Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 24.11.1994

Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.04.1994 - 2 W 50/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3856
OLG Köln, 13.04.1994 - 2 W 50/94 (https://dejure.org/1994,3856)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.04.1994 - 2 W 50/94 (https://dejure.org/1994,3856)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. April 1994 - 2 W 50/94 (https://dejure.org/1994,3856)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Köln - 9 T 194/93
  • OLG Köln, 13.04.1994 - 2 W 50/94

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 95
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 02.07.1987 - 28 W 1163/87
    Auszug aus OLG Köln, 13.04.1994 - 2 W 50/94
    Daß hinsichtlich der Mittel zur Erfüllung der Leistungspflicht mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, ändert nichts am Charakter einer Handlung ( OLG München NJW-RR 1988, 22; Zöller/Stöber, a.a.O., § 887 Rn. 2 ).
  • OLG Hamm, 23.09.1983 - 14 W 121/83
    Auszug aus OLG Köln, 13.04.1994 - 2 W 50/94
    Für den Streitfall kann dahinstehen, ob es sich um eine vertretbare Handlung (§ 887 ZPO; so OLG Zweibrücken OLGZ 1974, 317und OLG Hamm OLGZ 1984, 184) handelt oder - wegen des Wahlrecht=des Schuldners, wie er den geschuldeten Erfolg herbeiführt - um eine unvertretbare Handlung (.§ 888 ZPO; so OLG Düsseldorf NJW-RR 1988.63), da ein Ordnungsgeld nur in den Fällen des § 890 ZPO, aber nicht nach §§ 887, 888 ZPO verhängt werden kann.
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80

    Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.1994 - 2 W 50/94
    Das ändert aber nichts daran, daß für eine Anwendung des § 890 ZPO die Unterlassungs- und Duldungspflicht im Vollstreckungstitel ausgesprochen sein muß, denn die Vollstreckung nach § 890 ZPO ist eine von §§ 887, 888 ZPO wesensverschiedene Vollstreckungsart ( vgl. Jauernig NJW 1973, 1671 ), Die Ordnungsmittel nach § 890 ZPO sind nicht nur Maßnahmen zur Beugung des Willens des Schuldners, sondern enthalten auch strafrechtliche Elemente ( BVerfG NJW 1981, 2457 ).
  • OLG Hamm, 10.10.1972 - 14 W 72/72
    Auszug aus OLG Köln, 13.04.1994 - 2 W 50/94
    Für Dauerverpflichtungen zur Vornahme einer Handlung oder für die Verpflichtung zur Herbeiführung eines aufrechtzuerhaltenden Zustandes ist daher § 890 ZPO nicht - auch nicht analog -anwendbar ( OLG Hamm NJW 1973, 1135; Thomas/Putzo, a.a.O., § 890 Rn. 4 ).
  • OLG Schleswig, 01.08.2011 - 16 W 90/11

    Vollstreckung einer Verurteilung zum Schneeräumen

    Entscheidend ist vielmehr, ob - bei verständiger Auslegung des Titels - der Sache nach ein Gebot zum Unterlassen oder ein Gebot zum Handeln ausgesprochen worden ist (vgl. OLG Köln, MDR 1995, 95 , Rn 6 nach juris; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2001, 163 , Rn 9 nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 28.09.2007 - 5 W 191/07

