Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.03.1987 - 2 U 268/86   

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https://dejure.org/1987,2449
OLG Düsseldorf, 05.03.1987 - 2 U 268/86 (https://dejure.org/1987,2449)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.03.1987 - 2 U 268/86 (https://dejure.org/1987,2449)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. März 1987 - 2 U 268/86 (https://dejure.org/1987,2449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 79 Abs. 2 S. 1, S. 4; ZPO § 945

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch; Verfassungswidrigkeit; Nichtigkeit; Verfügungsanspruch; Verfügungsverfahren; Unanfechtbarkeit

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1205
  • MDR 1987, 771
  • GRUR 1987, 572
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.05.1970 - VI ZR 199/68
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.1987 - 2 U 268/86
    Der BGH hat sich (NJW 1970, 1459) mit der Problematik des § 945 ZPO einerseits und des § 79 Abs. 2 BVerfGG andererseits auseinandergesetzt.
  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 70/91

    Vollziehungsschaden bei einstweiliger Anordnung

    Die vorherrschende Meinung lehnt eine entsprechende Anwendung von § 945 ZPO ab und verweist den letztlich obsiegenden Verfügungsschuldner auf sachlich-rechtliche Ansprüche oder das Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO und eine dort zu treffende Entscheidung auch über die Kosten des Verfahrens der einstweiligen Verfügung (RG HRR 1935, 894; vgl. auch BGHZ 45, 251, 252; OLG Düsseldorf GRUR 1987, 572, 573 f.; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., § 25 Rdn. 111 i.V. mit Rdn. 92, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte; Teplitzky aaO Kap. 36 Rdn. 46; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 51. Aufl. § 945 Rdn. 15; Zöller/Vollkommer aaO § 945 Rdn. 14; MünchKommZPO/Heinze, 1992, § 945 Rdn. 10; Thomas/Putzo, ZPO, 17. Aufl., § 945 Rdn. 5; Wieczorek/Schütze, ZPO, 2. Aufl., § 945 Anm. B III d 1; Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 3. Aufl. Rdn. 1569; Rosenberg/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 10. Aufl., § 80 II; Stolz, Einstweilige Rechtsschutz- und Schadensersatzpflicht, 1989, S. 116 f.).
  • BGH, 19.03.1992 - IX ZR 14/91

    Rückgewähr eines Miterbenanteils bei Nachlaßgrundstück

    b) Soweit die Beklagte mit ihrer Widerklage Kostenersatz begehrt, wird das Berufungsgericht zu prüfen haben, inwieweit dafür eine Ersatzpflicht gemäß § 945 ZPO in Betracht kommt (vgl. RG HRR 1935, 894; OLG Düsseldorf GRUR 1987, 572, 574; Baumbach/Lauterbach/Hartmann aaO. § 945 Anm. 4 B a m.w.N.; Wieczorek/Schütze aaO. § 945 Anm. B III d 1; offengelassen in BGHZ 45, 251, 252) oder ein Ersatzanspruch auf positive Forderungsverletzung (vgl. BGH, Urt. v. 30. Oktober 1984 - VI ZR 25/83, NJW 1985, 3080, 3081 m.w.N.) oder §§ 823 ff BGB gestützt werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2014 - 20 W 134/13

    Wahrung der Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage durch Einreichung eines

    Während OLG Hamm (MDR 1987, 771; OLGZ 1989, 322), Seiler (in Thomas-Putzo, ZPO, § 926 Rdn. 7) und Ahrens (in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 61, Rdn. 11; ebenso noch Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rdn. 265; Spätgens, in Gloy/Loschelder, § 103 Rdn. 11; jeweils m.w.N.) entsprechend dem Wortlaut der Vorschrift davon ausgehen, dass ein Prozesskostenhilfeantrag nicht ausreicht und den Antragsteller des Verfügungsverfahrens auf den Weg des § 14 GKG verweisen, geht die inzwischen wohl h.M. (Grunsky, in Stein-Jonas, ZPO, § 926 Rdn. 11; Thümmel, in Wieczorek-Schütze, ZPO, § 926 Rdn. 21; Vollkommer in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 926 Rdn. 32; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, § 926 Rdn. 11; Damm in AK-ZPO, § 926 Rdn. 10; Drescher, in Münchener Kommentar, ZPO, 4. Aufl., § 926 Rdn. 12; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses Rdn. 266; Huber, in Musielak, ZPO, 11. Aufl., § 926 Rdn. 7, 15; Schuschke/Walter, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 926 ZPO Rdn. 14; Schneider MDR 1982, 721) davon aus, dass jedenfalls seit der Einführung des § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz das Prozesskostenhilfegesuch der Klageeinreichung gleichzustellen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.03.1987 - 10 UF 47/87   

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https://dejure.org/1987,9519
OLG Düsseldorf, 30.03.1987 - 10 UF 47/87 (https://dejure.org/1987,9519)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.03.1987 - 10 UF 47/87 (https://dejure.org/1987,9519)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. März 1987 - 10 UF 47/87 (https://dejure.org/1987,9519)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 114 ff, 926
    Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Arrest; Frist zu der Erhebung der Hauptsacheklage; keine Wahrung durch Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 771
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1987 - 10 UF 47/87
    So hat der Bundesgerichtshof (NJW 1982, 1050, 1051 = BGHF 3, 19) in seinem Urteil vom 20. Januar 1982 zu § 323 Abs. 3 ZPO, welcher ebenfalls auf Klageerhebung abstellt, ausgeführt: " Der allgemeine Gleichheitssatz und das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes gebieten, den Rechtsschutz von Bemittelten und Unbemittelten weitgehend anzugleichen, wobei dieser Forderung genügt ist, wenn der Gesetzgeber einem Unbemittelten denjenigen Bemittelten gleichstellt, der bei gleichen Prozeßchancen vernünftigerweise den Rechtsweg beschreiten würde, also den verständig rechnenden Bemittelten, der auch die Tragweite des Kostenrisikos mitberücksichtigt (BVerfGE 10, 264, 270 f = NJW 1960, 331; 51, 295, 302 = NJW 1979, 2608).
  • BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80

    Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1987 - 10 UF 47/87
    So hat der Bundesgerichtshof (NJW 1982, 1050, 1051 = BGHF 3, 19) in seinem Urteil vom 20. Januar 1982 zu § 323 Abs. 3 ZPO, welcher ebenfalls auf Klageerhebung abstellt, ausgeführt: " Der allgemeine Gleichheitssatz und das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes gebieten, den Rechtsschutz von Bemittelten und Unbemittelten weitgehend anzugleichen, wobei dieser Forderung genügt ist, wenn der Gesetzgeber einem Unbemittelten denjenigen Bemittelten gleichstellt, der bei gleichen Prozeßchancen vernünftigerweise den Rechtsweg beschreiten würde, also den verständig rechnenden Bemittelten, der auch die Tragweite des Kostenrisikos mitberücksichtigt (BVerfGE 10, 264, 270 f = NJW 1960, 331; 51, 295, 302 = NJW 1979, 2608).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1987 - 10 UF 47/87
    So hat der Bundesgerichtshof (NJW 1982, 1050, 1051 = BGHF 3, 19) in seinem Urteil vom 20. Januar 1982 zu § 323 Abs. 3 ZPO, welcher ebenfalls auf Klageerhebung abstellt, ausgeführt: " Der allgemeine Gleichheitssatz und das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes gebieten, den Rechtsschutz von Bemittelten und Unbemittelten weitgehend anzugleichen, wobei dieser Forderung genügt ist, wenn der Gesetzgeber einem Unbemittelten denjenigen Bemittelten gleichstellt, der bei gleichen Prozeßchancen vernünftigerweise den Rechtsweg beschreiten würde, also den verständig rechnenden Bemittelten, der auch die Tragweite des Kostenrisikos mitberücksichtigt (BVerfGE 10, 264, 270 f = NJW 1960, 331; 51, 295, 302 = NJW 1979, 2608).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.04.1987 - 10 UF 256/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,8303
OLG Düsseldorf, 02.04.1987 - 10 UF 256/86 (https://dejure.org/1987,8303)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.04.1987 - 10 UF 256/86 (https://dejure.org/1987,8303)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. April 1987 - 10 UF 256/86 (https://dejure.org/1987,8303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1569 ff; ZPO §§ 935, 940
    Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Verfügungsgrund für Leistungsverfügung; keine Leistungsverfügung nach Versäumnis der Geltendmachung des nachehelichen Unterhalts im Scheidungsverbund.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 771
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 14.10.1985 - 13 UF 1009/85

    Einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund; Scheidung; Unterhalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.1987 - 10 UF 256/86
    Aus dem Ausnahmecharakter der Leistungsverfügung, ihrer Gefährlichkeit für den Betroffenen, und der Begrenztheit der Erkenntnisquellen folgt, daß ein solches Verfahren nur dann zulässig sein darf, wenn dem Antragsteller Möglichkeiten, in einem alle rechtsstaatlichen Garantien für den Antragsgegner enthaltenden Hauptsacheverfahren einen Unterhaltstitel rechtzeitig zu erlangen, verschlossen sind und waren, ohne daß ihm dies prozeßrechtlich vorwerfbar wäre (vgl. OLG Koblenz FamRZ 1986, 77; OLG Frankfurt FamRZ 1986, 367).
  • OLG Frankfurt, 19.02.1986 - 1 WF 47/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.1987 - 10 UF 256/86
    Aus dem Ausnahmecharakter der Leistungsverfügung, ihrer Gefährlichkeit für den Betroffenen, und der Begrenztheit der Erkenntnisquellen folgt, daß ein solches Verfahren nur dann zulässig sein darf, wenn dem Antragsteller Möglichkeiten, in einem alle rechtsstaatlichen Garantien für den Antragsgegner enthaltenden Hauptsacheverfahren einen Unterhaltstitel rechtzeitig zu erlangen, verschlossen sind und waren, ohne daß ihm dies prozeßrechtlich vorwerfbar wäre (vgl. OLG Koblenz FamRZ 1986, 77; OLG Frankfurt FamRZ 1986, 367).
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Rechtsprechung
   LG Kempten, 03.04.1987 - 4 T 457/87   

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https://dejure.org/1987,7853
LG Kempten, 03.04.1987 - 4 T 457/87 (https://dejure.org/1987,7853)
LG Kempten, Entscheidung vom 03.04.1987 - 4 T 457/87 (https://dejure.org/1987,7853)
LG Kempten, Entscheidung vom 03. April 1987 - 4 T 457/87 (https://dejure.org/1987,7853)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 771
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10

    Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrag

    Erstrebt der Gläubiger neben einer quotalen Befriedigung zugleich die Ausschaltung eines zahlungsunfähigen Wettbewerbers, kann ihm ein Rechtschutzinteresse nicht versagt werden (LG Koblenz, aaO S. 319; LG Kempten, MDR 1987, 771, 772; Jaeger/Gerhardt, InsO § 14 Rn. 5; Lang, Das Rechtsschutzinteresse beim Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, 2003 S. 141 ff, 144).
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