Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 18.07.1995

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.07.1995 - 1 Ss 218/95   

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https://dejure.org/1995,4246
OLG Stuttgart, 07.07.1995 - 1 Ss 218/95 (https://dejure.org/1995,4246)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.07.1995 - 1 Ss 218/95 (https://dejure.org/1995,4246)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Juli 1995 - 1 Ss 218/95 (https://dejure.org/1995,4246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BaWüStrG § 54 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 1254
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 25.09.1975 - 3 Ss (8) 298/75

    Verteilung von Flugblättern ohne Sondernutzungserlaubnis; Begehen einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.07.1995 - 1 Ss 218/95
    Es entspricht dieser kommunikativen Form der Straßennutzung, wenn sich Gruppen von Passanten bilden und während des Meinungsaustauschs eine geraume Zeit dort verweilen; die Benutzung der Fußgängerzone in diesem Rahmen ist durch den Widmungszweck gedeckt (vgl. OLG Köln GewArch 1991, 451; OLG Hamm NJW 1980, 1702; OLG Stuttgart NJW 1976, 201).

    Damit ist jedoch eine ungewöhnlich lange, das verkehrsübliche Maß überschreitende Zeitspanne des Aufenthalts an einer bestimmten Stelle der Fußgängerzone (vgl. OLG Köln a.a.O.; OLG Stuttgart NJW 1976, 201) noch nicht festgestellt.

  • OLG Köln, 19.08.1991 - Ss 356/90

    Bauchladenhandel als Gemeingebrauch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.07.1995 - 1 Ss 218/95
    Es entspricht dieser kommunikativen Form der Straßennutzung, wenn sich Gruppen von Passanten bilden und während des Meinungsaustauschs eine geraume Zeit dort verweilen; die Benutzung der Fußgängerzone in diesem Rahmen ist durch den Widmungszweck gedeckt (vgl. OLG Köln GewArch 1991, 451; OLG Hamm NJW 1980, 1702; OLG Stuttgart NJW 1976, 201).
  • OLG Karlsruhe, 15.04.1976 - 3 Ss (B) 231/75
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.07.1995 - 1 Ss 218/95
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Handverkauf von Zeitungen (vgl. OLG Frankfurt NJW 1976, 203; OLG Bremen NJW 1976, 1359; OLG Karlsruhe NJW 1976, 1360; Kodal/Krämer, Straßenrecht, 4. Auflage Kap. 24 Rdnr. 100) und die Verteilung von Flugblättern, Handzetteln oder sonstigen Schriften in der Regel eine Benutzung der Straße im Rahmen des erlaubnisfreien Gemeingebrauchs darstellen (vgl. OLG Köln a.a.O.; OLG Stuttgart a.a.o.).
  • OLG Bremen, 12.02.1976 - Ss (B) 74/75

    Inanspruchnahme öffentlicher Wege und Anlagen über den Gemeingebrauch hinaus;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.07.1995 - 1 Ss 218/95
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Handverkauf von Zeitungen (vgl. OLG Frankfurt NJW 1976, 203; OLG Bremen NJW 1976, 1359; OLG Karlsruhe NJW 1976, 1360; Kodal/Krämer, Straßenrecht, 4. Auflage Kap. 24 Rdnr. 100) und die Verteilung von Flugblättern, Handzetteln oder sonstigen Schriften in der Regel eine Benutzung der Straße im Rahmen des erlaubnisfreien Gemeingebrauchs darstellen (vgl. OLG Köln a.a.O.; OLG Stuttgart a.a.o.).
  • OLG Frankfurt, 01.09.1975 - 2 Ws (B) 161/75
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.07.1995 - 1 Ss 218/95
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Handverkauf von Zeitungen (vgl. OLG Frankfurt NJW 1976, 203; OLG Bremen NJW 1976, 1359; OLG Karlsruhe NJW 1976, 1360; Kodal/Krämer, Straßenrecht, 4. Auflage Kap. 24 Rdnr. 100) und die Verteilung von Flugblättern, Handzetteln oder sonstigen Schriften in der Regel eine Benutzung der Straße im Rahmen des erlaubnisfreien Gemeingebrauchs darstellen (vgl. OLG Köln a.a.O.; OLG Stuttgart a.a.o.).
  • BVerfG, 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91

