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   OLG Hamm, 27.05.1998 - 20 U 247/97   

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https://dejure.org/1998,2632
OLG Hamm, 27.05.1998 - 20 U 247/97 (https://dejure.org/1998,2632)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.05.1998 - 20 U 247/97 (https://dejure.org/1998,2632)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - 20 U 247/97 (https://dejure.org/1998,2632)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3
    Anforderungen an Belehrung des VN über Folgen falscher Schadensangaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 7
    Beratungspflicht des Versicherungsagenten bei Aufnahme einer Schadensanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Vollständigkeitserfordernis für mündliche Belehrung des VN durch VV

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1160
  • VersR 1998, 1225
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.1998 - 20 U 247/97
    Das muß in der Belehrung klar und unmißverständlich zum Ausdruck kommen (vgl. u.a. BGH VersR 1998, 447).
  • OLG Köln, 17.06.2003 - 9 U 214/02

    Falsche Angaben i.R.e. einer Schadensanzeige für die Versicherung durch einen

    Schließlich ist die Klägerin auch ordnungsgemäß darüber belehrt worden, dass bewusst unwahre oder unvollständige Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können, auch wenn dem Versicherer hierdurch kein Schaden entsteht (vgl. BGH VersR 1998, 447; OLG Hamm VersR 1998, 1225; OLG Oldenburg VersR 1998, 1148).
  • OLG Celle, 20.12.2011 - 8 U 226/11

    Verkehrssicherungspflichtverletzung - Bodenwellen auf einem Radweg

    Dabei muss sich der Straßenbenutzer grundsätzlich den Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (BGH, VersR 1979, 1055; Brandenburgisches OLG, MDR 1998, 1160).
  • OLG Köln, 13.05.2003 - 9 U 156/02
    Schließlich ist der Kläger auch ordnungsgemäß darüber belehrt worden, dass bewusst unwahre oder unvollständige Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können auch wenn dem Versicherer hierdurch kein Schaden entsteht (vgl. BGH VersR 1998, 447; OLG Hamm VersR 1998, 1225; OLG Oldenburg VersR 1998, 1148).
  • LG Köln, 12.01.2006 - 24 O 189/05

    Versicherungsrechtliche Ausgestaltung der Leistungsfreistellung eines

    Ihre Belehrung in der Schadensanzeige ist nicht zu beanstanden, sondern genügt gerade den Erfordernissen, die die Rechtsprechung aufgestellt hat (etwa BGH, VersR 1993, 828; 1998, 447; OLG Köln, r+s 1997, 317; OLG Hamm, VersR 1998, 1225).
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