    Inhaltsanforderungen an einen Zwangsvollstreckungstitel: Vollstreckungsfähigkeit

    Ob eine titulierte Verpflichtung, "die Versorgung" eines Unternehmens sicherzustellen, als Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung nach § 887 ZPO (- die von dem Landgericht dafür zitierte Entscheidung des OLG Köln MDR 1995, 95 lässt die Frage offen, die gleichfalls in Anspruch genommene Entscheidung des AG Flensburg WuM 2004, 32 betrifft erkennbar einen anderen Fall) oder als Verpflichtung zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung nach § 888 ZPO (vgl. OLG Hamm WuM 1996, 568 zur Verpflichtung, für die Beheizbarkeit eines Gebäudes Sorge zu tragen) zu betrachten ist, kann dahinstehen.
  • LG Mönchengladbach, 10.11.2005 - 7 O 116/05
    Dem kann jedoch nicht gefolgt werden, denn der Weg über § 890 ZPO ist nicht praktikabel, da bei jeder Nichtvornahme der Handlung ein Ordnungsmittel verhängt werden müsste ( Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht Rdn. 1067) und im übrigen vorliegend eine Handlung - Belieferung mit Gas - erzwungen werden soll ( OLG Köln MDR 1995, 95; OLG Hamm NJW 1973, 1135; Baumbach/Hartmann, ZPO, 63.Aufl. § 887 Rdn 36 " Sperrung von Energiezufuhr usw."; Thomas/ Putzo, ZPO, 26.Aufl. § 890 Rdn. 4).
  • LG Mönchengladbach, 10.07.2006 - 7 O 113/05
    Dem kann jedoch nicht gefolgt werden, denn der Weg über § 890 ZPO ist nicht praktikabel, da bei jeder Nichtvornahme der Handlung ein Ordnungsmittel verhängt werden müsste ( Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht Rdn. 1067) und im übrigen - trotz der Formulierung in der einstweiligen Verfügung - v letztlich eine Handlung - Belieferung mit Gas - erzwungen werden soll ( OLG Köln MDR 1995, 95; OLG Hamm NJW 1973, 1135; Baumbach/Hartmann, ZPO, 63.Aufl. § 887 Rdn 36 " Sperrung von Energiezufuhr usw."; Thomas/ Putzo, ZPO, 26.Aufl. § 890 Rdn. 4).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 115/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,739
BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 115/94 (https://dejure.org/1994,739)
BayObLG, Entscheidung vom 24.11.1994 - 3Z BR 115/94 (https://dejure.org/1994,739)
BayObLG, Entscheidung vom 24. November 1994 - 3Z BR 115/94 (https://dejure.org/1994,739)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 1, 9c; BRAO §§ 4, 59a
    Anwalts-GmbHG

  • Wolters Kluwer

    Zusammenschluss freier Berufe in der Rechtsform der GmbH; Eintragung einer Rechtsanwalts-GmbH in das Handelsregister; Vereinbarkeit einer Anwalts-GmbH mit dem Standesrecht; Bestehen eines gesetzlichen Verbotes zur Gründung einer Rechtsberatungs-GmbH; Prüfung des ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Anwalts-GmbH grundsätzlich zulässig

  • rechtsportal.de

    BRAO §§ 4, 59a; GmbHG §§ 1, 9c
    Zusammenschluss von Rechtsanwälten zu einer GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    GmbH für Anwälte zulässig: Gilt das auch für Architekten und Ingenieure? (IBR 1995, 219)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 199
  • NJW 1995, 369
  • NJW 2017, 3094
  • ZIP 1994, 1868
  • MDR 1995, 95
  • WM 1995, 23
  • BB 1994, 2433
  • DB 1994, 2540
  • AnwBl 1995, 35
  • Rpfleger 1995, 215
  • BayObLGZ 1994, 353
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.11.1993 - I ZR 281/91

    "GmbH-Zahnbehandlungsangebot"; Zulässigkeit des Angebots ambulanter

    Auszug aus BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 115/94
    Die lange Zeit weitgehend einheitliche Auffassung, daß die Anwalts-GmbH wegen standesrechtlicher Bedenken und wegen der unvereinbaren Gegensätze zwischen berufsständischen Grundsätzen und der Struktur einer GmbH nicht zulässig sei, muß anhand der neuen Gesetzeslage und der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Zahnbehandlungs-GmbH (vgl. BGH vom 25.11.1993, BGHZ 124, 224 = ZIP 1994, 381 ) überprüft werden.

    Zu dieser dem § 4 BRAO vergleichbaren Bestimmung hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß sie dem Angebot einer GmbH, ambulante Zahnbehandlungen als eigene vertragliche Leistungen zu erbringen, grundsätzlich nicht entgegenstehe (vgl. BGHZ 124, 224 ).

