Weitere Entscheidung unten: OLG München, 06.05.1998

Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97   

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BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97 (https://dejure.org/1998,568)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1998 - XII ZR 33/97 (https://dejure.org/1998,568)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 (https://dejure.org/1998,568)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1569 ff., § 1578 Abs. 3
    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier Teilzeitbeschäftigung des Unterhaltsberechtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 297
  • MDR 1999, 161
  • FamRZ 1999, 372
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 68/87

    Umfang des Trennungsunterhaltes nach Scheidung der Ehe - Mitberücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
    b) Der zweistufigen Berechnung des neben Altersvorsorgeunterhalt geschuldeten Elementarunterhalts bedarf es nicht, soweit im Wege der Anrechnungsmethode Einkünfte von der Unterhaltsquote abzuziehen sind (im Anschluß an Senatsurteil vom 6. Oktober 1982 - IVb ZR 311/81 - FamRZ 1982, 1187, 1188 und vom 8. Juni 1988 - IVb ZR 68/87 - FamRZ 1988, 1145, 1148).

    In Fällen besonders günstiger wirtschaftlicher Verhältnisse bedarf es nach Auffassung des Senats der zweistufigen Berechnung des Elementarunterhalts indessen nicht, weil der Vorsorgebedarf neben dem laufenden Unterhaltsbedarf befriedigt werden kann, ohne daß deshalb der Halbteilungsgrundsatz verletzt wird (Senatsurteile vom 6. Oktober 1982 - IVb ZR 311/81 - FamRZ 1982, 1187, 1188 und vom 8. Juni 1988 - IVb ZR 68/87 - FamRZ 1988, 1145, 1148).

  • BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 311/81

    Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Vorsorgeunterhalt

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
    b) Der zweistufigen Berechnung des neben Altersvorsorgeunterhalt geschuldeten Elementarunterhalts bedarf es nicht, soweit im Wege der Anrechnungsmethode Einkünfte von der Unterhaltsquote abzuziehen sind (im Anschluß an Senatsurteil vom 6. Oktober 1982 - IVb ZR 311/81 - FamRZ 1982, 1187, 1188 und vom 8. Juni 1988 - IVb ZR 68/87 - FamRZ 1988, 1145, 1148).

    In Fällen besonders günstiger wirtschaftlicher Verhältnisse bedarf es nach Auffassung des Senats der zweistufigen Berechnung des Elementarunterhalts indessen nicht, weil der Vorsorgebedarf neben dem laufenden Unterhaltsbedarf befriedigt werden kann, ohne daß deshalb der Halbteilungsgrundsatz verletzt wird (Senatsurteile vom 6. Oktober 1982 - IVb ZR 311/81 - FamRZ 1982, 1187, 1188 und vom 8. Juni 1988 - IVb ZR 68/87 - FamRZ 1988, 1145, 1148).

  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 543/80

    Beginn des Trennungs-Vorsorgeunterhaltsanspruchs

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
    Danach sollen mit unterhaltsrechtlichen Mitteln die Nachteile ausgeglichen werden, die dem Berechtigten aus der ehebedingten Behinderung seiner Erwerbstätigkeit erwachsen (Senatsurteil vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 543/80 - FamRZ 1981, 442, 444).

    Die daraus für die Bemessung des Vorsorgeunterhalts folgende Anknüpfung an den laufenden Unterhalt hat der Senat sowohl für den Fall, daß der Unterhaltsberechtigte tatsächlich über kein eigenes Einkommen verfügt und deshalb in vollem Maße unterhaltsbedürftig ist (Senatsurteil vom 25. Februar 1981 aaO), als auch dann für gerechtfertigt gehalten, wenn der dem Unterhaltsberechtigten zugebilligte Elementarunterhalt lediglich in ergänzendem Unterhalt oder Aufstockungsunterhalt nach den §§ 1570 ff. BGB besteht, weil davon ausgegangen werden kann, daß in Höhe des zugerechneten eigenen Einkommens des Unterhaltsberechtigten eine der Höhe dieses Einkommens entsprechende Altersversorgung begründet wird, so daß auch der zuzubilligende Vorsorgeunterhalt lediglich der Aufstockung einer durch die Erwerbstätigkeit bereits erzielten Altersversorgung dient.

  • BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 687/80

    Einbeziehung von Vorsorgeleistungen in den Unterhalt getrennt lebender und

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
    a) Zur Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts in Fällen, in denen der Elementarunterhaltsbedarf des Berechtigten teilweise durch Einkünfte aus einer sozialversicherungsfreien Teilzeitbeschäftigung gedeckt ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 21. April 1982 - IVb ZR 687/80 - FamRZ 1982, 679, 680).

    Er hat aber in einem Fall, in dem der laufende Lebensbedarf der nicht erwerbstätigen Ehefrau durch deren neuen Partner gedeckt wurde, die Zubilligung eines auf der Grundlage des ihr bei vorliegender vollständiger Unterhaltsbedürftigkeit zustehenden laufenden Unterhalts errechneten (isolierten) Vorsorgeunterhalts für angemessen gehalten, weil für die Ehefrau keine ihrem hypothetischen Unterhaltsanspruch entsprechende Altersversorgung begründet wurde (Senatsurteil vom 21. April 1982 - IVb ZR 687/80 - FamRZ 1982, 679, 680).

  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89

    Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
    Unter diesem Gesichtspunkt sind außer einer etwaigen früheren beruflichen Tätigkeit der Ehefrau die Dauer der Ehe und die wirtschaftliche Lage der Parteien maßgeblich mit zu berücksichtigen (Senatsurteile vom 4. November 1981 - IVb ZR 629/80 - FamRZ 1982, 148, 150; vom 11. April 1990 - XII ZR 42/89 - FamRZ 1990, 989, 990 f m.w.N.).

    Von einem Elternteil, der mehr als ein Kind betreut, kann eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich nur in geringerem Umfang erwartet werden, als wenn nur ein Kind zu betreuen ist (Senatsurteil vom 11. April 1990 aaO S. 991).

  • BGH, 10.10.1990 - XII ZR 99/89

    Bemessung des Unterhalts nach langjährigem Getrenntleben; Erwerbstätigenbonus

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
    Das ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zu der unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung eines 6/7-Anteils des fiktiven Einkommens des Unterhaltsberechtigten Senatsurteil vom 10. Oktober 1990 - XII ZR 99/89 - FamRZ 1991, 307, 310).

    Für die Bemessung des angemessenen Vorsorgeunterhalts ist deshalb an den Betrag anzuknüpfen, den der Unterhaltsberechtigte als Unterhalt verlangen könnte, wenn er über die genannten Einkünfte nicht verfügen würde (Kalthoener/Büttner Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 6. Aufl. Rdn. 358; Johannsen/Henrich/Büttner Eherecht 3. Aufl. § 1578 Rdn. 42; Lohmann Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Familienrecht 8. Aufl. Rdn. 235 f.; Wendl/Gutdeutsch Unterhaltsrecht 4. Aufl. § 4 Rdn. 488; Griesche in FamGb § 1578 Rdn. 84; vgl. auch Senatsurteil vom 10. Oktober 1990 aaO S. 309 f., in dem der Senat die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts auf der Grundlage eines hypothetisch - ohne Abzug von anzurechnenden fiktiven Einkünften aus einer sozialversicherungsfreien Tätigkeit - angenommenen Unterhalts gebilligt hat, sowie Senatsurteil vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 2/91 - FamRZ 1992, 423, 425 zu den Auswirkungen erzielbarer Einkünfte aus Kapitalvermögen auf den Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt).

  • BGH, 30.06.1982 - IVb ZR 695/80

    Anforderungen an eine Mahnung

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
    Das ist rechtsbedenkenfrei (vgl. zum Vorrang des laufenden Unterhalts Senatsurteil vom 30. Juni 1982 - IVb ZR 695/80 - FamRZ 1982, 890, 892).
  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
    Bei einem Kind zwischen dem 11. und 15. Lebensjahr ist weitgehend anerkannt, daß dem betreuenden Elternteil eine Teilzeitbeschäftigung zugemutet werden kann, die aber nicht stets den Umfang einer Halbtagsbeschäftigung erreichen muß (Senatsurteil vom 12. März 1997 - XII ZR 153/95 - FamRZ 1997, 671, 673 m.N.).
  • BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91

