Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 19.07.1998

Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.07.1998 - 4 W 129/98   

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OLG Celle, 13.07.1998 - 4 W 129/98 (https://dejure.org/1998,1915)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.07.1998 - 4 W 129/98 (https://dejure.org/1998,1915)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Juli 1998 - 4 W 129/98 (https://dejure.org/1998,1915)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1093 BGB; § 242 BGB
    Voraussetzungen einer Ausgleichszahlung zugunsten des Inhabers eines Wohnungsrechtes; Unmöglichkeit der Ausübung des Wohnungsrechtes auf Grund eigener Pflegebedürftigkeit; Erlöschen des Wohnungsrechtes durch Umzug in ein Altenheim; Umwandlung des Wohnrechtes in eine ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1093 Abs. 2, 242
    Vermietungsrecht bei Umzug des Wohnungsberechtigten in ein Pflegeheim

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Schicksal des Wohnungsrechts bei auswärtigem Pflegebedarf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Ausgleichszahlung zugunsten des Inhabers eines Wohnungsrechtes; Unmöglichkeit der Ausübung des Wohnungsrechtes auf Grund eigener Pflegebedürftigkeit; Erlöschen des Wohnungsrechtes durch Umzug in ein Altenheim; Umwandlung des Wohnrechtes in eine ...

  • gaius.legal

    Schicksal des Wohnungsrechts bei auswärtigem Pflegebedarf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1093 Abs. 2, 242
    Vermietungsrecht bei Umzug des Wohnungsberechtigten in ein Pflegeheim

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 10
  • MDR 1998, 1344
  • MDR 1999, 87
  • MDR 1999, 97 (Ls.)
  • NZM 1998, 929
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 21.07.1995 - 4 U 266/94
    Auszug aus OLG Celle, 13.07.1998 - 4 W 129/98
    Die Rechtsprechung (OLG Köln, ZMR 1995, 256; Senat 4 U 266/94 vom 21. Juli 1995; weitere ausführliche Nachweise bei Palandt/Heinrichs, BGB, 57. Aufl. 1998, Rdn. 154 zu § 242) hat sich schon mehrfach mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines Wohnungsrechtes einen Ausgleich in Geld für den Fall verlangen darf, daß ihm die Ausübung seines Rechts infolge Pflegebedürftigkeit voraussichtlich auf Dauer nicht mehr möglich ist.

    Die Rechtsprechung (Senat 4 U 266/94; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 326 [OLG Düsseldorf 28.10.1987 - 9 U 69/87] sowie NJW-RR 1994, 201; OLG Köln, NJW-RR 1989, 138 [OLG Köln 04.11.1988 - 19 U 96/88] ) hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß unter Berücksichtigung des Rechtsinstituts des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein nicht mehr ausübbares Wohnungsrecht auch Geldzahlungsansprüche auslösen kann.

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1987 - 9 U 69/87

    Umwandlung von in Versorgungsverträgen vereinbarten Naturalleistungen in eine

    Auszug aus OLG Celle, 13.07.1998 - 4 W 129/98
    Die Rechtsprechung (Senat 4 U 266/94; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 326 [OLG Düsseldorf 28.10.1987 - 9 U 69/87] sowie NJW-RR 1994, 201; OLG Köln, NJW-RR 1989, 138 [OLG Köln 04.11.1988 - 19 U 96/88] ) hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß unter Berücksichtigung des Rechtsinstituts des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein nicht mehr ausübbares Wohnungsrecht auch Geldzahlungsansprüche auslösen kann.
  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 29/87

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Löschungsklage; Grunddienstbarkeit auf Entnahme

    Auszug aus OLG Celle, 13.07.1998 - 4 W 129/98
    Das als beschränkt persönliche Dienstbarkeit begründete und in § 1093 BGB geregelte Wohnungsrecht erlischt grundsätzlich, wenn infolge von Veränderungen die Ausübung des Rechts aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauernd ausgeschlossen ist oder wenn der Vorteil für die Benutzung des herrschenden Grundstücks infolge grundlegender Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlagen objektiv und endgültig wegfällt (BGH DNotZ 1989, 562).
  • BGH, 10.12.1997 - IV ZR 238/97

