Weitere Entscheidung unten: OLG München, 24.06.1998

Rechtsprechung
   KG, 08.04.1998 - 24 W 1012/97   

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https://dejure.org/1998,2238
KG, 08.04.1998 - 24 W 1012/97 (https://dejure.org/1998,2238)
KG, Entscheidung vom 08.04.1998 - 24 W 1012/97 (https://dejure.org/1998,2238)
KG, Entscheidung vom 08. April 1998 - 24 W 1012/97 (https://dejure.org/1998,2238)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beschränkung der Haustierhaltung durch Mehrheitsbeschluß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreiben einer Katzenzucht in einer Drei-Zimmer-Wohnung in einer Wohnungseigentumsanlage; Vorliegen eines Mangels im Abstimmungsvorgang bei Nichtgebrauchmachen von einer Stimmrechtsvollmacht; Unbeschränkte Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung als unzulässige ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschränkung der Tierhaltung durch Mehrheitsbeschluß/Hausordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG §§ 14 Nr. 1 15 Abs. 2 3
    Beschränkung der Haustierhaltung durch Mehrheitsbeschluß oder Hausordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1385
  • MDR 1998, 1345
  • NZM 1998, 670
  • ZMR 1998, 658
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus KG, 08.04.1998 - 24 W 1012/97
    Es entspricht daher den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer eine Regelung beschließen, welche die Haustierhaltung einschränkt, zumal die Möglichkeit der Haustierhaltung nicht zum wesentlichen Inhalt der Nutzung von Wohnungseigentum und damit nicht zum dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums gehört (vgl. BGHZ 129, 329 = NJW 1995, 2036 ).
  • KG, 08.01.1997 - 24 W 4957/96

    Rechte des Eigentümers, wenn der Vertreter in der Versammlung von der

    Auszug aus KG, 08.04.1998 - 24 W 1012/97
    Wie der Senat zwischenzeitlich entschieden hat (Beschluß vom 8. Januar 1997 - 24 W 4957/96 -, WuM 1997, 243 = GE 1997, 371 = KG-Report 1997, 65), kann ein Mangel im Abstimmungsvorgang nicht darin gefunden werden, daß von einer Stimmrechtsvollmacht kein Gebrauch gemacht wurde.
  • KG, 03.06.1991 - 24 W 6272/90
    Auszug aus KG, 08.04.1998 - 24 W 1012/97
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 3. Juni 1991 - 24 W 6272/90 -, NJW-RR 1991, 1116 = MDR 1992, 50 = WuM 1991, 440), an der festgehalten wird, stellt eine unbeschränkte Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung - auch wenn die Teilungserklärung oder die Hausordnung eine Beschränkung nicht vorsieht - eine unzulässige Belästigung anderer Wohnungseigentümer dar, ohne daß es auf eine konkrete Geruchs- oder Geräuschbelästigung einzelner Wohnungseigentümer ankommt.
  • OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 87/03

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Freifluges von 20 Edeltauben

    Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH NJW 1995, 2036; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 853 m. w. N.; KG OLGR 1998, 272; WuM 1991, 440; NJW-RR 1998, 1385; OLG Köln ZMR 1996, 97; BayObLG ZfIR 1998, 481; NJW-RR 1994, 658; OLG Celle WuM 2003, 161; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 14 Rz. 3, § 15 Rz. 17; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 15 Rz. 7 ff; Staudinger/Kreutzer, BGB, Stand Juni 1997, § 10 WEG Rz. 127; § 15 WEG Rz. 120; Staudinger/Bub, a.a.O., § 21 WEG Rz. 131, 145), dass jedenfalls eine übermäßige Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung auch dann, wenn die Teilungserklärung keine Beschränkung vorsieht, eine unzumutbare Belastung der Wohnungseigentümer darstellt und damit unbillig ist, ohne dass es auf die konkrete Geruchs- oder Geräuschbelästigung einzelner Wohnungseigentümer ankommt.
  • KG, 23.06.2003 - 24 W 38/03

    Wohnungseigentum: Verbot der Haltung von Kampfhunden und Kampfhundmischlingen als

