Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 09.09.1999

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.05.1999 - 1 U 1067/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7126
OLG Koblenz, 12.05.1999 - 1 U 1067/98 (https://dejure.org/1999,7126)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.05.1999 - 1 U 1067/98 (https://dejure.org/1999,7126)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - 1 U 1067/98 (https://dejure.org/1999,7126)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7126) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1509
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.02.1968 - VIII ZR 139/66
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.1999 - 1 U 1067/98
    Seinen Anteil der Mitverantwortlichkeit schätzt der Senat (§ 287 ZPO - vgl. BGH, NJW 1968, 985) auf 1/3.
  • LG Hagen, 27.11.1986 - 19 O 167/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.1999 - 1 U 1067/98
    Insgesamt ist ein Betrag um 30.000 DM angemessen, der sich bei Würdigung aller weiteren Umstände wie des Mitverschuldens des Klägers und des Unfalls im Gefälligkeitsverhältnis (Slizyk, S. 15 unter Berufung auf BGH, GrZS 18, 149, 158; anderer Ansicht insoweit wohl OLG, Hamm NJW-RR 1988, 1179) auf 20.000 DM stellt (keine Quotierung: BGH, VersR 1970, 624).
  • OLG Hamm, 09.02.1989 - 6 U 451/86

    65000 DM Schmerzensgeld; 200 DM Schmerzensgeldrente pro Monat; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.1999 - 1 U 1067/98
    Mit der Erblindung auf einem Auge - nicht dem Verlust des Auges - hat der Kläger zwar einen schweren nicht aber einen solchen Schwerstschaden erlitten, der es nach der Rechtsprechung rechtfertigt, einen zusätzlichen Ausgleich durch Zubilligung einer Rente vorzusehen (vgl. OLG Hamm, VersR 1990, 865 und Slizyk, bei: "Totalerblindung und Gehirnschädigungen"), so dass es mit der Zuerkennung des Kapitalbetrags sein Bewenden hat.
  • OLG Saarbrücken, 17.03.1989 - 3 U 164/84

    Befestigung des Versicherungskennzeichens; Zeitpunkt des Verkehrsunfalls; Mofa

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.1999 - 1 U 1067/98
    Es genügt, dass er die aus seiner Sicht bei verständiger Würdigung nicht eben fernliegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch das Auftreten weiterer Folgeschäden aufzeigt (BGH, VersR 1990, 779, 780).
  • BGH, 05.01.1965 - VI ZR 24/64

    Verzinsung von Schmerzensgeldansprüchen

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.1999 - 1 U 1067/98
    Der Schmerzensgeldanspruch ist verzinslich (BGH, NJW 1965, 531 ; vgl. auch NJW 1995, 733 ).
  • BGH, 20.12.1994 - VI ZR 338/93

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung bei einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.1999 - 1 U 1067/98
    Der Schmerzensgeldanspruch ist verzinslich (BGH, NJW 1965, 531 ; vgl. auch NJW 1995, 733 ).
  • BGH, 18.12.1979 - VI ZR 52/78

    Haftungsausschluß im Verhältnis zu Halter und probefahrendem Fahrer eines Kfz

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.1999 - 1 U 1067/98
    Dazu bedarf es vielmehr des Hinzutretens besonderer Umstände (wie im Fall BGH, NJW 1980, 1681 ), die im Einzelfall dem Schadensersatzbegehren des Geschädigten ein treuwidriges Gepräge geben (BGH, NJW 1992, 2475).
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91

    Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.1999 - 1 U 1067/98
    Deliktische Ansprüche, die im Zusammenhang mit Gefälligkeitserweisen stehen, bleiben dagegen nach der ständigen Rechtsprechung des BGH unberührt (BGH, NJW 1992, 2474 m.w.N.; Palandt/Heinrichs, aaO., § 254 Rdn. 79).
  • OLG Frankfurt, 18.11.1997 - 17 U 103/96

    Gefälligkeitsfahrt zur Werkstatt - Stillschweigender Haftungsverzicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.1999 - 1 U 1067/98
    Solche besonderen Umstände liegen hier nicht vor und können nicht darin gesehen werden, dass der Beklagte für den Kläger aus Gefälligkeit und unentgeltlich tätig wurde (vgl. auch OLG Frankfurt, NJW 1998, 1232).
  • BGH, 04.08.2010 - XII ZR 118/08

