Rechtsprechung
BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Anfechtungsklage - Rechtzeitige Klageerhebung - Konkursanfechtung - Frist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KO § 41; ZPO § 253, § 295
Rechtzeitige Erhebung einer Anfechtungsklage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Versäumung der Anfechtungsfrist des § 41 Abs. 1 KO bei Bezugnahme auf Prozeßkostenhilfegesuch
Papierfundstellen
- NJW 1996, 1351
- ZIP 1996, 552
- MDR 1996, 519
- WM 1996, 554
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 24.05.1972 - IV ZR 65/71
Anforderungen an die Erhebung einer Klage - Geltendmachung der mangelnden …
Auszug aus BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95
Diese Auffassung entspricht insbesondere dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Mai 1972 - IV ZR 65/71, NJW 1972, 1373, 1374.Das Verlangen, nochmals eine nicht als Entwurf bezeichnete Klageschrift dem Gericht vorzulegen und der Beklagten zustellen zu lassen, würde - ebenso wie im Fall des Urteils vom 24. Mai 1972 aaO. - auf einen überflüssigen Formalismus hinauslaufen.
Auch diese Annahme stimmt mit der Entscheidung vom 24. Mai 1972 aaO. überein.
Der IV. Zivilsenat war deshalb auch ohne Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen nicht gehindert, in der Entscheidung vom 24. Mai 1972 aaO. dahin zu erkennen, daß in Fällen der vorliegenden Art zur Wahrung einer Ausschlußfrist eine rügelose Einlassung des Beklagten nur dann nicht genügt, wenn in dem in Bezug genommenen Schriftstück die in § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zwingend vorgeschriebene Angabe von Klagegegenstand und Klagegrund fehlt.
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 25, 66, 72 ff; BGH, Urt. v. 24. Mai 1972 aaO.; auch Beschl. v. 21. Dezember 1983 - IVb ZB 29/82, NJW 1984, 926 f).
- BGH, 29.11.1956 - III ZR 235/55
Anforderungen an den Inhalt einer Klageschrift im Anwaltsprozeß; Bezugnahme auf …
Auszug aus BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95
Die Bezugnahme auf das Prozeßkostenhilfegesuch, das nicht von einem bei dem Landgericht Limburg zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben ist, genügt den Erfordernissen nicht (vgl. BGHZ 22, 254, 256; 111, 339, 345;… BGH, Urt. v. 9. Mai 1957 - III ZR 129/55, LM § 253 ZPO Nr. 16).Zwar spricht einiges dafür, daß die Revisionserwiderung für ihre Meinung das Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. November 1956 (BGHZ 22, 254, 257) in Anspruch nehmen kann.
- BGH, 09.05.1957 - III ZR 129/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95
Die Bezugnahme auf das Prozeßkostenhilfegesuch, das nicht von einem bei dem Landgericht Limburg zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben ist, genügt den Erfordernissen nicht (vgl. BGHZ 22, 254, 256; 111, 339, 345; BGH, Urt. v. 9. Mai 1957 - III ZR 129/55, LM § 253 ZPO Nr. 16).
- BGH, 07.06.1990 - III ZR 142/89
Wahrung der Klagefrist durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt; …
Auszug aus BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95
Die Bezugnahme auf das Prozeßkostenhilfegesuch, das nicht von einem bei dem Landgericht Limburg zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben ist, genügt den Erfordernissen nicht (vgl. BGHZ 22, 254, 256; 111, 339, 345;… BGH, Urt. v. 9. Mai 1957 - III ZR 129/55, LM § 253 ZPO Nr. 16). - BGH, 24.05.1982 - VIII ZR 181/81
Zulässigkeit der Bezugnahme auf Schriftsätze der Partei im Anwaltsprozeß
Auszug aus BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95
Die Ausführungen zu § 295 ZPO waren für die Entscheidung vom 29. November 1956 indessen nicht tragend, weil - anders als im Streitfall - eine mündliche Verhandlung nicht vor Ablauf der Ausschlußfrist stattgefunden hatte (vgl. auch BGHZ 84, 136, 138). - BGH, 01.03.1984 - IX ZR 33/83
