Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 21.07.1999

Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.04.1999 - 19 U 13/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1418
OLG Köln, 23.04.1999 - 19 U 13/96 (https://dejure.org/1999,1418)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.04.1999 - 19 U 13/96 (https://dejure.org/1999,1418)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. April 1999 - 19 U 13/96 (https://dejure.org/1999,1418)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einräumung eines lebenslangen unentgeltlichen Wohn- und Nutzungsrechts an einem Haus als Leihe; Notwendigkeit einer Kündigung zur Verwertung des Hausgrundstücks; Anwendungsbereich des § 571 BGB

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 152
  • MDR 1999, 1271
  • NZM 2000, 111
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 34/83

    Wirksamkeit der formlosen Einräumung eines Wohnrechts

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.1999 - 19 U 13/96
    Damit hat die Erblasserin dem Beklagten nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter Lebenden zumindest mündlich ein lebenslanges, bereits zu ihren Lebzeiten begonnenes Wohnrecht eingeräumt, das rechtlich als Leihe (§ 598 BGB) zu qualifizieren ist (vgl. BGH, NJW 1982, 820; 1985, 1553; OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1010; MK-Kollhosser, BGB 3. Aufl., § 516 Rn. 3b).

    Für einen solchen Fall hat der Bundesgerichtshof auch in der von den Klägern für ihre Ansicht in Anspruch genommenen Entscheidung in NJW 1985, 1553 ausgeführt, wenn jemand einem anderen Räume in seinem Hause überlasse und mit ihm vereinbare, ihm solle auch über seinen Tod hinaus ein Wohnrecht zustehen, solange er lebe, dann liege darin ein Vertrag, der die Verpflichtung zur unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung einer Wohnung auf Lebenszeit zum Inhalt habe.

  • BGH, 08.01.1964 - V ZR 93/63
    Auszug aus OLG Köln, 23.04.1999 - 19 U 13/96
    Im Falle der Grundstücksveräußerung endet daher ein durch Leihe begründetes, nur schuldrechtliches Nutzungsrecht (BGH a.a.O. und NJW 1964, 765, 766).
  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 10/93

    Entschädigung für die Verlegung einer Fernwasserleitung wegen des Neubaus einer

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.1999 - 19 U 13/96
    Wenn dieser nicht ausreichte, bedeutet das aber noch nicht, dass die Kläger "infolge eines nicht vorhergesehenen Umstandes der verliehenen Sache bedurften", auch dann nicht, wenn das Bedürfnis kein dringendes sein und der Verleiher seine Interessen denen des Entleihers nicht unterordnen muss (BGH NJW 1994, 3156, 3158).
  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80

    Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.1999 - 19 U 13/96
    Damit hat die Erblasserin dem Beklagten nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter Lebenden zumindest mündlich ein lebenslanges, bereits zu ihren Lebzeiten begonnenes Wohnrecht eingeräumt, das rechtlich als Leihe (§ 598 BGB) zu qualifizieren ist (vgl. BGH, NJW 1982, 820; 1985, 1553; OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1010; MK-Kollhosser, BGB 3. Aufl., § 516 Rn. 3b).
  • OLG Koblenz, 16.01.1996 - 3 W 693/95

    Kündigung eines schuldrechtlichen Wohnrechts

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.1999 - 19 U 13/96
    Damit hat die Erblasserin dem Beklagten nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter Lebenden zumindest mündlich ein lebenslanges, bereits zu ihren Lebzeiten begonnenes Wohnrecht eingeräumt, das rechtlich als Leihe (§ 598 BGB) zu qualifizieren ist (vgl. BGH, NJW 1982, 820; 1985, 1553; OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1010; MK-Kollhosser, BGB 3. Aufl., § 516 Rn. 3b).
  • OLG Koblenz, 15.09.2010 - 1 U 63/10

    Rechtsnatur der unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung, gegebenenfalls auch schon die bloße stillschweigende Duldung ihrer Nutzung, auch bei längerfristiger Gestattung als (Grundstücks-)Leihvertrag einzuordnen ist (vgl. BGH NJW 1982, 820; OLG Köln MDR 1999, 1271 ; Reuter in: Staudinger a.a.O. § 598 Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 3 U 162/11

    Rechtsnatur der unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung an einer Wohnung;