    Gebrauchsüberlassung aus Gefälligkeit: Verschuldensunabhängige Haftung des

    c) Von der Rechtsprechung (BGHZ 21, 102, 106 f.; BGH Urteil vom 9. Juni 1992 - VI ZR 49/91 - NJW 1992, 2474, 2475; OLG Stuttgart NJW 1971, 660, 661; OLG Koblenz MDR 1999, 1509 und NJW-RR 2002, 595; OLG Karlsruhe Urteil vom 26. Februar 2003 - 17 U 121/02 - veröffentlicht bei juris Rdn. 15; OLG Frankfurt VersR 2006, 918 f.) und Teilen des Schrifttums (Palandt/Grüneberg BGB 69. Aufl. Einl. vor § 241 Rdn. 8; Erman/Graf von Westphalen BGB 12. Aufl. vor § 598 Rdn. 2; Jauernig/Stadler BGB 13. Aufl. § 311 Rdn. 45; Jauernig/Mansel aaO § 598 Rdn. 5) wird eine vertragsähnlich ausgestaltete Haftung innerhalb eines Gefälligkeitsverhältnisses grundsätzlich abgelehnt und der Geschädigte mit seinen Ansprüchen allein auf das Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB) verwiesen, weil ein ohne Rechtsbindungswillen der Beteiligten eingegangenes Gefälligkeitsverhältnis eine an das Vertragsrecht angelehnte Haftung nicht begründen könne.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.09.1999 - 13 UF 271/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7820
OLG Schleswig, 09.09.1999 - 13 UF 271/98 (https://dejure.org/1999,7820)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.09.1999 - 13 UF 271/98 (https://dejure.org/1999,7820)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. September 1999 - 13 UF 271/98 (https://dejure.org/1999,7820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 813
  • MDR 1999, 1509
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Bamberg, 12.01.1999 - 7 UF 245/98

    Elterliche Sorge für ein gemeinsames Kind geschiedener Ehegatten ; Abänderung

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.09.1999 - 13 UF 271/98
    Da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber immer noch die beste Erziehung die durch beide sich liebevoll in die Erziehung und Betreuung abstimmende und ergänzende Elternteile gilt und da der mit der Trennung und Scheidung ihrer Eltern verbundenen Beeinträchtigungen der Kinder am besten durch eine Lösung entgegengewirkt wird, bei der das größtmögliche Maß an erlebter Elternschaft erhalten wird (OLG Bamberg FamRZ 1999, 1005 unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in FamRZ 1959, 416, FamRZ 1971, 421 und FamRZ 1982, 1179), seien Eltern dazu aufgerufen, sich bei Meinungsverschiedenheiten zu einigen.
  • OLG Zweibrücken, 01.10.1998 - 5 UF 24/98

    Befristete Beschwerde des Kindesvaters gegen die Übertragung der elterlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.09.1999 - 13 UF 271/98
    Das Oberlandesgericht Zweibrücken (FamRZ 1999, 40) verweist auf die Pflicht und Verantwortung getrenntlebender Eltern, im Rahmen der elterlichen Sorge Konsens zu suchen und zu finden.
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.09.1999 - 13 UF 271/98
    Da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber immer noch die beste Erziehung die durch beide sich liebevoll in die Erziehung und Betreuung abstimmende und ergänzende Elternteile gilt und da der mit der Trennung und Scheidung ihrer Eltern verbundenen Beeinträchtigungen der Kinder am besten durch eine Lösung entgegengewirkt wird, bei der das größtmögliche Maß an erlebter Elternschaft erhalten wird (OLG Bamberg FamRZ 1999, 1005 unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in FamRZ 1959, 416, FamRZ 1971, 421 und FamRZ 1982, 1179), seien Eltern dazu aufgerufen, sich bei Meinungsverschiedenheiten zu einigen.
  • AG Chemnitz, 03.09.1998 - 4 F 681/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 09.09.1999 - 13 UF 271/98
    Das Amtsgericht Chemnitz (FamRZ 1999, 321) hat unter Hinweis auf die teils oben zitierte, teils weitere Rechtsprechung die einhellige Auffassung der genannten Gerichte dahingehend festgestellt, dass die Belassung des gemeinsamen Sorgerechts von einem Mindestmaß an Übereinstimmung der Eltern zu erzieherischen Fragen und Kooperationsbereitschaft abhängt.
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.09.1999 - 13 UF 271/98
    Da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber immer noch die beste Erziehung die durch beide sich liebevoll in die Erziehung und Betreuung abstimmende und ergänzende Elternteile gilt und da der mit der Trennung und Scheidung ihrer Eltern verbundenen Beeinträchtigungen der Kinder am besten durch eine Lösung entgegengewirkt wird, bei der das größtmögliche Maß an erlebter Elternschaft erhalten wird (OLG Bamberg FamRZ 1999, 1005 unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in FamRZ 1959, 416, FamRZ 1971, 421 und FamRZ 1982, 1179), seien Eltern dazu aufgerufen, sich bei Meinungsverschiedenheiten zu einigen.
  • OLG Hamm, 25.08.1998 - 2 UF 73/98

