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   OLG München, 10.05.1988 - 3 W 1619/88   

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OLG München, 10.05.1988 - 3 W 1619/88 (https://dejure.org/1988,4932)
OLG München, Entscheidung vom 10.05.1988 - 3 W 1619/88 (https://dejure.org/1988,4932)
OLG München, Entscheidung vom 10. Mai 1988 - 3 W 1619/88 (https://dejure.org/1988,4932)
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  • MDR 1988, 782
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG München I, 02.06.2016 - 7 O 17694/08

    Das Boot III

    Nach herrschender Meinung ist für jede Stufe gesondert zu prüfen und nach den Grundsätzen der §§ 91 ff ZPO zu beurteilen, wer die Kosten zu tragen hat (OLG München MDR 1988, 782; Rixecker MDR 1985, 633, 634).
  • LG Stuttgart, 15.11.2022 - 31 O 125/21

    Insolvenzverwalter bekommt Recht: EY muss Einsicht in Wirecard-Akten gewähren

    Die Kosten sind bei der Stufenklage zwar für jede Stufe gesondert nach den §§ 91 ff. ZPO zu beurteilen (Saenger, Zivilprozessordnung, ZPO § 254 Rn. 21 unter Hinweis auf OLG München MDR 88, 782; OLG Koblenz NJW-RR 97, 7; FamRZ 94, 1607, 1608; OLG Thüringen FamRZ 97, 219).
  • OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00

    Kostenverteilung bei verzögerter Erteilung einer Auskunft über den Wert des

    Die sachliche Berechtigung der in der zweiten Stufe geltend gemachten Ansprüche steht zwar erst nach Erfüllung der Ansprüche niedrigerer Stufe fest, nach dieser sachlichen Berechtigung richtet sich aber grundsätzlich die Kostenentscheidung (OLG München, MDR 1988, 782).
  • OLG München, 16.03.1990 - 12 WF 1364/89

    Rechtsfolgen der Klagerücknahme; Kosten; Stufenklage

    Nach herrschender Meinung ist vielmehr für jede Stufe gesondert zu prüfen und nach den Grundsätzen der §§ 91 ff. ZPO zu beurteilen, wer die Kosten zu tragen hat (OLG München MDR 1988, 782 ; Stein-Jonas-Schumann, § 254, RdNr. 33, Fußnote 37; Rixecker a.a.O., Seite 633; Baumbach-Hartmann, a.a.O., Am. 4 C. Stichwort "Stufenklage"; Zöller-Schneider a.a.O., RdNr. 3 jeweils zu § 92 ZPO ).
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   OLG Hamburg, 19.02.1988 - 8 W 55/88   

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OLG Hamburg, 19.02.1988 - 8 W 55/88 (https://dejure.org/1988,13155)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.1988 - 8 W 55/88 (https://dejure.org/1988,13155)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 1988 - 8 W 55/88 (https://dejure.org/1988,13155)
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  • MDR 1988, 782
 
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   OLG Hamburg, 01.06.1988 - 1 W 67/88   

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OLG Hamburg, 01.06.1988 - 1 W 67/88 (https://dejure.org/1988,12509)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.06.1988 - 1 W 67/88 (https://dejure.org/1988,12509)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juni 1988 - 1 W 67/88 (https://dejure.org/1988,12509)
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  • MDR 1988, 782
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.02.2011 - IX ZB 145/09

    Prozesskostenhilfe: Allgemeines Interesse an der Gebührenklage einer als GbR

    Vor diesem Hintergrund will die Regelung des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO Vorsorge dagegen treffen, dass mittellose Vereinigungen wirtschaftliche Interessen auf Kosten der Allgemeinheit verwirklichen (OLG Hamburg MDR 1988, 782, 783; MünchKomm-ZPO/Motzer 3. Aufl. § 116 Rn. 25).
  • OLG Celle, 12.11.2012 - 14 W 39/12

    Prozesskostenhilfe für die Klage des Insolvenzschuldners nach Freigabe der

    Dies würde voraussetzen, dass rechtsmissbräuchlich von einem vermögenden Berechtigten eine arme Partei vorgeschoben wird (BGHZ 47, 289 - Rdnr. 24; OLG Hamm, VersR 1982, 1068), für die Rechtsübertragung auf den Antragsteller insgesamt kein triftiger Grund erkennbar ist (OLG München, Beschluss vom 23. März 2010 - 5 W 1019/10 - juris-Rdnr. 6 und Zöller-Geimer, a. a. O., m. w. N.) oder die Vorgehensweise in erster Linie der Umgehung von § 116 ZPO dient (für unter § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO fallende Fallgestaltungen z. B. OLG Hamburg, MDR 1988, 782 und OLG Köln, VersR 1989, 277).
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   OLG Düsseldorf, 09.03.1988 - 17 W 7/88   

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https://dejure.org/1988,22357
OLG Düsseldorf, 09.03.1988 - 17 W 7/88 (https://dejure.org/1988,22357)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.1988 - 17 W 7/88 (https://dejure.org/1988,22357)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 1988 - 17 W 7/88 (https://dejure.org/1988,22357)
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  • MDR 1988, 782
 
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  • BGH, 18.07.2013 - VII ZR 241/12

    Zwangsvollstreckungsabwehrklage: Vollstreckungshindernis für eine Forderung bei

    Eine angeordnete Sicherheitsleistung muss für die Wirksamkeit der Aufrechnung nicht erbracht sein (OLG Frankfurt, MDR 1984, 148; OLG Hamm, FamRZ 1987, 1289; OLG Düsseldorf, MDR 1988, 782 und NJW-RR 1989, 503; OLG Karlsruhe, NJW 1994, 593; Staudinger/Gursky, BGB [2011], § 387 Rn. 141; Erman/Wagner, BGB, 13. Aufl., § 387 Rn. 19a; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 104 Rn. 21, Stichwort "Aufrechnung"; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 104 Rn. 18).
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