    Obliegenheiten des geschiedenen Ehegatten im Hinblick auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
    Für die Bemessung des angemessenen Vorsorgeunterhalts ist deshalb an den Betrag anzuknüpfen, den der Unterhaltsberechtigte als Unterhalt verlangen könnte, wenn er über die genannten Einkünfte nicht verfügen würde (Kalthoener/Büttner Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 6. Aufl. Rdn. 358; Johannsen/Henrich/Büttner Eherecht 3. Aufl. § 1578 Rdn. 42; Lohmann Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Familienrecht 8. Aufl. Rdn. 235 f.; Wendl/Gutdeutsch Unterhaltsrecht 4. Aufl. § 4 Rdn. 488; Griesche in FamGb § 1578 Rdn. 84; vgl. auch Senatsurteil vom 10. Oktober 1990 aaO S. 309 f., in dem der Senat die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts auf der Grundlage eines hypothetisch - ohne Abzug von anzurechnenden fiktiven Einkünften aus einer sozialversicherungsfreien Tätigkeit - angenommenen Unterhalts gebilligt hat, sowie Senatsurteil vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 2/91 - FamRZ 1992, 423, 425 zu den Auswirkungen erzielbarer Einkünfte aus Kapitalvermögen auf den Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 629/80

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit bei Betreuung mehrerer Kinder durch den

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
    Unter diesem Gesichtspunkt sind außer einer etwaigen früheren beruflichen Tätigkeit der Ehefrau die Dauer der Ehe und die wirtschaftliche Lage der Parteien maßgeblich mit zu berücksichtigen (Senatsurteile vom 4. November 1981 - IVb ZR 629/80 - FamRZ 1982, 148, 150; vom 11. April 1990 - XII ZR 42/89 - FamRZ 1990, 989, 990 f m.w.N.).
  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 68/85

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des

  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08

    Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten

    Grundsätzlich ist es allerdings nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht (entsprechend seinen Leitlinien, Nr. 1.7) die Steuererstattung für die Folgejahre fortgeschrieben hat, wenn die Bemessungsgrundlagen im Wesentlichen unverändert geblieben sind (vgl. Senatsurteile vom 19. Februar 2003 - XII ZR 67/00 -FamRZ 2003, 860, 863 und vom 21. Januar 2009 - XII ZR 54/06 - FamRZ 2009, 762, 765; zu den Grenzen der Fortschreibung vgl. Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 375) .
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09

    Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils;

    Im Hinblick auf die Zielsetzung des Versorgungsausgleichs hat er es stattdessen für gerechtfertigt gehalten, den Elementarunterhalt zu dem Entgelt aus einer Erwerbstätigkeit und den Vorsorgeunterhalt zu den Versicherungsbeiträgen in Beziehung zu setzen, die im Hinblick auf ein derartiges Erwerbseinkommen zu erreichen wären, und damit den Berechtigten hinsichtlich der Altersvorsorge so zu behandeln, wie wenn er aus einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit Einkünfte in Höhe des ihm an sich zustehenden Elementarunterhalts hätte (Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1990, 372, 373 f.).
  • BGH, 10.11.2010 - XII ZR 197/08

    Nachehelicher Unterhalt: Voraussetzungen eines Anspruchs auf

    Insoweit unterscheidet sich die heutige Rechtslage von der früheren Regelung, nach welcher die Tätigkeit sozialversicherungsfrei war (dazu Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 373 f.).
  • BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04

    Beschränkung der Revision auf einen Teil des geltend gemachten

    Im Hinblick auf die Zielsetzung des Vorsorgeunterhalts hat er es stattdessen für gerechtfertigt gehalten, den Elementarunterhalt zu dem Entgelt aus einer Erwerbstätigkeit und den Vorsorgeunterhalt zu den Versicherungsbeiträgen in Beziehung zu setzen, die im Hinblick auf ein derartiges Erwerbseinkommen zu entrichten wären, und damit den Berechtigten hinsichtlich der Altersvorsorge so zu behandeln, wie wenn er aus einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit Einkünfte in Höhe des ihm an sich zustehenden Elementarunterhalts hätte (Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 373 f.).

    Wie in jenem Fall erfordert es der mit dem Vorsorgeunterhalt beabsichtigte Zweck auch hier, dem Unterhaltsberechtigten Altersvorsorgeunterhalt auf der Grundlage seines gesamten Bedarfs auf Elementarunterhalt zuzubilligen (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 373 f.).

