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   LAG Düsseldorf, 25.03.1997 - 16 Sa 1724/96   

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LAG Düsseldorf, 25.03.1997 - 16 Sa 1724/96 (https://dejure.org/1997,2473)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.1997 - 16 Sa 1724/96 (https://dejure.org/1997,2473)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 1997 - 16 Sa 1724/96 (https://dejure.org/1997,2473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vertragliche Weihnachtsgratifikation mit Rückzahlungsklausel "31. März"

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 611 BGBGratifikation
    Vertragliche Weihnachtsgratifikation mit Rückzahlungsklausel 31. März

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungszeitraum ; Zahlung einer Weihnachtsgratifikation ; Kündigung des Arbeitnehmers ; Frsitberechnung

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 611 BGBGratifikation
    Vertragliche Weihnachtsgratifikation mit Rückzahlungsklausel Â"31. MärzÂ"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611 Abs. 1
    Arbeitsentgelt: Weihnachtsgeld - Bindungszeitraum bis 31. März des Folgejahres - Kündigung zu, 31. März

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 856
  • BB 1997, 1693
  • NZA-RR 1997, 457
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 09.06.1993 - 10 AZR 529/92

    Vertragliche Weihnachtsgratifikation - Rückzahlungsklausel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.1997 - 16 Sa 1724/96
    Der Zeitpunkt des Ablaufs eines Tages ( 24.00 Uhr ) gehört noch zu diesem Tag und damit zu der Frist, in die der Tag fällt (im Anschluß an BAG vom 09.06.1993 - 10 AZR 529/92 - NZA 1993, 935).

    Derartige Rückzahlungsvorbehalte sind wirksam (std. Rspr., vgl. im einzelnen BAG v. 09.06.1993 - 10 AZR 529/92 - AP Nr. 150 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 2 der Gründe = NZA 1993, 935), was auch von den Parteien hier nicht in Zweifel gezogen wird.

    Wird also eine Kündigung - wie hier vom Kläger - zum 31. März ausgesprochen, so führt dies zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf dieses Tages und damit innerhalb des Bindungszeitraums bis zum 31. März (ebenso BAG v. 09.06.1993 - 10 AZR 529/92 - a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 28.01.1998 - 17 Sa 1715/97

    Arbeitsentgelt: Rückzahlung der Weihnachtsgratifikation bei Eigenkündigung -

    Bestimmt die Rückzahlungsklausel für eine Weihnachtsgratifikation, daß der Arbeitnehmer die Gratifikation zurückzuzahlen hat, wenn er vor dem 31. März des Folgejahres durch Eigenkündigung ausscheidet, dann ist eine Kündigung zum 31. März des Folgejahres unschädlich - a.A. LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.1997 - 16 Sa 1724/96 - NZA RR 1997, 457 f.

    Dies sei auch vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 25.03.1997 (16 Sa 1724/96 - NZA RR 1997, 457 f.) zu einer wortgleichen Rückzahlungsklausel entsprechend entschieden worden.

    Soweit die 16. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf eine wortgleiche Rückzahlungsklausel anders ausgelegt hat (Urteil vom 25.03.1997 - 16 Sa 1724/96 - NZA - RR 1997, 457 ff.), ist gleichfalls davon ausgegangen worden, daß mit einer Rückzahlungsklausel, die auf ein Ausscheiden vor dem 31. März des Folgejahres abstellt, ein Bindungszeitraum bis zum 31. März des Folgejahres einhergeht.

    Ungeachtet der Divergenz zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.03.1997 - 16 Sa 1724/96 (a.a.O.) beruht die vorliegende Entscheidung nicht auf dieser Abweichung, da der Klage auch aus anderweitigen Gründen stattzugeben und die Berufung der Beklagten damit zurückzuweisen war.

  • OLG Stuttgart, 13.04.2010 - 12 U 189/09

    Rechtsanwaltshaftung: Verjährung von Ansprüchen wegen Verjährenlassen einer

    Da Anspruchsentstehung i. S. v. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB und Kenntnis der Klägerin i. S. v. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit Ablauf des 31.12.2004 gegeben waren, lagen sie noch im Jahr 2004 vor; denn der Zeitpunkt des Ablaufs eines Tages gehört noch zu diesem Tag (vgl. BAG, NJW 1966, 2081, 2082; LAG Düsseldorf, MDR 1997, 856; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 188 Rn. 5; vgl. ferner auch BGH, NZI 2005, 225).
  • ArbG Düsseldorf, 22.08.2005 - 7 Ca 2689/05

    Stock Appreciation Rights, Verfallklauseln, Sperrfristen

    (vgl. LAG Düsseldorf 25.3.1997 Az: 16 Sa 1724/96).

    Wird eine Kündigung zum 31.12.2003 ausgesprochen, so führt dies zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf des Tages und damit bis zum 31.12.2003 (vgl. BAG 9, 6.1993 Az: 10 AZR 529/92; LAG Düsseldorf 25.3.1997 Az: 16 Sa 1724/96).

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   LAG Köln, 20.03.1997 - 6 Sa 1424/96   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergleich; Arbeitgeber; Abfindung; Steuern; Brutto für netto

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 856
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