Weitere Entscheidung unten: BAG, 14.02.1996

Rechtsprechung
   BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,747
BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94 (https://dejure.org/1996,747)
BAG, Entscheidung vom 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94 (https://dejure.org/1996,747)
BAG, Entscheidung vom 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 (https://dejure.org/1996,747)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingruppierung eines Behördenbetreuers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 272
  • MDR 1996, 1043
  • BB 1996, 1546
  • BB 1996, 1564
  • NZA-RR 1997, 68
 
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Wird zitiert von ... (50)

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Der Senat hat bei Tätigkeiten, deren Schwierigkeitsgrad sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, unabhängig von der tariflichen Wertigkeit einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 18, BAGE 146, 22; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 29; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) und dabei betont, dass ein Arbeitsvorgang durchaus Tätigkeiten verschiedener Anforderungen in sich vereinen kann (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 82, 272; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) .
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Das Arbeitsergebnis der Tätigkeit der Klägerin ist die Erstellung von Wohngeldbescheiden, nicht die Erstellung von Wohngeldbescheiden in schwierigen oder in einfachen Fällen (vgl. dazu BAG 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - BAGE 82, 252, 258; 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - BAGE 82, 272, 279).
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

    Für den Fall der Abgrenzbarkeit von verschiedenen Tätigkeiten einer Sozialarbeiterin, bspw. in eine Unterstützung des Vormundschaftsgerichts und der außerhalb der Behörde tätigen Betreuer - einerseits - und der unmittelbaren Durchführung der Betreuung der ihr zugewiesenen Personen - andererseits -, ist der Senat auch bisher von zwei verschiedenen Arbeitsvorgängen ausgegangen (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - BAGE 82, 272; bestätigt durch BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - zu II 2 b der Gründe) .
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Rechtsprechung
   BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1372
BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94 (https://dejure.org/1996,1372)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1996 - 5 AZR 978/94 (https://dejure.org/1996,1372)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - 5 AZR 978/94 (https://dejure.org/1996,1372)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 670, ... 683, 684, 618, 619; GewO § 120c; BRTV-Bau § 7 Nr. 1, 4; Tarifvertrag über die Auslösungssätze für die gewerblichen Arbeitnehmer des Baugewerbes vom 25.2.1992 § 2; Vereinbarung über die Berechnung der Auslösungssätze vom 25.3.1987 Nr. 1
    Auslösung bei auswärtiger Übernachtung - Verpflichtung zur Bereitstellung auswärtiger Übernachtungsmöglichkeiten nach § 120c Abs. 4 GewO - Aufwendungsersatz für Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de

    Übernachtungskosten bei Arbeit auf auswärtigen Baustellen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 164
  • MDR 1996, 1043
  • NZA 1996, 883
  • BB 1996, 1392
  • DB 1996, 1288
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10

    Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers

    Dieser Rechtsgedanke ist verallgemeinerungsfähig (vgl. BAG 14. Februar 1996 - 5 AZR 978/94 - zu I 1 der Gründe, BAGE 82, 164) .
  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 543/00

    Einzelvertragliche Ausschlußfrist

    Auch § 670 BGB, der zumindest entsprechend anwendbar ist (vgl. BAG 14. Februar 1996 - 5 AZR 978/94 - BAGE 82, 164), enthält keine abweichende Regelung des Leistungszeitpunktes.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2017 - 7 Sa 410/15

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Aufwendungsersatz für Fahrten mit seinem

    a) Die einzelvertragliche Pauschalierung von Aufwendungsersatz ist grundsätzlich zulässig (BAG, Urteil vom 14. Februar 1996- 5 AZR 978/94 - NZA 1996, 883; Schaub/Koch , Arbeitsrechts-Handbuch, 16. Auflage 2016, § 82 Rz. 25).
  • BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 171/97

