Rechtsprechung
   BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93   

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BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93 (https://dejure.org/1994,1997)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.1994 - 1St RR 222/93 (https://dejure.org/1994,1997)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 1994 - 1St RR 222/93 (https://dejure.org/1994,1997)
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Trunkenheitsfahrer

§ 315c Abs. 1 Nr. 1a, § 222 StGB, zu Kausalität und Zurechnung, wenn auch ein nüchterner Fahrer bei gleicher Geschwindigkeit den Unfall nicht hätte vermeiden können

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beifahrer; Alkoholgenuss; Kraftfahrer; Geschwindigkeit; Reaktionsfähigkeit; Anhalteweg; Unfall; Tod eines Menschen

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 822 (Ls.)
  • NStZ 1997, 388
  • NZV 1994, 283
  • VersR 1994, 871
  • BayObLGSt 1994, 29
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BayObLG, 18.08.1989 - RReg. 1 St 203/89
    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Der Senat kann diese Rechtsauffassung nicht teilen, sondern hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (BayObLGSt 1988, 76 = NZV 1988, 70; BayObLGSt 1989, 125 = NJW 1990, 133 = DAR 1990, 70 ) fest, daß die Insassen eines Kraftfahrzeuges nicht schon deshalb konkret gefährdet sind, weil der Führer dieses Fahrzeuges infolge des Genusses alkoholischer Getränke zu dessen sicherer Führung nicht in der Lage ist.

    Dabei wird nicht übersehen, daß die Gefährdung der Mitinsassen durch einen fahruntüchtigen Fahrzeugführer auch in Situationen eintreten kann, in denen es nicht zu gefährlichen Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern, geparkten Autos oder sonstigen Gegenständen kommt (BayObLGSt 1989, 125 ).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die veröffentlichten Gründe der beiden Senatsentscheidungen Bezug genommen (vgl. auch OLG Köln NZV 1991, 358 m.w.Nachw.; Berz NStZ 1990, 237 f.; Werle JR 1990, 74).

  • BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70

    Mofa

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Der zurechenbare ursächliche Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Angeklagten und dem Tod der Mitfahrerin würde entfallen, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder sich dies aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen ließe; lediglich die keinen ernsthaften Zweifel weckende, bloße gedankliche Möglichkeit eines gleichen Erfolgs bei verkehrsgerechtem Verhalten würde die Ursächlichkeit nicht beseitigen (BGHSt 11, 1/4; 24, 31/34; 33, 61/63; BGH VRS 21, 341/342; 24, 205/206; 26, 348/349; 36, 36/37; 54, 436 f.; …

    Vielmehr kommt es darauf an, ob der Tod der Beifahrerin vermieden worden wäre, wenn bei im übrigen gleichem Sachverhalt der Angeklagte mit angepaßter Geschwindigkeit gefahren wäre (BGHSt 24, 31 = NJW 1971, 388; OLG Celle MDR 1969, 158; OLG Koblenz DAR 1974, 25; VRS 71, 281 ; OLG Hamm BA 1978, 294).

  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Das Amtsgericht konnte ersichtlich auch nicht feststellen, daß der Angeklagte während der Fahrt über ca. 40 Kilometern einen Fahrfehler begangen hat oder sonst mit einer bestimmten Verkehrssituation konfrontiert wurde, die auf Grund seiner absoluten Fahruntüchtigkeit nicht nur eine gedankliche Möglichkeit, sondern eine Wahrscheinlichkeit begründete, daß der Mitfahrerin ein Schaden zugefügt werden könnte (vgl. BGHSt 18, 271/272).
  • OLG Koblenz, 05.06.1986 - 1 Ss 211/86

    Vermeidbarkeit; Verkehrsunfall; Alkohol; Geschwindigkeit

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Vielmehr kommt es darauf an, ob der Tod der Beifahrerin vermieden worden wäre, wenn bei im übrigen gleichem Sachverhalt der Angeklagte mit angepaßter Geschwindigkeit gefahren wäre (BGHSt 24, 31 = NJW 1971, 388; OLG Celle MDR 1969, 158; OLG Koblenz DAR 1974, 25; VRS 71, 281 ; OLG Hamm BA 1978, 294).
  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter Fahruntüchtigkeit - Anforderungen an