    Erlaubnispflicht für das Verteilen von Flugblättern in einer Fußgängerzone

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.07.1995 - 1 Ss 218/95
    Auf die - vom Amtsgericht verneinte - Frage, ob es sich bei Scientology um eine Kirche oder dieser gleichgestellte religiöse Gemeinschaft handelt, die dem Schutz der Art. 4 Abs. 1 und 2, 140 GG , 137 WRV unterfällt, so daß bei Flugblattwerbung für deren Zwecke zumindest eine Duldungspflicht bestünde (vgl. BVerfG, Beschluß vom 18. Oktober 1991 - 1 BvR 1377/91), kommt es daher nicht an.
  • OLG Hamm, 25.10.1979 - 1 Ss OWi 2274/79
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.07.1995 - 1 Ss 218/95
    Es entspricht dieser kommunikativen Form der Straßennutzung, wenn sich Gruppen von Passanten bilden und während des Meinungsaustauschs eine geraume Zeit dort verweilen; die Benutzung der Fußgängerzone in diesem Rahmen ist durch den Widmungszweck gedeckt (vgl. OLG Köln GewArch 1991, 451; OLG Hamm NJW 1980, 1702; OLG Stuttgart NJW 1976, 201).
  • OLG Stuttgart, 18.11.1983 - 1 Ss 649/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.07.1995 - 1 Ss 218/95
    Typische Fälle der Sondernutzung sind dagegen Verkaufsstände, zu gewerblichen Zwecken aufgestellte Tische und Stühle sowie Warenautomaten und Werbeanlagen; auch beim Straßenhandel von einem Verkaufswagen aus liegt eine Sondernutzung vor (vgl. OLG Stuttgart NVwZ 1984, 468).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99

    Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone

    Auch die Oberlandesgerichte des Landes Baden-Württemberg haben in freisprechenden Entscheidungen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 StrG darauf abgestellt, ob die nicht ortsgebundenen Flugblattverteiler, Zeitungsverkäufer oder Buchverkäufer den Straßenraum wie andere Benutzer der Fußgängerzonen beanspruchten oder ob die Benutzung nach Ort, Dauer und Intensität die Grenzen des Gemeingebrauchs überschreite, was sich maßgebend nach den Umständen des Einzelfalles beurteile (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.07.1995 - 1 Ss 218/95 - u. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.11.1998 - 3 Ss 82/98 -).
  • OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 1856/93

    Gemeingebrauch; Werbendes Ansprechen von Personen; Sondernutzung; Scientology;

    Dementsprechend wird u.a. das Verteilen von Flugblättern und Handzetteln (OLG Stuttgart, NJW 1976, 201; OLG Stuttgart, Beschl. v. 7.7.1995 1 Ss 218/95 betr.

    Deshalb kommt es auch im Hinblick auf eine etwaige gewerbliche Tätigkeit bei der gemeingebräuchlichen Benutzung des Straßenraums durch das Verteilen von Flugblättern auf das objektive Verkehrsverhalten an und nicht auf die Motivation (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 7.7.1995 - 1 Ss 218/95, Abdr. S. 4; Kodal/Krämer, S. 601).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 311/00

    Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone

    Auch die Oberlandesgerichte des Landes Baden-Württemberg haben in freisprechenden Entscheidungen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 StrG darauf abgestellt, ob die nicht ortsgebundenen Flugblattverteiler, Zeitungsverkäufer oder Buchverkäufer den Straßenraum wie andere Benutzer der Fußgängerzonen beanspruchten oder ob die Benutzung nach Ort, Dauer und Intensität die Grenzen des Gemeingebrauchs überschreite, was sich maßgebend nach den Umständen des Einzelfalles beurteile (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.07.1995 - 1 Ss 218/95 - u. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.11.1998 - 3 Ss 82/98 -).
  • VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 10 K 08.00961

