Rechtsprechung
OLG Koblenz, 02.03.1993 - 3 Ss 13/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 240 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Empfindliches Übel; Drohung
Papierfundstellen
- NJW 1993, 1808
- MDR 1993, 671
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 1 Ss 319/05
Aufruf zu einer Internetdemonstration gegen einen Konzern
Die vom Amtsgericht zitierte Rechtsprechung, wonach von einer konkludenten Drohung dann auszugehen ist, wenn die Wirkung des zugefügten Übels auf den Genötigten fortdauern soll und gerade die Furcht vor der Fortdauer geeignet ist, den Genötigten zu dem vom Täter gewollten Handeln zu veranlassen und dadurch das Übel abzuwenden (vgl. OLG Koblenz NJW 1993, 1808, 1809) ist nicht einschlägig.
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.01.1993 - 3 Ss 396/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- archive.org
Wegnahme-Vollendung bei mit Sicherungsetikett versehenen Waren; Sicherungsetikett als besondere Schutzvorrichtung i.S.d § 243 I Nr. 2 StGB
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Diebstahl eines Kleidungsstücks; Zeitpunkt der Vollendung; Warenhaus; Warenhausdetektiv; Sicherungsetikett
Papierfundstellen
- MDR 1993, 671
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 26.06.2018 - 1 StR 79/18
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Voraussetzungen einer Schutzvorrichtung)
Sie sind nicht dazu geeignet und bestimmt, den Gewahrsamsbruch, der bei handlichen und leicht beweglichen Sachen in der Regel mit dem Verbergen des Diebesguts in der Kleidung des Täters oder in einem von diesem mitgeführten Behältnis innerhalb des Kaufhauses vollendet ist (vgl. hierzu z.B. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 StR 373/14, Vollendung des Diebstahls durch Einstecken des Notebooks in den mitgeführten Jute-Beutel; Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74, BGHSt 26, 24, 25 f.;… Fischer, aaO, Rn. 16 und § 242 Rn. 18 mwN;… Schönke/Schröder/Eser/Bosch, 29. Aufl., § 243 Rn. 25), zu verhindern, sondern sie dienen der Wiederbeschaffung des bereits an den Täter verlorenen Gewahrsams (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 1997, 2 Ss 347/97 - 98/97 II, NJW 1998, 1002; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Oktober 1984 - 1 Ss 672/84, NStZ 1985, 76; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Januar 1993 - 3 Ss 396/92, MDR 1993, 671, 672). - OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15
Diebstahl von Bekleidung
Denn sie dienen nicht dem Schutz gegen einen Gewahrsamsbruch, sondern nur der Wiedererlangung des bereits an den Täter verlorengegangenen Gewahrsams durch Ergreifen des Berechtigten oder seiner Hilfspersonen (OLG Stuttgart NStZ 1985, 385; OLG Frankfurt/Main MDR 1993, 671 [672];… Ruß in LK, StGB, 11. Auflage, § 243 Rdnr. 19; KG Berlin…, Beschluss vom 04. Februar 1998 - (4) 1 Ss 209/97 (135/97) -, Rdnr. 7, zitiert nach juris). - OLG Düsseldorf, 05.12.1997 - 2 Ss 347/97
Diebstahl: Sicherheitsetiketten an Warenhauswaren als Schutzvorrichtung
Sie sind nicht dazu geeignet und bestimmt, den Gewahrsamsbruch, der in der Regel mit dem Verbergen des Diebesguts am Körper oder in einem Behältnis des Täters innerhalb des Warenhauses und nicht erst mit dessen Verlassen vollendet ist, zu verhindern, sondern sie dienen der Wiederbeschaffung des bereits an den Täter verlorenen Gewahrsams (OLG Stuttgart, NStZ 1985, 76; OLG Frankfurt a.M., MDR 1993, 671 [672];… Tröndle, § 243 Rdnr. 23).Daß derartige Sicherheitsetiketten auch dazu geeignet und bestimmt sind, bei möglichen Tätern die Angst vor der Entdeckung und Ergreifung zu begründen und dadurch eine psychologische Hemmschwelle zu errichten, macht sie noch nicht zu Schutzvorrichtungen i.S. des § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StGB, bei denen es sich jedenfalls um vor dem Gewahrsamsbruch physikalisch wirksame Einrichtungen handeln muß (OLG Stuttgart, NStZ 1985, 76; OLG Frankfurt a.M., MDR 1993, 671).
- BGH, 26.06.2018 - 1 StR 79/1
Sicherheitsetiketten sind keine Vorrichtungen nach § 243 I 2 Nr.2
Sie sind nicht dazu geeignet und bestimmt, den Gewahrsamsbruch, der bei handlichen und leicht beweglichen Sachen in der Regel mit dem Verbergen des Diebesguts in der Kleidung des Täters oder in einem von diesem mitgeführten Behältnis innerhalb des Kaufhauses vollendet ist (vgl. hierzu z.B. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 StR 373/14, Vollendung des Diebstahls durch Einstecken des Notebooks in den mitgeführten Jute-Beutel; Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74, BGHSt 26, 24, 25 f.;… Fischer, aaO, Rn. 16 und § 242 Rn. 18 mwN;… Schönke/Schröder/Eser/Bosch, 29. Aufl., § 243 Rn. 25), zu verhindern, sondern sie dienen der Wiederbeschaffung des bereits an den Täter verlorenen Gewahrsams (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 1997, 2 Ss 347/97 - 98/97 II, NJW 1998, 1002; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Oktober 1984 - 1 Ss 672/84, NStZ 1985, 76; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Januar 1993 - 3 Ss 396/92, MDR 1993, 671, 672).