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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 15.01.1997 - 7 W 1484/96   

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OLG Dresden, 15.01.1997 - 7 W 1484/96 (https://dejure.org/1997,10193)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.01.1997 - 7 W 1484/96 (https://dejure.org/1997,10193)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Januar 1997 - 7 W 1484/96 (https://dejure.org/1997,10193)
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Klagerücknahme vor Antragsstellung

§ 269 Abs. 1 ZPO, Maßgeblichkeit des § 137 Abs. 1 ZPO für den Beginn der mündlichen Verhandlung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für das Vorliegen einer mündlichen Verhandlung im Zivilprozess; Begriff der mündlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 269
    Klagerücknahme nach Erörterung der Sach- und Rechtslage - Einwilligung des Beklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 765
  • MDR 1997, 498
  • NJ 1997, 317
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Nürnberg, 07.01.1994 - 11 U 2483/93

    Beginn der mündlichen Verhandlung erst bei Antragstellung

    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.1997 - 7 W 1484/96
    Insbesondere hierzu wird vertreten, daß die mündliche Verhandlung zur Berufung auch dann erst mit der Antragstellung der Parteien eingeleitet wird, wenn der Vorsitzende vorher in den Sach- und Streitstand eingeführt und diesen mit den Parteien erörtert hat (OLG Nürnberg, NJW-RR 1994, 1343 ).
  • BGH, 04.10.1962 - III ZR 104/61
    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.1997 - 7 W 1484/96
    Ab mündlicher Verhandlung soll der Beklagte grundsätzlich einen Anspruch auf Schutz vor einem neuen Prozeß über denselben Streitgegenstand haben und daher ein Recht auf ein Urteil über den gegen ihn erhobenen prozessualen Anspruch (vgl. BGH NJW 1963, 48).
  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86

    Begründung der Anschlußberufung

    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.1997 - 7 W 1484/96
    Auch in dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (NJW 1987, 3263 ) war ein Protokollvermerk über die Erörterung der Sach- und Rechtslage enthalten.
  • OLG Koblenz, 30.05.1980 - 10 U 1166/79

    Einwilligung; Bindung; Klagerücknahme; Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.1997 - 7 W 1484/96
    Hierzu wird die Ansicht vertreten, daß die Einwilligung bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft zwar zulässig sei, sie müsse jedoch spätestens in der nächsten mündlichen Verhandlung nach der Klagerücknahme erfolgen (OLG Koblenz, VersR 1981, 1135 ).
  • RG, 25.03.1924 - III 349/23

    Zurücknahme der Klage

    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.1997 - 7 W 1484/96
    Der Kläger wird ebenfalls erst wieder von der Klagerücknahme entbunden bei nicht fristgerechter Erklärung der Einwilligung oder bei deren eindeutiger Verweigerung (vgl. zum letzteren RGZ 108, 135).
  • OLG München, 24.11.1988 - 5 U 3599/88
    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.1997 - 7 W 1484/96
    Eine weitere Bestätigung findet sich im Gebührenrecht, da der Rechtsanwalt die Verhandlungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO erst mit der Antragstellung erhält (vgl. zu dieser Argumentation OLG München, NJW-RR 1989, 575 ).
  • LG Hamburg, 19.02.2019 - 310 S 6/18

    Wirksamkeit einer schriftsätzlichen Klagerücknahme nach mündlicher Verhandlung

    Das OLG Nürnberg (NJW-RR 1994, 1343, beck-online) und das OLG Dresden (Beschluss vom 15.01.1997, 7 W 1484/96, juris) haben in Zivilrechtsstreitigkeiten hingegen vertreten, die mündliche Verhandlung werde auch dann erst mit der Antragstellung der Parteien eingeleitet, wenn das Gericht vorher in den Sach- und Streitstand eingeführt und diesen mit den Parteien erörtert hat (in diesem Sinne auch: LG München I, Urteil vom 20.04.2011, Gz. 21 O 24871/09).
  • OLG Naumburg, 30.09.2022 - 12 W 24/22