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Es muß also zwischen dem Führen eines Fahrzeugs im Zustand der Fahrunsicherheit und der Gefahr ein ursächlicher Zusammenhang bestehen (vgl. BGH NJW 1955, 1329, VRS 65, 359; BayObLG VRS 64, 368 ).
  • BayObLG, 04.03.1983 - RReg. 1 St 384/82

    Gefährdung; Straßenverkehr; Kausalität; Kausalzusammenhang; Gefahr; Alkohol;

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Es muß also zwischen dem Führen eines Fahrzeugs im Zustand der Fahrunsicherheit und der Gefahr ein ursächlicher Zusammenhang bestehen (vgl. BGH NJW 1955, 1329, VRS 65, 359; BayObLG VRS 64, 368 ).
  • BayObLG, 25.02.1980 - 1 St 488/79

    Anhänger; Geschwindigkeit; Rad; Fußgänger; Verletzung; Zurechnung

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    2 St 751/58">BayObLGSt 1959, 26; BayObLG VRS 58, 412 ; OLG Oldenburg NJW 1971, 631).
  • OLG Oldenburg, 01.12.1970 - 1 Ss 300/70
    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    2 St 751/58">BayObLGSt 1959, 26; BayObLG VRS 58, 412 ; OLG Oldenburg NJW 1971, 631).
  • BGH, 06.03.1964 - 4 StR 28/64

    Kinder an der Fahrbahn - Kraftfahrer - Aufmerksames Verhalten - Vorsichtige

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Der zurechenbare ursächliche Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Angeklagten und dem Tod der Mitfahrerin würde entfallen, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder sich dies aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen ließe; lediglich die keinen ernsthaften Zweifel weckende, bloße gedankliche Möglichkeit eines gleichen Erfolgs bei verkehrsgerechtem Verhalten würde die Ursächlichkeit nicht beseitigen (BGHSt 11, 1/4; 24, 31/34; 33, 61/63; BGH VRS 21, 341/342; 24, 205/206; 26, 348/349; 36, 36/37; 54, 436 f.; …
  • BayObLG, 21.04.1989 - RReg. 2 St 91/89

    Kriterien; Rechtswidrigkeitszusammenhang; Konkrete Gefährdung; Dritter;

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Das ist dann der Fall, wenn sich die alkoholbedingte Fahrunsicherheit auf den konkreten Verkehrsvorgang ausgewirkt hat und dies zu einer Gefährdung führte (BayObLG NZV 1989, 359 ; vom 19.8.1982 RReg. 2 St 201/82; vom 29.6.1981 RReg. 2 St 176/81).
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84

    Höchstgeschwindigkeit - § 229 StGB, Schutzzweckzusammenhang

  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

  • BayObLG, 06.05.1988 - RReg. 1 St 93/88

    Konkrete Gefährdung; Insassen; Kraftfahrzeug; Fahrer; Alkohol

  • OLG Karlsruhe, 19.10.1989 - 3 Ss 68/89

    Vorhersehbarkeit; Fahrlässigkeit; Verkehrsvorschrift; Erfolgseintritt

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

  • OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91

    Der Beifahrer eines fahruntüchtigen Fahrzeugführers wird nicht allein durch die

  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77

    Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei Abblendlicht - Ursächlichkeit

  • BGH, 21.07.1961 - 4 StR 236/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 117/55
  • BGH, 06.12.2012 - 4 StR 369/12

    Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei alkoholisiertem

    Bei der Prüfung der Frage, ob ein Verkehrsunfall für einen alkoholbedingt fahruntüchtigen Kraftfahrer auf ein pflichtwidriges Verhalten zurückzuführen und vermeidbar war, ist nicht darauf abzustellen, ob der Fahrer in nüchternem Zustand den Unfall und die dabei eingetretenen Folgen bei Einhaltung derselben Geschwindigkeit hätte vermeiden können; vielmehr ist zu prüfen, bei welcher geringeren Geschwindigkeit er - abgesehen davon, dass er als Fahruntüchtiger überhaupt nicht am Verkehr teilnehmen durfte - noch seiner durch den Alkoholeinfluss herabgesetzten Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit bei Eintritt der kritischen Verkehrslage hätte Rechnung tragen können, und ob es auch bei dieser Geschwindigkeit zu dem Unfall und den dabei eingetretenen Folgen gekommen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 1970 - 4 StR 26/70, BGHSt 24, 31; Urteil vom 2. Oktober 1964 - 4 StR 297/64, VM 1965 Nr. 41; BayObLG, NStZ 1997, 388 m. Anm. Puppe; OLG Celle, VRS 36, 276; OLG Hamm, BA 1978, 294; OLG Koblenz, DAR 1974, 25; VRS 71, 281; OLG Zweibrücken, VRS 41, 113, 114).
  • BGH, 12.10.2022 - 2 StR 201/21

    Vorlagepflicht bei der angestrebten Abweichung eines Oberlandesgerichts von der

    Hieran sieht es sich durch den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Februar 1994 - 1 St RR 222/93 (BayObLSt 1994, 29) - gehindert.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93   

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https://dejure.org/1994,3357
BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93 (https://dejure.org/1994,3357)
BayObLG, Entscheidung vom 20.01.1994 - 5St RR 143/93 (https://dejure.org/1994,3357)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - 5St RR 143/93 (https://dejure.org/1994,3357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Telefongespräche; Mitschnitt; Dritte; Wiedergabe; Verwertung; Inhalt; Kernbereich; Lebensgestaltung; Privat; Intimsphäre; Interessen; Allgemeinheit; Grundrecht; Belange; Gesprächspartner

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1671
  • MDR 1994, 716
  • MDR 1994, 822 (Ls.)
  • NStZ 1994, 503
  • StV 1995, 65
  • BayObLGSt 1994, 6
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93
    Nur hinsichtlich dieser Teile wäre die Abwägung vorzunehmen gewesen, inwieweit die Interessen der Allgemeinheit im Verhältnis zu den grundrechtlich geschützten Belangen der Gesprächspartner so überwiegen, daß eine Verwertung der Tonbandaufnahmen als zulässig angesehen werden kann (BVerfGE 34, 238 = NJW 1973, 891/893; BVerfGE 80, 367 - NJW 1990, 563/564, BGHSt 19, 325/332 ff.; BayObLG NJW 1990, 197 f.).

    So ist insbesondere - im Gegensatz zu dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 19, 325 /334 zugrundeliegenden Fall - kein Anhalt erkennbar oder mitgeteilt, daß nach den Gesamtumständen des hier vorgeworfenen Meineids ein minder schwerer Fall vorliegen könnte.

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93
    Der Gerichtsbeschluß über die Ablehnung des Beweisantrags der Staatsanwaltschaft ist allein schon deshalb rechtsfehlerhaft, weil er nicht mitteilt, ob und inwieweit die Gesprächsbeteiligten der Verwertung der Tonbandaufnahme widersprochen haben (BVerfG NJW 1990, 563 ; BGHSt 36, 167 /172).

    Nur hinsichtlich dieser Teile wäre die Abwägung vorzunehmen gewesen, inwieweit die Interessen der Allgemeinheit im Verhältnis zu den grundrechtlich geschützten Belangen der Gesprächspartner so überwiegen, daß eine Verwertung der Tonbandaufnahmen als zulässig angesehen werden kann (BVerfGE 34, 238 = NJW 1973, 891/893; BVerfGE 80, 367 - NJW 1990, 563/564, BGHSt 19, 325/332 ff.; BayObLG NJW 1990, 197 f.).

