Rechtsprechung
BGH, 04.03.1997 - X ZR 141/95 |
Energieabrechnungssystem
Softwarekauf, Überprüfung eines freien Rücktrittsrechts an § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG (jetzt § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>)
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für den Rücktritt von einem Kaufvertrag - Anforderungen an das Vorliegen einer Vertragsänderung - Rechtmäßigkeit der Wandelung nach Verstreichen der Frist zur Behebung der gerügten Mängel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 1, § 2, § 9 Abs. 2 Nr. 1
Begriff des Verwenders; Formularmäßige Vereinbarung von Beschränkungen der Gewährleistungsrechte bei der Erstellung einer Software - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Unwirksame AGB über Softwareerstellung
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Verwendereigenschaft; BVB-Überlassung; klauselmäßiges Rücktrittsrecht
Papierfundstellen
- NJW 1997, 2043
- MDR 1997, 913
- WM 1997, 1586
- BB 1997, 2
- DB 1997, 1508
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 26/15
Vertrag über die Lieferung von Arzneimitteln: Stellen von Vertragsbedingungen bei …
bb) An dem durch einseitige Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit einer Vertragspartei zum Ausdruck kommenden Stellen vorformulierter Vertragsbedingungen fehlt es hingegen, wenn deren Einbeziehung sich als Ergebnis einer freien Entscheidung desjenigen darstellt, der mit dem Verwendungsvorschlag konfrontiert wird (…vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, aaO Rn. 18; vom 4. März 1997 - X ZR 141/95, NJW 1997, 2043 unter I 2 c). - BGH, 15.11.2006 - XII ZR 120/04
Anwendung des Mietrechts auf Application Service Providing
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass eine auf einem Datenträger verkörperte Standardsoftware als bewegliche Sache anzusehen ist, auf die je nach der vereinbarten Überlassungsform Miet- oder Kaufrecht anwendbar ist (BGHZ 143, 307, 309; 109, 97, 100 f.; 102, 135, 144; BGH Urteile vom 4. März 1997 - X ZR 141/95 - MDR 1997, 913; vom 14. Juli 1993 - VIII ZR 147/92 - NJW 1993, 2436, 2437 f.; vom 7. März 1990 - VIII ZR 56/89 - NJW 1990, 3011; vom 6. Juni 1984 - VIII ZR 83/83 - ZIP 1984, 962, 963; Beschluss vom 2. Mai 1985 - I ZB 8/84 - NJW-RR 1986, 219; vgl. auch Schweizerisches Bundesgericht BGE 124 III 456, 459). - BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf …
Ob das der Fall ist, lässt sich aus dem Inhalt und der Formulierung einer Vertragsklausel als solcher noch nicht erschließen, so dass Inhalt und Formulierung einer Klausel zur Beurteilung der Verwendereigenschaft für sich allein jedenfalls in der Regel nicht aussagekräftig sind (vgl. BGHZ 130, 50, 57; BGH, Urteil vom 4. März 1997 - X ZR 141/95, WM 1997, 1586, unter I 2 c).Allenfalls kann im Einzelfall aus dem Inhalt benachteiligender Formularverträge oder Formularklauseln auf eine bestimmte Marktstärke einer der Vertragsparteien geschlossen werden, welche dann zusammen mit anderen Anhaltspunkten den weiteren Schluss auf die Inanspruchnahme einseitiger Gestaltungsmacht durch ein Stellen vorformulierter Bedingungen gegenüber der benachteiligten Partei zulässt (vgl. BGHZ 118, 229, 239; BGH, Urteil vom 4. März 1997, aaO).
An dem hierin durch einseitige Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit einer Vertragspartei zum Ausdruck kommenden Stellen vorformulierter Vertragsbedingungen fehlt es jedoch, wenn deren Einbeziehung sich als das Ergebnis einer freien Entscheidung desjenigen darstellt, der vom anderen Vertragsteil mit dem Verwendungsvorschlag konfrontiert wird (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1997, aaO).
- OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15
Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen …
Das genügt, um ihn auch insoweit als Verwender der Bedingungen erscheinen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1997 - X ZR 141/95 BGHR AGBG § 1 Abs. 1 Verwenden 5). - BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15
Mietvertrag über eine Freifläche zur Errichtung eines Mobilfunkmastes: …
Die Regelung in den nach den Feststellungen des Berufungsgerichts von der Beklagten gestellten (vgl. hierzu BGH Urteil vom 4. März 1997 - X ZR 141/95 - NJW 1997, 2043, 2044) allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vertragslaufzeit von 30 Jahren (§ 4 Abs. 1 des Mietvertrags) hält entgegen der Auffassung der Revision einer Nachprüfung anhand der §§ 310 Abs. 1, 307 Abs. 1 und 2 BGB stand. - OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15
Sparvertrag: Einbeziehung von Angaben aus einem Werbeflyer in die vertragliche …
Das genügt, um ihn auch insoweit als Verwender der Bedingungen erscheinen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1997 - X ZR 141/95 BGHR AGBG § 1 Abs. 1 Verwenden 5). - BGH, 13.03.2018 - XI ZR 291/16
Wahl eines Darlehensnehmers zwischen einer Darlehensvariante ohne …
Dass der Kläger sich nicht erneut über die von der Beklagten angebotenen Vertragsvarianten hat aufklären lassen, sondern stattdessen von vornherein eine der beiden ihm bekannten Varianten angesprochen hat, belegt keine freie und von einseitiger Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit durch die Beklagte unbeeinflusste Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1997 - X ZR 141/95, WM 1997, 1586, 1588;… Pfeiffer in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 6. Aufl., § 310 Abs. 3 BGB Rn. 16). - BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98
Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der …
Das genügt, um die Beklagte als Verwenderin der Bedingungen anzusehen (vgl. auch BGH, Urteil vom 4. März 1997 - X ZR 141/95 - BGHR AGBG § 1 Abs. 1 Verwenden 4). - BGH, 09.03.2006 - VII ZR 268/04
Begriff des Verwenders von AGB
Schließt eine Vertragspartei in der Regel Verträge unter Einbeziehung von bestimmten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, ist sie auch dann Verwenderin, wenn ihr Vertragspartner diese Vertragsbedingungen im Hinblick darauf bereits in sein Angebot aufgenommen und damit formal in den Vertragsabschluss eingeführt hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. März 1997 - X ZR 141/95, NJW 1997, 2043).Schließt eine Vertragspartei in der Regel Verträge unter Einbeziehung von bestimmten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, ist sie auch dann Verwenderin, wenn ihr Vertragspartner diese Vertragsbedingungen im Hinblick darauf bereits in sein Angebot aufgenommen und damit formal in den Vertragsabschluss eingeführt hat (BGH, Urteil vom 4. März 1997 - X ZR 141/95, NJW 1997, 2043).
- OLG Karlsruhe, 14.10.2020 - 15 U 137/19
Kündigung eines Agenturvertrags auf dem Gebiet der Sportvermarktung
Die Klägerin ist vorliegend auch nicht deshalb als Verwenderin der streitgegenständlichen Klausel anzusehen, weil der Beklagte den Kündigungsausschluss gemäß § 627 Abs. 1 BGB lediglich im "vorauseilenden Gehorsam" gegenüber einer Übung der Klägerin, Verträge nur unter dessen Abbedingung zu schließen, angedient hätte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 04.03.1997 - X ZR 141/95, NJW 1997, 2043; BGH…, Urteil vom 09.03.2006 - VII ZR 268/04, juris Rn. 11). - OLG Dresden, 23.04.2014 - 12 U 97/14
Ausschluss von § 770 Abs. 2 BGB: Sicherungsabrede für Mängelansprüche unwirksam!
- OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - 24 U 129/08
Sind Center-Managementkosten umlagefähig?
- OLG München, 12.10.2000 - 29 U 3680/00
Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
- OLG Braunschweig, 19.05.2022 - 9 U 12/21
Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Oldtimer-Pkw; Unzutreffende …
- LG Bonn, 14.03.2018 - 13 O 223/16
Gewährleistungfrist kann für "die komplette Außenhaut" nicht auf 10 Jahre …
- OLG München, 09.03.2006 - U (K) 1996/03
Zur Wirksamkeit der Vereinbarung eines hundertprozentigen, zeitlich unbegrenzten …
- OLG Frankfurt, 13.07.2006 - 3 U 70/05
Bauvertrag über einen Brückenbau: Inhaltskontrolle für Allgemeine …
- OLG Dresden, 03.08.2006 - 13 U 40/06
Übertragung von Planungsleistungen an Subplaner
- OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 10 U 25/10
Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.06.1997 - 18 U 243/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung eines Darlehens; Erlass eines Teilurteils bei Teilbarkeit eines Streitgegenstandes; Geltendmachung der Zinsen
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB §§ 197 198 199 200 201 225
Verjährungsbeginn für Zinsforderung bei Darlehensvertrag
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 29.10.1996 - 2 O 230/96
- OLG Hamm, 19.06.1997 - 18 U 243/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1476
- MDR 1997, 913
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 20.12.2005 - XI ZR 66/05
Beschwer durch ein Grundurteil; Verjährung der Ansprüche des Darlehensgebers auf …
Ob § 197 BGB a.F. Zinsen erfasst, die nur einmal zu zahlen sind, also keine wiederkehrenden Leistungen darstellen (so OLG Hamm NJW-RR 1997, 1476;… Palandt/Heinrichs, BGB 61. Aufl. § 197 Rdn. 5), kann offen bleiben. - OVG Thüringen, 20.04.2011 - 3 KO 505/09
(Verjährung des Zinsanspruchs aus
Allerdings wurde bzw. wird die Regelung des Verjährungsbeginns in § 198 BGB a. F. bzw. § 199 BGB n. F. in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung dahin verstanden, dass der Anspruch erst dann im Sinne dieser Bestimmungen "entstanden" ist, wenn er im Klagewege geltend gemacht werden kann; Voraussetzung dafür soll grundsätzlich die Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs sein (vgl. zu § 198 BGB a. F. etwa OLG Hamm, Urteil vom 19.06.1997 - 18 U 243/96 - juris m. w. N.;… zu § 199 BGB n. F. vgl. Palandt/Ellenberger, 70. Aufl. 2011, § 199 Rdn. 3 m. w. N. - dort auch zu möglichen Ausnahmen).Zinsansprüche verjährten auch dann nach § 197 BGB a. F. in vier Jahren, wenn sie nur in Form einer einmaligen Zahlung und nicht als wiederkehrende Leistung zu erfüllen waren (…vgl. Ermann/W.Hefermehl, BGB, Kommentar, 10. Aufl. 2000, § 197 Rdn. 2;… Palandt/Heinrichs, 60. Aufl. 2001, § 197 Rdn. 5 unter Hinweis auf OLG Hamm, Urteil vom 19.06.1997 - 18 U 243/96 -, NJW-RR 1997, 1476 - auszugsweise auch in juris).