    Zu den Anforderungen an eine Verzögerungsgebühr nach §

    Denn es ist nicht ganz fernliegend, dass der Kläger - aus seiner Sicht - insoweit die Folgen einer rügelosen Einlassung (§ 39 Satz 1 ZPO) vermeiden wollte, wenngleich sich diese nach zutreffender Rechtsprechung nur auf Erklärungen zum Streitgegenstand, nicht jedoch auf Anträge und Erklärungen zu prozessualen Fragen erstreckt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 15.01.1997 - 7 W 1484/96, juris.de; Zöller/Schultzky, 34. Auflage 2022, Rdnr. 7 zu § 39 ZPO m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 20.12.2000 - 2a O 99/00

    Streit über die Nutzung der Internet-Domain "Intershop- online"; Prüfung der

    Eine weitere Bestätigung findet sich im Gebührenrecht, da der Rechtsanwalt die Verhandlungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO ebenfalls erst mit Antragstellung erhält (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 1997, 765).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.02.1997 - 13 WF 125/97   

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https://dejure.org/1997,6910
OLG Koblenz, 19.02.1997 - 13 WF 125/97 (https://dejure.org/1997,6910)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.02.1997 - 13 WF 125/97 (https://dejure.org/1997,6910)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 13 WF 125/97 (https://dejure.org/1997,6910)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 498
  • FamRZ 1997, 1288 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Schleswig, 26.11.2001 - 11 W 23/01

    Schmerzensgeld für rechtswidrig verhängte Abschiebehaft

    Deshalb kann der Gesichtspunkt der Verwirkung auch bei der Prozesskostenhilfebeschwerde durchgreifen (OLG Koblenz, MDR 1997, 498; OLG Bamberg, FamRZ 1996, 618 f.; Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 127 Rnr. 32; Baumbauch/Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001, § 127 Rnr. 66 und Musielak/Fischer, ZPO, 2. Auf. 2000, § 127 Rnr. 17).
  • BGH, 30.11.2010 - VI ZB 30/10

    Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags wegen fehlender Erfolgsaussicht:

    aa) Zwar ist die Verwirkung auch eines fristgebundenen Rechtsmittels dann möglich, wenn der Rechtsmittelberechtigte über eine längere, nach den Umständen des Einzelfalles zu bemessende Zeitspanne hinweg sein Recht nicht geltend macht und Umstände hinzutreten, aus denen darauf geschlossen werden kann, dass die Beteiligten den durch die angefochtene Entscheidung geschaffenen Zustand als endgültig angesehen haben und ansehen durften (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1965 - V BLw 25/64, BGHZ 43, 289, 292; Beschluss vom 22. September 1988 - III ZB 21/88, BGH-DAT Zivil juris Rn. 2; Beschluss vom 23. Februar 1989 - BLw 11/88, NJW-RR 1989, 768 Rn. 19; OLG Frankfurt, MDR 1977, 586; OLG Koblenz, MDR 1997, 498; Musielak/Fischer aaO, § 127 Rn. 17 f.).
  • OLG Koblenz, 03.01.2003 - 3 W 775/02

    Lauf der Beschwerdefrist bei nicht verkündeten oder förmlich zugestellten

    Eine Verwirkung ist in der Rechtsprechung angenommen worden, wenn die Beschwerde zeitlich nicht mehr in Zusammenhang mit dem Prozesskostenhilfebeschluss stand oder besondere Umstände zum Zeitablauf hinzutraten (vgl. Zöller/Philippi, ZPO , 22. Aufl., § 127 Rdnr. 32); so z. B. mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Erlass (Beschluss des 13. Zivilsenats vom 19. Februar 1997 - 13 WF 125/97).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.01.1998 - 4 Ta 237/97

    Kein Formularzwang im Rahmen der Überprüfungspflicht im

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