    Voraussetzungen für die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.09.1999 - 13 UF 271/98
    Das Oberlandesgericht Hamm (FamRZ 1999, 38) hält die Aufhebung der gemeinsamen Sorge im Interesse des Kindeswohls nur dann für gerechtfertigt, wenn zwischen den Eltern erhebliche Streitigkeiten bestehen und aufgrund mangelnder Koooperationsbereitschaft zu erwarten ist, dass sich diese Konflikte nach Trennung bzw. Scheidung fortsetzen und zum Nachteil der Kinder auswirken werden.
  • OLG Bamberg, 09.02.1999 - 2 UF 183/98

    Elterliche Sorge bei unterschiedlichen Meinungen der Eltern

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.09.1999 - 13 UF 271/98
    Das Oberlandesgericht Bamberg hat in 3 veröffentlichten Entscheidungen (FamRZ 1999, 803, 805 und 1005) die Auffassung vertreten, dass entscheidend sei, ob zwischen den Eltern zumindest in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für die Kinder (§ 1628 BGB) eine Art Grundkonsens besteht und beide über ein Mindestmaß an Kooperationsfähigkeit und Kooperationswilligkeit verfügen.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.09.1999 - 13 UF 271/98
    Da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber immer noch die beste Erziehung die durch beide sich liebevoll in die Erziehung und Betreuung abstimmende und ergänzende Elternteile gilt und da der mit der Trennung und Scheidung ihrer Eltern verbundenen Beeinträchtigungen der Kinder am besten durch eine Lösung entgegengewirkt wird, bei der das größtmögliche Maß an erlebter Elternschaft erhalten wird (OLG Bamberg FamRZ 1999, 1005 unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in FamRZ 1959, 416, FamRZ 1971, 421 und FamRZ 1982, 1179), seien Eltern dazu aufgerufen, sich bei Meinungsverschiedenheiten zu einigen.
  • KG, 17.12.1998 - 16 UF 7178/98

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.09.1999 - 13 UF 271/98
    Das Kammergericht (FamRZ 1999, 737) hat die Auffassung vertreten, dass das Kindeswohl es nur dann rechtfertigen könnte, die elterliche Sorge einem Elternteil unter Ausschluß des anderen zu übertragen, wenn in allen Angelegenheiten des Kindes von erheblicher Bedeutung, die die Eltern gemeinsam zu entscheiden haben, grundsätzlich nicht zu erwarten sei, dass einvernehmliche Entscheidungen möglich sein werden.
  • OLG Hamm, 28.05.2004 - 11 UF 73/04

    Voraussetzungen für Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs.

    Dazu gehört auch, sich zu überwinden und trotz vorhandener Barrieren und trennungsbedingter Meinungsverschiedenheiten das Gespräch mit dem anderen Teil zu suchen und zu führen (ebenso u.a. OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 813, 814; OLG München, NJW 2000, 368, 369).
  • AG Ludwigslust, 30.09.2009 - 5 F 144/09

    Elterliche Sorge: Alleiniges Sorgerecht bei größerer räumlicher Entfernung

    Nur formelhafte Äußerungen, dass die Eltern nicht miteinander reden oder nur noch über ihre Anwälte kommunizieren könnten, sind für eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts daher nicht ausreichend (OLG Naumburg FamRZ 2002, 564; OLG Schleswig NJW-RR 2000, 813).
  • AG Ludwigslust, 18.08.2005 - 5 F 101/04
    Nur formelhafte Äußerungen, daß die Eltern nicht miteinander reden oder nur noch über ihre Anwälte kommunizieren könnten, sind für eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts daher nicht ausreichend ( OLG Naumburg FamRZ 2002, 564 [OLG Naumburg 23.07.2001 - 14 UF 36/01] ; OLG Schleswig NJW-RR 2000, 813).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht