Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.10.1996 - HEs 190/96 - 223   

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OLG Köln, 15.10.1996 - HEs 190/96 - 223 (https://dejure.org/1996,5042)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.10.1996 - HEs 190/96 - 223 (https://dejure.org/1996,5042)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - HEs 190/96 - 223 (https://dejure.org/1996,5042)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2252
  • MDR 1996, 1284
  • StV 1997, 148
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.07.1991 - 3 StE 6/91

    Keine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft bei nicht nur kurzfristiger

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.1996 - HEs 190/96
    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. u.a. BGH NStZ 91, 546; Senatsentscheidung MDR 91, 662, 663 und ständige Rechtsprechung des Senats) und vom Bundesverfassungsgericht gerade in neuerer Zeit nochmals nachhaltig betont wurde (BVerfG StV 91, 307 = NStZ 91, 397; NStZ 91, 397, 398; vgl. auch BVerfGE 46, 194, 195), ist die Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft nur dann zulässig, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Klärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders als durch vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen gesichert werden kann.

    Versäumnisse der Strafrechtspflege dürfen selbst dann nicht zu Lasten eines Beschuldigten gehen, wenn dieser schwerer Straftaten dringend verdächtig ist (vgl. BGH NStZ 91, 546; dem folgend auch die Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Senat StV 92, 524).

    Dabei folgt aus den grundrechtlichen Schutz des einem nicht verurteilten Beschuldigten zustehenden Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG sowie aus der Geltung des Verhaltnismäßigkeitsgrundsatzes, der der Untersuchungshaft auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt, die Notwendigkeit, daß die Vorschrift des § 121 Abs. 1 StPO als Ausnahmeregelung grundsätzlich eng auszulegen ist (BVerfG StV 92, 123; BGH NStZ 91, 546, 547; OLG Düsseldorf NJW 96, 2587) und daß auch im Falle des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr hiervon keine Ausnahme zum Nachteil des Betroffenen gilt (OLG Düsseldorf a.a.O.).

  • BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 86/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer von Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.1996 - HEs 190/96
    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. u.a. BGH NStZ 91, 546; Senatsentscheidung MDR 91, 662, 663 und ständige Rechtsprechung des Senats) und vom Bundesverfassungsgericht gerade in neuerer Zeit nochmals nachhaltig betont wurde (BVerfG StV 91, 307 = NStZ 91, 397; NStZ 91, 397, 398; vgl. auch BVerfGE 46, 194, 195), ist die Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft nur dann zulässig, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Klärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders als durch vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen gesichert werden kann.
  • BVerfG, 28.01.1992 - 2 BvR 1754/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.1996 - HEs 190/96
    Dabei folgt aus den grundrechtlichen Schutz des einem nicht verurteilten Beschuldigten zustehenden Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG sowie aus der Geltung des Verhaltnismäßigkeitsgrundsatzes, der der Untersuchungshaft auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt, die Notwendigkeit, daß die Vorschrift des § 121 Abs. 1 StPO als Ausnahmeregelung grundsätzlich eng auszulegen ist (BVerfG StV 92, 123; BGH NStZ 91, 546, 547; OLG Düsseldorf NJW 96, 2587) und daß auch im Falle des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr hiervon keine Ausnahme zum Nachteil des Betroffenen gilt (OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 2 Ws 86/96
    Auszug aus OLG Köln, 15.10.1996 - HEs 190/96
    Dabei folgt aus den grundrechtlichen Schutz des einem nicht verurteilten Beschuldigten zustehenden Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG sowie aus der Geltung des Verhaltnismäßigkeitsgrundsatzes, der der Untersuchungshaft auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt, die Notwendigkeit, daß die Vorschrift des § 121 Abs. 1 StPO als Ausnahmeregelung grundsätzlich eng auszulegen ist (BVerfG StV 92, 123; BGH NStZ 91, 546, 547; OLG Düsseldorf NJW 96, 2587) und daß auch im Falle des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr hiervon keine Ausnahme zum Nachteil des Betroffenen gilt (OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • OLG Köln, 18.08.1992 - HEs 136/92