    Verteilen von Handzetteln durch nichtgewerbliche Verteiler ist Gemeingebrauch

    Solche besonderen Umstände sind dann anzunehmen, wenn die Werbung mittels Hilfsmitteln, wie Informationsständen, Plakatständern u.ä., erfolgt (vgl. Zeitler, BayStrWG, Stand Februar 2005, Art. 14 Rd.Nr. 39; OLG Stuttgart, Beschluss vom 7.7.1995 - 1 Ss 218/95 - Juris), wenn Passanten gezielt angesprochen und in ein Gespräch verwickelt werden (so OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.1995, NVwZ-RR 1996, 247 - 12 L 1856/93) oder der Verkehrsraum für die Fußgänger unerträglich eingeengt wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4.7.1996, BayVBl. 1996, 665), da dann der Gemeingebrauch anderer beeinträchtigt werden kann.

    Das äußere Erscheinungsbild des Benutzers des Straßenraums kann daher bei der Beurteilung einer Betätigung nicht unberücksichtigt bleiben (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 7.7.1995, a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 19.8.1991 - Ss 356/90 (B) - GewArch 1991, 451).

  • BayObLG, 19.03.2002 - 3 ObOWi 86/01

    Verteilung politischer Schriften an Kraftfahrer bei Ampelstop - Sondernutzung

    Allerdings wird zumindest das nichtgewerbliche und unaufdringliche Verteilen von Handzetteln und dergleichen an Fußgänger, gerade wenn dies zur politischen Meinungsäußerung geschieht, als Form des - nicht erlaubnispflichtigen - kommunikativen Gemeingebrauchs eingeordnet, wenn dies in verkehrsberuhigten Zonen, in Fußgängerbereichen oder auf Gehsteigen ohne ins Gewicht fallende Beeinträchtigungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs geschieht (vgl. etwa BVerfG BayVBl 1992, 83; BVerwG NJW 1997, 406; BVerwGE 84, 71; 56, 63; 35, 326; BayVGH BayVBl 1996, 665; 1978, 602; OLG Düsseldorf NJW 1998, 2375; OLG Stuttgart VRS 90, 217; OVG Bremen GewArch 1997, 285; OVG Lüneburg NVwZ-RR 1996, 247 jeweils m.w.N.).
  • AG Freiburg, 06.02.1996 - 23 OWi 643/95
    Zu Rechtsbeschwerde-Entscheidungen in OWi-Verfahren kann im übrigen auch auf die Entscheidungen des OLG Karlsruhe 2 Ss 34/90 vom 9.7.1990 und des OLG Stuttgart 1 Ss 218/95 vom 12.7.1995 verwiesen werden.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.07.1995 - 2 Ss OWi 480/95   

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https://dejure.org/1995,3112
OLG Hamm, 18.07.1995 - 2 Ss OWi 480/95 (https://dejure.org/1995,3112)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.07.1995 - 2 Ss OWi 480/95 (https://dejure.org/1995,3112)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juli 1995 - 2 Ss OWi 480/95 (https://dejure.org/1995,3112)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrverbot; Gesetzlich; Anordnung; Geldstrafe; Ausnahmeumstände; Begehung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 24a, § 25 Abs. 1 S. 2

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 1254
  • NZV 1995, 496
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Bremen, 15.11.2012 - 2 SsBs 82/11

    Bußgeldverfahren; Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen;

    Bei einer Verurteilung nach § 24a StVG rechtfertigen nach allgemeiner Meinung nur Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige das äußere und innere Tatbild beherrschende außergewöhnliche Umstände das Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots (OLG Hamm, NZV 1995, 496).

    Dementsprechend hat es etwa auch das OLG Hamm ohne Vorlage nach § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 121 Abs. 2 GVG an den BGH in Fällen, in denen die Amtsgerichte Betroffene wegen Verstoßes gegen § 24a Abs. 1 Nr. 1 StVG verurteilt und gegen sie Fahrverbote verhängt hatten, abgelehnt, die Urteile deswegen aufzuheben, weil das jeweilige amtsgerichtliche Urteil nicht erkennen ließ, dass der Tatrichter sich der Möglichkeit bewusst war, gegen eine Erhöhung der Geldbuße von einem Fahrverbot absehen zu können (OLG Hamm, VRS 101, 297 und NZV 1996, 246; NZV 1995, 496).

