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   OLG Karlsruhe, 02.03.1998 - 10 U 191/97   

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https://dejure.org/1998,5498
OLG Karlsruhe, 02.03.1998 - 10 U 191/97 (https://dejure.org/1998,5498)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.03.1998 - 10 U 191/97 (https://dejure.org/1998,5498)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. März 1998 - 10 U 191/97 (https://dejure.org/1998,5498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249 ff.; BGB § 823
    Bemessung des Nutzungsausfalls bei außergewöhnlich langer Ausfallzeit L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249
    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Nutzungsausfall-Ersatz: betroffener Oldtimer; Ausfalldauer - Geringhaltung und Ersatzberechnung; Einfluss höheren Fahrzeugalters; Verdienstausfall- statt Nutzungsausfall-Ersatz bei gewerblicher Nutzung

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1285
  • VersR 1999, 1036
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10

    Lange Ausfallzeit und Vorschussleistung gegen Sicherungsübereignung des

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass ein Unfallgeschädigter Mietwagenkosten nicht beanspruchen kann, soweit diese wegen langer Mietdauer den Fahrzeugwert übersteigen, da er in diesem Fall aufgrund der Schadensminderungspflicht gehalten sein kann, als Interimslösung einen Gebrauchtwagen zu erwerben (BGH, Urteil vom 02.07.1985, VI ZR 86/84, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.1998, 10 U 191/97, juris, Rn. 17).

    Mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 02.03.1998, a.a.O., Rn. 21) hält es der Senat daher für angemessen, zur Ermittlung der Schadenshöhe auf die in den Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch ausgewiesenen Vorhaltekosten zurückzugreifen.

  • OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei

    Solches ist unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit in besonderen Fallkonstellationen, etwa bei einem von Vornherein absehbaren langen Ausfallzeitraum, bei einer Fahrzeugneubestellung bereits vor dem Unfall oder einem nur geringen Wert des Unfallfahrzeuges angenommen worden (vgl. BGH NJW 1208, S. 915; OLG Karlsruhe MDR 1998, S. 1285; Schubert a.a.O. Rdn. 248).
  • OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04

    Strafverfolgungsentschädigung: Umfang der Entschädigung einschließlich der

    Diese Tabellenwerke, die ohnehin keine unverrückbare Größe im Rechtssystem sind, mögen sie sich auch in Fällen gewöhnlicher Ausfallzeiten als Grundlage für eine schnelle und praktikable Schadensregulierung als brauchbar erwiesen und in Standardfällen ohne Zweifel ihre Berechtigung haben, sie sind als Grundlage für eine auf den Streitfall bezogene sachgerechte Schätzung (§ 287 ZPO), dessen Besonderheit in einem ungewöhnlich langfristigen Ausfall besteht, aber nicht geeignet (vgl. nur OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388, 389; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 1285; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., StVG § 12 Rn. 44).
  • LG Hamburg, 30.03.2012 - 302 O 265/11

    Finanzielle Unmöglichkeit des Kaufs eines Ersatz-Kfz - Nutzungsausfallersatz?

    Geht es aber wie hier um einen außergewöhnlich langen Entzug der Gebrauchsfähigkeit eines Wagens, müssen deutlich geringere Kosten in Ansatz gebracht werden, um hierfür einen angemessenen Ausgleich zu finden (so auch OLG Dresden, Urteil vom 30.60.2010, 7 U 313/10, juris-Rdnr. 50 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.1998, 10 U 191/97, juris-Rdnr. 17 ff.).

    Dabei erscheint es bei einer so ungewöhnlich langen Nutzungsausfalldauer wie der vorliegend in Frage stehenden von 472 Tagen sachgerecht, im Ausgangspunkt von den in der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch ausgewiesenen Vorhaltekosten auszugehen (so auch OLG Dresden, Urteil vom 30.60.2010, 7 U 313/10, juris-Rdnr. 52; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.1998, 10 U 191/97, juris-Rdnr. 21).

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2004 - 1 U 134/03

    Zur Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall

    Das Landgericht hat hierzu - gestützt auf die Entscheidungen des OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388 und OLG Karlsruhe, MDR 1998, 1285 - ausgeführt, dass es sich bei den Sätzen für den Nutzungsausfall in der Tabelle Sanden/Danner um Mietsätze handele, welche um den Vermietergewinn, Verwaltungskosten und ersparte Eigenbetriebskosten bereinigt seien.
  • OLG Jena, 23.06.2010 - 2 U 9/10

    Unwirksamkeit einer die Verjährung von Mängelrechten verkürzenden Allgemeinen

    Der Senat geht vielmehr davon aus, dass die in der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch ausgewiesenen Nutzungswerte vor allem insoweit als Grundlage für die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung geeignet sind, als Zeiträume betroffen sind, für die üblicherweise Ersatzfahrzeuge angemietet werden (vgl. Senat, Urt . v. 10.6.2009 - 2 U 769/08; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 1285 f.).

    Damit wird zugleich dem Umstand Rechnung getragen, dass der Wert des Nutzungsausfalls nicht in einem Missverhältnis zum Zeitwert des Fahrzeugs stehen sollte (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1998, 1285 f.).

  • OLG Köln, 10.06.2020 - 11 U 202/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touran mit einem Motor der Baureihe

    Ist auch dies dem Geschädigten aus finanziellen Gründen nicht möglich, dann kommt der Ersatz für einen längeren Zeitraum in Betracht, wenn der Geschädigte den Schädiger zuvor auf seine finanziellen Schwierigkeiten hingewiesen und zu einer Vorschusszahlung zur Vermeidung eines weiter gehenden Schadens aufgefordert hat (OLG Karlsruhe, Urt. vom 02.03.1998 - 10 U 191/97, MDR 1998, 1285).
  • OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07

    Führung von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss und Nutzung einer tschechischen

    In Fällen gewöhnlicher Ausfallzeiten mögen sie als Grundlage für eine schnelle und praktikable Schadensregulierung brauchbar und sachgerecht sein, bei einem ungewöhnlich langfristigen Ausfall sind sie als Schätzgrundlage ungeeignet (vgl. nur OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388, 389. OLG Karlsruhe, MDR 1998, 1285. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., StVG, § 12 Rn. 44).
  • LG Bonn, 01.06.2018 - 2 O 331/17
    Mehrere Oberlandesgerichte vertreten hinsichtlich des Ersatzes von Nutzungsausfall die Auffassung, bei einer ungewöhnlich langen Ausfallzeit orientiere sich der Schadensersatz ab einer gewissen Zeit - etwa einem Monat - lediglich an den Vorhaltekosten und nicht mehr an den fiktiven Mietkosten (vgl. etwa OLG Dresden, Urteil vom 30.06.2010 - 7 U 313/10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.1998 - 10 U 191/97; OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.07.1990 - 3 U 44/89).

    Das Gericht kann hierbei die Kosten anhand des in der Schwacke-Liste ausgewiesenen Werts unter Bemessung eines angemessenen Aufschlags schätzen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.1998 - 10 U 191/97 m.w.N.).

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