    Untersuchungshaft; Fortdauer; Anordnung; Ermittlungshandlungen; Verfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.1996 - HEs 190/96
    Versäumnisse der Strafrechtspflege dürfen selbst dann nicht zu Lasten eines Beschuldigten gehen, wenn dieser schwerer Straftaten dringend verdächtig ist (vgl. BGH NStZ 91, 546; dem folgend auch die Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Senat StV 92, 524).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.1996 - HEs 190/96
    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. u.a. BGH NStZ 91, 546; Senatsentscheidung MDR 91, 662, 663 und ständige Rechtsprechung des Senats) und vom Bundesverfassungsgericht gerade in neuerer Zeit nochmals nachhaltig betont wurde (BVerfG StV 91, 307 = NStZ 91, 397; NStZ 91, 397, 398; vgl. auch BVerfGE 46, 194, 195), ist die Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft nur dann zulässig, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Klärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders als durch vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen gesichert werden kann.
  • OLG Köln, 30.10.1990 - 2 HEs 146/90

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.1996 - HEs 190/96
    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. u.a. BGH NStZ 91, 546; Senatsentscheidung MDR 91, 662, 663 und ständige Rechtsprechung des Senats) und vom Bundesverfassungsgericht gerade in neuerer Zeit nochmals nachhaltig betont wurde (BVerfG StV 91, 307 = NStZ 91, 397; NStZ 91, 397, 398; vgl. auch BVerfGE 46, 194, 195), ist die Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft nur dann zulässig, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Klärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders als durch vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen gesichert werden kann.
  • BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 162/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer von Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.1996 - HEs 190/96
    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. u.a. BGH NStZ 91, 546; Senatsentscheidung MDR 91, 662, 663 und ständige Rechtsprechung des Senats) und vom Bundesverfassungsgericht gerade in neuerer Zeit nochmals nachhaltig betont wurde (BVerfG StV 91, 307 = NStZ 91, 397; NStZ 91, 397, 398; vgl. auch BVerfGE 46, 194, 195), ist die Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft nur dann zulässig, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Klärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders als durch vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen gesichert werden kann.
  • OLG Köln, 14.12.2018 - 2 Ws 766/18

    Aufhebung des Haftbefehls im Haftprüfungsverfahren gemäß § 121 ff. StPO wegen

    Sonstige Strafsachen müssen grundsätzlich hinter Haftsachen zurückstehen (vgl. bereits SenE vom 14.03.1973, HEs 19/73, NJW 1973, 912, SenE vom 15.10.1996, HEs 190/96 - 223, NJW 1997, 2252; Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 121 Rn. 25 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.05.1996 - 1 Ss 192/95   

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https://dejure.org/1996,6210
OLG Karlsruhe, 10.05.1996 - 1 Ss 192/95 (https://dejure.org/1996,6210)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.05.1996 - 1 Ss 192/95 (https://dejure.org/1996,6210)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Mai 1996 - 1 Ss 192/95 (https://dejure.org/1996,6210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3286
  • MDR 1996, 1284
  • StV 1996, 610
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95

    Immaterielle Folgen der Straftat - Materielle Folgen der Straftat -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.05.1996 - 1 Ss 192/95
    Die vorliegend allein in Betracht kommende Vorschrift des § 46 a Nr. 2 StGB enthält keine Einschränkung dahingehend, daß sie auf bestimmte Tatbestände von vornherein nicht anzuwenden wäre (vgl. BGH NStZ 1995, 492 ; Kaiser ZRP 1994, 314, 315; Meier JUS 1996, 436, 439; Dreher-Tröndle StGB S 46 a Rdnr. 3).

    Allerdings ergeben sich Einschränkungen aus den Umschreibungen der Fallgruppen, die § 46 a StGB nennt (vgl. Dreher-Tröndle StGB § 46 a Rdnr. 5; Entw.VerbrBekG BT-Drucksache 12/6853 S. 22; BGH NStZ 1995, 492, 493; König/Seitz NStZ 1995, 1 f).