  • OLG Hamburg, 19.11.2003 - II-111/03

    Zu den Darstellungsanforderungen an das tatrichterliche Urteil im Verfahren zur

    b) Wegen der Wechselwirkung von Geldbuße und Fahrverbot (vgl. OLG Hamm in NZV 1995, 496 a.E.; Jagow in Janiszewski/Jagow/Burmann, StVR, 17. Aufl., § 25 StVG Rdn. 19) kann die erforderliche Aufhebung des Rechtsfolgenausspruches hier nicht auf die Geldbuße beschränkt werden, sondern erfasst auch die Anordnung des Fahrverbots.

    Insbesondere entfällt die Regelfolge nicht schon deswegen, weil keine verkehrsrechtlichen Vorbelastungen bestehen, die Fahrtstrecke auf der Straße nur kurz ist oder der Alkoholgrenzwert nur gering überschritten ist (vgl. OLG Düsseldorf in DAR 1993, 479, 480; OLG Hamm in NZV 1995, 496; Jagow, a.a.O., Rdn. 12 a m.w.N.).

  • OLG Hamm, 03.11.1998 - 2 Ss OWi 1181/98

    Fahrverbot bei § 24 a StVG, Betroffener als freier Mitarbeiter tätig,

    Insbesondere ist eine wesentliche Abweichung vom Regelfall nicht darin zu sehen, dass die Fahrt zur verkehrsarmen Nachtzeit mit einer den Grenzwert nicht erheblich übersteigenden BAK stattgefunden hat (zu vgl. Senatsbeschluss vom 18.7. 1995 - 2 Ss OWi 480/95-, NZV 1995, S. 496).

    Diesen die ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere den bereits erwähnten Senatsbeschluss vom 18.7. 1995 in ZAP EN-Nr. 977/95 = MDR 1995, 1254 = NZV 1995, 496 = VRS 90, 207) berücksichtigenden Ausführungen tritt der Senat bei.

  • OLG Jena, 10.01.2005 - 1 Ss 239/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit, Fahrverbot

    Der Gesetzgeber hat damit das in § 24a StVG umschriebene Verhalten als besonders verantwortungslos klassifiziert und die Bewertung hinsichtlich der Anordnung eines Fahrverbots vorweggenommen (vgl. OLG Hamm, NZV 1995, 496).
  • OLG Hamm, 03.06.2002 - 2 Ss OWi 316/02

    Atemalkoholmessung, erforderlicher Umfang der Feststellungen, standardisiertes

    Sie entspricht insbesondere der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Absehen von einem Fahrverbot bei einer Verurteilung nach § 24 a StVG (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 18. Juli 1995 in 2 Ss OWi 480/95 = MDR 1995, 1254 = NZV 1995, 496 = VRS 90, 207; vom 03. November 1998 in 2 Ss OWi 1181/98 = MDR 1999, 92 = DAR 1999, 84 = VRS 96, 231 = NZV 1999, 214, vom 17. Februar 2000 in 2 Ss OWi 1175/99 = VRS 98, 381 = VM 2000, 52 (Nr. 61) = BA 2000, 513 = NZV 2001, 486).
  • OLG Hamm, 26.09.1996 - 2 Ss OWi 1075/96
    Dazu hätte es einer eingehenden Darstellung der "ungünstigen Zeiten" bedurft, um dem Senat die Überprüfung zu ermöglichen, daß die Verweisung auf die öffentlichen Verkehrsmittel für die Betroffene ausnahmsweise unzumutbar ist (vgl. Beschluß des Senats vom 18. Juli 1995 - 2 Ss 0Wi 480/95 - NWB EN-Nr. 1423/95 = ZAP EN-Nr. 977/95 = MDR 1995, 1254 = NZV 1995, 496 = VRS 90, 207 ).

