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   OLG Köln, 30.10.1990 - 2 HEs 146/90 (227 - 232/90)   

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https://dejure.org/1990,15542
OLG Köln, 30.10.1990 - 2 HEs 146/90 (227 - 232/90) (https://dejure.org/1990,15542)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.10.1990 - 2 HEs 146/90 (227 - 232/90) (https://dejure.org/1990,15542)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 1990 - 2 HEs 146/90 (227 - 232/90) (https://dejure.org/1990,15542)
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Volltextveröffentlichung

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    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 121 Abs. 1
    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus [Aussetzung der Hauptverhandlung]

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 662
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Köln, 29.12.2005 - 40 HEs 37/05

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen bei Berücksichtigung der Terminslage einzelner

    Die Alternative, den Beginn der Hauptverhandlung so weit hinauszuschieben, bis die Verteidiger uneingeschränkt zur Verfügung stehen, ist mit dem Beschleunigungsgebot ersichtlich nicht vereinbar (so bereits OLG Köln, Beschluss vom 30. Oktober 1990 - HEs 146/90 (227 - 232/90) -, MDR 1991, 662 = NStE Nr. 23 zu § 121 StPO).
  • OLG Koblenz, 27.09.1996 - 4420 BL - III - 94/96

    Zulässigkeit der Untersuchungshaftüber einen Zeitraum von sechs Monaten;

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  • OLG Hamm, 19.12.2001 - 2 BL 221/01

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, wichtiger Grund, Fortdauer der

    Durch die Verhinderung des Wahlverteidigers darf jedenfalls nicht - wie hier - eine Verfahrensverzögerung von mehreren Monaten eintreten (vgl. hierzu auch Löwe-Rosenberg-Hilger, a.a.O.; OLG Köln MDR 1991, 662, 663; OLG Düsseldorf StV 1992, 586; siehe aber OLG Düsseldorf StV 1994, 326).
  • OLG Köln, 06.10.1998 - HEs 129/98
    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. u.a. BGH NStZ 91, 546; SenE MDR 91, 662, 663 und ständige Rechtsprechung des Senats; OLG Düsseldorf MDR 91, 663; zuletzt etwa erneut OLG Düsseldorf NJW 96, 2587, 2588) und von dem Bundesverfassungsgericht gerade in neuerer Zeit nochmals nachhaltig betont wurde (BVerfG StV 91, 307 = NStZ 91, 397; NStZ 91, 397, 398 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 46, 194, 195), ist jede Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft nur dann zulässig, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Klärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders als durch vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen gesichert werden kann.
  • OLG Köln, 28.04.2000 - HEs 55/00

    Haftbefehl; Verweisung; Verhältnismäßigkeit

    Die Anordnung und die Fortdauer der Untersuchungshaft ist nur zulässig, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Klärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders als durch vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen gesichert werden kann (BVerfG StV 91, 307 = NStZ 91, 697; NStZ 91, 397[398], vgl. auch BVerfGE 46, 194[195]; BGH NStZ 91, 546; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsentscheidung MDR 91, 662 [663]).
  • OLG Köln, 23.03.1993 - HEs 35/93

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei Nichtfestlegung der

    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. u.a. aus neuerer Zeit BGH NStZ 91, 546; OLG Düsseldorf MDR 91, 663; Senatsentscheidungen MDR 91, 662, 663; MDR 92, 1070) und insbesondere vom Bundesverfassungsgericht gerade neuerdings immer wieder nachhaltig betont wird (BVerfG StV 91, 307 = NStZ 91, 397; NStZ 91, 397, 398; JMBl NRW 90, 236; zuletzt wieder BVerfG NJW 92, 1749 und 1750; vgl. auch BVerfGE 56, 194, 195), ist jede Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft nur dann zulässig, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Klärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders als durch vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen gesichert werden kann.
  • OLG Koblenz, 20.09.2000 - 4420 BL - III - 19/00

    Haftprüfung, wichtiger Grund, Aussetzung der Hauptverhandlung

    Eine sachlich nicht gerechtfertigte Aussetzung der Hauptverhandlung, die eine längere, mehrmonatige Verfahrensverzögerung nach sich zieht, kann deshalb kein die Haftfortdauer rechtfertigender wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO sein (OLG Karlsruhe, OLG Frankfurt, a.a.0.; KG, StV 1993, 204; OLG Köln, MDR 1991, 662; OLG Bremen, StV 1986, 540).
  • OLG Köln, 15.10.1996 - HEs 190/96
  • OLG Köln, 21.09.1999 - HEs 165/99

    Haftbefehl; Verhältnismäßigkeit; Überlastungsanzeige

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