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   OLG Naumburg, 19.05.1993 - 2 U 539/92   

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https://dejure.org/1993,3831
OLG Naumburg, 19.05.1993 - 2 U 539/92 (https://dejure.org/1993,3831)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.05.1993 - 2 U 539/92 (https://dejure.org/1993,3831)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Mai 1993 - 2 U 539/92 (https://dejure.org/1993,3831)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Regelbedarf des nichtehelichen Kindes; Anwendungszeitpunkte; Verjährungsregel; Verfassungskonforme Auslegung; Gleichstellung der Kinder; Klage auf Vaterschaftsfeststellung; Klage auf Unterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 980
  • NJ 1993, 516
  • FamRZ 1993, 1470
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.03.1998 - X ZR 70/96

    Anforderungen an eine verzugsbegründende Mahnung

    Die Lieferung einer ausreichenden Dokumentation ist nicht nur selbstverständlicher Inhalt eines auf die Lieferung von Software gerichteten Geschäftes (vgl. BGH, Urt. V. 4.11.1992 - VIII ZR 165/91, NJW 1993, 461 = MDR 1993, 121 - für den Kauf von Software; vgl. auch BGH, Urt. v. 14.7.1993 - VIII ZR 147/92, NJw 1993, 1639 = MDR 1993, 980); dem Geschäftspartner der Beklagten wird in deren allgemeinen Geschäftsbedingungen nach der unwidersprochen gebliebenen Behauptung der Klägerin ein entsprechender Anspruch vielmehr ausdrücklich eingeräumt.
  • BGH, 03.05.1994 - VI ZR 278/93

    Verjährung von Arzthaftungsansprüchen nach dem Recht der ehemaligen DDR

    Der Senat bejaht diese umstrittene Rechtsfrage (für die Anwendbarkeit z.B. Palandt/Heinrichs, Rdn. 2 zu Art. 231 § 6 EGBGB; wohl auch OLG Naumburg, DtZ 1993, 312, 313; dagegen Deutsch, IPRax 1992, 284, 290, Rädler, DtZ 1993, 299, 300; offen gelassen in KG, OLGZ 1993, 241, 244).
  • BGH, 17.05.1995 - XII ZA 3/95

    Verbindung einer Klage auf Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft mit einer

    Allein der Grundsatz der Gleichbehandlung nichtehelicher Kinder, die in der früheren DDR aufgewachsen sind, mit solchen in den alten Bundesländern gebietet keine verfassungskonforme Auslegung des § 472 Abs. 2 ZGB dahin, daß auch in Fällen, in denen der Schuldner seine späte Heranziehung zu Kindesunterhalt nicht zu verantworten hat, die Verjährung generell durchbrochen wird und Unterhalt rückwirkend seit der Geburt zuzuerkennen ist (vgl. Maurer FamRZ 1994, 337, 343; Lingelbach NJ 1994, 204, 205 f; a.A. OLG Naumburg FamRZ 1993, 1470, 1471) [OLG Naumburg 19.05.1993 - 2 U 539/92].
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