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93
    Das Amtsgericht hat nicht geprüft, ob das Handeln des Zeugen durch Notwehr, rechtfertigenden Notstand oder durch eine notwehrähnliche Lage gerechtfertigt gewesen sein könnte (BGHZ 27, 284/290; BGH NJW 1982, 277 f. und 1988, 1016 f.; Gropp StV 1989, 216 ff; für eine Beschränkung auf § 34 StGB : LK/Träger StGB 24. Aufl. § 201 Rn. 27 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87

    Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93
    Das Amtsgericht hat nicht geprüft, ob das Handeln des Zeugen durch Notwehr, rechtfertigenden Notstand oder durch eine notwehrähnliche Lage gerechtfertigt gewesen sein könnte (BGHZ 27, 284/290; BGH NJW 1982, 277 f. und 1988, 1016 f.; Gropp StV 1989, 216 ff; für eine Beschränkung auf § 34 StGB : LK/Träger StGB 24. Aufl. § 201 Rn. 27 f. m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93
    Nur hinsichtlich dieser Teile wäre die Abwägung vorzunehmen gewesen, inwieweit die Interessen der Allgemeinheit im Verhältnis zu den grundrechtlich geschützten Belangen der Gesprächspartner so überwiegen, daß eine Verwertung der Tonbandaufnahmen als zulässig angesehen werden kann (BVerfGE 34, 238 = NJW 1973, 891/893; BVerfGE 80, 367 - NJW 1990, 563/564, BGHSt 19, 325/332 ff.; BayObLG NJW 1990, 197 f.).
  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93
    In einem solchen Fall wäre die Wiedergabe und Verwertung von Telefongesprächen schlechthin unzulässig (BVerfGE 6, 389/433; BGH MDR 1991, 486).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93
    Der Gerichtsbeschluß über die Ablehnung des Beweisantrags der Staatsanwaltschaft ist allein schon deshalb rechtsfehlerhaft, weil er nicht mitteilt, ob und inwieweit die Gesprächsbeteiligten der Verwertung der Tonbandaufnahme widersprochen haben (BVerfG NJW 1990, 563 ; BGHSt 36, 167 /172).
  • BayObLG, 27.07.1989 - RReg. 2 St 119/89
    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93
    Nur hinsichtlich dieser Teile wäre die Abwägung vorzunehmen gewesen, inwieweit die Interessen der Allgemeinheit im Verhältnis zu den grundrechtlich geschützten Belangen der Gesprächspartner so überwiegen, daß eine Verwertung der Tonbandaufnahmen als zulässig angesehen werden kann (BVerfGE 34, 238 = NJW 1973, 891/893; BVerfGE 80, 367 - NJW 1990, 563/564, BGHSt 19, 325/332 ff.; BayObLG NJW 1990, 197 f.).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1988 - 3 Ws 890/88
    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93
    Das Amtsgericht hat nicht geprüft, ob das Handeln des Zeugen durch Notwehr, rechtfertigenden Notstand oder durch eine notwehrähnliche Lage gerechtfertigt gewesen sein könnte (BGHZ 27, 284/290; BGH NJW 1982, 277 f. und 1988, 1016 f.; Gropp StV 1989, 216 ff; für eine Beschränkung auf § 34 StGB : LK/Träger StGB 24. Aufl. § 201 Rn. 27 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79

    Belästigung durch anonyme Anrufe - Überwachung des Telefonanschlusses durch die

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93
    Das Amtsgericht hat nicht geprüft, ob das Handeln des Zeugen durch Notwehr, rechtfertigenden Notstand oder durch eine notwehrähnliche Lage gerechtfertigt gewesen sein könnte (BGHZ 27, 284/290; BGH NJW 1982, 277 f. und 1988, 1016 f.; Gropp StV 1989, 216 ff; für eine Beschränkung auf § 34 StGB : LK/Träger StGB 24. Aufl. § 201 Rn. 27 f. m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.04.1994 - 2St RR 59/94   