    Umfang des Risikoausschlusses für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus

    Auszug aus OLG Celle, 13.07.1998 - 4 W 129/98
    Im übrigen ist Prozeßkostenhilfe nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1998, 1154) bereits dann zu bewilligen, wenn eine Rechtsfrage in der obergerichtlichen Rechtsprechung noch nicht eindeutig geklärt ist; diese Voraussetzungen liegen aber im Hinblick auf die einander widersprechenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte Oldenburg und Köln vor, so daß auch die Zulassung der Revision in Betracht kommt ( § 546 Abs. 1 ZPO ).
  • OLG Köln, 04.11.1988 - 19 U 96/88
    Auszug aus OLG Celle, 13.07.1998 - 4 W 129/98
    Die Rechtsprechung (Senat 4 U 266/94; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 326 [OLG Düsseldorf 28.10.1987 - 9 U 69/87] sowie NJW-RR 1994, 201; OLG Köln, NJW-RR 1989, 138 [OLG Köln 04.11.1988 - 19 U 96/88] ) hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß unter Berücksichtigung des Rechtsinstituts des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein nicht mehr ausübbares Wohnungsrecht auch Geldzahlungsansprüche auslösen kann.
  • OLG Düsseldorf, 15.10.1993 - 14 U 333/92
    Auszug aus OLG Celle, 13.07.1998 - 4 W 129/98
    Die Rechtsprechung (Senat 4 U 266/94; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 326 [OLG Düsseldorf 28.10.1987 - 9 U 69/87] sowie NJW-RR 1994, 201; OLG Köln, NJW-RR 1989, 138 [OLG Köln 04.11.1988 - 19 U 96/88] ) hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß unter Berücksichtigung des Rechtsinstituts des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein nicht mehr ausübbares Wohnungsrecht auch Geldzahlungsansprüche auslösen kann.
  • OLG Zweibrücken, 08.09.1986 - 3 W 130/86

    Eingetragenes Wohnungsrecht

    Auszug aus OLG Celle, 13.07.1998 - 4 W 129/98
    Wie die Rechtsprechung (OLG Zweibrücken, OLGZ 1987, 27; OLG Köln, ZMR 1995, 256) allerdings mehrfach entschieden hat, führt ein subjektives Ausübungshindernis - wie der Umzug in ein Altenheim - grundsätzlich noch nicht zum Erlöschen des Rechts, zumal nicht sicher vorherzusehen ist, ob sich der gesundheitliche Zustand des Berechtigten bessert.
  • BGH, 10.01.1992 - V ZR 44/90

    Feststellungsklage - Leistungsklage - Wohnrecht - Zahlung einer Leibrente -

    Auszug aus OLG Celle, 13.07.1998 - 4 W 129/98
    Die von der Antragsgegnerin zitierte Entscheidung BGH NJW-RR 1992, 566 befaßt sich in erster Linie mit prozessualen Fragen und nimmt zu dem konkreten Problem dieses Falles nicht detailliert Stellung.
  • AG Steinfurt, 16.02.1994 - 11 II 153/93
    Auszug aus OLG Celle, 13.07.1998 - 4 W 129/98
    Was die Befugnis zur Vermietung an Dritte im Fall des Umzuges in ein Pflegeheim anbetrifft, so hat das OLG Oldenburg (Nds.Rpfl. 1994, 305) ein derartiges Recht im Hinblick auf § 1093 Abs. 2 BGB ausdrücklich verneint, weil nach dieser Bestimmung der Berechtigte lediglich Familienangehörige in die dem Wohnrecht unterliegenden Räume aufnehmen darf, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
  • BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07

    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die

    Insbesondere kann ein solcher Wille nicht aus der Regelung in § 1093 Abs. 2 BGB abgeleitet werden, wonach der Wohnungsberechtigte unter anderem befugt ist, die zu seiner Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen (a.A. OLG Köln ZMR 1995, 256; OLG Celle MDR 1998, 1344 ; Brückner, NJW 2008, 1111, 1112).
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Ein in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis führt somit nicht generell zum Erlöschen des Wohnungsrechts (OLG Zweibrücken OLGZ 1987, 27; OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 467, 468; OLG Köln NJW-RR 1995, 1358; OLG Celle MDR 1998, 1344; OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 542, 543), selbst wenn das Hindernis auf Dauer besteht.