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 150/90

    Überörtliche Anwaltssozietät - Verletzung Berufs-/Standesrecht;

    Auszug aus BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 115/94
    Daraus sei zu folgern, daß für die Zulassung einer Rechtsanwalts-GmbH eine entsprechende Gesetzesänderung erforderlich sei (vgl. z. B. Odersky AnwBl. 1991, 238/242; ferner BGHZ 119, 225/234 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 115/94
    (2) Ebenso wie der Beruf des niedergelassenen Arztes oder Zahnarztes ist der Beruf des "Kanzleirechtsanwalts" ein durch Rechtstradition und allgemeine gesellschaftliche Anschauung geprägter typischer Beruf (vgl. hierzu BVerfGE 17, 232 /241).
  • LG München I, 10.03.1994 - 17 HKT 13757/93

    Rechtsberatung; keine Rechtsbesorgung in Form der GmbH

    Auszug aus BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 115/94
    Eine solche weitere Entwicklung gesellschaftsrechtlicher Organisationsmöglichkeiten sei nur gesetzgeberisch, nicht aber über Gerichtsentscheidungen erreichbar (vgl. LG München I ZIP 1994, 957/958).
  • BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90

    Kapitalerhöhung bei nur vorübergehendem Zurverfügungstellen von Barmitteln

    Auszug aus BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 115/94
    b) Ergibt die Prüfung des Registergerichts, daß die Gesellschaft ordnungsgemäß errichtet und angemeldet worden ist, hat die Anmelderin einen Rechtsanspruch auf Eintragung (vgl. BGHZ 113, 335 /352).
  • BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61

    Entziehung der Verteidigungsbefugnis

    Auszug aus BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 115/94
    Entgegen der Auffassung der Vorinstanzen stehen der Eintragung einer Anwalts-GmbH weder ein gesetzliches Verbot noch ein gewohnheitsrechtlich fixiertes Berufsbild des Rechtsanwalts (vgl. hierzu BVerfGE 22, 114 /122) entgegen.
  • BVerfG, 14.01.2014 - 1 BvR 2998/11

    Partielle Nichtigkeit der Regelungen über den Ausschluss von Rechtsanwalts- und

    So hat bereits das Bayerische Oberste Landesgericht in seiner grundlegenden Entscheidung zur Zulässigkeit einer Rechtsanwalts-GmbH aus § 4 BRAO und § 5 PAO hergeleitet, dass in einer solchen Gesellschaft diejenigen Personen, die eine rechtsberatende Tätigkeit ausüben, selbst die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft haben müssen (BayObLG, Beschluss vom 24. November 1994 - 3 Z BR 115/94 -, juris, Rn. 20; vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 10 WF 1449/12 -, juris, Rn. 8).
  • BGH, 22.02.2005 - XI ZR 41/04

    Erlaubnisbedürftigkeit rechtsberatender Tätigkeit einer GmbH

    Daß die Steuerberatungs GmbH hier einen Rechtsanwalt als Geschäftsführer beschäftigte, entbindet sie deshalb nicht von der Erlaubnispflicht (vgl. Taupitz JZ 1994, 1100, 1106; ders. NJW 1995, 369), sondern eröffnet ihr nur die Möglichkeit, gemäß §§ 3 und 10 der 1. Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes mit Aussicht auf Erfolg eine entsprechende Erlaubnis zu beantragen.
  • BGH, 18.07.2011 - AnwZ (Brfg) 18/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit einer Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG

    Soweit die Klägerinnen in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass in der Vergangenheit die Rechtsprechung aus Art. 12 Abs. 1 GG abgeleitet hat, dass eine GmbH (BayObLG, NJW 1995, 199; siehe jetzt auch §§ 59c ff. BRAO) oder eine AG (BayObLG, NJW 2000, 1647; Senat, Beschluss vom 10. Januar 2005 - AnwZ (B) 27/03 und 28/03, BGHZ 161, 376; OLG Köln, OLGR 2008, 415 f.) zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden können, und zuletzt dies sogar im Hinblick auf Art. 43, 48 EGV einer britischen "Private Limited Company by Shares" zugestanden worden ist (AGH Berlin, BRAK-Mitt. 2007, 171), übersehen sie, dass diese Gesellschaftsformen alle nicht zweckgebunden sind.
  • BGH, 10.01.2005 - AnwZ (B) 27/03