    Der Grundsatz des § 13 Abs. 1 WEG, wonach jeder Wohnungseigentümer mit den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren darf, wird mit Rücksicht auf das notwendige Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft dadurch eingeschränkt, dass nach § 14 Nr. 1 WEG der Wohnungseigentümer verpflichtet ist, von den in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen sowie von dem gemeinschaftlichen Eigentum nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinaus ein Nachteil erwächst (KG MDR 1998, 1345).
  • LG Karlsruhe, 12.12.2013 - 5 S 43/13

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit des Verbots der Tierbeförderung im Aufzug gegenüber

    Denn Einschränkungen der Tier- bzw. hier konkret der Hundehaltung, die nicht ein generelles Haustierhaltungsverbot vorsehen, sind lediglich unter Umständen anfechtbar, nicht aber nichtig; die Möglichkeit der Hundehaltung gehört nicht zum Wesentlichen Inhalt der Nutzung von Wohnungseigentum (vgl. BGH MittBayNot 1995, 279, 280; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2011 - 20 W 500/08 - juris; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2003 - 4 W 15/03 - juris; KG NJW-RR 1998, 1385, 1386).
  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    Grundsätzlich stellt eine von den Wohnungseigentümern mehrheitlich beschlossene Beschränkung von Nutzungsrechten keine willkürliche und das Sondereigentum unangemessen beeinträchtigende Gebrauchsregelung dar, sofern sich die Beschränkung in einem vernünftigen Rahmen bewegt (KG WuM 1998, 616).
  • OLG Jena, 28.08.2003 - 6 W 422/03

    Anfechtung eines Tierhaltungsverbots

    Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung entschieden, dass die Eigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss zwar keinen völligen Ausschluss, wohl aber Beschränkungen der Haustierhaltung vornehmen kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 658; KG NJW-RR 1998, 1385).
  • LG Frankfurt/Oder, 24.01.2013 - 16 T 130/12

    (Wohnungseigentümerversammlung: Dauer der Verlängerung des Verwaltervertrages bei

    37 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Falle der Nichtausübung einer Stimmrechtsvollmacht eine Anfechtung des sodann von der Miteigentümergemeinschaft gefassten Beschlusses wegen der Nichtausübung des Stimmrechts nicht in Betracht kommt (KG, Beschluss vom 08.01.1997, Az. 24 W 4957/96; KG, Beschluss vom 08.04.1998, Az. 24 W 1012/97; Staudinger/Bub § 25 Rn. 175; Bärmann/Merle, aaO., § 25 Rn. 70).
  • LG Stuttgart, 28.11.2011 - 2 S 21/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Untersagung der Haltung von Kleintieren und einem

    Nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt, NZM 2006, 265; OLG Zweibrücken, ZMR 1999, 854; KG, NJW-RR 1998, 1385; ebenso Wenzel in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 14, Rn. 36) stellt eine unbeschränkte Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung - auch wenn die Teilungserklärung oder die Hausordnung eine Beschränkung nicht vorsieht - eine unzulässige Belästigung anderer Wohnungseigentümer dar, ohne dass es auf eine konkrete Geruchs- oder Geräuschbelästigung einzelner Wohnungseigentümer ankommt.
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Rechtsprechung
   OLG München, 24.06.1998 - 7 U 2180/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8623
OLG München, 24.06.1998 - 7 U 2180/98 (https://dejure.org/1998,8623)
OLG München, Entscheidung vom 24.06.1998 - 7 U 2180/98 (https://dejure.org/1998,8623)
OLG München, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - 7 U 2180/98 (https://dejure.org/1998,8623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung einer Maklerprovision

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Bereicherungsanspruch gegen den Makler

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Besteht eine Einrede der Entreicherung, wenn ein Makler die Provision an Untervermittler weitergeleitet hat?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zu Unrecht erhobene Maklerprovision ist in jedem Fall vom Makler zu erstatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1345
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 166/77

    doppelte Kontogutschrift (Konsul) - Girovertrag, Stornorecht, Saldoanerkennung,

    Auszug aus OLG München, 24.06.1998 - 7 U 2180/98
    Die Bereicherung des Bereicherungsschuldner entfällt bzw. wird eingeschränkt, wenn der erworbene Anspruch gegen den Dritten wirtschaftlich wertlos oder zumindest in seiner Durchsetzbarkeit zweifelhaft ist (vgl. dazu BGHZ 72, 9/13).