Wahrung der Frist durch Einreichung einer Anfechtungsklage bei einem …
Auszug aus BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95
Dem steht nicht entgegen, daß es sich bei der Klagefrist des § 41 Abs. 1 S. 1 KO um eine materiellrechtliche Ausschlußfrist handelt (vgl. dazu BGHZ 90, 249, 251; 122, 23, 24). - BGH, 21.12.1983 - IVb ZB 29/82
Heilung des Formmangels eines Scheidungsantrags; Heilung von Zustellungsfehlern
Auszug aus BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 25, 66, 72 ff;… BGH, Urt. v. 24. Mai 1972 aaO.; auch Beschl. v. 21. Dezember 1983 - IVb ZB 29/82, NJW 1984, 926 f). - BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85
Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des …
Auszug aus BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95
Das zeigt bereits der Umstand, daß der Mangel einer Klage auch dann nach § 295 ZPO geheilt werden kann, wenn in der mündlichen Verhandlung auf eine nicht unterschriebene Klageschrift Bezug genommen wird (vgl. BGHZ 65, 46, 47 f.; auch BAG NJW 1986, 3224, 3225). - BGH, 25.06.1975 - VIII ZR 254/74
Heilung der Nichtunterzeichnung der Klageschrift
Auszug aus BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95
Das zeigt bereits der Umstand, daß der Mangel einer Klage auch dann nach § 295 ZPO geheilt werden kann, wenn in der mündlichen Verhandlung auf eine nicht unterschriebene Klageschrift Bezug genommen wird (vgl. BGHZ 65, 46, 47 f.; auch BAG NJW 1986, 3224, 3225). - BGH, 29.06.1957 - IV ZR 88/57
Anforderungen an den Rügeverzicht
Auszug aus BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 25, 66, 72 ff;… BGH, Urt. v. 24. Mai 1972 aaO.; auch Beschl. v. 21. Dezember 1983 - IVb ZB 29/82, NJW 1984, 926 f). - BGH, 04.03.1993 - IX ZR 138/92
Versäumnis der Anfechtungsfrist bei verzögerter Abgabe an das für das …
- BGH, 17.03.2016 - III ZR 200/15
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Wahrung der Klagefrist; …
Die Bezugnahme auf Schriftsätze eines Nebenverfahrens (z.B. über Prozesskostenhilfe oder vorläufigen Rechtsschutz) oder eines Parallelverfahrens setzt deshalb, soweit sie zur Wahrung der Voraussetzungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderlich sind, in Anwaltsprozessen jedenfalls voraus, dass die Schreiben von einem postulationsfähigen Anwalt stammen (BGH, Urteile vom 2. März 1979 - I ZR 29/77, VersR 1979, 764 mit Ausnahme für einen zum Bestandteil des Gerichtsbeschlusses gewordenen Schriftsatz in einem vorangegangenen Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und vom 8. Februar 1996 - IX ZR 107/95, NJW 1996, 1351; siehe auch Beschluss vom 30. Oktober 1984 - IX ZB 103/84, BeckRS 1984, 30374442 für die Berufungsbegründung). - OLG Karlsruhe, 11.12.2014 - 9 U 87/13
Verjährungshemmung durch Zustellung einer nicht beglaubigten Klageabschrift
Denn es handelt sich dabei nicht um eine unverzichtbare Verfahrensvorschrift im Sinne von § 295 Abs. 2 ZPO (…vgl. Zöller/Greger, ZPO, 30. Auflage 2014, § 295 ZPO, RdNr. 3; BGH, NJW 1972, 1373; BGH, NJW 1984, 926; BGH, NJW 1996, 1351; anders LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.2013 - 4 Sa 93/12 -, zitiert nach Juris).In der Rechtsprechung ist mehrfach entschieden, dass eine rügelose Einlassung bei fehlender Rechtshängigkeit gemäß § 295 ZPO keine Rückwirkung hat (vgl. BGH, LM Nr. 16 zu § 253 ZPO; BGH, NJW 1972, 1373; BGH, NJW 1984, 926; BGH, NJW 1996, 1351; Zöller/Greger, § 253 ZPO, RdNr. 26 a).
- BGH, 07.06.2001 - IX ZR 195/00
Auszahlung einer zweckgebundenen Darlehenssumme in der Insolvenz des …
Damit ist die Anfechtung als im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung wirksam rechtshängig gemacht anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 8. Februar 1996 - IX ZR 107/95, ZIP 1996, 552, 553).
- BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01
Wahrung der Anfechtungsfrist bei Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags
Daher nützt es ihm auch nichts, daß die Parteien am 19. November 1998 mündlich verhandelt haben; denn der Mangel der Klageschrift ist dadurch lediglich mit Wirkung von jenem Tage, also ex nunc, geheilt worden (BGH, Urt. v. 8. Februar 1996 - IX ZR 107/95, WM 1996, 554, 555; v. 7. Juni 2001 - IX ZR 155/00, WM 2001, 1436, 1438). - BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Verjährungshemmung durch …
Die Nachbesserung einer in diesem Punkt unzureichenden Klageschrift im laufenden Verfahren ist zwar möglich; die Heilung des Mangels tritt aber nicht rückwirkend ein, sondern nach ständiger Rechtsprechung des BGH erst ab dem Zeitpunkt der Vornahme der entsprechenden Prozesshandlung (BGH NJW 1996, 1351; BGHZ 22, 254, 257). - BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97
Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel; …
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 65, 46, 47 f.; 92, 251, 254;… Urteile vom 27. September 1995 - I ZR 156/93 - BGHR ZPO § 295 Abs. 1 Klageschrift 1 und vom 8. Februar 1996 - IX ZR 107/95 - NJW 1996, 1351), der sich auch das Bundesarbeitsgericht unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen hat (NJW 1986, 3224, 3225). - BGH, 09.01.2008 - VIII ZR 12/07
Rechtstellung einer unerkannt geschäfts- und prozessunfähigen Prozesspartei
Der Verfahrensmangel der fehlenden Klagezustellung wird durch rügelose Einlassung gemäß § 295 ZPO geheilt (BGHZ 25, 66, 72 ff., BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1983 - IVb ZB 29/82, NJW 1984, 926, unter II 2; BGH, Urteil vom 8. Februar 1996 - IX ZR 107/95, NJW 1996, 1351, unter 3 b). - OLG Dresden, 09.11.2017 - 8 U 772/17
Zulässigkeit der Bilanznichtigkeitsklage des Insolvenzverwalters; Anforderungen …
In diesem prozessualen Verhalten liegt ein rügeloses Verhandeln mit der Folge, dass der Zustellungsmangel ex nunc als geheilt gilt (vgl. BGHZ 25, 66, 70 ff.; BGH, NJW 1984, 926; NJW 1996, 1351, 1351 f.;… Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 253 Rn. 26a). - KG, 26.01.2024 - 14 U 122/22 Legt das Prozessrecht einer mangelhaften Klageerhebung, wenn der Mangel durch Rügeverzicht nach § 295 ZPO geheilt ist, dieselbe Wirkung bei wie einer einwandfreien Klageerhebung, dann wird auch eine mit der Klageerhebung zu wahrende materiell-rechtliche Frist mit der Heilung des Mangels gewahrt (BGH…, Urteil vom 24.05.1972, a.a.O. Rn. 13; Anschluss durch BGH, Urteil vom 08.02.1996, IX ZR 107/95, juris, Rn. 10 zur Ausschlussfrist des § 41 KO).
- OLG Dresden, 20.11.2015 - 8 U 334/15 Fehlen der Klage die in § 253 Abs. 2 ZPO zwingend vorgeschriebenen Angaben, tritt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung "Heilung" erst vom Zeitpunkt der Behebung des Mangels ein (…BGH, Urt. v. 29.11.2956 - III ZR 235/55, BGHZ 22, 254, 257; BGH, NJW 1972, 1373, 1374; BGH, Urt. v. 08.02.1996 - IX ZR 107/95, juris, Rn. 10 f.).
- OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 152/07
Zur Doppelvertretung der AG durch Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der …
- OLG Schleswig, 30.05.2005 - 16 W 47/05
Richterablehnung: Grober Verstoß gegen Verfahrensrecht
- OLG Celle, 05.05.2011 - 13 W 42/11
Bei fehlender Anhängigkeit einer Klage ist eine Kostenentscheidung nach § 269 …
- LAG Hessen, 18.07.2014 - 10 Sa 187/13
Formularmäßige Vereinbarung der Rückzahlbarkeit einer Ausreisepauschale bei …
- BGH, 13.10.2020 - II ZR 273/19
Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision
- LAG Baden-Württemberg, 18.07.2002 - 21 Sa 13/02
Überprüfbarkeit von Entscheidungen paritätisch besetzter Bewertungs- und …
- LG Regensburg, 24.04.2007 - 2 S 339/06
- SG Duisburg, 05.05.2020 - S 60 KR 2318/19
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1996, 519 (Ls.)
- NStZ 1996, 151 (Ls.)
