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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.10.1997 - 5 U 63/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2375
OLG Köln, 01.10.1997 - 5 U 63/97 (https://dejure.org/1997,2375)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.1997 - 5 U 63/97 (https://dejure.org/1997,2375)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 1997 - 5 U 63/97 (https://dejure.org/1997,2375)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haftung Arztes Abhandenkommen Kleidung Kleidungsstück

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 688, 611, 242, 276, 278
    Haftung Arztes Abhandenkommen Kleidung Kleidungsstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des niedergelassenen Arzts für im Rezeptionsbereich der Praxis abhandengekommene Kleidungsstücke der Patienten; Übernahme einer besonderen Aufbewahrungspflicht

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 688; BGB § 611; BGB § 242; BGB § 276; BGB § 278
    Bei einem niedergelassenen Arzt abhandengekommene Kleidungsstücke des Patienten

  • RA Kotz

    Arztpraxis: Entsteht Verwahrungsvertrag über aufgehängte Kleidung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 688, 611, 242, 276, 278
    Keine Haftung des Arztes für das Abhandenkommen von Kleidungsstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Haftung für Garderobe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Garderobendiebstahl beim Arzt: Arzt haftet nicht für Praxisgarderobe - Teures Pelzcape entwendet / Im Regelfall besteht keine Nebenverpflichtung des Arztes zur Aufbewahrung von Kleidungsstücken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 348
  • VersR 1999, 121
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 21.07.2023 - 26 U 4/23

    Obhutspflicht der Klinik

    Mit ihrer auf vollständige Klageabweisung gerichteten Anschlussberufung macht die Beklagte geltend, dass bereits keine Nebenpflicht zur Verwahrung (Verweis auf OLG Köln, Urteil vom 01.10.1997 - 5 U 63/97) festzustellen sei.

    Gleichwohl sei angemerkt, dass sich das von der Beklagten mehrfach zitierte Urteil des OLG Köln vom 1. Oktober 1997 - 5 U 63/97 -, juris, in dem dieses eine Verwahrungspflicht ablehnt, auf ein bei einem niedergelassenen Arzt freiwillig abgelegtes wertvolles Pelzcape bezog, das ein Patient an einem Garderobenhaken im Rezeptionsbereich der Praxis abgehängt hatte, anstatt es - was möglich gewesen wäre - in den Untersuchungsraum mitzunehmen.

  • LG Bonn, 11.01.2013 - 10 O 90/12

    Anspruch eines Patienten auf Leistung von Schadensersatz gegen den

    Eine abweichende Auffassung ist auch aus Entscheidungen des Reichsgerichts (aaO) und des OLG Köln (MDR 1998, 348) schon insofern nicht ableitbar, als beiden Entscheidungen Sachverhalte zugrunde liegen, in denen Garderobe im Wartezimmer abgelegt wurde, ohne dass dies zum Zwecke der Untersuchung geboten war.
  • AG Bad Segeberg, 27.06.2013 - 17a C 5/13

    Verwahr- und Schutzpflichten des Inhabers einer Ballettschule im Hinblick auf von

    Dies gilt selbst dann, wenn eine Gelegenheit zum Abstellen von Sachen oder Ablegen von Kleidung gegeben wird (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 13.02.1980 - VIII ZR 33/79, NJW 1980, 1096 f.; OLG Köln, Urt. v. 01.10.1997 - 5 U 63/97, MDR 1998, 348 f.; Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl. 2013, § 688 Rn. 6).

    Im Übrigen könnte eine Verwahrungspflicht der Beklagten allenfalls dann bestehen, wenn sie die Klägerin angewiesen hätte, ihr Handy im Umkleideraum aufzubewahren (vgl. OLG Köln, Urt. v. 01.10.1997 - 5 U 63/97, MDR 1998, 348 f.) oder für die Beklagte aufgrund gehäufter Diebstahlsfälle vor dem in Rede stehenden Vorfall hinreichender Anlass zu erhöhten Schutzvorkehrungen bestand.

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.11.1997 - 13 U 31/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9075
OLG Karlsruhe, 05.11.1997 - 13 U 31/97 (https://dejure.org/1997,9075)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.11.1997 - 13 U 31/97 (https://dejure.org/1997,9075)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. November 1997 - 13 U 31/97 (https://dejure.org/1997,9075)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AUB 88 § 7
    Berufung auf 15-Monats-Frist trotz nachfolgender Untersuchungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 348
  • VersR 1998, 882
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95

    Fristgerechte Invaliditätsfeststellung - Beurteilung des Grades - Ärztlicherseits

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.1997 - 13 U 31/97
    Auch nach der neuesten Entscheidung des BGH zu dieser Frage (BGH VersR 1997, 442 = NJW-RR 97, 277) muß die ärztliche Feststellung ausreichend erkennen lassen, daß der Arzt von einem bleibenden Schaden.
  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 39/11

    Private Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte nennt als Voraussetzung für eine Treuwidrigkeit des Einwands ebenfalls dem Versicherten vom Versicherer zugemutete "Untersuchungen mit erheblichen körperlichen und seelischen Unannehmlichkeiten", "beschwerliche ärztliche Diagnosemaßnahmen" oder "umfangreiche Untersuchungen mit belastenden Eingriffen", die der Versicherte verweigert hätte, wenn er mit einer Anspruchsablehnung wegen Fristversäumnis hätte rechnen müssen (OLG Hamm VersR 1992, 1255; OLG Karlsruhe VersR 1998, 882, 883; OLG Frankfurt OLGR 2001, 221, 222).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 12 U 290/04

