Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 04.02.1991

Rechtsprechung
   BayObLG, 31.01.1991 - RReg. 3 St 15/90   

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https://dejure.org/1991,15838
BayObLG, 31.01.1991 - RReg. 3 St 15/90 (https://dejure.org/1991,15838)
BayObLG, Entscheidung vom 31.01.1991 - RReg. 3 St 15/90 (https://dejure.org/1991,15838)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Januar 1991 - RReg. 3 St 15/90 (https://dejure.org/1991,15838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Anwendung der Kronzeugenregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kronzeugenregelung §§ 1, 2, 3; StGB § 46

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2575
  • NJW 1992, 1000 (Ls.)
  • MDR 1991, 889
  • MDR 1992, 539
  • NStZ 1991, 388
  • StV 1991, 299
  • BayObLGSt 1991, 16
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    40 Da weder das Gebot einer prozessualen Rechtssicherheit noch andere durchgreifende Gründe eine Bindung des Richters an die vom Kläger genannte Mindestsumme oder Größenordnung im Rahmen des § 308 ZPO erfordern, kommt auch eine Eingrenzung auf einen prozentual bestimmten Rahmen (etwa 20 % nach oben und unten), wie sie zum Teil vorgeschlagen wird (vgl. Dunz NJW 1984, 1734, 1736 f; Wurm JA 1989, 65, 69; Steinle VersR 1992, 425; Butzer MDR 1992, 539, 541), nicht in Betracht.
  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 182/10

    Kronzeugenregelung (Anwendung auf das Tatopfer; Freiwilligkeit; Zeugenpflicht);

    Sofern das Tatgericht zur Anwendung des § 46b StGB gelangen sollte, hat es nach der auch in diesem Punkt sehr weitgehenden und wenig bestimmten gesetzlichen Konzeption die Angemessenheit und Gebotenheit der Strafmilderung für jede dem Angeklagten zur Last liegende Tat zu prüfen (Regierungsentwurf aaO S. 13, unter Bezugnahme auf BayObLG NJW 1991, 2575, 2579).
  • AG Husum, 14.05.2009 - 2 C 664/08

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für Verbrennungen nach dem Besuch

    In diesem Fall führt die Abweichung zu einer Berücksichtigung in der Kostenentscheidung, da die Abweichung mehr als 20-30% vom angegebenen Richtwert abweicht (vgl. BGH JurBüro 1965, 371, OLG München, MDR 1987, 850f.; Butzer, MDR 1992, 539ff.; MKZPO/Giebel, 3, Aufl. Rdnr. 21 zu § 92; Stein/Jonas-Bork, ZPO 22. Aufl. § 92 Rn.13).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.02.1991 - 3 Ws 48/91, 3 Ws 56/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7080
OLG Düsseldorf, 04.02.1991 - 3 Ws 48/91, 3 Ws 56/91 (https://dejure.org/1991,7080)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.02.1991 - 3 Ws 48/91, 3 Ws 56/91 (https://dejure.org/1991,7080)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Februar 1991 - 3 Ws 48/91, 3 Ws 56/91 (https://dejure.org/1991,7080)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1766 (Ls.)
  • MDR 1991, 889
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 05.05.2015 - 2 Ws 158/15

    Nachholung der Strafvollstreckung bei legaler Rückkehr eines ausgewiesenen

    Dementsprechend ist es anerkannt, dass die Nachholung der Vollstreckung auch dann zulässig ist, wenn der Verurteilte nach aufenthaltsrechtlichen Maßstäben erlaubt nach Deutschland zurückkehrt (OLG Köln OLGSt StPO § 456a Nr. 9; OLG Düsseldorf MDR 1991, 889; Graalmann-Scheerer a.a.O.).
  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 5 Ws 45/08

    Nachholung; Vollstreckung; Rückkehr; Freiwilligkeit

    Erforderlich ist jedoch die Freiwilligkeit der Rückkehr (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1991, 889; OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 1996, 93).

    Die Nachholung der Strafvollstreckung ist nämlich auch dann zulässig, wenn der ausländische Verurteilte legal nach Deutschland zurückkehrt (zu vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1991, 889).

  • OLG München, 24.10.2013 - 1 Ws 915/13

    Strafvollstreckung: Verstoß gegen EU-Recht bei Anordnung der Nachholung der

    Die Nachholung der Vollstreckung ist auch dann zulässig, wenn der Verurteilte erlaubt nach Deutschland zurückkehrt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13.12.2012 in NStZ-RR 2013, 178; OLG Düsseldorf in MDR 1991, 889 und NStE Nr. 4 zu § 456 a StPO; Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 456 a Rn.12).
  • LG Braunschweig, 16.06.2005 - 50 StVK 497/05

    Abschiebung; Ausländerbehörde; ausländischer Verurteilter; Ausweisung;

    Das Absehen von der weiteren Vollstreckung im Falle der Verurteilung hat lediglich vorläufigen Charakter und bedeutet keinen Verzicht auf den staatlichen Vollstreckungsanspruch, da die Vollstreckung im Fall der Rückkehr bis zur Vollstreckungsverjährung nachgeholt werden kann, wobei es keine Rolle spielt, ob der Verurteilte nach den ausländerrechtlichen Vorschriften erlaubt oder unerlaubt erneut in das Bundesgebiet einreist (Kammergericht, aaO, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.1991, - 3 Ws 48/91, 3 Ws 56/91, DtZ 1991, 254).

    Diese Situation ändert sich aber grundlegend, wenn der Verurteilte freiwillig zurückkehrt: Dann unterwirft er sich erneut der Rechts- und Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland und muss mit anderen verurteilten Straftätern in vergleichbarer Situation gleichgestellt werden, und zwar auch bezüglich des nicht verbüßten Teils der Strafe (OLG Düsseldorf, DtZ 1991, 254, OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.11.2000, - 3 VAs 45/00, NStZ-RR 2001, 93 sowie Beschluss vom 22.03.1995 - 3 Ws 207/95).

  • OLG Köln, 13.12.2012 - 2 Ws 861/12

    Zulässigkeit der Nachholung der Vollstreckung auch nach Absehen von der

    Diese ist hiervon unabhängig; vielmehr ist sie auch dann zulässig, wenn der ausländische Verurteilte erlaubt nach Deutschland zurückkehrt (OLG Düsseldorf in MDR 1991, 889 und NStE Nr. 4 zu § 456 a StPO; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 456 a Rdn. 12).
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