    Da die Vorschrift des § 571 BGB auf ein Leihverhältnis keine Anwendung findet, endet mit der Veräußerung des Grundstücks das nur schuldrechtliche Nutzungsrecht (vgl. OLG Köln NJW-RR 2000, 152 ).
  • OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 19 U 27/07

    Erbvertrag: Wertersatz wegen Beeinträchtigung eines

    Letzteres folgt aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung (Leihe) nicht als Schenkung im Sinne von § 2287 BGB aufgefasst werden kann (BGH NJW 1982, 820; BGH NJW 1987, 2816; OLG Köln NJW-RR 2000, 152).
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2005 - 8 U 194/05

    Zur Beweislast beim dinglichen Herausgabeanspruch und zur Rechtsnatur

    Bei Unentgeltlichkeit läge eine - formlos wirksame - Leihe vor, die gemäß § 605 BGB sowie aus sonstigen wichtigen Gründen außerordentlich gekündigt werden kann (BGH NJW 1985, 1553/1554; OLG Köln NZM 2000, 111; OLG Koblenz NJW-RR 1996, 843/844); im anderen Falle wäre eine - formgültige - schuldrechtliche Wohnrechtseinräumung gegen Entgelt (§ 305 BGB) anzunehmen, die ebenfalls nur aus wichtigem Grund fristlos wirksam zu kündigen ist (vgl. OLG Köln NJW-RR 1994, 853/854).
  • OLG Schleswig, 03.06.2004 - 16 U 39/04

    Herausgabeanspruch des Erstehers gegen Inhaber eines auf Vermächtnis beruhenden

    Ein auf einem Vermächtnis beruhendes unentgeltliches Wohnrecht wird als Leihe eingeordnet (OLG Bamberg NJW-RR 1994, 1359; zur Nichtanwendbarkeit von § 566 BGB bei Leihe auch OLG Köln NJW-RR 2000, 152), es ist nicht mietähnlich (OLG Bremen, Urteil vom 29. September 2000 - 5 U 39/00 -, zitiert nach juris; Schneider/Herget, 11. Aufl., Rdnr. 5106; vgl. auch OLG Frankfurt Rpfleger 1960, 409).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 12 U 66/04

    Keine Rückzahlung erbrachter Leistungen für die Errichtung eines als Ehewohnung

    Diese Absprache ist, soweit der Klägerin und ihrem damaligen Ehemann darin ein Nutzungsrecht an der noch zu errichtenden Wohnung eingeräumt wurde, rechtlich als Leihvertrag (über eine künftige Sache) zu qualifizieren (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2000, 152 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 21.07.1999 - 6 W 21/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2537
OLG Bremen, 21.07.1999 - 6 W 21/98 (https://dejure.org/1999,2537)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.07.1999 - 6 W 21/98 (https://dejure.org/1999,2537)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 6 W 21/98 (https://dejure.org/1999,2537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Vollstreckung des Auskunftsanspruchs eines nichtehelichen Kindes gegen seine Mutter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollstreckung des Anspruchs gegen die Mutter auf Namensnennung des Erzeugers; Auskunftsanspruch eines nichtehelichen Kindes; Nennung des Namens des leiblichen Vaters

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 888

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Familienrecht, Vollstreckungsrecht, Bestehen und Vollstreckbarkeit eines Auskunftsanspruchs des Kindes gegen seine Mutter auf Benennung des Vaters

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 963
  • MDR 1999, 1271
  • FamRZ 2000, 618
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Passau, 15.07.1987 - 11 C 724/87

    Vermögensrechtliche Streitigkeit; Zuständigkeit des Amtsgerichts; Klage des

    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1999 - 6 W 21/98
    Ob der streitgegenständliche Auskunftsanspruch vollstreckbar ist, ist in Rspr. und Literatur umstritten (bejahend: AG Passau v. 15.7.1987 - 11 C 724/87, FamRZ 1987, 1309 ff; LG Passau v. 26.11.1987 - 1 S 231/87, NJW 1988, 144: "ein mit den Mitteln des Rechts durchsetzbarer Auskunftsanspruch"; OLG Köln v. 30.3.1994 26 U 56/92, OLGR Köln 1994, 149 = FamRZ 1994, 1197, 1198: dort wird ohne weitere Problematisierung § 888 Abs. 1 ZPO herangezogen; verneinend: Frank, FamRZ 1988, 113, 116: es gebe keinen Auskunftsanspruch, weil ein entsprechender Urteilsspruch zwangsweise durchgesetzt werden müßte, was "ernsthaft von niemanden gutgeheißen werden (könne)"; ähnlich Koch, FamRZ 1990, 569, 573; AG Schwetzingen DAmtsvorm.
  • OLG Köln, 30.03.1994 - 26 U 56/92