    Bedenken dagegen können sich, worauf die Revision zutreffend hinweist, aus der Überlegung ergeben, dass bei der Vereinbarung eines lebenslangen Wohnungsrechts jeder Vertragsteil damit rechnen muss, dass der Berechtigte sein Recht wegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit nicht bis zu seinem Tod ausüben kann; tritt dieser Fall ein, fehlt es an der für eine gerichtliche Vertragsanpassung notwendigen Voraussetzung der unvorhergesehenen Änderung der Umstände, die Geschäftsgrundlage geworden sind (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 1041, 1042; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1360, 1361; OLG Brandenburg DtZ 1997, 364, 365; OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 542; Staudinger/Mayer, BGB [2002], § 1093 Rdn. 55; E. Schneider, MDR 1999, 87 f.; Littig/Mayer, Sozialhilferegress gegenüber Erben und Beschenkten, Rdn. 114; a.A. [Anwendbarkeit der Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage] OLG Köln ZMR 1995, 256, 257; OLG Schleswig OLG-Report 1997, 357, 358; OLG Celle NJW-RR 1999, 10, 11; AnwK-BGB/Otto, § 1093 Rdn. 37; Bamberger/Roth/Wegmann, BGB, § 1093 Rdn. 32).

  • OLG Saarbrücken, 05.08.2010 - 5 W 175/10

    Wohnrecht - bei dauerhaftem Auszug erlischt es nicht

    Auch dann steht ihm nämlich die Möglichkeit offen, die Ausübung seines Rechts - mit Zustimmung des Grundstückseigentümers (siehe § 1092 Abs. 1 S. 2 BGB) - einem anderen zu überlassen (BGH, Urt. v. 19.1.2007 - V ZR 163/05 - NJW 2007, 1884; OLG Hamm, FamRZ 2008, 1072; OLG Brandenburg, OLGR Brandenburg 2008, 603; OLG Celle, NJW-RR 1999, 10; Joost in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2009, § 1093 Rdn. 24; Mayer in: Staudinger, BGB, 2009, § 1093 Rdn. 62, Rdn. 64; Bassenge in: Palandt, BGB, 68. Aufl. 2009, § 1093 Rdn. 19; Wegmann in: Bamberger/Roth, BGB, Ed. 17, 2010, § 1093 Rdn. 28; Alpmann in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 1093 Rdn. 21; Brückner, NJW 2008, 1111).
  • OLG Celle, 15.10.2007 - 4 W 195/07

    Pflicht eines Grundeigentümers zur Zahlung einer Geldrente als Folge eines Umzugs

    Ob der Senat an seiner diesbezüglichen Rechtsprechung (z.B. OLGR Celle 2000, 63; OLG Celle NJW-RR 1999, 10 = NdsRpfl 1998, 276) im Hinblick auf BGH NJW 2007, 1884, festhalten kann, wonach Bedenken bestehen, den Eintritt der Pflegebedürftigkeit als unvorhergesehenes Ereignis zu behandeln, welches eine Änderung der Geschäftsgrundlage rechtfertigen könnte, bleibt unentschieden, weil im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für einen Anspruch ohnehin nicht dargetan sind und auch der BGH die Frage im Ergebnis offen gelassen hat.

    Die Voraussetzungen, unter denen in solchen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt BGH NJW 2007, 1884) und der obergerichtlichen Rechtsprechung auch des erkennenden Senats (OLG Celle NdsRpfl 1998, 276 = NJW-RR 1999, 10; OLGR Celle 2000, 63 und OLGR Celle 2003, 201) ein Anspruch auf Geldrente zugebilligt worden ist, sind von der Antragstellerin nicht dargetan.

    Gleichwohl kommen vom Grundsatz her dann, wenn die Bewilligung eines Wohnrechts durch den Grundstückserwerber an den Grundstücksveräußerer Teil der Gegenleistung für den Grundstückserwerb war - davon ist hier auszugehen, denn die Antragstellerin hatte der Rechtsvorgängerin des Antragsgegners im Rahmen der Erbauseinandersetzung durch den Vertrag vom 6. Februar 1976 gegen die Bewilligung des Wohnrechts ihren Miteigentumsanteil überlassen , nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (OLG Celle NdsRpfl 1998, 276 = NJW-RR 1999, 10; OLGR Celle 2000, 63), die insoweit mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2002, 440) und anderer Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf MDR 2001, 1287; OLG Koblenz MDR 2004, 452; OLGR Schleswig 1997, 357) übereinstimmt, auch außerhalb von "Altenteilsrechten" im engeren Sinne Ansprüche auf Umwandlung des Wohnrechts in eine Geldrente in Betracht.

    b) Gibt indessen der Berechtigte das Wohnrecht auf, weil er - wie im vorliegenden Fall - aufgrund seiner gesundheitlichen Entwicklung pflegebedürftig wird, kommt nach der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats eine Anpassung nach den Grundsätzen der Änderung der Geschäftsgrundlage in Betracht (OLG Celle NdsRpfl 1998, 276 = NJW-RR 1999, 10; OLGR Celle 2000, 63).

    Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich unter Zitat der Entscheidung des erkennenden Senats OLG Celle NJW-RR 1999, 10, Bedenken geäußert - wenn auch im Ergebnis nicht entschieden , ob der medizinisch notwendige Umzug des Wohnberechtigten in ein Pflegeheim und damit der Eintritt eines subjektiven Ausübungshindernisses überhaupt eine Vertragsanpassung nach den Regeln der Änderung der Geschäftsgrundlage rechtfertigt.

  • OLG Oldenburg, 11.10.2007 - 14 U 86/07

    Fehlende Möglichkeit der Ausübung eines auf Lebenszeit eingeräumten

    Die lückenhafte Regelung könnte nämlich auch geschlossen werden, indem ein Anspruch der Mutter des Beklagten auf Gestattung einer Vermietung angenommen wird (für einen solchen Anspruch bei Zumutbarkeit OLG Köln, OLGR 1995, 98; OLG Celle, NZM 1998, 929; a. A. OLG Oldenburg, OLGR 1994, 241).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2001 - 9 U 242/00

    Rechtsnatur einer Vereinbarung eines Rechts auf Wohnung, Pflege und Versorgung;

    Zieht der Berechtigte in ein Altenheim, wird ihm die Ausübung des Wohnungsrechts subjektiv unmöglich, ohne dass allerdings deswegen das Wohnungsrecht erlischt (Schneider, Anm. zu OLG Celle, MDR 1999, 87; OLG Oldenburg, NJW-RR 1994, 1041, 1042).
  • OLG Koblenz, 15.11.2006 - 1 U 573/06

    Altenteilsrecht: Voraussetzungen eines Altenteilsvertrages und Anspruch des

    Zwar wird ein derartiger Anspruch in der Rechtsprechung vereinzelt bejaht (vgl. etwa OLG Köln WoM 1995, 590, 591 und OLG Celle NJW-RR 1999, 10 jeweils in Beschwerdeentscheidungen wegen der Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe).
  • OLG Köln, 22.03.2002 - 19 U 111/01

    Bewertung eines Wohnungsrechts, sittenwidrige Schädigung des

    Zwar mag sich ein Gestattungsanspruch aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) ergeben, wenn dem Berechtigten das eigene Wohnen unmöglich wird (vgl. Palandt/Bassenge, 60. Aufl., BGB, § 1093 Rn. 12; OLG Celle NZM 1998, 929).
  • OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04

    Zur Überleitung von Ansprüchen durch den Sozialhilfeträger nach Löschung eines

    Zwar entspricht es ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass ein in der Person des Berechtigten entstehendes subjektives Ausübungshindernis nicht zum Erlöschen des Wohnrechts führt (vgl. Schneider in: MDR 1999, 87, 87; Bassenge in: Palandt, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (64. Aufl.), Rn. 19 zu § 1093).
  • LG Itzehoe, 11.01.2006 - 6 O 82/05