  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

    Diese Vorgehensweise entspricht der Rechtsprechung des Senats in Fällen, in denen der Elementarunterhalt - wie auch hier vom Oberlandesgericht - nach der Anrechnungsmethode ermittelt worden ist (Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 374).
  • OLG Hamm, 23.04.2020 - 2 UF 152/19

    Trennungsunterhalt: Bemessung des Unterhaltsbedarfs bei erheblich über dem

    Damit wird der Berechtigte hinsichtlich der Altersvorsorge so behandelt, wie wenn er aus einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit Einkünfte in Höhe des ihm an sich zustehenden Elementarunterhalts hätte (vgl. BGH, Urteile vom 11.08.2010 - XII ZR 102/09, FamRZ 2010, 1637 und vom 25.11.1998 - XII ZR 33/97, FamRZ 1999, 372, 373 f.).
  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 235/12

    Nachehelicher Unterhalt: Ausgleich des ehebedingten Nachteils geringerer

    Die Bemessung erfolgt durch Anknüpfung an den laufenden Unterhalt, und zwar sowohl bei voller Unterhaltsbedürftigkeit als auch dann, wenn dem Unterhaltsberechtigten wie hier lediglich ein ergänzender Unterhalt zusteht, weil davon ausgegangen werden kann, dass in Höhe des zugerechneten eigenen Einkommens des Unterhaltsberechtigten eine der Höhe dieses Einkommens entsprechende Altersversorgung begründet wird, so dass auch der zuzubilligende Vorsorgeunterhalt grundsätzlich nur der Vervollständigung einer durch die Erwerbstätigkeit bereits erzielten Altersvorsorge dient (Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 373; für fiktive Einkommen vgl. Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 1 Rn. 797).
  • BGH, 30.11.2011 - XII ZR 34/09

    Nachehelicher Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt: Darlegungslast des

    Damit wird der Berechtigte hinsichtlich der Altersvorsorge so behandelt, wie wenn er aus einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit Einkünfte in Höhe des ihm an sich zustehenden Elementarunterhalts hätte (Senatsurteile vom 11. August 2010 - XII ZR 102/09 - FamRZ 2010, 1637 Rn. 36 und vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 373 f.).
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02

    Berücksichtigung zinsloser Darlehen eines Dritten bei der Unterhaltsberechnung

    Hier wird vielmehr die Auffassung vertreten, daß eine Teilzeitbeschäftigung nicht vor Vollendung des 14. oder 15. Lebensjahres eines der beiden Kinder in Betracht zu ziehen sei (Senatsurteil vom 16. April 1997 - XII ZR 293/95 - FamRZ 1997, 873, 875 f.; vgl. auch Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 373).
  • BGH, 30.11.2011 - XII ZR 35/09

    Trennungsunterhalt: Begrenzung einer Revisionszulassung nach einer Verurteilung

    Durch eine zweistufige Berechnung des Elementarunterhalts soll sichergestellt werden, dass nicht zu Lasten des Unterhaltspflichtigen von dem Grundsatz der gleichmäßigen Teilhabe der Ehegatten am ehelichen Lebensstandard abgewichen wird (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Senatsurteile vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 - FamRZ 2007, 117, 118 und vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 374 jeweils mwN).

    Dass zu Lasten des Unterhaltspflichtigen über eine Halbteilung hinausgegangen wird, ist aber auch dann nicht zu besorgen, wenn die errechnete Unterhaltsquote nicht geschuldet wird, so dass der Unterhaltspflichtige in Höhe der Differenz zwischen Quote und Unterhaltsanspruch entlastet wird (vgl. Senatsurteile vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 374 und vom 2. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 - FamRZ 2007, 1117, 1118).

    Damit wird der Berechtigte hinsichtlich der Altersvorsorge so behandelt, wie wenn er aus einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit Einkünfte in Höhe des ihm an sich zustehenden Elementarunterhalts hätte (Senatsurteile vom 11. August 2010 - XII ZR 102/09 - FamRZ 2010, 1637 Rn. 36 und vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 373 f.).

