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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 19.09.1996 - 4 W 2286/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5862
OLG Nürnberg, 19.09.1996 - 4 W 2286/96 (https://dejure.org/1996,5862)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.09.1996 - 4 W 2286/96 (https://dejure.org/1996,5862)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. September 1996 - 4 W 2286/96 (https://dejure.org/1996,5862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93
    Sofortiges Anerkenntnis nach Abschluß des vorgreiflichen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 699
  • MDR 1997, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.09.1996 - 4 W 2286/96
    Wenn auch das Verhalten nach Klageerhebung bei Unklarheit ergänzend zur Frage der Notwendigkeit einer Klage mit herangezogen werden kann (BGH NJW 79, 2040), so fällt das Verteidigungsverhalten im Streitfall in diesem Sinne nicht ins Gewicht, denn die vor der Klageerhebung bekannten Umstände, nämlich die Anfechtungsklage aller Beklagten gegen die Ausübung des Vorkaufsrechtes, hätten den Kläger schon veranlassen müssen, von einer alsbaldigen Zivilklage abzusehen.

    Der BGH hat dieses zusätzliche Erfordernis als mit dem Gesetzeswortlaut des § 93 ZPO nicht vereinbar angesehen (BGH NJW 79, 2040).

  • OLG Zweibrücken, 08.06.2006 - 4 U 124/04

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis: Anforderungen an ein sofortiges

    Zwar musste der Beklagte den in der mündlichen Verhandlung beschränkten Anspruch nicht schon vorher anerkennen, um die Kostenfolge des § 93 ZPO auszulösen, weil der Beklagte erst dann anerkennen braucht, wenn die Klage zulässig und schlüssig geworden ist (OLG Naumburg FamRZ 2003, 1576; NJW-RR 1997, 699; OLG Düsseldorf MDR 1999, 1349; OLG Hamm, JurBüro 1990, 915; Pfälz.
  • BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 72/99

    Ausübung des Vorkaufsrechts des Freistaats Bayern nach dem Bayerischen

    Zum Erwerb des Eigentums an dem vom Vorkaufsrecht betroffenen Grundstück bedarf es außer der Eintragung gemäß §§ 873, 925 BGB der Auflassung zwischen dem Verpflichteten und dem Vorkaufsberechtigten bzw. Begünstigten (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 1997, 699; Engelhardt/Brenner/Fischer-Hüftle Art. 34 Rn. 30).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.10.1996 - 8 W 198/96   

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https://dejure.org/1996,8164
OLG Hamburg, 08.10.1996 - 8 W 198/96 (https://dejure.org/1996,8164)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.10.1996 - 8 W 198/96 (https://dejure.org/1996,8164)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Oktober 1996 - 8 W 198/96 (https://dejure.org/1996,8164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 103; BRAGO § 23
    Festsetzung der Vergleichsgebühr für außergerichtlichen Vergleich L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 202
  • VersR 1997, 1509
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 01.10.1999 - 25 WF 172/99

    Keine Abhilfe durch Rechtspfleger bei sofortiger Beschwerde gegen den

    So aber liegt die Sache auch hier, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um einen im Rechtsstreit geschlossenem Vergleich oder um einen außergerichtlichen Vergleich handelt (im Ergebnis ebenso: OLG Karlsruhe JurBüro 1983, 278; OLG Bamberg JurBüro 1987, 1705; OLG Hamburg MDR 1997, 202).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 3A W 72/01

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens: Berechnung des Erstattungsbetrages im

    So ist in der Rechtssprechung auch anerkannt (siehe etwa: OLG Karlsruhe, 13. Zivilsenat, MDR 1988, 1063; OLG Köln, Rechtspfleger 2000, 208; Hanseatisches OLG Hamburg, MDR 1997, 202; OLG Bamberg, JuriBüro 1987, Spalte 1705; Kammergericht, MDR 1988, 1063), dass die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs - auch wenn sie keine Kosten des Rechtsstreits sind - dann ausnahmsweise der Kostenerstattung nach den §§ 103 ff. ZPO i.V.m. § 91 a ZPO unterliegen, wenn der Wille der Parteien dahin ging, dass auch diese Vergleichskosten als Kosten des Rechtsstreits behandelt werden sollen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.05.2001 - 3 Ta 66/01

    Festsetzung einer außergerichtlichen Vergleichsgebühr; Erstattungsfähigkeit der

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.10.1996 - 1 Ws 739/96, (1) 4420 BL-III-59/96   

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OLG Koblenz, 10.10.1996 - 1 Ws 739/96, (1) 4420 BL-III-59/96 (https://dejure.org/1996,16347)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.10.1996 - 1 Ws 739/96, (1) 4420 BL-III-59/96 (https://dejure.org/1996,16347)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Oktober 1996 - 1 Ws 739/96, (1) 4420 BL-III-59/96 (https://dejure.org/1996,16347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Auslagenpauschale

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 202
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2001 - 4 Ws 453/01

    Auslagen - Absetzen von Kopiekosten

    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, wer Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale gemäß KV-GVG Nr. 9003 ist, wenn der Verteidiger die Aktenversendung beantragt hat, mehrheitlich wird vertreten, dass der Verteidiger wegen des sich aus § 147 StPO ergebenden eigenen Rechts auf Akteneinsicht Antragsteller im Sinne des § 49 GKG und damit Kostenschuldner ist (vgl. OLG Koblenz, MDR 1997, 202, LG Koblenz, StraFO 2001, 147, LG Tübingen, AnwBl 1995, 569, AG Geesthacht, AnwBl 1996, 476, AG Tiergarten, AnwBl 1995, 571, Meyer, JurBüro 1996, 231), die Gegenmeinung ist der Ansicht, dass Schuldner der Aktenversendungspauschale nicht der Verteidiger sondern der von ihm vertretene Beschuldigte ist (vgl. AG Bielefeld, AnwBl 1995, 571, AG Beckum, StraFo 1996, 29, ebenso Notthoff, AnwBl 1995, 538, 540).
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