    AUSKUNFT VATER MUTTER NAMENSÄNDERUNG UNMÖGLICHKEIT BEWEISLAST

    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1999 - 6 W 21/98
    Ob der streitgegenständliche Auskunftsanspruch vollstreckbar ist, ist in Rspr. und Literatur umstritten (bejahend: AG Passau v. 15.7.1987 - 11 C 724/87, FamRZ 1987, 1309 ff; LG Passau v. 26.11.1987 - 1 S 231/87, NJW 1988, 144: "ein mit den Mitteln des Rechts durchsetzbarer Auskunftsanspruch"; OLG Köln v. 30.3.1994 26 U 56/92, OLGR Köln 1994, 149 = FamRZ 1994, 1197, 1198: dort wird ohne weitere Problematisierung § 888 Abs. 1 ZPO herangezogen; verneinend: Frank, FamRZ 1988, 113, 116: es gebe keinen Auskunftsanspruch, weil ein entsprechender Urteilsspruch zwangsweise durchgesetzt werden müßte, was "ernsthaft von niemanden gutgeheißen werden (könne)"; ähnlich Koch, FamRZ 1990, 569, 573; AG Schwetzingen DAmtsvorm.
  • BGH, 09.11.1966 - VIII ZR 73/64

    Sparbuch für die Enkelin - Inhaberschaft; Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1999 - 6 W 21/98
    Bei der Auslegung prozeßrechtlicher Normen ist Analogie nach den allgemeinen Grundsätzen (Gesetzeslücke rechtsähnliche Lage -allgemeiner Rechtsgedanke) statthaft (BGHZ 46, 198 = MDR 1967, 39; BGH v. 10.5.1994 - X ZB 7/93, MDR 1994, 1239 = NJW-RR 1994, 1406, 1407; w.N. bei Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl. 1999, Einleitung Rz. 97), und zwar auch bei Ausnahmenormen im Rahmen des ihnen zugrundeliegenden allgemeinen Rechtsgedankens (Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl. 1999, Einleitung Rz. 97; s. auch Palandt/Heinrichs, BGB, 58. Aufl. 1999, Einleitung Rz. 45).
  • LG Passau, 26.11.1987 - 1 S 231/87

    Abweisung einer zulässigen, aber unbegründeten Berufung; Auskunftsanspruch des

    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1999 - 6 W 21/98
    Ob der streitgegenständliche Auskunftsanspruch vollstreckbar ist, ist in Rspr. und Literatur umstritten (bejahend: AG Passau v. 15.7.1987 - 11 C 724/87, FamRZ 1987, 1309 ff; LG Passau v. 26.11.1987 - 1 S 231/87, NJW 1988, 144: "ein mit den Mitteln des Rechts durchsetzbarer Auskunftsanspruch"; OLG Köln v. 30.3.1994 26 U 56/92, OLGR Köln 1994, 149 = FamRZ 1994, 1197, 1198: dort wird ohne weitere Problematisierung § 888 Abs. 1 ZPO herangezogen; verneinend: Frank, FamRZ 1988, 113, 116: es gebe keinen Auskunftsanspruch, weil ein entsprechender Urteilsspruch zwangsweise durchgesetzt werden müßte, was "ernsthaft von niemanden gutgeheißen werden (könne)"; ähnlich Koch, FamRZ 1990, 569, 573; AG Schwetzingen DAmtsvorm.
  • BGH, 10.05.1994 - X ZB 7/93

    "Spinnmaschine"; Ersetzung der Unterschrift eines verhinderten Mitgliedes der

    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1999 - 6 W 21/98
    Bei der Auslegung prozeßrechtlicher Normen ist Analogie nach den allgemeinen Grundsätzen (Gesetzeslücke rechtsähnliche Lage -allgemeiner Rechtsgedanke) statthaft (BGHZ 46, 198 = MDR 1967, 39; BGH v. 10.5.1994 - X ZB 7/93, MDR 1994, 1239 = NJW-RR 1994, 1406, 1407; w.N. bei Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl. 1999, Einleitung Rz. 97), und zwar auch bei Ausnahmenormen im Rahmen des ihnen zugrundeliegenden allgemeinen Rechtsgedankens (Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl. 1999, Einleitung Rz. 97; s. auch Palandt/Heinrichs, BGB, 58. Aufl. 1999, Einleitung Rz. 45).
  • BGH, 30.10.1967 - VIII ZR 176/65

    Auskunftspflicht des Konkursverwalters

    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1999 - 6 W 21/98
    Bei der titulierten Auskunftsverpflichtung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, da die Antragsgegnerin die Auskunft aufgrund persönlichen Wissens zu erteilen hat (BGHZ 49, 11 = MDR 1968, 236; einhellige Auffassung).
  • Drs-Bund, 21.06.1995 - BT-Drs 13/1752
    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1999 - 6 W 21/98
    1989, 634, 636: § 888 Abs. 2 ZPO sei entsprechend anwendbar, weil die Preisgabe des Namens des Erzeugers eine höchstpersönliche Entscheidung der Mutter des Kindes betreffe; Frank/Helms, FamRZ 1997, 1258, 1262: § 888 Abs. 2 ZPO sei analog anwendbar auf Ansprüche, die einen "persönlich-sittlichen Einschlag" hätten; s. auch den von der SPD-Fraktion 1995 eingebrachten Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts (BT-Drucks. 13/1752 vom 21.6.1995), wonach das "volljährig gewordene Kind von seinen Eltern (soll) Auskunft verlangen (dürfen), ob es von ihnen "abstammt"; weiter heißt es in dem Gesetzentwurf: ,.Die Vollstreckung dieses Anspruches ist ausgeschlossen").
  • BGH, 03.07.2008 - I ZB 87/06

    Vollstreckung des Anspruchs auf Nennung des Vaters eines nichtehelichen Kindes

    Führt die Abwägung unter Beachtung der grundrechtlich geschützten Interessen der Schuldnerin zu deren Verurteilung im Erkenntnisverfahren, ist der titulierte Anspruch in der Regel auch vollstreckbar, weil durch die Vollstreckung der Eingriff in die Grundrechte der Schuldnerin nicht über das Maß hinaus vertieft wird, in dem ihre grundrechtlich geschützten Interessen bereits durch die Verurteilung berührt sind (vgl. OLG Bremen NJW 2000, 963, 964; OLG Hamm NJW 2001, 1870, 1871; Staudinger/Rauscher, BGB [2004], Einl. zu §§ 1589 ff. Rdn. 105; Musielak/Lackmann aaO § 888 Rdn. 3; Walker, JZ 2000, 316 f.).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 10 WF 193/06

    Elterliche Sorge: Auskunftsrecht des Vaters über das Schicksal seines Kindes;

    Angesichts dessen wird ein solcher Auskunftsanspruch in der Literatur auch überwiegend bejaht (vgl. die Nachweise bei Palandt/Diederichsen, a.a.O., Einf v § 1591, Rz. 3; vgl. zur Vollstreckung des Auskunftsanspruchs auch OLG Bremen, Beschluss vom 21.7.1999 - 6 W 21/98 -, FamRZ 2000, 618).
  • OLG Hamm, 16.01.2001 - 14 W 129/99

    Anforderungen an eine ordnungsgemäßes Vollstreckungsverfahren; Möglichkeit des

    Bei der zweiten in § 888 III ZPO erwähnten Fallgruppe (Herstellung des ehelichen Lebens) wie auch bei der dritten Variante (Verurteilung zur Leistung von Diensten) ist anerkannt, dass sie sich ihrem Wesen nach nicht mit Zwang vertragen, eine zwangsweise Durchsetzung der jeweiligen Ansprüche das angestrebte Ziel demnach nicht nur nicht erreichen lässt, sondern sogar konterkariert (vgl. Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 21. Aufl., § 888 Rdnr. 41; OLG Bremen, NJW 2000, 963).
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