- StV 1996, 312 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (20)
- OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92
Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
Nr. 185 RiStBV bildet auch bei späterer Zeugeneigenschaft des vormals Beschuldigten einen sachgerechten Maßstab für die Entscheidung über die begehrte Akteneinsicht (Fortführung der Senatsentscheidung NStZ 1994, 50 = StV 1995, 576 ).«.a) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß - auch wenn es bis heute an der vom Bundesverfassungsgericht geforderten gesetzlichen Absicherung einer Akteneinsichtsregelung außerhalb des Strafverfahrens fehlt - die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (i.d.F. vom 1.9.1994) weiterhin als Grundlage für eine Entscheidung ausreichen, weil sie durch ihr Gebot zur Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen und zur Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen geeigneten und sachgerechten Maßstab zur Verfügung stellen (MDR 1993, 1229, 1230 = Justiz 1994, 147 ff.; NStZ 1994, 50, 51 f. = MDR 1994, 87, 88 f. = wistra 1993, 353, 354 f = StV 1995, 576, 579).
Auch wenn der Gesetzgeber durch das Opferschutzgesetz ausschließlich die Stellung des Verletzten gestärkt und mit dieser speziellen Regelung Informationsrechte dritter, am Verfahren nicht beteiligter Personen gerade nicht geregelt hat (vgl. nur Senat, NStZ 1994, 50, 51), zwingen diese in Anlehnung an Nrn. 185 ff. RiStBV ausgestatteten und gegenüber dem Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten deutlich restriktiven Regelungen (…vgl. nur Löwe-Rosenberg-Hilger aa0. § 406 e Rdnr. 3) zu dem Schluß, daß ein Informationsrecht der Antragstellerin jedenfalls nicht weiterreichen kann als das eines durch die Straftat Verletzten.
- BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86
Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
Der Senat teilt nicht die Auffassung der Antragstellerin, daß der Generalbundesanwalt durch die gemäß Nr. 185 Abs. 3 RiStBV vorgenommene und zur Einsichtsverweigerung führende Abwägung ihr aus der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ) folgendes Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" (BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 67, 100, 143; 78, 77, 84 f.; 80, 367, 373; BVerwG NJW 1990, 2761 f.) ermessensfehlerhaft verletzt hat:.b) Bereits die erwähnte Regelung des § 170 Abs. 2 Satz 2 StPO stellt sich als gesetzlich geregelte konkrete Ausprägung des vom Bundesverfassungsgericht mehrfach betonten Grundsatzes dar, daß der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten nicht schrankenlos gewährleistet ist, sondern daß ein Betroffener Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hinnehmen muß (BVerfGE 65, 1, 44; 67, 100, 143; 78, 77, 85; 80, 367, 373).
- BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
Der Senat teilt nicht die Auffassung der Antragstellerin, daß der Generalbundesanwalt durch die gemäß Nr. 185 Abs. 3 RiStBV vorgenommene und zur Einsichtsverweigerung führende Abwägung ihr aus der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ) folgendes Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" (BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 67, 100, 143; 78, 77, 84 f.; 80, 367, 373; BVerwG NJW 1990, 2761 f.) ermessensfehlerhaft verletzt hat:.b) Bereits die erwähnte Regelung des § 170 Abs. 2 Satz 2 StPO stellt sich als gesetzlich geregelte konkrete Ausprägung des vom Bundesverfassungsgericht mehrfach betonten Grundsatzes dar, daß der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten nicht schrankenlos gewährleistet ist, sondern daß ein Betroffener Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hinnehmen muß (BVerfGE 65, 1, 44; 67, 100, 143; 78, 77, 85; 80, 367, 373).
- BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87
Tagebuch
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
Der Senat teilt nicht die Auffassung der Antragstellerin, daß der Generalbundesanwalt durch die gemäß Nr. 185 Abs. 3 RiStBV vorgenommene und zur Einsichtsverweigerung führende Abwägung ihr aus der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ) folgendes Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" (BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 67, 100, 143; 78, 77, 84 f.; 80, 367, 373; BVerwG NJW 1990, 2761 f.) ermessensfehlerhaft verletzt hat:.b) Bereits die erwähnte Regelung des § 170 Abs. 2 Satz 2 StPO stellt sich als gesetzlich geregelte konkrete Ausprägung des vom Bundesverfassungsgericht mehrfach betonten Grundsatzes dar, daß der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten nicht schrankenlos gewährleistet ist, sondern daß ein Betroffener Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hinnehmen muß (BVerfGE 65, 1, 44; 67, 100, 143; 78, 77, 85; 80, 367, 373).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
Der Senat teilt nicht die Auffassung der Antragstellerin, daß der Generalbundesanwalt durch die gemäß Nr. 185 Abs. 3 RiStBV vorgenommene und zur Einsichtsverweigerung führende Abwägung ihr aus der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ) folgendes Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" (BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 67, 100, 143; 78, 77, 84 f.; 80, 367, 373; BVerwG NJW 1990, 2761 f.) ermessensfehlerhaft verletzt hat:.b) Bereits die erwähnte Regelung des § 170 Abs. 2 Satz 2 StPO stellt sich als gesetzlich geregelte konkrete Ausprägung des vom Bundesverfassungsgericht mehrfach betonten Grundsatzes dar, daß der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten nicht schrankenlos gewährleistet ist, sondern daß ein Betroffener Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hinnehmen muß (BVerfGE 65, 1, 44; 67, 100, 143; 78, 77, 85; 80, 367, 373).
- BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83
Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
Der Senat teilt nicht die Auffassung der Antragstellerin, daß der Generalbundesanwalt durch die gemäß Nr. 185 Abs. 3 RiStBV vorgenommene und zur Einsichtsverweigerung führende Abwägung ihr aus der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ) folgendes Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" (BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 67, 100, 143; 78, 77, 84 f.; 80, 367, 373; BVerwG NJW 1990, 2761 f.) ermessensfehlerhaft verletzt hat:.Diese Daten, die sich naturgemäß auch auf Dritte beziehen können, sind wegen ihrer Gemeinschaftsbezogenheit und -gebundenheit dem ausschließlichen Verfügungsrecht des vormaligen Beschuldigten entzogen (vgl. auch BVerwG NJW 1990, 2761, 2762 m.w.N.).
- BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Rechtsbeistand
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
Dem entspricht auch der allgemein anerkannte Grundsatz, daß der von dem Zeugen als Beistand zugezogene Rechtsanwalt kein Recht auf Akteneinsicht hat, weil er nicht mehr Befugnisse haben kann als der Zeuge selbst (BVerfGE 38, 105, 116;… Meyer-Goßner aa0. Rdnr. 11;… SK-Rogall StPO Rdnr. 114; jew. vor § 48;… Löwe-Rosenberg-Dahs § 58 Rdnr. 10; KK-Pfeiffer aa0. Einl. 97; ausf. Thomas NStZ 1982, 489, 494 f.; a.a. nur Hammerstein NStZ 1981, 125, 127). - BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81
Dieter Zlof
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
Diese Akten sind als Beiakten des anhängigen Ermittlungsverfahrens deren Bestandteil geworden (vgl. BGHSt 30, 131, 138) und sind, was die erwähnten Vernehmungen des früheren Offiziers des MfS angeht, teilweise identisch. - AG Wolfratshausen, 06.06.1994 - Ls 24 Js 36958/93
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
Hieran hält er trotz kritischer Gegenstimmen (…Roxin aa0. Rdnr. 67; Amtsgericht Wolfratshausen NJW 1994, 2774 ff.) weiterhin fest (…so auch Meyer-Goßner aa0. Rdnr. 4;… Laufhütte aa0. Rdnr. 21; jew. zu § 147 StPO ; vgl. auch BVerfG NStZ 19 87, 286). - OLG Düsseldorf, 29.01.1991 - V 21/88
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
Für die Rechtsstellung des Verletzten ist - jedenfalls im Grundsatz und unter der notwendigen Prüfung des jeweiligen Einzelfalls - anerkannt, daß die Gefahr der Beeinträchtigung der Sachaufklärung einer Akteneinsicht dann entgegensieht (§ 406 e Abs. 2 Satz 2 StPO ), wenn die Kenntnis des Verletzten vom Akteninhalt die Unbefangenheit, die Zuverlässigkeit oder den Wahrheitsgehalt seiner zu erwartenden Zeugenaussage beeinträchtigen kann (vgl. nur OLG Düsseldorf StV 1991, 202; OLG Koblenz StV 1988, 332, 333 f. [Anm. Schlothauerl; Hilger aa0. - OLG Koblenz, 30.05.1988 - 2 VAs 3/88
Akteneinsicht; Überprüfbarkeit; Berechtigtes Interesse; Schlüssigkeit
- OLG Karlsruhe, 12.07.1993 - 2 VAs 11/93
Akteneinsicht; Behörde; Verfahrensbeteiligt; Sachfremde; Rechtsgrundlage
- BGH, 16.08.2018 - 1 StR 172/18
Falschbeurkundung im Amt (Begriff der öffentlichen Urkunde: Reichweite der …
- OLG Karlsruhe, 06.03.1978 - 3 VAs 1/78
- OLG Hamm, 05.05.1983 - 7 VAs 16/82
- OLG Koblenz, 14.10.1987 - 2 VAs 17/87
Akteneinsicht durch unbeteiligte Dritte; Gerichtliche Überprüfbarkeit der …
- OLG Bremen, 23.01.1989 - VAs 12/88
- LG Oldenburg, 11.03.1992 - V Qs 33/92