    Schließlich wird das Amtsgericht auch noch zu erwägen haben, ob die Betroffene nicht für die Dauer des Fahrverbots ihren Jahresurlaub einplanen kann (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz NZV 1996, 373 ; OLG Hamm NZV 1995, 496 ; ZfS 1995, 315 = NZV 1995, 366 VRS 90, 152 = NStZ-RR 1996, 181 ), wobei allerdings die sich aus § 44 Abs. 3 StGB und § 25 Abs. 2 StVG durch den Zeitpunkt der schon mit der Rechtskraft der das Fahrverbot anordnenden Entscheidung ergebenden Schwierigkeiten zu berücksichtigen sind (vgl. dazu Bode ZAP F. 9, S. 437).

  • OLG Hamm, 17.02.2000 - 2 Ss OWi 1175/99

    Verhängung eines Fahrverbots

    Zutreffend ist das Amtsgericht davon ausgegangen, dass in den Fällen des § 24 a StVG in Verbindung mit § 25 Abs. 2 Satz 2 StVG nach allgemeiner Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung nur Härten, ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige das äußere und innere Tatbild beherrschende außergewöhnliche Umstände das Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots gemäß § 2 Abs. 4 BußgeldkatalogVO rechtfertigen (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 134 = NZV 1992, 117, 119; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 25 StVG Rn. 15 a, ff. mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; siehe insbesondere auch Senat in MDR 1995, 1254 = NZV 1995, 496 = VRS 90, 207 = ZAP EN-Nr. 977/95; zuletzt MDR 1999, 92 = DAR 1999, 84 = VRS 96, 231 = NZV 1999, 214 = ZAP EN-Nr. 865/98).
  • OLG Koblenz, 15.04.1996 - 2 Ss 291/95
    Zu erwägen ist ferner die Einplanung des Jahresurlaubs für die Dauer des Fahrverbots (vgl. OLG Düsseldorf, aaO, in VRS 89, 466, 468 und in NZV 1993, 446 ; OLG Hamm in NZV 1995, 496 und in VRS 90, 152, 154).
  • AG Schwelm, 23.06.2009 - 60 OWi 129/08
    Bei einer Verurteilung nach § 24a StVG rechtfertigen nach allgemeiner Meinung nur Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige das äußere und innere Tatbild beherrschende außergewöhnliche Umstände das Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots (vergleiche zum Beispiel OLG Hamm, NZV 1995, 496).
  • OLG Hamm, 31.01.1997 - 2 Ss OWi 1565/96

    Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer durch Nachfahren zur

    Im Unterschied zu dem Regelfahrverbot in den Fällen des § 24 a StVG, in denen nur Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige, das äußere und innere Tatbild beherrschende außergewöhnliche Umstände ein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots rechtfertigen können (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 18. Juli 1995 - 2 Ss OWi 480/95 - ZAP EN-Nr. 977/95 = MDR 1995, 1254 = NZV 1995, 496 = VRS 90, 207), reichen in den Fällen der BußgeldkatalogVO möglicherweise schon erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände aus, um eine Ausnahme zu begründen (seit BGHSt 38, 231, 237 = NZV 1992, 117, 119 ständige Rechtsprechung der Bußgeldsenate des OLG Hamm; vgl. u.a. Beschluss vom 12.10.1995 - 4 Ss OWi 874/95 - NStZ-RR 1996, 151 = NZV 1996, 118 = JMBl. NW 1996, 77 = VRS 90, 392; Beschluss vom 7. März 1996 - 3 Ss OWi 1304/96; Beschlüsse des Senats vom 1. April 1996 - 2 Ss OWi 259/96 - ZAP EN-Nr. 492/96 = DAR 1996, 325 und vom 26. Oktober 1995 - 2 Ss OWi 1222/95 - ZAP EN-Nr. 1013/95 = ZfS 1996, 35 = DAR 1996, 68, zuletzt vom 27. August 1996 - 2 Ss OWi 926/96, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 15.02.2000 - 2 Ss OWi 1175/99

    Fahrverbot; Berufskraftfahrer; Härte außergewöhnlicher Art; Regelfahrverbot;

  • OLG Hamm, 17.11.1998 - 4 Ss OWi 1295/98

    0,8 Promille, Absehen vom Fahrverbot, ungewöhnliche Härte, Ausnahmeumstände

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