Weitere Entscheidung unten: LAG Hamburg, 21.08.1989

Rechtsprechung
   LAG Köln, 21.12.1989 - 7 Ta 277/89   

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https://dejure.org/1989,5690
LAG Köln, 21.12.1989 - 7 Ta 277/89 (https://dejure.org/1989,5690)
LAG Köln, Entscheidung vom 21.12.1989 - 7 Ta 277/89 (https://dejure.org/1989,5690)
LAG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 1989 - 7 Ta 277/89 (https://dejure.org/1989,5690)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Landeskasse; Ratenzahlung; Rechtsanwalt; Anwaltskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 365
  • AnwBl 1992, 406
  • Rpfleger 1990, 214
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Thüringen, 24.07.1997 - 8 Ta 46/97

    Antrag auf Prozesskostenhilfe im Rahmen einer Kündigungsschutzklage; Einbeziehung

    Entgegen der auch von der Rechtspflegerin und der Kammervorsitzenden vertretenen Mindermeinung stimmt das Beschwerdegericht der heute ganz überwiegenden Auffassung zu, dass nämlich die Landeskasse auf Veranlassung der Rechtspflegerin (§ 20 Ziff. 4 b RHG) verpflichtet ist, im Rahmen von 48 Monatsraten (§ 115 Abs. 1 S. 4 ZPO) die Raten so lange einzuziehen, bis auch die weitere Vergütung des Rechtsanwalts nach § 124 BRAGO gezahlt werden kann (vgl. nur aus der neueren Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte LAG Köln Beschluss vom 21.12.1989 - 7 Ta 277/89 - LAGE § 120 ZPO Entscheidung 19; LAG Düsseldorf Beschluss vom 05.12.1990 - 7 Ta 23 7/90 - LAGE a. a. O. Entscheidung 21 - LAG Köln Beschluss vom 02.01.1991 - 12 Ta 281/90 - LAGE a. a. O. Entscheidung 22; LAG Köln Beschluss vom 01.02.1996 - 4 Ta 9/96 - MDR 97, 108; LAG Hamm Beschluss vom 23.12.1996 - 9 Ta 221/95 - LAGE a. a. O. Entscheidung 30 - Zöller-Philippi ZPO 19. Aufl. Rz. 22 a mit eingehenden Nachweisen aus der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte; Hartmann, Kostengesetze 27. Aufl. § 124 BRAG 0 Rz. 6; von Eicken in Gerold-Schmidt-von Eicken-Madert BRAGO 12. Aufl. § 124 Rz. 2; Hansens BRAGO 8. Aufl. § 124 Rz. 1; Zimmermann, PKH in Familiensachen 1997 Rz. 652).

    Ist im PKH-Bewilligungsbeschluss festgelegt, dass die Partei Prozesskostenhilfe nur unter Auferlegung einer bestimmten monatlichen Rate erhalten soll, dann ergibt sich das Recht und die Verpflichtung der Landeskasse, diese Raten einzuziehen, aus dieser gerichtlichen Entscheidung (so zu Recht auch LAG Köln Beschluss vom 21.12.1989 a. a. O.).

  • OLG Celle, 29.12.2020 - 10 WF 168/20

    Familienrecht

    Es handelt sich bei der Einziehungspflicht nach § 50 Abs. 1 RVG nach allgemeinem Verständnis um eine Muss-Vorschrift, welche eine Amtspflicht der Staatskasse vorsieht und die bei einer Missachtung zu Schadenersatzansprüchen führen könnte (vgl. Sommerfeldt in BeckOK, RVG, Stand: 1.9.2020, § 50 Rn. 13.1; Müller-Rabe, a.a.O., § 50 Rn. 15; Klees in Mayer/ Kroiß, a.a.O. Rn. 14; Schneider/Wolf/Fölsch, RVG, § 50 Rn. 22; Hartung in Hartung/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl. § 50 Rn. 13; LG Mainz, AnwBl. 2003, 374; LAG Köln, MDR 1990, 365 und MDR 1997, 108).
  • OLG München, 23.01.2001 - 11 W 3216/00

    Anforderungen an die Entschädigung eines Sachverständigen; Voraussetzungen für

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  • LAG Hessen, 29.02.2000 - 9 Ta 53/00

    Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts

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  • LAG Schleswig-Holstein, 05.07.1991 - 5 Ta 47/91

    Prozesskostenhilfe; Einziehung weiterer Raten bis zur Deckung der

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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 21.08.1989 - 5 Ta 11/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5272
LAG Hamburg, 21.08.1989 - 5 Ta 11/89 (https://dejure.org/1989,5272)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 21.08.1989 - 5 Ta 11/89 (https://dejure.org/1989,5272)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 21. August 1989 - 5 Ta 11/89 (https://dejure.org/1989,5272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Befristetes Verbot; Ablauf des Verbotszeitraumes; Verhängung eines Ordnungsmittels; Zuwiderhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 365
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 20 WF 35/15

    Zuwiderhandlung gegen eine Gewaltschutzanordnung: Ordnungsgeldverhängung nach

    Allerdings hat das Oberlandesgericht Celle mit Beschluss vom 21.01.2013 (Az. 21 WF 318/12 - FamRZ 2013, 1758; ebenso LAG Hamburg, MDR 1990, 365; ablehnend Keidel/Giers, FamFG, 18. Aufl., § 95 Rn. 16 a; Giers, FamFR 2013, 161) entschieden, dass nach Fristende eines befristeten Unterlassungstitels Ordnungsmittel nicht mehr verhängt werden dürften, selbst wenn die Zuwiderhandlung noch innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Unterlassungstitels erfolgt sei.
  • AG Hamburg, 06.12.2006 - 49 C 191/02

    Zulässigkeit eines Ordnungsmittelantrags nach § 890 Zivilprozessordnung (ZPO) im

    Sind weitere Zuwiderhandlungen aber in Zukunft faktisch ausgeschlossen, dann gibt es nichts mehr zu erzwingen, so dass die Vollstreckungsmaßnahme ins Leere ginge; folglich fehlt es in diesem Fall fortan an einem Rechtschutzbedürfnis (ebenso: OLG Köln, JurBüro 1995, 110; OLG Düsseldorf, MDR 1987, 855; LAG Hamburg, MDR 1990, 365; LAG Hamm, MDR 1975, 696).
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