Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 17.09.1993

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.10.1993 - 2 Ws 326/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5270
OLG Düsseldorf, 04.10.1993 - 2 Ws 326/93 (https://dejure.org/1993,5270)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.10.1993 - 2 Ws 326/93 (https://dejure.org/1993,5270)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Oktober 1993 - 2 Ws 326/93 (https://dejure.org/1993,5270)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klageerzwingungsverfahren; Einhaltung der gesetzlicher Fristen; Verfahrenstatsachen; Sachdarstellung; Fristwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 172 Abs. 3 S. 1

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 193
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 12.07.2001 - 2 Ws 580/01

    Vorschaltbeschwerde, Beschwerdefrist, Einhaltung, Klageerzwingung,

    Durch die letztgenannten Angaben soll das Oberlandesgericht in die Lage versetzt werden, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten oder sonstige Unterlagen zunächst die formellen Voraussetzungen für einen Klageerzwingungsantrag zu prüfen, zu denen auch die Einhaltung der Fristen des Vorschaltverfahrens nach § 172 Abs. 1 S. 1 StPO gehört und von deren Vorliegen die Erfolgsaussichten des Antrags mit abhängen (vgl. OLG Düsseldorf in MDR 1993, 567, in MDR 1994, 193 und in NStZ-RR 1998, 365; OLG Hamm in MDR 1993, 566).
  • OLG Brandenburg, 30.09.2008 - 1 Ws 147/08
    Dieser Information hätte es jedoch bedurft, um die Wahrung der Frist des § 172 Abs. 1 und Abs. 2 StPO schlüssig darzulegen (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1994, 193 [OLG Düsseldorf 04.10.1993 - 2 Ws 326/93] ; OLG Hamm NStZ 1992, 250).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.09.1993 - 1 Ss 288/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7012
OLG Stuttgart, 17.09.1993 - 1 Ss 288/93 (https://dejure.org/1993,7012)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.09.1993 - 1 Ss 288/93 (https://dejure.org/1993,7012)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. September 1993 - 1 Ss 288/93 (https://dejure.org/1993,7012)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 193
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 12.09.2014 - 3 Ws 484/14

    Strafbefehlsverfahren: Haftbefehl wegen Nichterscheinens des zum persönlichen

    Der Anordnung steht nicht entgegen, dass der Angeklagte nicht zur Sache aussagen muss, selbst wenn er bereits mitgeteilt hat, er werde zur Sache keine Angaben machen (vgl. BGHSt 38, 251, 257; OLG Stuttgart MDR 1994, 193, 194; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. Rn. 5).
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