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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.07.1992 - 10 W 36/92   

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OLG Düsseldorf, 09.07.1992 - 10 W 36/92 (https://dejure.org/1992,5675)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.07.1992 - 10 W 36/92 (https://dejure.org/1992,5675)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juli 1992 - 10 W 36/92 (https://dejure.org/1992,5675)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 391
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 25.02.2003 - 4 W 75/02

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen unrichtiger

    Dabei kommt eine Aufhebung der Bewilligung freilich nicht schon dann in Betracht, wenn eine im Rahmen des Rechtsstreits durchgeführte Beweisaufnahme für die Partei ungünstig verlaufen ist (OLG Düsseldorf, MDR 1993, 391).

    Dabei kommt eine Aufhebung der Bewilligung freilich nicht schon dann in Betracht, wenn eine im Rahmen des Rechtsstreits durchgeführte Beweisaufnahme für die Partei ungünstig verlaufen ist (OLG Düsseldorf, MDR 1993, 391).

    Dies würde zwar hinsichtlich der Sachentscheidung nicht zu einem anderen Ergebnis führen, ließe gleichwohl aber Zweifel an einem Vorsatz der Klägerin hinsichtlich ihrer Täuschungsabsicht bestehen und könnte deswegen einer Aufhebung der Prozesskostenhilfeentscheidung entgegenstehen (vgl. etwa: OLG Düsseldorf, MDR 1993, 391).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1997 - 25 A 4144/96

    Persönliche Befragung; Glaubwürdigkeit; Einholung eines psychologischen

    Dies gilt unabhängig davon, daß das Vorliegen eines der in § 124 ZPO abschließend aufgezählten Aufhebungsgründe zweifelhaft erscheint, weil hierzu eine nach der Bewilligung eintretende Änderung der die Erfolgsaussichten der Klage betreffenden gerichtlichen Beurteilung, auf die das Verwaltungsgericht seine aufhebende Entscheidung gestützt hat, nicht gehört, vgl. Hartmann in Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 55. Auflage 1997, § 124 Rdnr. 8; Philippi in Zöller, Kommentar zur ZPO, 20. Auflage 1997, § 124 Rdnr. 2; speziell zur Unbeachtlichkeit von Änderungen, die auf einer nach der Bewilligung durchgeführten Beweisaufnahme beruhen: OLG Köln, Beschluß vom 12. November 1968 - 14 W 75/68 -, JurBüro 1969, 274 f.; OLG Bamberg, Beschluß vom 13. Oktober 1972 - 2 W 63/92 -, JurBüro 1973, 168; OLG Hamm, Beschluß vom 19. Mai 1976 - 4 W 45/76 -, JurBüro 1977, 98; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 9. Juli 1992 - 10 W 36/92 -, ZMR 1993, 117, und es darüber hinaus mit Rücksicht auf die bereits vor der Prozeßkostenhilfebewilligung in der mündlichen Verhandlung vom 30. Mai 1996 angekündigte Aussageverweigerung der Klägerin zu 1. auch an einer hier allein in Betracht zu ziehenden Täuschung über die für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe maßgeblichen Voraussetzungen im Sinne von § 124 Nr. 1 ZPO fehlen dürfte.
  • LAG Niedersachsen, 19.07.2006 - 10 Sa 48/06

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe bei vorsätzlich falsch gemachter Angaben zur

    Es reicht dabei für die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung zwar nicht aus, dass eine Partei einen ihr obliegenden Beweis nicht erbringt, die Klage also letztlich wegen eines non liquet abgewiesen wird (vgl. OLG Düsseldorf, 09.07.1992, 10 W 36/92, MDR 1993, S. 391; OLG Koblenz, 22.03.1999, 2 W 69/99, OLGR Koblenz 1999, S. 410).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.11.1992 - 2 Ws 455/92   

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https://dejure.org/1992,10452
OLG Köln, 27.11.1992 - 2 Ws 455/92 (https://dejure.org/1992,10452)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.11.1992 - 2 Ws 455/92 (https://dejure.org/1992,10452)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. November 1992 - 2 Ws 455/92 (https://dejure.org/1992,10452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 391
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Rostock, 08.04.2008 - 1 U 32/08

    Gerichtliche Festsetzung einer Sachverständigenentschädigung: Entschädigung eines

    D.h., als Sachverständiger ist (in seiner prozessualen Stellung und gebührenrechtlich) - im Endeffekt - auch derjenige herangezogen, der zuvor als sachverständiger Zeuge geladen worden war, aber als Sachverständiger vernommen worden ist (vgl. OLG Köln, MDR 1993, 391), wenn auch erst im Verlaufe der Vernehmung (so Hartmann, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 17.04.2000 - 11 W 35/00

    Entschädigung bei Ladung als Zeugen und Befragung als Sachverständigen

    Lautet eine solche Bezeichnung auf Zeugeneigenschaft (hier: sachverständiger Zeuge), wird der Betreffende dann aber im Verhandlungstermin nicht nur über seine früheren Tatsachenfeststellungen vernommen, sondern auch zu einer sachverständigen Wertung veranlaßt, zieht er mithin aufgrund seines Fachwissens Schlüsse, so wird er als Sachverständiger tätig und ist auch als solcher zu entschädigen (ständige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. nur OLG Köln MDR 1993, 391 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 3 Ws 394/10
    Entscheidend ist vielmehr der sachliche Gehalt der Vernehmung (vgl. OLGR Düsseldorf < 10. Zivilsenat> 2005, 388; OLG Köln MDR 1993, 391; OLG München a.a.O.).
  • LG Darmstadt, 23.02.2015 - 21 T 14/15
    D.h., als Sachverständiger ist (in seiner prozessualen Stellung und gebührenrechtlich) - im Endeffekt - auch derjenige herangezogen, der zuvor als sachverständiger Zeuge geladen worden war, aber als Sachverständiger vernommen worden ist (vgl. OLG Köln, MDR 1993, 391), wenn auch erst im Verlaufe der Vernehmung.
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