- OVG Brandenburg, 11.02.2004 - 2 A 680/03
Zinsforderung wegen nicht alsbaldiger Verwendung von Fördermitteln, Auslegung des …
Zwar verjähren Ansprüche auf Rückstände von Zinsen auch dann gem. § 197 a.F. BGB, wenn sie in Form einer einmaligen Zahlung und nicht als wiederkehrende Leistungen zu erbringen sind (OLG Hamm, Urt. v. 19. Juni 1997 - 18 U 243/96 - NJW-RR 1997, 1476). - OVG Thüringen, 20.04.2011 - 3 KO 157/09
(Verjährung des sog. Zwischenzinsanspruchs aus
Zinsansprüche verjährten auch dann nach § 197 BGB a. F. in vier Jahren, wenn sie nur in Form einer einmaligen Zahlung und nicht als wiederkehrende Leistung zu erfüllen waren (…vgl. Ermann/W.Hefermehl, BGB, Kommentar, 10. Aufl. 2000, § 197 Rdn. 2;… Palandt/Heinrichs, 60. Aufl. 2001, § 197 Rdn. 5 unter Hinweis auf OLG Hamm, Urteil vom 19.06.1997 - 18 U 243/96 -, NJW-RR 1997, 1476 - auszugsweise auch in juris).Allerdings wurde bzw. wird die Regelung des Verjährungsbeginns in § 198 BGB a. F. bzw. § 199 BGB n. F. in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung dahin verstanden, dass der Anspruch erst dann im Sinne dieser Bestimmungen "entstanden" ist, wenn er im Klagewege geltend gemacht werden kann; Voraussetzung dafür soll grundsätzlich die Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs sein (vgl. zu § 198 BGB a. F. etwa OLG Hamm, Urteil vom 19.06.1997 - 18 U 243/96 - juris m. w. N.;… zu § 199 BGB n. F. vgl. Palandt/Ellenberger, 70. Aufl. 2011, § 199 Rdn. 3 m. w. N. - dort auch zu möglichen Ausnahmen).
- AG Villingen-Schwenningen, 20.03.2000 - 6 C 386/99
Anspruch eines Wasserversorgungsunternehmens aus Wasserlieferung und Entsorgung …
Auch bei einem aufschiebend bedingten Anspruch tritt die Fälligkeit und damit der Beginn der Verjährungsfrist erst mit dem Eintritt der Bedingung ein (BGH NJW-RR 97, 1476; BGH NJW 91, 836;… Palandt-Heinrichs, 59. Aufl., § 198 BGB Rdnr. 3).In einem solchen Fall liegt auch weder ein Verbot der Erschwerung der Verjährung nach § 225 BGB vor noch ist die "Entstehung" des Anspruches i. S. von § 198 Satz 1 BGB entsprechend den §§ 199, 200 BGB mit dem Zeitpunkt gleichzusetzen, in dem der Gläubiger die Fälligkeit seines Anspruches selbst hätte herbeiführen können, da die in §§ 199, 200 BGB enthaltenen Sonderregelungen auf Fälle der Entstehung eines Anspruches durch Erteilung einer Rechnung nicht anzuwenden sind (BGH NJW-RR 97, 1476 (1477); BGH NJW-RR 87, 945 (946);… Palandt-Heinrichs, 59. Aufl., §§ 199, 200 BGB Rdnr. 2 und § 225 BGB Rdnr. 3).