- OLG Karlsruhe, 16.05.1980 - 3 VAs 5/80
- BVerwG, 30.06.1964 - III C 181.62
Nachweis der Zusicherung einer lebenslänglichen Versorgung - Formbedürftigkeit …
- OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 VA 13/06
Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Rechtliches Interesse an der …
Nur bei einer erneuten Ablehnung nach Vornahme einer neuen Sachprüfung, etwa indem er neue Ermittlungsergebnisse oder bisher nicht erörterte Gesichtspunkte rechtlicher oder tatsächlicher Art berücksichtigt, handelt es sich also um einen "Zweitbescheid", welcher einer selbständigen rechtlichen Überprüfung zugänglich ist, auch wenn er eine im Ergebnis mit dem Erstbescheid übereinstimmende Regelung trifft (…vgl. Löwe/Rosenberg/Böttcher, a.a.O., § 23 EGGVG Rz. 79; vgl. auch OLG Hamburg NStZ 1999, 197; OLG Karlsruhe Die Justiz 1996, 145; Die Justiz 1980, 395; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 220; LG Regensburg NStZ 1992, 560). - OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96 In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich auch der Senat angeschlossen hat (StV 1996, 302 ff (m. zust. Anm. Rieß] = NStZ 1996, 151 Ls.] = Justiz 1996, 142 ff.;… B.v. 15.12.1995 - 2 VAs 27/95), besteht jedenfalls im Ergebnis Einigkeit, daß die auf § 147 Abs. 2 StPO gestützte Weigerung der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren, dem Verteidiger Akteneinsicht zu gewähren, nicht angefochten werden kann und daß somit diese Maßnahme auch nicht im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG überprüfbar ist (Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Auflage Rdnr. 39;… KK-Laufhütte StPO 3. Auflage Rdnr. 18;… jew. zu § 147).
Die Antragstellerin ist deshalb insoweit unbeteiligte Dritte, der gegen die Versagung der begehrten Akteneinsicht über ihren Verteidiger grundsätzlich der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG offensteht (vgl. nur Meyer-Goßner aaO § 147 Rdnr. 40 m.w.N.
; Senat NStZ 1954, 50 = StV 1995, 576 = MDR 1994, 87 = JR 1995, 79 [Anm. Otto]; Justiz 1996, 145 ff. = NJ 1996, 265 f. = NStZ 1996, 151 [Ls.]). - BVerfG, 31.01.2006 - 2 BvQ 7/06 Bei der Gewährung oder Ablehnung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft nach Abschluss eines Strafverfahrens handelt es sich um einen Justizverwaltungsakt (vgl. OLG Karlsruhe, NJ 1996, S. 265;… OLG Hamm, NStZ-RR 1996, S. 11 ), um dessen Erlass der Beschwerdeführer vorliegend nachgesucht hat und der bislang nicht erlassen wurde.
- OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96 Während auch in neuerer Zeit andere Oberlandesgerichte weiterhin eine Akteneinsicht an Dritte nach den Maßstäben der Nr. 185 Abs. 3 RiStBV auch ohne gesetzliche Grundlage gewährten (OLG Karlsruhe Beschl. v. 30.11.95 - 2 VAs 21/95 -, NStZ 1996, 151 [LS]; OLG Hamburg Beschl. v. 19.01.95 - 1 Ws 12/95 -, CR 1996, 303), ließ das OLG Hamm (Beschl. v. 16.05.95 - 1 VAs 85/95 -, NStZ-RR 1996, 11 ff.) entgegen seiner früheren Entscheidung (s.o.) dahingestellt, ob dieser Ansicht weiter zu folgen ist, und leitete die Befugnis der StA zur Gewährung von Akteneinsicht aus der landesgesetzlichen Regelung des § 16 I c des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - NWDSG -) her.
Rechtsprechung
AG Norderstedt, 10.01.1996 - 72 OWi 427/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1996, 519