Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 26.10.1990 | OLG Düsseldorf, 02.11.1990

Rechtsprechung
   BayObLG, 23.10.1990 - BReg. 1a Z 50/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3278
BayObLG, 23.10.1990 - BReg. 1a Z 50/90 (https://dejure.org/1990,3278)
BayObLG, Entscheidung vom 23.10.1990 - BReg. 1a Z 50/90 (https://dejure.org/1990,3278)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Oktober 1990 - BReg. 1a Z 50/90 (https://dejure.org/1990,3278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; Zulässigkeit eines Vorbescheids zur Klärung der Erbverhältnisse; Wirksamkeit einer Einsetzung des längstlebenden Ehegatten als Erben in einem Erbvertrag; Ausschluss eines Widerrufs aufgrund der Bindungswirkung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 394
  • MDR 1991, 252
  • FamRZ 1991, 494
  • Rpfleger 1991, 197
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 20.03.1990 - BReg. 1a Z 65/88

    Pflichtteilsstrafklausel und erbvertragliche Bindung

    Auszug aus BayObLG, 23.10.1990 - BReg. 1a Z 50/90
    Gegen die Wirksamkeit einer solchen Klausel bestehen keine Bedenken (BayObLGZ 1990, 58/60).

    Wodurch ein Pflichtteil "verlangt" wird, ist durch Auslegung zu ermitteln (BayObLGZ 1990, 58/61 m.w.Nachw. für ein gemeinschaftliches Testament).

  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus BayObLG, 23.10.1990 - BReg. 1a Z 50/90
    Zwar wird der Erlaß eines Vorbescheids nur in Ausnahmefällen für vertretbar gehalten (BGHZ 20, 255/259).
  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Auszug aus BayObLG, 23.10.1990 - BReg. 1a Z 50/90
    Er ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung dann zulässig, wenn eine Vorklärung der Sach- und Rechtslage geboten ist, um die Erteilung eines unrichtigen Erbscheins zu vermeiden (BayObLGZ 1980, 42/45 m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.10.1958 - V ZR 53/58

    Pflichtteilsrecht und Auskunftsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 23.10.1990 - BReg. 1a Z 50/90
    Der Auskunftsanspruch setzt nicht den Pflichteilsanspruch voraus, sondern nur das Pflichtteilsrecht (BGHZ 28, 177/179).
  • OLG Rostock, 11.12.2014 - 3 W 138/13

    Nachlassverfahren: Verwirkung einer testamentarischen Pflichtteilsstrafklausel

    Die Pflichtteilsstrafklausel verfolgt allgemein das Ziel, dem überlebenden Ehegatten den Nachlass möglichst ungeschmälert zu erhalten (BayObLG, Beschl. v. 23.10.1990, BReg 1 a Z 50/90, …
  • FG München, 03.04.2013 - 4 K 1973/10

    Erbschaftsteuer auf vom Erblasser nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruch

    Der sich aus dem Pflichtteilsrecht ergebende erbrechtliche Anspruch (§ 2317 Abs. 1 BGB ) besteht in einer gewöhnlichen Geldforderung im Sinne des § 270 BGB (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 23. Oktober 1990 BReg 1 a Z 50/90, NJW-RR 1991, 394 ; BGH-Urteil vom 1. Oktober 1958 V ZR 53/58, BGHZ 28, 178; BFH-Urteil vom 7. Oktober 1998 II R 52/96, BFHE 187, 50, BStBl II 1999, 23 ; vgl. auch Palandt BGB 72. Auflage 2013, § 2317 Rdn. 2; Münch-KommBGB/Lange 4. Aufl. 2004 § 2317 Rdn. 4, 13).
  • BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch

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  • BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93