    Die Bereicherung der Beklagten könnte lediglich dann entfallen bzw. eingeschränkt sein, wenn der erworbene Anspruch gegen den Dritten (hier: die Untervermittler) wirtschaftlich wertlos oder zumindest in seiner Durchsetzbarkeit zweifelhaft wäre (vgl. dazu BGHZ 72, 9/13).

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG München, 24.06.1998 - 7 U 2180/98
    Erlangt ein Makler einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung der geleisteten Provisionen gegen einen Dritten aus § 812 BGB erlangt, so ist der Makler weiterhin bereichert (vgl. Palandt, a.a.O., § 818 Rn. 39; BGH WM 93, 251/8).

    Sie hätte in diesem Falle ihrerseits einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung der geleisteten Provisionen gegen ihre Untervermittler aus § 812 BGB erlangt, so daß die Beklagte dann eben aus diesem Grunde weiterhin bereichert wäre (vgl. Palandt, a.a.O., § 818 Rn. 39; BGH WM 93, 251/8).

  • BGH, 08.02.1979 - III ZR 14/78

    Abschluss eines Produktionsvertrages über die Herstellung von Polyäthylen-Beuteln

    Auszug aus OLG München, 24.06.1998 - 7 U 2180/98
    Hierbei sind nicht die einzelnen Ansprüche isoliert zu betrachten; vielmehr ist das gesamte Vertragswerk zu würdigen (BGH NJW 79, 1597/8).
  • BGH, 20.02.1997 - III ZR 81/96

    Rückzahlung der Maklerprovision bei wirtschaftlichem Fehlschlag des

    Auszug aus OLG München, 24.06.1998 - 7 U 2180/98
    2) Offenbleiben kann, ob die Beklagte unter dem Gesichtspunkt eines wirtschaftlichen Fehlschlagens des Maklervertrages u.U. auch vertraglich zur Rückgewähr der empfangenen Leistungen verpflichtet wäre (vgl. BGH WM 97, 1303).
  • BGH, 18.04.1985 - VII ZR 309/84

    Fehlgeleitete Überweisung - Wegfall der Bereicherung - Überweisung auf ein im

    Auszug aus OLG München, 24.06.1998 - 7 U 2180/98
    Die Beklagte zu 1) hat somit durch die Zahlung an ihre Untervermittler Befreiung von ihren diesbezüglichen Verbindlichkeiten erlangt; ihre Bereicherung besteht insoweit fort (vgl. Palandt, a.a.O., § 818, Rn. 38; BGH NJW 85, 2700; 96, 926).
  • BGH, 08.12.1995 - LwZR 1/95

    Bereicherungsausgleich bei Tilgung einer fremden Schuld

    Auszug aus OLG München, 24.06.1998 - 7 U 2180/98
    Die Beklagte zu 1) hat somit durch die Zahlung an ihre Untervermittler Befreiung von ihren diesbezüglichen Verbindlichkeiten erlangt; ihre Bereicherung besteht insoweit fort (vgl. Palandt, a.a.O., § 818, Rn. 38; BGH NJW 85, 2700; 96, 926).
  • BGH, 21.04.2015 - XI ZR 234/14

    Erfüllungswirkung einer Zahlung an einen Betreuten

    Entgegen dem Grundsatz, dass der Bereicherungsschuldner Wertersatz für eine weitergegebene Leistung zu erbringen hat (BGH, Urteil vom 17. Januar 2003 - V ZR 235/02, WM 2003, 1488, 1489; OLG München, MDR 1998, 1345), kann sich der Kläger aufgrund der Bestellung eines Betreuers und der Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes als besonders schutzwürdiger Schuldner durch die Abtretung des in seinem Vermögen vorhandenen Bereicherungsanspruchs gegen den Dritten befreien (vgl. für Minderjährige: OLG Nürnberg, WM 1990, 307, 308; Palandt/Sprau, BGB, 74. Aufl., § 818 Rn. 44; Bamberger/Roth/Wendehorst, BGB, 3. Aufl., § 818 Rn. 43).
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