    Auslösung nach § 7.4 BRTV-Bau

    In seinen Urteilen vom 25. September 1991 (- 4 AZR 73/91 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), vom 29. Juli 1992 (- 4 AZR 512/91 - AP Nr. 155 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) und vom 14. Februar 1996 (- 5 AZR 978/94 - BAGE 82, 164 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Aufwandsentschädigung) hat das Bundesarbeitsgericht nichts anderes entschieden.
  • LAG München, 19.12.2012 - 10 Sa 609/12

    Equal-pay, Bezugnahmeklausel

    Kann der Arbeitnehmer die ihm vom Arbeitgeber übertragene Arbeit nicht ohne auswärtige Übernachtung ausführen, hat der Arbeitgeber nach § 670 BGB die Übernachtungskosten zu ersetzen (vgl. BAG v. 14.02.1996 - 5 AZR 978/94).

    Die von der Beklagten vorgegebene Pauschalierung steht dem nicht entgegen, da § 670 BGB nicht zwingend ist (vgl. BAG v. 14.02.1996, aaO, Rn.11).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2019 - 8 Sa 274/18

    Erstattung von Reisekosten - Darlegung der Erforderlichkeit von Aufwendungen

    Voraussetzung ist, dass es sich um Aufwendungen zum Zwecke der Ausführung des Auftrags handelt, die der Betreffende den Umständen nach für erforderlich halten durfte (vgl. BAG 14. Februar 1996 - 5 AZR 978/94 - zu I 1 der Gründe) .

    Der Anspruch auf Aufwendungsersatz setzt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie bereits dargelegt voraus, dass es sich um Aufwendungen zum Zwecke der Ausführung des Auftrags handelt, die der Betreffende den Umständen nach für erforderlich halten durfte (BAG 14. Februar 1996 - 5 AZR 978/94 - zu I 1 der Gründe) .

  • LAG Hessen, 08.05.2012 - 12 Sa 797/11

    Vertragsstrafe - unklare Höhe - AGB-Kontrolle - Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot;

    Eine Form der Erleichterung ist die Pauschalierung von Aufwendungsersatz, was häufig durch die Zahlung von Auslösungen geschieht (BAG 14.10.2003 - 9 AZR 657/02 - NZA 04, 604; BAG 14.02.1996 - 5 AZR 978/94 - NZA 96, 883).
  • LAG Brandenburg, 24.01.1997 - 5 Sa 627/96

    Fahrkostenabgeltung und Verpflegungszuschuss bei Einsatz auf auswärtigen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Thüringen, 31.08.2000 - 1 Sa 495/99

    Vertraglicher Ausschluss der Haftung des Arbeitgebers für bei einer Dienstfahrt

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach bestätigt, daß § 670 BGB abbedungen werden kann und abweichende Regelungen über den Aufwendungsersatz nur dann ausgeschlossen sind, wenn gesetzliche oder tarifvertragliche Vorschriften dem entgegenstehen (BAG vom 30.04.1992, AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG vom 14.02.1996, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Aufwandsentschädigung).
  • ArbG Rostock, 13.01.2004 - 3 Ca 2127/03

    Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen, verhaltensbedingt ausgesprochenen

    Die Tarifvertragsparteien hätten dem in § 7 Nr. 4.4 BRTV Rechnung getragen: Das Recht des Arbeitgebers, den dort bezeichneten Betrag einzuhalten, knüpfe nicht daran an, dass eine Unterkunft bereitgestellt werde, sondern daran, dass der auslösungsberechtigte Arbeitnehmer in einer solchen Unterkunft übernachte (BAG, Urteil vom 14. Februar 1996 -5 AZR 202/95, 5 AZR 418/94, 5 AZR 978/94).
  • ArbG Frankfurt/Main, 18.06.1998 - 2 Ca 6205/96

    Übernahme und Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber für die Anschaffung

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.04.2005 - 7 Ca 6695/04

    Einzelfall zu Entgeldfortzahlung und der Frage einer treuwidrigen Berufens auf

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