Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 26.01.1998

Rechtsprechung
   LG Koblenz, 08.07.1998 - 2 T 357/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4788
LG Koblenz, 08.07.1998 - 2 T 357/98 (https://dejure.org/1998,4788)
LG Koblenz, Entscheidung vom 08.07.1998 - 2 T 357/98 (https://dejure.org/1998,4788)
LG Koblenz, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - 2 T 357/98 (https://dejure.org/1998,4788)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Kilometerpauschale für den ehrenamtlichen Betreuer 0,52 DM, Aufwendungsersatz, ehrenamtlicher Betreuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1835 Abs. 4; ZSEG § 9 Abs. 3

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1105
  • FamRZ 1999, 459
  • AnwBl 1998, 542
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Koblenz, 17.04.1996 - 2 T 184/96
    Auszug aus LG Koblenz, 08.07.1998 - 2 T 357/98
    Diese Kilometerpauschale legt die Kammer seit der Entscheidung vom 17.4.1996 (Az. 2 T 184/96 = BtPrax 1996, 155), welche die Fahrtkostenerstattung eines Berufsbetreuers betraf, bei der Aufwandsentschädigung von Berufsbetreuern zugrunde.

    Diese Argumentation verkennt, daß der Verweis in § 1835 Abs. 4 S. 2 BGB auf die Vorschriften über das Verfahren bei der Entschädigung von Zeugen hinsichtlich ihrer baren Auslagen nicht die materiell-rechtlichen Bestimmungen des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, zu denen auch § 9 ZSEG zählt, erfaßt (Beschl. der Kammer v. 17.4.1996, Az. 2 T 184/96).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.01.1998 - 6 U 186/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,19405
OLG Hamm, 26.01.1998 - 6 U 186/97 (https://dejure.org/1998,19405)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.01.1998 - 6 U 186/97 (https://dejure.org/1998,19405)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Januar 1998 - 6 U 186/97 (https://dejure.org/1998,19405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,19405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 21 U 8/14

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Autowaschstraße bei Glatteis

    Zumutbar ist dabei auch Gewerbetreibenden nicht nur ein mehrfaches Streuen im Abstand von einigen Stunden (so noch "im allgemeinen" OLG Köln, NZV 1994, 361); wenn bei der Art des Betriebes wegen des Spitzwassers Glatteis auch an trockenen Tagen entstehen kann, an denen die Straßen und Gehwege ansonsten frei sind und dem Kunden die Glatteisgefahr nicht immer gegenwärtig ist, sind dem Betreiber vielmehr durchaus erhöhte Anstrengungen zur Beseitigung der Gefahr zuzumuten (OLG Hamm, MDR 1998, 1105).

    Zu berücksichtigen ist insoweit auch, dass das bloße Abstreuen mit Salz nicht ohne weiteres eine ausreichende Maßnahme darstellt, um Kunden wirksam vor Stürzen zu schützen, weil dies bei einer dickeren - u.U. noch vom Waschbetrieb am Vortag stammenden - Eisschicht kein sofortiges Verschwinden der Glätte bewirkt, sondern dazu führt, dass diese sich infolge des Antauens der obersten Eisschicht zunächst eher noch verstärkt (vgl. OLG Hamm, MDR 1998, 1105).

    In solchen Fällen kann es ein wirksamer Schutz der Kunden daher erfordern, dass rechtzeitig vor dem Beginn der Benutzung der Waschanlage entweder die Eisschicht entfernt wird oder dass sie rechtzeitig so dick mit abstumpfenden Mitteln abgestreut wird, dass dadurch ein Ausgleiten verhindert wird, oder dass überhaupt durch Schließen der Tore, Anbringen von Matten oder dergleichen die Bildung einer Eisschicht durch Wasser, das während des Waschvorgangs aus der Anlage herausspritzt, verhindert wird (OLG Hamm, MDR 1998, 1105).

    Zum Teil wird insoweit die Ansicht vertreten, dass sich dem Kunden einer Waschanlage bei kaltem Wetter die Überlegung aufdrängen muss, dass in einem derartigen Betrieb aufgrund des ständig auftretenden Spritzwassers mit Vereisungen gerechnet werden muss, weshalb er ggf. Veranlassung hat, auf dem Gelände vorsichtig zu sein (vgl. OLG Hamm, MDR 1998, 1105; OLG Köln, NJW-RR 1999, 673; OLG Köln, NJW-RR 2003, 806).

  • OLG Hamm, 22.05.2015 - 9 U 171/14

    "Eingeschränkte" Verkehrssicherungspflichten beim winterlichen Betrieb eines

    So trifft auch den Betreiber einer automatisierten Waschanlage grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht in Hinblick auf betriebsbedingte Gefahrenquellen, an deren Erfüllung insbesondere im Winter erhöhte Anforderungen zu stellen sind (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 26. Januar 1998 - 6 U 186/97 -, juris; OLG Köln, NJW-RR 1999, 673; OLG Köln, NZV 2003, 428).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht