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OLG Karlsruhe, 20.01.1997 - 13 W 2/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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ZPO § 91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 767
- MDR 1997, 508
- Rpfleger 1997, 276
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Nürnberg, 22.09.2010 - 4 W 1854/10
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren: Überprüfung der Schriftsätze des …
Wird der im Berufungsrechtszug mandatierte Anwalt jedoch zusätzlich zu dem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalt im Revisionsrechtszug tätig, so sind die hierfür anfallenden Gebühren grundsätzlich nicht erstattungsfähig (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.01.1997, NJW-RR 1997, 767;… Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., VV 3403 Rn. 67). - OLG Hamburg, 20.08.2013 - 8 W 50/13
Revisionsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Hinzuziehung eines …
Dies beruht maßgeblich darauf, dass sich das Revisionsverfahren im Regelfall auf eine rechtliche Überprüfung des Berufungsurteils bezieht und daher weiterer Tatsacheninformationen in der Regel nicht mehr benötigt werden (s. OLG München MDR 1991, 524; OLG Karlsruhe MDR 1997, 508; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.01.2010, 4 W 323/09; Beschluss vom 25.03.2011.4 W 316/10; Hanseatisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 05.03.2012, 8 W 18/12, Rn. 3 - zitiert nach juris). - OLG Hamburg, 05.03.2012 - 8 W 18/12
Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Verkehrsanwalts …
Da sich das Revisionsverfahren im Regelfall auf eine rechtliche Überprüfung des Berufungsurteils des Oberlandesgerichts bezieht, werden weitere Tatsacheninformationen in der Regel nicht mehr benötigt (Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.01.2010, 4 W 323/09; Beschluss vom 25.03.2011, 4 W 316/10; OLG Karlsruhe MDR 1997, 508; OLG München MDR 1992, 524). - OLG Dresden, 14.08.1998 - 13 W 1163/98
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Verkehrsanwalts im Revisionsverfahren
Da sich dieses im Regelfall auf eine rechtliche Überprüfung des Berufungsurteils des Oberlandesgerichts beschränkt, werden weitere Tatsacheninformationen, deren Beschaffung allein Aufgabe eines Verkehrsanwalts sein könnte, nicht mehr benötigt (OLG Karlsruhe, MDR 1997, 508; OLG München MDR 1992, 524 ).