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https://dejure.org/1994,2235
BayObLG, 29.04.1994 - 2St RR 59/94 (https://dejure.org/1994,2235)
BayObLG, Entscheidung vom 29.04.1994 - 2St RR 59/94 (https://dejure.org/1994,2235)
BayObLG, Entscheidung vom 29. April 1994 - 2St RR 59/94 (https://dejure.org/1994,2235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 822
  • StV 1994, 364
  • Rpfleger 1994, 430
  • BayObLGSt 1994, 86
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 29.04.1991 - 3 Ss 334/90
    Auszug aus BayObLG, 29.04.1994 - 2St RR 59/94
    Insbesondere kann eine Unwirksamkeit nicht daraus hergeleitet werden, daß das Landgericht schon vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist entschieden und damit dem Angeklagten sein Recht, zwischen Berufung und Revision zu wählen, genommen hat (vgl. hierzu OLG Frankfurt NStZ 1991, 506 ).
  • BayObLG, 30.06.1989 - RReg. 2 St 104/89

    Sprungrevision; Berufung; Übergang; Revisionsbegründungsfrist; Zulässig

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1994 - 2St RR 59/94
    Zwar hätte er dennoch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist noch die Revision wählen können (BayObLGSt 1989, 107 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 4 RVs 7/21

    Sprungrevision; Nebenkläger; Zulässigkeit; Anschluss; Anschlussberechtigung;

    Abgesehen von der eindeutig anders lautenden Erklärung des Nebenklägers würde ihm im Falle der Nichtzulassung der Berufung durch das Landgericht die von ihm angestrebte Befassung des Revisionsgerichts gänzlich genommen, da nach der Nichtannahme ein Wechsel zur Sprungrevision grds. nicht mehr zulässig ist (vgl. BayObLG MDR 1994, 822; OLG Oldenburg, Beschl. v. 25.07.2011 - 1 Ss 122/11 - juris).
  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 3 Ss 364/05

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung; Voraussetzungen einer

    ( BayObLG MDR 1994, 822; OLG Koblenz , JBlRP 2000, 22, KK- Kuckein § 335, Rn.16).
  • OLG Koblenz, 18.04.2011 - 1 Ws 216/11

    Sprungrevision des Angeklagten: Gegenstandslosigkeit eines

    Ob der Nichtannahmebeschluss auch dann ohne weiteres gegenstandlos wäre, wenn das Berufungsgericht unzulässigerweise vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist über die Nichtannahme entschieden und der Angeklagte erst anschließend endgültig die Sprungrevision gewählt hätte (so KG NStZ-RR 1999, 146 und OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 53; a.A. BayObLG StV 1994, 364 und Senat, Beschluss 1 Ss 269/99 vom 04.11.1999 für Fälle, in denen der Angeklagte sein Rechtsmittel zunächst als Berufung und erst nach der Nichtannahmeentscheidung, jedoch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist als Sprungrevision bezeichnet hatte), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Oldenburg, 25.07.2011 - 1 Ss 122/11

    Strafverfahren: Wechsel zur Revision nach Verwerfung einer Annahmeberufung

    Damit ist das Wahlrecht des Angeklagten erloschen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.04.1994, 2 St RR 59, StV 1994, 364; Tolksdorf, Salger-FS, S. 405).
  • KG, 04.12.1998 - 3 Ws 627/98
    Die vorherige Übersendung der Akten an das Landgericht, der (abweichend von BayObLG StV 1994, 364 und KG, Beschluß vom 19. September 1996 - (5) 2 AR 142/96 (39/96) -) keine Konkretisierung des Rechtsmittels zugrunde lag, konnte diese nicht ersetzen.
  • OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97

    Begriff der Vermögensgefährdung

    Berufung und Revision stehen damit auch in den Fällen des § 313 StPO grundsätzlich wahlweise zur Verfügung, ohne daß die Sprungrevision einer vorherigen Einlegung der Berufung und deren Annahme bedarf (OLG Koblenz, Beschluß vom 23. November 1995 -2 Ss 329/95 - OLG Zweibrücken StV 1994, 119, 120; OLG Karlsruhe StV 1994, 292, 293; BayObLG StV 1994, 364; OLG Düsseldorf StV 1995, 70; a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO § 336 Rdnr. 21).
  • OLG Jena, 09.01.2017 - 1 OLG 171 Ss 118/16

    Strafverfahren: Statthaftigkeit eines Wechsels zur Revision nach Verwerfung einer