    Unfallversicherung: Wirksame AGB-Klausel über ärztliche Invaliditätsfeststellung

    Dem Versicherer kann allerdings unter Beachtung des im Versicherungsverhältnis besonders zu beachtenden Grundsatzes von Treu und Glauben eine Berufung auf den Fristablauf versagt sein (Senat Urt. v. 03.03.2005 - 12 U 371/04-; vgl. auch BGHZ 130, 171; OLG Karlsruhe VersR 1998, 882; Prölss/Martin/Knappmann, a.a.O. AUB 94 § 7 Rdn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 12 U 371/04

    Private Unfallversicherung: Treuwidrige Berufung auf das Fehlen der

    Dem untätigen Versicherer wäre wohl unter Beachtung des im Versicherungsverhältnis besonders zu beachtenden Grundsatzes von Treu und Glauben eine Berufung auf den Fristablauf versagt (vgl. auch BGHZ 130, 171; OLG Karlsruhe VersR 1998, 882; Prölss/Martin/Knappmann, a.a.O. AUB 94 § 7 Rdn. 16).
  • OLG Stuttgart, 14.06.2012 - 7 U 30/12

    Private Unfallversicherung: Frist für Invaliditätseintritt und ärztliche

    Die Berufung auf den Fristablauf kann ausnahmsweise treuwidrig sein, wenn sie vom Versicherer verspätet ausgeübt wird (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1998, 882 m.w.N.; OLG Düsseldorf r+s 1997, 129 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2002 - 7 U 224/01

    Unfallversicherung: Hinweispflicht des Versicherers auf eine fristgerechte

    Da es dem Versicherer im Interesse der Versicherten jedoch möglich sein muss, auch nach Fristablauf noch eine Kulanzregelung zu prüfen, muss es sich insoweit um besonders beschwerliche Untersuchungen handeln, von denen der Versicherer annehmen konnte, dass der Versicherungsnehmer sich ihnen nicht unterzogen hätte, wenn er mit einer Ablehnung der Leistung wegen Fristablaufes gerechnet hätte (vgl. OLG Karlsruhe r+s 1998, 260, 261).
  • LG Köln, 08.08.2007 - 26 O 667/04

    Geltendmachung von Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung; Befreiung

    Zum anderen waren die Untersuchungen auch nicht mit erheblichen körperlichen und seelischen Unannehmlichkeiten für den Kläger verbunden, die es rechtfertigen würden, der Beklagten eine Berufung auf die Obliegenheitsverletzung zu verwehren (vgl. hierzu BGH, VersR 1978, 1936; OLG Karlsruhe, VersR 1998, 882; OLG Hamm, VersR 1992, 1255).
  • OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 363/02

    Unfallversicherung: Verspätete ärztliche Feststellung der Invalidität

    Ob der Versicherungsnehmer aus einem solchen Verhalten grundsätzlich schließen darf, der Versicherer wolle und werde den Fristablauf nicht geltend machen (so OLG Hamm, Urteil vom 29.9.1999 - 20 U 201/98, r+s 2000, 216) oder ob es dem Versicherer - im Interesse des Versicherungsnehmers - freistehen muss, die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Invaliditätsentschädigung noch nach Fristablauf ohne Rechtsnachteile zu prüfen (vgl. Grimm, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 7 Rn 12), auch ohne sich dabei die Berufung auf die Fristversäumnis ausdrücklich vorbehalten oder die weiteren Ermittlungen unter Hinweis auf den Fristablauf als Kulanzprüfung kennzeichnen zu müssen (so OLG Köln, Urteil vom 5.11.1997-13 U 31/97, VersR 1998, 882), bedarf jedoch keiner Entscheidung.
  • OLG Saarbrücken, 07.05.2008 - 5 U 664/07

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung von einem bedingungsgemäßen Unfall in

    Hierzu genügt nach einhellig vertretener Ansicht nicht schon, dass der Versicherer vor der Ablehnung der Leistung in eine sachliche Prüfung eintritt (vgl. etwa OLG Düsseldorf, RuS 1999, 524; OLG Karlsruhe, VersR 1998, 882 f.; OLG Hamm, RuS 1997, 130, OLG Frankfurt, VersR 1996, 618; Prölss/Martin-Knappmann, VVG , 27. Aufl., § 7 AUB 94 Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.08.2000 - 20 U 53/00

    Berufung des Versicherers auf nicht fristgerechte Feststellung des

    Eine vom Unfallversicherer vorgenommene Kulanzprüfung darf ihm nicht zum Nachteil gereichen (Senat r+s 1997, 130; OLG Düsseldorf r+s 1997, 129; 1999, 524; NVersZ 1999, 478; OLG Karlsruhe VersR 1998, 882; OLG Frankfurt VersR 1996, 618).
  • OLG Köln, 23.04.2010 - 20 U 7/10

    Notwendigkeit einer fristgerechten ärztlichen Invaliditätsfeststellung für einen

    Jede andere Sichtweise würde dazu führen, dass ein Versicherer von vorneherein nicht mehr in Erwägung ziehen wird, eine Kulanzregelung zu prüfen (vgl. OLG Saarbrücken VersR 2005, 929; OLG Celle VersR 2004, 1258; OLG Karlsruhe VersR 1998, 882; OLG Frankfurt r+s 1995, 474).
  • LG Dortmund, 14.12.2006 - 2 O 270/06

    Berufung auf den Ablauf der Jahresfrist für die Einholung des ärztlichen

  • OLG Oldenburg, 13.01.1999 - 2 U 245/98

    Anspruch aus einer Invaliditätsversicherung; Anforderungen an die ärztliche

  • KG, 13.06.2003 - 6 U 31/02

    Leistungsfreiheit der Unfallversicherung: Geltendmachung der Invalidität mit

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