    Wirksamkeit der Pflichtteilsklausel eines gemeinschaftlichen Testaments

    Das Nachlaßgericht hat diese Voraussetzungen ohne Ermessensfehler bejaht (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 494/495); das Landgericht hat dies in Ausübung eigenen Ermessens (vgl. Jansen FGG 2. Aufl. § 23 Rn. 11) im Hinblick auf die von den Beteiligten zu 3 und 4 beanspruchte Miterbenstellung gebilligt.
  • OLG Frankfurt, 21.02.2023 - 21 W 104/22

    An Erhalt des Pflichtteils anknüpfende Pflichtteilsstrafklausel setzt

    Pflichtteilsstrafklauseln verfolgen allgemein das Ziel, dem überlebenden Ehegatten den Nachlass möglichst ungeschmälert zu erhalten (vgl. BayObLG v. 23.10.1990 - Breg 1a Z 50/90, …
  • OLG Brandenburg, 16.08.2011 - 6 U 53/10

    Arzneimittelhaftung: Verjährung eines Auskunftsanspruchs

    Nach herrschender Meinung kann die Klage auf Auskunft allein wegen ihres anderen Streitgegenstandes nicht dazu führen, die Verjährung des Hauptanspruches zu hemmen (vgl. OLG München a.a.O.; BAG, NJW 1996, 1639; BayObLG, NJW-RR 1991, 394; OLG Celle, NJW-RR 1995, 1411).
  • OLG München, 25.11.2009 - 20 U 3065/09

    Arzneimittelhaftung des Vertreibers für Beschwerden nach Einnahme von VIOXX:

    Nach herrschender Meinung kann die Klage auf Auskunft allein wegen ihres anderen Streitgegenstandes nicht dazu führen, die Verjährung des Hauptanspruches zu hemmen (vgl. BayObLG, NJW-RR 1991, 394, 395 m.w.Nachw.; OLG Celle NJW-RR 95, 1411; Heinrichs in Palandt BGB 68 Aufl. § 204 Rn. 13).
  • BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 66/94

    Erhalt des Pflichtteils; Verlangen des Pflichtteils; Wechselbezüglichkeit zweier

    Dabei hat sich die Auslegung an der Ausgestaltung der Pflichtteilsklausel und insbesondere, wie jede Auslegung, an dem Gesamtzusammenhang der letztwilligen Verfügung auszurichten (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 494/495).
  • LG Köln, 13.09.1994 - 11 T 194/94

    Fortbestand einer Grunddienstbarkeit bei Teilflächenverkauf

    Das Nachlaßgericht hat diese Voraussetzungen ohne Ermessensfehler bejaht (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 494, 495); das LG hat dies in Ausübung eigenen Ermessens (vgl. Jansen, 2. Aufl., § 23 FGG , Rd.-Nr. 11) im Hinblick auf die von den Bet.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.10.1990 - BReg. 1a Z 19/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,21606
BayObLG, 26.10.1990 - BReg. 1a Z 19/90 (https://dejure.org/1990,21606)
BayObLG, Entscheidung vom 26.10.1990 - BReg. 1a Z 19/90 (https://dejure.org/1990,21606)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Oktober 1990 - BReg. 1a Z 19/90 (https://dejure.org/1990,21606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Errichtung eines Not-Testaments; Heilbaren Formfehler bei Erstellung eines Testaments; Voraussetzungen eines gültigen Nottestaments in Form eines Dreizeugentestaments; Mündliche Erklärungen der Erblasserin bei der Erstellung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 928
  • NJW-RR 1991, 456 (Ls.)
  • MDR 1991, 252
  • FamRZ 1991, 491
  • Rpfleger 1991, 195
  • BayObLGZ 1990, 294
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer Sachentscheidung wegen Unterlassung der

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1990 - BReg. 1a Z 19/90
    Ihre Unterschriften hingegen gehören nicht mehr zum Errichtungsakt, sondern zur Abfassung der Niederschrift, so daß selbst ihr Fehlen zu den heilbaren Formfehlern i. S. von § 2249 Abs. 6 BGB zählen würde (BayObLGZ 1979, 232, 241 f. ..).«.
  • OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15

