Diebstahl begangen hatte; denn § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO der an die "Frische" und nicht an die "Schwere" der Tat anknüpft (so zutreffend Kargl aaO S. 14; Schröder Jura 1999, 10, 11; vgl. auch § 127 Abs. 3 StPO) gilt unabhängig von der Gewichtigkeit der Tat und vom Wert der Beute bei allen Verbrechen oder Vergehen (vgl. RGSt 17, 127; BayObLGSt 1986, 52, 55; Borchert JA 1982, 338, 344; Krause in AK/StPO § 127 Rdn. 11; a.A. Hilger in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 127 Rdn. 19 m.w.N.; für "offenkundige Bagatellfälle" auch Schröder aaO S. 12; anders auch bei Ordnungswidrigkeiten, s. § 46 Abs. 3 Satz 1 OWiG).

    Die hiermit verbundene Freiheitsberaubung und Nötigung war gerechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1983 - 1 StR 742/82; BayObLGSt 1959, 38, 41; 1986, 52, 55; OLG Hamm NStZ 1998, 370).

  • OLG Hamm, 08.05.2015 - 9 U 103/14

    Notwehr nach Irrtum über Festnahmerecht

    Denn in Bezug auf die von dem Kläger und dem Zeugen X mitgeführten Werkzeuge und Behältnisse bestand ein hoher Verdachtsgrad dafür, dass der Kläger und der Zeuge X tatsächlich eine Straftat - nämlich einen Diebstahl von Dieselkraftstoff - begangen hatten (vgl. OLG Hamm, NStZ 1998, 370; BayObLG, MDR 1986, 956).

    In dieser Situation wäre es dem Kläger ohne Preisgabe wesentlicher berechtigter eigener Interessen möglich gewesen, einen eventuellen Irrtum der Beklagten im Wege einer nur kurzfristig andauernden und damit wenig belastenden Wartezeit aufzuklären (vgl. OLG Hamm NStZ 1998, 370; BayOblG MDR 1986, 956).

  • OLG Koblenz, 05.05.2008 - 1 Ss 31/08

    Rechtmäßigkeit körperlicher Gewalt durch Polizeibeamte aus Anlass einer Festnahme

    Für das Merkmal "auf frischer Tat betroffen" reicht es aus, wenn die Gesamtschau aller erkennbaren äußeren Umstände im Tatzeitpunkt nach der Lebenserfahrung im Urteil des Festnehmenden ohne vernünftige Zweifel den Schluss auf eine rechtswidrige Tat zulässt (BGH NJW 1981, 745 ; BayObLGSt 1986, 52; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 599 ; OLG Hamm NStZ 1998, 370 ).
  • BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R

    Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher

    Sozialethisch begründete Einschränkungen des Notwehrrechts kommen im Hinblick auf dessen Zweckbestimmung bei Personen mit familiären Bindungen in Betracht (vgl BGHR StGB § 33 Furcht 3; Lenckner in Schönke/Schröder, aaO, § 32 RdNr 53) und bei provozierten Angriffen (BGHSt 26, 143, 146; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 10, 11; Lenckner in Schönke/Schröder, aaO, § 32 RdNr 54) sowie - zumindest im Rahmen des OEG - bei schuldlos Handelnden, etwa bei Angriffen von Kindern, Geisteskranken, sinnlos Betrunkenen und unvermeidbar Irrenden (vgl hierzu Bay ObLG, MDR 1986, 956, 957; OLG Frankfurt, VRS 40, 424, 426; OLG Hamm, NJW 1977, 590, 592; Kunz/Zellner, OEG, 3. Aufl, § 1 RdNr 18; Roxin, aaO, § 15 RdNr 57; Lenckner in Schönke/Schröder, aaO, § 32 RdNr 52).

    Ausgehend von diesen in erster Linie von der Strafrechtslehre entwickelten (vgl Roxin, aaO, § 15 RdNrn 53 ff; Lenckner in Schönke/Schröder, aaO, § 32 RdNrn 45 ff), aber auch in der Rechtsprechung zum Ausdruck gekommenen Grundsätzen (vgl Bay ObLG, MDR 1986, 956, 957; OLG Hamm, NJW 1977, 590, 592) war das Notwehrrecht des P. gegenüber L. eingeschränkt, der irrtümlich eine Nothilfesituation annahm und dem insoweit, weil dieser Irrtum unvermeidbar war, kein Schuldvorwurf gemacht werden kann.

  • OLG Hamm, 08.01.1998 - 2 Ss 1526/97

    vermeintliche Ladendiebin - § 127 StPO, 'Schluß auf rechtswidrige Tat ohne

    Während zum einen die Auffassung vertreten wird, nur wenn wirklich eine Straftat begangen worden sei, sei die Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO zulässig (vgl. KG VRS 45, 35; OLG Hamm NJW 1972, 1826 und NJW 1977, 590; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 127 Rdnr. 4 m. w. N.), geht die wohl überwiegend vertretene Meinung davon aus, daß ein dringender Tatverdacht bzw. ein anderer hoher Verdachtsgrad genügen (vgl. BGH NJW 1981, 745; BayObLG MDR 1986, 956; OLG Zweibrücken NJW 1981, 2016; KK-Boujong § 127 StPO Rdnr. 9; LR-Wendisch § 127 StPO Rdnr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.1991 - 2 Ss 223/91
    Der Wortlaut der Vorschrift läßt nicht eindeutig erkennen, ob ein Festnahmerecht nur dann besteht, wenn eine Straftat wirklich begangen ist (so KG VRS 45 Nr. 12; KM, 39. Aufl. § 127 StPO Rdn. 8; etwas einschränkend OLG Hamm NJW 77, 590) oder ob es ausreicht, daß die erkennbaren äußeren Umstände im Urteil des Festnehmenden ohne vernünftigen Zweifel den Schluß auf eine rechtswidrige Tat zulassen (BayObLG MDR 86, 956, BGH VI. ZS NJW 81, 745) oder ob gar ein dringender Tatverdacht ausreicht (OLG Zweibrücken NJW 81, 2016).
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