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   OLG Oldenburg, 15.09.1998 - 5 W 160/98   

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https://dejure.org/1998,7975
OLG Oldenburg, 15.09.1998 - 5 W 160/98 (https://dejure.org/1998,7975)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.09.1998 - 5 W 160/98 (https://dejure.org/1998,7975)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. September 1998 - 5 W 160/98 (https://dejure.org/1998,7975)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zwischen ordentlichen Gerichten und Arbeitsgerichten; Voraussetzungen der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern aus unerlaubten Handlungen; Zusammenhang zwischen unerlaubter ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zwischen ordentlichen Gerichten und Arbeitsgerichten; Voraussetzungen der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern aus unerlaubten Handlungen; Zusammenhang zwischen unerlaubter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 239
  • MDR 1999, 239 (Volltext mit amtl. LS)
  • NZA-RR 2000, 218 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 21.01.1994 - 18a W 38/93

    Unerlaubte Handlung; Arbeitsverhältnis; Zuständigkeit der Arbeitsgerichte;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.09.1998 - 5 W 160/98
    Die Parteien waren lediglich gleichzeitig auf derselben Baustelle tätig, ohne, wie in dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall (NJW-RR 1995, S. 64) - bei der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen oder in anderer Weise zusammenzuwirken.
  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2015 - 3 Ta 21/15

    Rechtsweg - Abhilfeentscheidung - Kammerbesetzung - unerlaubte Handlung im

    Dies reicht für eine Begründung der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nicht aus (vgl. OLG Oldenburg 15. September 1998 - 5 W 160/98 - MDR 1999, 239; dem zustimmend GK-ArbGG/Schütz § 2 Rn. 184; Kissel/Mayer GVG 7. Aufl. § 13 Rn. 185).

    Der Rechtsstreit erfordert kein Eingehen auf spezifische Fragen der Arbeitsverhältnisse der Parteien, weshalb kein innerer Grund gegeben ist, der eine Entscheidung durch die Arbeitsgerichte notwendig oder auch nur zweckmäßig erscheinen ließe (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH 07. Februar 1958 aaO.; OLG Oldenburg 15. September 1998 aaO.).

  • OLG Hamm, 23.09.1999 - 6 W 31/99

    Streitigkeit aus einer unerlaubten Handlung ; Zulässigkeit des Rechtsweges zu den

    Sind sie - wie hier - bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt, so besteht aber der erforderliche Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis nicht schon dann, wenn sich die Arbeitsbereiche der Parteien nur zufällig oder äußerlich berühren und dabei einer vom anderen geschädigt wird (vgl. OLG Oldenburg MDR 99, 239).
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