    Formwirksamkeit eines Nottestaments

    Ob zumindest einer der drei Zeugen die Unterschrift geleistet haben muss oder ob es genügt, wenn nur der Erblasser selbst (so KG NJW 1966, 1661 ff; OLG Köln NJW-RR 1994, 777, 778; BayObLG NJW 1991, 928, 929 ; Palandt/Weidlich a.a.O. § 2250 Rn. 9 iVm § 2249 Rn. 11) die Aufzeichnung unterschrieben hat, bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.
  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments

    Ob es im Einzelfall ein Indiz für eine das Warten auf den Notar oder Bürgermeister nicht zulassende nahe Todesgefahr darstellt, wenn der Erblasser einen Tag (vgl. BayObLGZ 1990, 294/297) oder zwei Tage (vgl. LG München I FamRZ 2000, 855; kritisch Staudinger/Baumann § 2250 Rn. 17) nach der Testamentserrichtung verstirbt, kann hier dahinstehen, denn bei dem hier vorliegenden Zeitraum mehr als zwei Wochen zwischen Testamentserrichtung und Tod kann eine solche Indizwirkung keinesfalls angenommen werden.
  • KG, 22.06.2022 - 6 W 7/21

    Wirksamkeit eines Testaments: Errichtung eines Drei-Zeugen-Notlagentestaments

    Ob es im Einzelfall ein Indiz für eine das Warten auf den Notar oder Bürgermeister nicht zulassende nahe Todesgefahr darstellt, wenn der Erblasser einen Tag (vgl. BayObLGZ 1990, 294/297) oder zwei Tage (vgl. LG München I FamRZ 2000, 855; kritisch Staudinger/Baumann § 2250 Rn. 19, 21) nach der Testamentserrichtung verstirbt, kann hier dahinstehen, denn bei dem hier vorliegenden Zeitraum von 12 Tagen zwischen Testamentserrichtung und Tod kann eine solche Indizwirkung keinesfalls angenommen werden (vergl. OLG München a.a.O., Rn. 14, juris für den Zeitraum von "mehr als zwei Wochen").
  • BayObLG, 04.08.1999 - 1Z BR 187/97

    Erbrecht und fürstliches Hausgesetz

    Das Landgericht durfte über die Erbscheinsanträge des Beteiligten zu 2 selbst entscheiden (BayObLGZ 1981, 69/71 und 1990, 294/299) und seine Entscheidung unter den besonderen Umständen des Falles auch als Ankündigung ausgestalten (vgl. RGRK-BGB/Kregel 12. Aufl. § 2359 Rn. 8).
  • BayObLG, 08.06.2005 - 1Z BR 110/04

    Testamentsauslegung bei quotenmäßiger Verteilung des Restvermögens nach früherem

    Das begründet eine Beschwerdeberechtigung (§ 20 Abs. 1 FGG) auch dann, wenn der Beschwerdeführer ein Erbrecht überhaupt nicht oder - wie hier - zu einem geringeren als dem ausgewiesenen Bruchteil in Anspruch nimmt, bei einem Erfolg seiner Beschwerde also möglicherweise eine ungünstigere Rechtsstellung erlangt (vgl. BGHZ 30, 261; BayObLGZ 1990, 294/296 f.; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 20 Rn. 73).
  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 109/22

    Beschwerde gegen die Feststellung als Alleinerbe Voraussetzungen zur wirksamen

    Ob es im Einzelfall ein Indiz für eine das Warten auf den Notar oder Bürgermeister nicht zulassende nahe Todesgefahr darstellt, wenn der Erblasser einen Tag (vgl. BayObLGZ 1990, 294/297) oder zwei Tage (vgl. LG München I FamRZ 2000, 855; kritisch Staudinger/Baumann § 2250 Rn. 19, 21) nach der Testamentserrichtung verstirbt, kann hier dahinstehen, denn bei dem hier vorliegenden Zeitraum von drei Wochen zwischen Testamentserrichtung und Tod kann eine solche Indizwirkung keinesfalls angenommen werden (vergl. OLG München a.a.O., Rn. 14, juris für den Zeitraum von "mehr als zwei Wochen").
  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