    Dingliches Wohnungsrecht: Zahlung einer Nutzungsentschädigung bei auswärtiger

    Soweit das OLG Köln (Beschluss vom 02.02.1995, Az.: 2 W 21/95) und das OLG Celle (Beschluss vom 13.07.1998, Az.: 4 W 129/98) aus dem Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage vertreten haben, dass ein nicht mehr ausübbares Wohnungsrecht unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit für den Eigentümer Geldansprüche auslösen kann, tritt das Gericht dieser Auffassung nicht bei.

    Treten diese Umstände dann tatsächlich ein, kann nicht davon ausgegangen werden, dass unvorhergesehene oder unvorhersehbare Umstände den Vertragszweck vereiteln (OLG Köln Beschluss vom 17.05.1991 -2 W 76/91; OLG Oldenburg Urteil vom 03.05.1994 Az: 12 U 16/94; Anm. Schneider zu OLG Celle vom 13.07.1998 in MDR 1999 S. 87).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2000 - 22 A 3473/98

    Sozialhilferecht: Wohnrecht als Gegenstand einer sozialhilferechtlichen

  • OLG Celle, 21.03.2003 - 4 W 45/03

    Versorgungscharakter eines Erbvertrages; Berechtigter eines Altenteilsvertrages ;

  • OLG Köln, 12.09.2000 - 1 W 41/00
  • LG Koblenz, 23.09.2004 - 10 O 109/04

    Umwandlung eines Wohnungsrechts in Geldzahlungsanspruch

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2013 - L 8 SO 390/10
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 9 W 52/02
  • VG Gelsenkirchen, 06.02.2004 - 11 K 1625/02

    Erbringung von Pflegeleistungen auf Grund einer Alkoholabhängigkeit; Übergang von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2013 - L 8 SO 389/10
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.07.1998 - 4 W 123/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12149
OLG Celle, 19.07.1998 - 4 W 123/98 (https://dejure.org/1998,12149)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.07.1998 - 4 W 123/98 (https://dejure.org/1998,12149)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Juli 1998 - 4 W 123/98 (https://dejure.org/1998,12149)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1344
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2000 - 22 A 3473/98

    Sozialhilferecht: Wohnrecht als Gegenstand einer sozialhilferechtlichen

    Das Oberlandesgericht Celle hat in den Beschlüssen vom 13. Juli 1998 - 4 W 129/98 -, NJW-RR 1999, 10 - mit kritischer Anmerkung von Schneider in MDR 1999, 87 - und vom 19. Juli 1998 - 4 W 123/998 - MDR 1998, 1344, ausdrücklich entgegen dem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg a.a.O, die Auffassung vertreten, der in ein Pflegeheim ziehende Wohnungsberechtigte könne ausnahmsweise verlangen, dass die dem Wohnungsrecht unterliegenden leer stehenden Räume an Dritte vermietet werden, wenn dies dem Verpflichteten zumutbar sei.
  • VG Gelsenkirchen, 06.02.2004 - 11 K 1625/02

    Erbringung von Pflegeleistungen auf Grund einer Alkoholabhängigkeit; Übergang von

    Das OLG Celle hat vgl. Beschlüsse vom 13. Juli 1998 - 4 W 129/98 -, NJW-RR 1999, 10 (mit kritischer Anmerkung von Schneider in Monatsschrift für Deutsches Recht [MDR] 1999, 87) und vom 19. Juli 1998 - 4 W 123/98, MDR 1998, 1344 ausdrücklich entgegen dem Urteil des OLG Oldenburg, a. a. O., die Auffassung vertreten, der in ein Pflegeheim ziehende Wohnungsberechtigte könne ausnahmsweise verlangen, dass die dem Wohnungsrecht unterliegenden leer stehenden Räume an Dritte vermietet würden, wenn dies dem Verpflichteten zumutbar sei.
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