    Widerruf der Zulassung einer Rechtsanwalts-GmbH wegen Umwandlung in eine AG

    Das Rechtsberatungsgesetz hat eine andere Zielrichtung (vgl. BayObLG, NJW 1995, 199, 201 zur Rechtslage vor der gesetzlichen Regelung der Rechtsanwalts-GmbH).

    a) Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte bereits in seinem Beschluß vom 24. November 1994 (NJW 1995, 199), in dem über die grundsätzliche Zulässigkeit des Zusammenschlusses von Rechtsanwälten zur gemeinsamen Berufsausübung in einer Kapitalgesellschaft erstmals entschieden worden ist, ausgeführt, daß in einer Anwalts-GmbH die Wesensmerkmale des Anwaltsberufes als eines freien Berufes - insbesondere die Eigenverantwortung und Weisungsfreiheit in der Berufsausübung - durch entsprechende Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag gewahrt bleiben müßten, und hatte daraus Mindestanforderungen für die Zulässigkeit und für eine gesetzliche Normierung der Anwalts-GmbH abgeleitet.

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 17 U 177/00

    Geschäftsraummiete: Verwirkung der Nachforderung auf Grund einer

    Die unselbständige Anschlussberufung ist kein Rechtsmittel, sondern ermöglicht es dem Berufungsbeklagten nur, Anträge innerhalb einer fremden Berufung zu stellen (vgl. BGH, NJW 1995, 199; MDR 2001, 1046 ff.).

    Daher kann sie der Berufungsgegner nicht einsetzen, um seine gegen den Berufungsführer in erster Instanz erfolgreiche Klage auf einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten zu erweitern und Anträge gegen diesen zu stellen (BGH, NJW 1995, 199; MDR 2000, 844; MDR 2001, 1046 ff.).

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 36/94

    Zulassung von Heilmittelerbringern

    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH; vom 25. November 1993 - I ZR 281/93) und des Bayerischen Oberlandesgerichts (BayObLG: vom 24. November 1994 - 3Z BR 115/94) ständen dem nicht entgegen, weil hier Gesellschafter nur ein Arzt und eine Kauffrau seien, also Fremdbestimmung vorliege.

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Satzungsänderung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als rechtmäßig bezeichnet, die statt "Unternehmensberatung" nur noch die "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung" durchführen wollte, und zwar laut Satzung "durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Rechtsanwälte unabhängig und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts" (Beschluß vom 24. November 1994 - 3Z BR 115/94 = ZIP 1994, 1868).

  • OLG Hamm, 26.06.2006 - 15 W 213/05

    Zulässigkeit einer Anwalts-Aktiengesellschaft

    Das RechtsberatungsG ist seinem Schutzzweck nach auf den Regelungszusammenhang der Organisation anwaltlicher Berufstätigkeit nicht anwendbar (BGH a.a.O., S. 1570; BayObLG NJW 1995, 199, 201).

    Der Senat hat dabei berücksichtigt, dass das BayObLG in seiner bereits herangezogenen Entscheidung zur Anwalts-GmbH (NJW 1995, 199, 201) eine solche registergerichtliche Überprüfung für erforderlich gehalten hat, solange der Gesetzgeber Mindestnormen für die Struktur der GmbH zur Sicherung des Berufsbildes des freien unabhängigen Rechtsanwalts noch nicht festgelegt habe.

  • BGH, 14.11.2005 - AnwZ (B) 83/04

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Sternsozietät

    Über die grundsätzliche Zulässigkeit des Zusammenschlusses von Rechtsanwälten zur gemeinsamen Berufsausübung in einer Kapitalgesellschaft hat erstmals das Bayerische Oberste Landesgericht in seinem Beschluss vom 24. November 1994 (NJW 1995, 199) entschieden.
  • OLG Frankfurt, 11.05.2009 - 19 W 22/09