  • OLG Stuttgart, 20.06.2013 - 16 UF 285/12

    Berücksichtigung zur Vermögensbildung verwendeter Einkommensteile bei der

  • OLG München, 01.10.2002 - 4 UF 7/02

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages

  • OLG Saarbrücken, 23.03.2021 - 6 UF 136/20

    1. Sieht der Unterhaltsberechtigte trotz besonders günstiger

  • OLG Oldenburg, 07.03.2006 - 12 UF 154/05

    Nichtberücksichtigung des Splittingvorteils eines wiederverheirateten

  • OLG Naumburg, 11.12.2001 - 14 UF 71/01

    Trennungsunterhalt; Unterhaltshöhe; Einkommen des Unterhaltsschuldners;

  • OLG Stuttgart, 20.11.2001 - 16 WF 492/01

    § 2 des Unterhaltstitelanpassungsgesetzes ist mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 2

  • OLG Jena, 27.04.2006 - 1 UF 529/05

    Klage auf Erfüllung eines außergerichtlichen Vergleichs in noch rechtshängiger

  • OLG Zweibrücken, 15.06.2001 - 2 UF 176/00

    Nachehelicher Unterhalt - Billigkeitsgründe - Krankheit

  • OLG Saarbrücken, 16.03.2021 - 6 UF 136/20

    Anspruch auf Trennungsunterhalt; Darlegungslast für einen Unterhaltsbedarf;

  • OLG Hamm, 14.07.2005 - 3 UF 10/04

    Kriterien für die Bestimmung einer angemessenen Höhe des

  • OLG Stuttgart, 03.09.2001 - 16 WF 395/01

    Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 133/08

    Rechtsfolgen eines unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der

  • OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 9 UF 109/03

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung der Veräußerung des hälftigen

  • OLG Oldenburg, 31.01.2006 - 12 UF 91/05

    Nichtberücksichtigung des Splittingvorteils eines wiederverheirateten

  • OLG Saarbrücken, 02.02.2005 - 9 UF 69/03

    Nachehelicher Unterhalt: Bedarfsbemessung nach Erwerb einer im hälftigen

  • OLG Celle, 14.05.1999 - 18 UF 165/97

    Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt ; Berechnung des nachehelichen

  • OLG Celle, 19.01.2005 - 15 UF 139/04

    Übertragung der Rechtsprechung zur Berücksichtigung steuerlicher Vorteile aus dem

  • OLG Hamm, 11.08.2005 - 4 WF 165/05

    Prozesskostenhilfe in familienrechtlichen Streitigkeiten

  • OLG Karlsruhe, 27.10.2003 - 2 UF 107/03

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung des Veräußerungserlöses bei Übertragung

  • OLG Hamm, 11.04.2003 - 11 UF 287/02

    Zur Erwerbsverpflichtung bei Unterhaltspflichtigen über eine halbschichtige

  • OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 59/01

    Nachehelicher Unterhalt; Trennungsunterhalt; Scheidung; Einkommensveränderung;

  • OLG Karlsruhe, 22.12.2005 - 16 UF 104/05
  • OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01

    Trennungsunterhalt; Unterhalt; Teilverzicht; Halbteilungsgrundsatz;

  • OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04

    Familienrecht: Umfang des nachehelichen Unterhaltsanspruchs

  • OLG Koblenz, 13.06.2001 - 9 UF 25/01

    Anrechnung einer Abfindung aus einer überobligatorischen Tätigkeit des

  • OLG Saarbrücken, 02.10.2003 - 6 UF 16/03

    Ehegattenunterhaltsverfahren: Zurückweisung von Angriffs- und

  • OLG Köln, 07.03.2001 - 27 UF 176/00

    Ziel einer Abänderungsklage

  • OLG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 UF 149/05
  • OLG Saarbrücken, 16.03.2000 - 6 UF 127/99
  • AG Oberhausen, 05.04.2005 - 40 F 82/04

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung der

  • OLG Frankfurt, 16.09.1999 - 6 UF 232/98
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   OLG München, 06.05.1998 - 1 W 1029/98   

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OLG München, 06.05.1998 - 1 W 1029/98 (https://dejure.org/1998,11786)
OLG München, Entscheidung vom 06.05.1998 - 1 W 1029/98 (https://dejure.org/1998,11786)
OLG München, Entscheidung vom 06. Mai 1998 - 1 W 1029/98 (https://dejure.org/1998,11786)
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  • OLG Saarbrücken, 10.01.2012 - 4 U 480/10