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  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    Hieran hat sich nichts dadurch geändert, daß der zuvor in § 3 BayNachlG geregelte Grundsatz der Erbenermittlung von Amts wegen in der Neufassung des AGGVG im Jahre 1981 dorthin übernommen wurde (vgl. nunmehr Art. 37 Abs. 1 AGGVG , BayRS 300-1-1-J sowie BayObLGZ 1990, 294, 299).
  • BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91

    Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"

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  • BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 1 Z 2/91

    Umdeutung; Formnichtig; Gemeinschaftliches Testament; Einzeltestament; Verfügung;

    Gleichfalls ohne Rechtsfehler hat die Beschwerdekammer auch die Erteilung eines Erbscheins gemäß dem Antrag der Beteiligten zu 1 angeordnet, denn auch dieser war Gegenstand des Beschwerdeverfahrens (BayObLGZ 1990, 294/299 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94

    Auslegung eines Testaments; Erteilung eines Erbscheins; Einsetzung als

  • BFH, 08.10.1991 - IX R 48/91

    Merkmal der schriftliche eingelegten Revision bei einem Schriftzeichen des

  • BayObLG, 16.07.1991 - 1 BReg.Z 30/91

    Auslegung eines Testaments; Schätzung des Wertes einer Eigentumswohnung;

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4425
OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90 (https://dejure.org/1990,4425)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.11.1990 - 3 Wx 391/90 (https://dejure.org/1990,4425)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. November 1990 - 3 Wx 391/90 (https://dejure.org/1990,4425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 332
  • MDR 1991, 252
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 140/90

    Abgrenzung zwischen beschwerdefähiger Verfügung und gerichtlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90
    5. Handelsrecht/Registerrecht - Abgrenzung zwischen beschwerdefähiger Verfügung und gerichtlicher Meinungsäußerung (BayObLG, Beschluß vom 20.12.1990 - BReg. 3 Z 140/90 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) FGG § 19 HRV § 26 S.1 Eine Aufforderung des Registergerichts an die anmeldende Gesellschaft, zu den Bedenken der Industrie- und Handelskammer gegen die Firma binnen einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen, verbunden mit dem Hinweis, daß auch das Gericht diese Bedenken teile, ist keine beschwerdefähige Verfügung i. S. v. § 19 FGG ; vielmehr liegt darin nur eine nicht anfechtbare vorläufige Meinungsäußerung des Gerichts.
  • BGH, 27.02.1980 - V ZB 28/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90
    Hingegen sind bloße Mei nungsäußerungen des Gerichts zur Zulässigkeit der Firma in Handelsregistersachen, die nicht auf einen bestimmten Erfolg abzielen, der Anfechtung entzogen, da es dann an dem für eine Entscheidung maßgeblichen Merkmal der Verbindlichkeit fehlt (vgl. BGH Rpfleger 1980, 273 = DNotZ 1980, 741 ; OLG Köln NJW 1989, 173 f.; Rpfleger 1978, 21 f. = MittRhNotK 1977, 182 ).
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87

    Grundlage für die Eintragung eines Haftungsausschlusses entsprechend § 25 Abs. 2

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90
    Hierbei handelt es sich um eine der endgültigen Entscheidung vorausgehende Verfügung, die auf die Beseitigung eines der Eintragung entgegenstehenden Hindernisses gerichtet ist (vgl. BayObLGZ 1987, 449 f. = DNotZ 1988, 515 m. w. N.; OLG Hamm Rpfleger 1986, 139 f. = MittRhNotK 1986, 128 ; Drischler, Handelsregisterverfügung, 5. Aufl., § 26, Rd.-Nr. 13).
  • OLG Hamm, 12.12.1985 - 15 W 443/85