  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 213/14

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen; Anwendbarkeit auf Delikte, die

    Zwar wird unter diesen Umständen für einen Täter nur ein eingeschränkter Anreiz für Ausgleichsbemühungen bestehen, wenn ihm - wie hier - in Tateinheit zu einem dem Täter-Opfer-Ausgleich zugänglichen Delikt auch noch ein zumindest gleichgewichtiges "opferloses" Delikt zur Last liegt (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1996, 3286 zu § 46a Nr. 2 StGB bei einer Verurteilung wegen Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung; Theune in LK-StGB, 12. Aufl., § 46a Rn. 49 f.; dagegen SSW-StGB/Eschelbach, 2. Aufl., § 46a Rn. 23 (keine Milderungsmöglichkeit auch hinsichtlich des opferbezogenen Delikts); noch weiter gehend Kespe, Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung, 2011, S. 96).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.08.1996 - 3 Ws 363/96   

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https://dejure.org/1996,7697
OLG Düsseldorf, 05.08.1996 - 3 Ws 363/96 (https://dejure.org/1996,7697)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.08.1996 - 3 Ws 363/96 (https://dejure.org/1996,7697)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. August 1996 - 3 Ws 363/96 (https://dejure.org/1996,7697)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1284 (Ls.)
  • StV 1997, 94
 
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Wird zitiert von ... (2)

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.07.1996 - 2 Ws 142/96   

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https://dejure.org/1996,8076
OLG Celle, 10.07.1996 - 2 Ws 142/96 (https://dejure.org/1996,8076)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.07.1996 - 2 Ws 142/96 (https://dejure.org/1996,8076)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - 2 Ws 142/96 (https://dejure.org/1996,8076)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1284
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bremen, 20.08.2018 - 1 Ws 46/18

    Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen erstmals zuungunsten ausgefallene

    Auch daraus, dass der Beschuldigte nicht bereits durch den Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 06.03.2018 beschwert war, sondern dies erstmals durch die auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bremen ergangenen Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts Bremen vom 22.03.2018 erfolgt ist, ergibt sich keine ausnahmsweise Zulässigkeit der weiteren Beschwerde in Abweichung zu den vorstehend dargelegten Grundsätzen (so die Rechtsprechung des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 01.08.1986 - Ws 110/86, juris Ls., NStZ 1986, 524; siehe ferner OLG Celle, Beschluss vom 10.07.1996 - 2 Ws 142/96, juris Rn. 3, MDR 1996, 1284; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.1992 - 1 Ws 104/92, juris Rn. 4, VRS 83, 198 (1992); OLG Koblenz, Beschluss vom 11.02.1983 - 1 Ws 78/83, juris Ls., VRS 65, 144 (1983); KK/Zabeck, 7. Aufl., § 310 StPO Rn. 8; Löwe/Rosenberg-Matt, 26. Aufl., § 310 StPO Rn. 14 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Aufl., § 310 StPO Rn. 1): Dass die Beschwer für den Beschuldigten sich erst aus der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts ergibt, ändert nichts daran, dass es sich hierbei um eine vom Landgericht in zweiter Instanz getroffene Entscheidung handelt.

    Eine Beschwerdemöglichkeit besteht dagegen nicht gegen eine Entscheidung des Landgerichts, mit der dieses auch unter Berücksichtigung des Vorbringens des Beschuldigten unter dem Gesichtspunkt der nachträglichen Gewährung rechtlichen Gehörs an der ursprünglichen Beschwerdeentscheidung festhält (siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 02.02.1966, BeckRS 9998, 112413, NJW 1966, 991; OLG Celle, Beschluss vom 10.07.1996 - 2 Ws 142/96, juris Rn. 7, MDR 1996, 1284; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.11.2014 - 2 Ws 331/14, juris Rn. 8; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.05.1988 - 3 Ws 127/88, juris Rn. 3; KK/Zabeck, 7. Aufl., § 311a StPO Rn. 15; Löwe/Rosenberg-Matt, 26. Aufl., § 311a StPO Rn. 16; Meyer- Großner/Schmitt, 61. Aufl., § 311a StPO Rn. 3).

  • OLG Karlsruhe, 04.11.2014 - 2 Ws 331/14

    Beschwerdeverfahren gegen einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss in

    Dies folgt daraus, dass auch eine (weitere) Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts F. vom 31.3.2014 gemäß §§ 310 Abs. 2 StPO, 46 Abs. 1 OWiG nicht zulässig gewesen wäre, da ein Ausnahmefall des § 310 Abs. 1 StPO (i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG) nicht gegeben ist und die Vorschrift des § 311a StPO (i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG) keinen weitergehenden, neuen Rechtszug zur Nachprüfung einer aufgrund dieser Vorschrift getroffenen Sachentscheidung eröffnet (OLG Celle MDR 1996, 1284 m. w. N.; KG NJW 1966, 991; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 311a Rn. 3).
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