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz einer Fußgängerin über eine bis zu 4 cm über die

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Rechtsprechung eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Niveauunterschieden in der Größenordnung von 4 - 5 cm verneint, wenn diese für den Fußgänger bei der gebotenen Aufmerksamkeit erkennbar waren (vgl. OLG Koblenz, OLGR 1998, 404 (5 cm hoher Frostaufbruch an einem Bürgersteigrand); OLG Koblenz, OLGR 1999, 225 (Vertiefung von 4 cm); OLG München, MDR 1999, 161 (Vertiefungen von 3 cm in einem Fußwegbelag); Senat, Urt. v. 21.07.1998 - 4 U 886/97 - 235 -, OLGR 1998, 404 (4 cm hohe Aufkantung einer Betonplatte auf einem öffentlichen Platz); Senat, Urt. v. 09.11.1999 - 4 U 191/99 - 48 - (5 cm tiefes Loch am Fahrbahnrand) sowie weitere Nachweise bei Geigel-Wellner, aaO., 14. Kap., Rdn. 50).
  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 168/13

    Amtshaftung einer saarländischen Gemeinde wegen Verletzung der

    So wurde in der Rechtsprechung eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Niveauunterschieden in der Größenordnung von 4 - 5 cm verneint, wenn diese für den Fußgänger bei der gebotenen Aufmerksamkeit erkennbar waren (vgl. OLG Koblenz, OLGR 1998, 404 (5 cm hoher Frostaufbruch an einem Bürgersteigrand); OLG Koblenz, OLGR 1999, 225 (Vertiefung von 4 cm); OLG München, MDR 1999, 161 (Vertiefungen von 3 cm in einem Fußwegbelag); Senat, Urt. v. 10.01.2012 - 4 U 480/10 (bis zu 4 cm hohe über die angrenzenden Bordsteine hinausragende Bordsteinkante); Senat, Urt. v. 21.07.1998 - 4 U 886/97 - 235 -, OLGR 1998, 404 (4 cm hohe Aufkantung einer Betonplatte auf einem öffentlichen Platz); Senat, Urt. v. 09.11.1999 - 4 U 191/99 - 48 - (5 cm tiefes Loch am Fahrbahnrand) sowie weitere Nachweise bei Geigel-Wellner, a. a. O., 14. Kap., Rdn. 50).
  • OLG Hamburg, 10.01.2005 - 14 U 195/04

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Belages eines Fußwegs

    Das OLG München schließlich hat mit Beschluss vom 6.5.98 (MDR 99, 161) entschieden, dass eine Vertiefung von 3 cm unmittelbar an einer an den Gehweg angrenzenden Mauer keine Verkehrssicherungspflichtverletzung begründe.
  • AG Offenbach, 01.03.2018 - 33 C 226/17

    Die Voraussetzungen, bei welchen bei Unfällen aufgrund von Unebenheiten auf

    Im innerstädtischen Bereich wird für normale Gehsteige zwar in der Rechtsprechung vertreten, dass ein verkehrswidriger Zustand bei Höhenunterschieden von 3 cm vorliegt (vgl. OLG München in MDR 1999, 161) und im ein Höhenunterschied auf Gehwegen von 2 cm noch zu den Gefahren zählt, mit denen ein Fußgänger zu rechnen braucht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18. Juli 1986, Az. 9 U 328/85).
  • AG Bad Segeberg, 26.01.2012 - 17 C 159/11

    Verkehrssicherungspflicht: Unebenheit in Form einer Vertiefung zwischen einer

    Auch vor diesem Hintergrund hat sich der Benutzer des Weges in diesem Bereich auf größere Unebenheiten einzustellen (vgl. OLG München, Beschl. v. 09.02.2009 - 1 U 5782/08, VersR 2011, 684; OLG München, Beschl. v. 06.05.1998 - 1 W 1029/98, MDR 1999, 161; Tacke VersR 2011, 685).
  • LG Hamburg, 22.10.2004 - 306 O 156/04
    Im innerstädtischen Bereich beginnt für normale Gehsteige ein verkehrswidriger Zustand bei Höhenunterschieden von 3 cm (OLG München in MDR 1999, 161).
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