    Nachweis der Rechtsnachfolge in ererbte Kommanditbeteiligung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90
    Hierbei handelt es sich um eine der endgültigen Entscheidung vorausgehende Verfügung, die auf die Beseitigung eines der Eintragung entgegenstehenden Hindernisses gerichtet ist (vgl. BayObLGZ 1987, 449 f. = DNotZ 1988, 515 m. w. N.; OLG Hamm Rpfleger 1986, 139 f. = MittRhNotK 1986, 128 ; Drischler, Handelsregisterverfügung, 5. Aufl., § 26, Rd.-Nr. 13).
  • OLG Köln, 16.03.1988 - 2 Wx 14/88

    Mitgliedschaft einer BGB-Gesellschaft (GbR) in einem Verein; Prüfungskompetenz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90
    Hingegen sind bloße Mei nungsäußerungen des Gerichts zur Zulässigkeit der Firma in Handelsregistersachen, die nicht auf einen bestimmten Erfolg abzielen, der Anfechtung entzogen, da es dann an dem für eine Entscheidung maßgeblichen Merkmal der Verbindlichkeit fehlt (vgl. BGH Rpfleger 1980, 273 = DNotZ 1980, 741 ; OLG Köln NJW 1989, 173 f.; Rpfleger 1978, 21 f. = MittRhNotK 1977, 182 ).
  • OLG Köln, 11.10.2010 - 2 Wx 39/10

    Geltung der Stichtagsregelung für das Erbrecht nichtehelicher Abkömmlinge

    Deshalb ist weder dem Erwerber eines Erbteils ein Erbschein zu erteilen, noch wird ein den gesetzlichen (Mit-) Erben ausweisender Erbschein im Sinne von § 2361 Abs. 1 BGB dadurch unrichtig, daß der Erbe seinen Erbteil auf einen Dritten überträgt (vgl. RGZ 64, 173 [178]; BayObLG NJW-RR 2001, 1521 [1522]; OLG Braunschweig, NJOZ 2004, 3856 [3857]; OLG Düsseldorf, MDR 1981, 143; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 332; OLG Schleswig, SchlHA 2010, 292 ff., hier zitiert nach juris, Rdn. 27, 28; Gergen in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2010, Rdn. 27; Jauernig/Stürner, BGB, 13. Aufl. 2009, § 2033, Rdn. 5; Staudinger/Werner, BGB, Neubearbeitung 2002, § 2033, Rdn. 24).
  • LSG Hessen, 18.03.2011 - L 7 AS 687/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Denn der Erwerber eines zwischen dem Erbfall und dem Eintritt des Nacherbfalls übertragenen Nacherbenanwartschaftsrechts tritt im Moment des Nacherbfalls unmittelbar - also ohne Durchgangserwerb des vom Erblasser ursprünglich eingesetzten Nacherben - in die Rechtsstellung des Nacherben ein (OLG Braunschweig, Beschluss v. 27.01.2004, 2 W 249/03; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.11.1990, 3 Wx 391/90; MünchKomm./Grunsky, 4. Aufl. 2005, § 2100 Rdnr. 30).
  • OLG Braunschweig, 27.01.2004 - 2 W 249/03

    Erteilung eines Erbscheins an einen Nacherben ; Bestehen einer Nacherbschaft von

    1a Z 19/90|OLG Düsseldorf; 02.11.1990; 3 Wx 391/90">MDR 1991, 252 = NJW-RR 1991, 332) und BayObLG (…
  • BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 17/01

    Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts

    c) Die zwischen Erbfall und Nacherbfall erfolgte Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts vom Beteiligten zu 1 auf die Beteiligte zu 4 hat auf den Inhalt des zu erteilenden Erbscheins keinen Einfluss (BayObLG Rpfleger 1985, 183 und Rpfleger 1992, 11; OLG Düsseldorf OLGZ 1991, 134).
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