    Haftpflichtprozess nach einem angeblich fingierten Verkehrsunfall: Rechtliches

    Denn der (anwaltlich vertretene) Streithelfer handelt im eigenen Namen und nicht als Vertreter der Partei (Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 67 Rn. 1), auch wenn die Wirkungen seiner Prozeßhandlungen - wie hier die Stellung des Antrages auf Klageabweisungen nach § 67 Halbs. 2 ZPO - für die unterstützte Partei eintreten (BGH NJW 1994, 2022; 1995, 199).
  • AGH Bayern, 15.11.2010 - BayAGH I - 1 - 1/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulassung einer Anwalts-GmbH & Co KG zur

    Der Rechtsanspruch auf Zulassung ergebe sich letztlich aus der Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG, welche unstreitig auch das Recht auf Freiheit der Wahl der Rechtsform beinhalte, wie sich z.B. aus den Grundsatzentscheidungen des BayObLG (NJW 1995, 199) zur Zulässigkeit der Rechtsanwalts-GmbH und des BGH (NJW 2005, 1568) zur Rechtsanwalts-AG entnehmen lasse.
  • AGH Berlin, 05.04.2007 - I AGH 17/06

    Englische Ltd. als Rechtsanwaltsgesellschaft?

  • BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99

    Zur Zulässigkeit von Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften

  • OLG Frankfurt, 16.03.1999 - 8 U 173/98

    Wann kann auf Verlesen der notariellen Niederschrift verzichtet werden?

  • BayObLG, 28.08.1996 - 3Z BR 75/96

    Anwalts-GmbH: Eintragung - Beteiligung der zuständigen Anwaltskammer - Bestimmung

  • BGH, 22.02.2005 - XI ZR 42/04

    Erlaubnisbedürftigkeit rechtsberatender Tätigkeit einer GmbH

  • BGH, 22.02.2005 - XI ZR 43/04

    Erlaubnisbedürftigkeit rechtsberatender Tätigkeit einer GmbH

  • BGH, 22.02.2005 - XI ZR 44/04

    Erlaubnisbedürftigkeit rechtsberatender Tätigkeit einer GmbH

  • LG Baden-Baden, 13.05.1996 - 4 T 1/96

    Gesellschaftsrecht; Zulässigkeit einer Rechtsanwalts-GmbH

  • OLG Zweibrücken, 21.01.2016 - 3 W 136/15

    Handelsregisterverfahren: Aussetzung zur Vorlage an das Landesverfassungsgericht

  • BGH, 22.02.2005 - IX ZR 41/04
  • BayObLG, 24.09.1998 - 3Z BR 58/98

    Rechtsformzusatz in der Firma einer BGB -Gesellschaft von Freiberuflern

  • FG Köln, 08.04.2004 - 11 K 3261/99

    Zurückweisung einer Rechtsanwalts-AG wegen fehlender Zulassung

  • OLG Köln, 12.05.1997 - 2 Wx 57/96

    Eintragungsfähigkeit einer GmbH mit Berufstätigkeit von Rechtsanwälten als

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1998 - 9 S 2652/96

    Keine Eintragung juristischer Personen in die Architektenliste des Landes

  • VG Leipzig, 13.08.1998 - 5 K 408/96

    Antrag einer Rechtsberatungsgesellschaft auf Aufnahme einer Rechtsanwältin als

  • BFH, 27.06.1996 - IV B 101/95

    Aufwendungen eines Freiberuflers für GmbH-Gründung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.02.2010 - 2 Ta 12/10

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung einer Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft

  • LG Berlin, 03.03.2006 - 83 T 595/05

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit der Einwilligung eines

  • FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02

    Zurückweisung einer Rechtsanwalts-AG wegen fehlender Zulassung

  • OLG Bamberg, 01.02.1996 - 3 W 11/96

    Berufsrecht; GmbH aus Rechtsanwälten und Steuerberatern

  • AGH Niedersachsen, 07.07.2004 - AGH 3/04

    Zulässigkeit der Beteiligung eines Rechtsanwalts an einer

  • LG Braunschweig, 06.10.2003 - 2 O 950/03

    Rechtmittel gegen die Zwangsvollstreckung aus einem notariellen

  • AG Essen, 18.03.1998 - 90 AR 335/96

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Eintragung in das Partnerschaftsregister;

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