    Denn wenn - wie hier - ein nach § 313 StPO anfechtbares Urteil ausdrücklich mit dem Rechtsmittel der Berufung angefochten wird, kann das Berufungsgericht hierüber jedenfalls dann sogleich entscheiden, wenn die (anderenfalls ins Leere laufende) Berufungsbegründungsfrist des § 317 StPO abgelaufen ist und sich aus dem Vorbringen des verteidigten Angeklagten keinerlei Hinweis auf ein mögliches künftiges Auswechseln des Rechtsmittels ergibt (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 25.07.2011, Az. 1 Ss 122/11, bei juris; BayObLG, Beschluss vom 29.04.1994, Az. 2 St RR 59/94, bei juris).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2002 - 3 Ss 290/02

    Eingruppierung eines unbestimmt eingelegten Rechtsmittels als Berufung oder

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  • OLG Koblenz, 23.11.1995 - 2 Ss 329/95
    Die am 10. August 1995 ergangene Entscheidung des Landgerichts über die Nichtannahme und Verwerfung der Berufung als unzulässig ist nach § 322 a Satz 2 StPO unanfechtbar und damit für das weitere Verfahren bindend (vgl. BayObLG Strafverteidiger 1994, 364 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.03.1994 - 5 Ss (OWi) 56/94 - (OWi) 50/94 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4799
OLG Düsseldorf, 04.03.1994 - 5 Ss (OWi) 56/94 - (OWi) 50/94 I (https://dejure.org/1994,4799)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.1994 - 5 Ss (OWi) 56/94 - (OWi) 50/94 I (https://dejure.org/1994,4799)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 1994 - 5 Ss (OWi) 56/94 - (OWi) 50/94 I (https://dejure.org/1994,4799)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 822
  • NZV 1994, 244 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Rostock, 20.04.2004 - 2 Ss OWi 102/04

    Wirksame Zustellung an Verteidiger aufgrund rechtsgeschäftlicher Vollmacht -

    Der festgestellte Verfahrensfehler führt daher zur Aufhebung des Urteils nicht nur im Rechtsfolgenausspruch, sondern insgesamt, auch um dem Betroffenen die Möglichkeit der Rücknahme seines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid zu erhalten (OLG Düsseldorf VRS 87, 203).
  • OLG Bamberg, 11.10.2010 - 3 Ss OWi 1380/10

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Erforderlichkeit eines gerichtlichen Hinweises bei

    Die zur Frage einer Hinweispflicht weiterhin ergangenen Beschlüsse des Thüringer Oberlandesgerichts vom 26.02.2010 (1 Ss 270/09 = ZfS 2010, 294 f. = NZV 2010, 311 f. = StraFo 2010, 206 f. = VRS 118, 365 f.) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 04.03.1994 (5 Ss 56/94 = MDR 1994, 822 = VRS 87, 203 f.) betreffen die - unangekündigte - Verhängung eines Fahrverbots, somit gleichfalls eine andere Sachverhaltsgestaltung.
  • OLG Jena, 26.02.2010 - 1 Ss 270/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Rechtlicher Hinweis bei Verhängung eines

    Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (vgl. BGHSt 29, 274 ff.; OLG Koblenz VRS 71, 209; OLG Düsseldorf VRS 77, 367 und 87, 203; OLG Hamm zfs 2005, 519).
  • OLG Köln, 03.09.2013 - 1 RBs 255/13

    Gerichtliche Hinweispflicht bei Verhängung eines bislang im Bußgeldbescheid nicht

    Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, VRS 87, 203 f.; Thüringer OLG, NZV 2010, 311 f. - jeweils zitiert über juris; bzgl. der Änderung von Fahrlässigkeits- auf Vorsatztat auch OLG Köln vom 03.01.2013 - III-1 RBs 333/12 - ).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 14.04.1994 - 634 Qs 20/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9265
LG Hamburg, 14.04.1994 - 634 Qs 20/94 (https://dejure.org/1994,9265)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14.04.1994 - 634 Qs 20/94 (https://dejure.org/1994,9265)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14. April 1994 - 634 Qs 20/94 (https://dejure.org/1994,9265)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 822
  • StV 1994, 593
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