Rechtsprechung
   KG, 13.03.1997 - 16 U 8282/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6791
KG, 13.03.1997 - 16 U 8282/96 (https://dejure.org/1997,6791)
KG, Entscheidung vom 13.03.1997 - 16 U 8282/96 (https://dejure.org/1997,6791)
KG, Entscheidung vom 13. März 1997 - 16 U 8282/96 (https://dejure.org/1997,6791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für eine Inverzugsetzung hinsichtlich der Auszahlung des Überschusses aus einer Hausverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 418
  • MDR 1997, 598
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • KG, 27.06.2006 - 1 W 89/06

    Streitwert einer steckengebliebenen Stufenklage

    Diesen Standpunkt teilt auch der 16. Zivilsenat des Kammergerichts, demzufolge sich der Gebührenstreitwert des mit der Stufenklage erhobenen noch unbezifferten Zahlungsanspruchs nicht nach den vom Kläger geäußerten Erwartungen zu Beginn des Rechtsstreits richtet, sondern nach den Erkenntnissen des Gerichts am Ende der Instanz (KG, MDR 1997, 598; NJW-RR 1998, 1615).
  • OLG Celle, 08.10.2002 - 6 W 77/02

    Stufenklage; Wert der allgemeinen Verfahrens- und der Prozessgebühr

    Solange der Zahlungsanspruch nicht beziffert ist, ist er, anders als in dem Beschluss des Kammergerichts (MDR 1997, 598) angenommen, auf den der Kläger sich stützt, denknotwendig immer der höchste, weil der Anspruch auf Auskunft, Wertermittlung oder eidesstattliche Versicherung stets nur mit einem Bruchteil des Zahlungsanspruchs zu bemessen sind; denn all diese Ansprüche erfüllen regelmäßig keinen Selbstzweck, sondern sollen lediglich den Zahlungsanspruch konkretisieren und durchsetzen helfen.
  • KG, 27.06.2006 - 1 W 386/05

    Streitwertbemessung: Zum Streitwert einer "hängengebliebenen" Stufenklage

    Demgegenüber vertritt der 16. Zivilsenat des Kammergerichts den Standpunkt, dass sich der Gebührenstreitwert des mit der Stufenklage erhobenen noch unbezifferten Zahlungsanspruchs nicht nach den vom Kläger geäußerten Erwartungen zu Beginn des Rechtsstreits richtet, sondern nach den Erkenntnissen des Gerichts am Ende der Instanz (KG, MDR 1997, 598; NJW-RR 1998, 1615; ähnlich der 24. Zivilsenat, HRR 1941 Nr. 656; Meyer, GKG, 7. Aufl., § 44, Rn. 6).
  • KG, 07.07.1997 - 16 WF 3196/97

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG München, 03.04.2006 - 17 W 1187/06

    Streitwert des Auskunftsanspruchs im Rahmen einer Stufenklage

    Umgekehrt hat das Kammergericht (MDR 1997, 598) gemeint, das es auf die Erkenntnisse des Gerichts am Ende der Instanz ankomme.
  • OLG Hamm, 24.01.2013 - 11 WF 3/13

    Verfahrenswert eines unbeziffert gebliebenen Stufenantrags

    Nach anderer Auffassung soll, wenn sich ein Zahlungsanspruch nicht mehr ergibt, nur der Wert der Auskunftsstufe maßgeblich sein (OLG Stuttgart FF 2008, 378; FamRZ 2005, 1765; KG Berlin NJW-RR 1998, 1615; KG Berlin MDR 1997, 598; OLG Schleswig FamRZ 1997, 40).
  • OLG Naumburg, 17.04.2003 - 2 Ww 39/01

    Bemessung des Geschäftswertes eines Stufenantrags

    a) Das Kammergericht vertritt demgegenüber die Auffassung, dass sich der Gebührenstreitwert eines im Wege der Stufenklage eingeklagten, zunächst unbezifferten Leistungsanspruchs nicht nach den Erwartungen des Klägers zu Beginn, sondern nach den Erkenntnissen des Gerichts am Ende der Instanz richte (KG NJW-RR 1998, 418 ff.).
  • OLG Bremen, 13.03.1998 - 2 W 13/98

    Gebührenstreitwertberechnung bei Stufenklage; Fehlende Bezifferung des zunächst

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2007 - 17 Ta 6105/07
    Die gegenteilige Auffassung (vgl. nur KG, Beschluss vom 13. März 1997 - 16 U 8282/96 -MDR 1997, 598 f. [KG Berlin 13.03.1997 - 16 U 8282/96]; OLG Dresden, Beschluss vom 21. Februar 1997 - 7 W 107/97 -MDR 1997, 691 f., [OLG Dresden 21.02.1997 - 7 W 107/97] Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl. 2006, VV 3100 Rn. 122 ff.) führt dazu, dass die mit der Stufenklage anhängig gemachte unbezifferte Leistungsklage nicht zu bewerten ist, wenn sich der Anspruch als nicht gegeben erweist; dies vermag nicht zu überzeugen und ist im Übrigen mit § 40 GKG nicht in Einklang zu bringen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht