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   BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97   

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BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97 (https://dejure.org/1998,1966)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97 (https://dejure.org/1998,1966)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97 (https://dejure.org/1998,1966)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung des Präsidialratea - Entlassung eines Richters auf Probe - Richter auf Probe - Mitwirkungsrecht - Anhörungsrecht - Rechtswidrigkeit der Entlassungsverfügung - Beurteilung eines Richters auf Probe - Voraussetzung einer Entlassungsverfügung

  • Wolters Kluwer

    Entlassungsverfügung aus dem Verhältnis eines Richters auf Probe - Maßgeblicher Beteiligungszeitpunkt des Präsidialrats - Abschließende dienstliche Beurteilung eines Richters auf Probe als nichtzwingende Voraussetzung für Entlassungsverfügung - Begriff der Eignung zum ...

  • Judicialis

    DRiG § 22 Abs. 2; ; SächsRiG § 6; ; SächsRiG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 22 Abs. 2; SächsRiG §§ 6, 22
    Entlassung eines Richters auf Probe ohne Beteiligung des Präsidialrates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 426
  • MDR 1999, 257
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.03.1976 - RiZ(R) 2/75

    Entlassung eines Richters auf Probe - Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97
    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urt. v. 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f.; BGH, Urt. v. 1. März 1976 - RiZ (R) 2/75, DRiZ 1976, 317, 318; BGH, Urt. v. 25. August 1992 - RiZ (R) 2/92, Urt.Umdr.

    Eine funktionsfähige Rechtspflege, die der Staat zu gewährleisten hat, erfordert Richter, die bereit und in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung zügig zu erledigen (vgl. BGH, Urt. v. 1. März 1976 - RiZ (R) 2/75, DRiZ 1976, 317, 318).

  • BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95

    Klage gegen die Entlassung eines Richters auf Probe - Fehlende Eignung für das

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97
    Die in § 22 Abs. 1 Nr. 4 SächsRiG vorgeschriebene Beteiligung des Präsidialrates bei der Entlassung eines Richters ist nicht als Mitwirkungs-, sondern als bloßes Anhörungsrecht ausgestaltet (BGH, Urt. v. 10. Juli 1996 - RiZ (R) 3/95, Urt.Umdr.

    S. 9, insoweit in DRiZ 1996, 454 nicht abgedruckt).

  • BGH, 24.11.1970 - RiZ(R) 1/69

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Fehlen der erforderlichen

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97
    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urt. v. 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f.; BGH, Urt. v. 1. März 1976 - RiZ (R) 2/75, DRiZ 1976, 317, 318; BGH, Urt. v. 25. August 1992 - RiZ (R) 2/92, Urt.Umdr.
  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 4/87

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine dienstliche

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97
    Es kann deshalb keinem Zweifel unterliegen, daß die monatelange Nichtbearbeitung von Teilbereichen eines richterlichen Dezernats ebenso beanstandet werden kann wie ein unbefriedigendes Arbeitspensum eines Richters (vgl. BGH, Urt. v. 31. Januar 1984 - RiZ (R) 1/83, DRiZ 1984, 365; BGH, Urt. v. 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87, NJW 1988, 419, 420).
  • BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Entlassung eines Richters auf Probe

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97
    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urt. v. 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f.; BGH, Urt. v. 1. März 1976 - RiZ (R) 2/75, DRiZ 1976, 317, 318; BGH, Urt. v. 25. August 1992 - RiZ (R) 2/92, Urt.Umdr.
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 1/83

    Dienstliche Beurteilung - Mündliche Verhandlung - Richterliche Unabhängigkeit

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97
    Es kann deshalb keinem Zweifel unterliegen, daß die monatelange Nichtbearbeitung von Teilbereichen eines richterlichen Dezernats ebenso beanstandet werden kann wie ein unbefriedigendes Arbeitspensum eines Richters (vgl. BGH, Urt. v. 31. Januar 1984 - RiZ (R) 1/83, DRiZ 1984, 365; BGH, Urt. v. 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87, NJW 1988, 419, 420).
  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97
    Selbst im Rahmen des § 78 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG, der bei der Entlassung von Beamten auf Probe dem Personalrat anders als § 22 Abs. 1 Nr. 4 SächsRiG ein Mitwirkungsrecht einräumt, führt die Verletzung des der Sphäre der Personalvertretung zuzuordnenden Informationsanspruchs nicht ohne weiteres zur Rechtswidrigkeit der vom Dienstherrn getroffenen Maßnahme (vgl. BVerwG ZBR 1990, 85, 86 f.).
  • BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 2/15

    Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches

    Es kann deshalb keinem Zweifel unterliegen, dass die monatelange Nichtbearbeitung von Teilbereichen eines richterlichen Dezernats ebenso beanstandet werden kann wie ein unbefriedigendes Arbeitspensum eines Richters (vgl. BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 22.09.1998 - RiZ 2/97 - DRiZ 1999, 141 m.w.N.; stRspr.; vgl. auch Schmidt-Räntsch, DRiG, 6. Aufl. 2009, § 26 Rn. 24 a.E.).".
  • BGH, 12.05.2020 - RiZ(R) 3/19

    Fall Schulte-Kellinghaus: Übergründlicher Richter durfte gerügt werden

    Es kann deshalb keinem Zweifel unterliegen, dass die monatelange Nichtbearbeitung von Teilbereichen eines richterlichen Dezernats ebenso beanstandet werden kann wie ein unbefriedigendes Arbeitspensum eines Richters (vgl. BGH Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 22.09.1998 - RiZ 2/97 -, DRiZ 1999, 141 m.w.N.; stRspr.; vgl. auch Schmidt-Räntsch, DRiG, 6. Aufl. 2009, § 26 Rn. 24 a.E.).".
  • BGH, 27.02.2019 - RiZ(R) 2/18

    Entlassung eines Staatsanwalts (Richter auf Probe) aus dem Justizdienst aufgrund

    6/08, NJW-RR 2010, 270 Rn. 23; vom 8. November 2006 - RiZ(R) 1/06, NJW-RR 2007, 279 Rn. 23; vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, DRiZ 2004, 211 f. [juris Rn. 31]; vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143 [juris Rn. 30]).
  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch Anhalten

    Es kann deshalb keinem Zweifel unterliegen, dass die monatelange Nichtbearbeitung von Teilbereichen eines richterlichen Dezernats ebenso beanstandet werden kann wie ein unbefriedigendes Arbeitspensum eines Richters (vgl. BGH Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 22.09.1998 - RiZ 2/97 -' DRiZ 1999, 141 m.w.N.; stRspr.; vgl. auch Schmidt-Räntsch, DRiG, 6. Aufl. 2009, § 26 Rn. 24 a.E.).".
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12

    Richterliche Dienstaufsicht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit

    Es könne keinem Zweifel unterliegen, dass die monatelange Nichtbearbeitung von Teilbereichen eines richterlichen Dezernats ebenso beanstandet werden könne wie ein unbefriedigendes Arbeitspensum eines Richters (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil v. 22.09.1998 - RiZ 2/97, DRiZ 1999, 141, 144).
  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 1/13

    Richterdienstgerichtliches Verfahren: Beeinträchtigung der richterlichen

    Es kann deshalb keinem Zweifel unterliegen, dass die monatelange Nichtbearbeitung von Teilbereichen eines richterlichen Dezernats ebenso beanstandet werden kann wie ein unbefriedigendes Arbeitspensum eines Richters (vgl. BGH Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 22.09.1998 - RiZ 2/97 -' DRiZ 1999, 141 m.w.N.; stRspr.; vgl. auch Schmidt-Räntsch, DRiG, 6. Aufl. 2009, § 26 Rn. 24 a.E.).".
  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

    Eine Aussetzung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 94 VwGO (vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 1980 - RiZ(R) 5/80, juris Rn. 21, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 78, 245, vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, juris Rn. 29, vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, NJW-RR 1999, 426 Rn. 43 f. und vom 30. Juli 2004 - RiZ(R) 4/04, juris Rn. 27; ebenso Fürst, GKÖD, § 68 DRiG Rn. 1 [Lfg.
  • BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08

    Eignung eines im staatsanwaltschaftlichen Dienst nichterprobten Richters auf

    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f.; vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, Umdruck S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).

    Eine funktionsfähige Rechtspflege, die der Staat zu gewährleisten hat, erfordert Richter, die bereit und in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung zügig zu erledigen (BGH, Urteile vom 1. März 1976 - RiZ(R) 2/75, DRiZ 1976, 317, 318 und vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143).

  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 2 Ws 336/16

    Klageerzwingungsverfahren: Anforderungen an die Darlegungslast bei Behauptung

    Teil der "ordnungsgemäßen Ausführung" ist auch die unverzögerte Erledigung der Amtsgeschäfte (Staats, DRiG, 1. Aufl. 2012, § 26 Rn. 13), sodass sie auch jedenfalls grundsätzlich Gegenstand eines Vorhalts und einer Ermahnung nach § 26 Abs. 2 DRiG sein kann (BGH - Dienstgericht des Bundes - DRiZ 1999, 141).
  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 3/13

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen

    An die Stellungnahme des Präsidialrates ist der Dienstherr nicht gebunden; er kann den Antrag an das Richterdienstgericht auch dann stellen, wenn sich der Präsidialrat dagegen ausgesprochen hat (BGH, Urteil vom 22. September 1998 - RiZ (R) 2/97, NJW-RR 1999, 426, 427 = DRiZ 1999, 141; Urteil vom 10. Juli 1996 - RiZ (R) 3/95, juris Rn. 2; jeweils zur Entlassung eines Richters auf Probe nach dem SächsRiG).

    Das Richterdienstgericht des Bundes nimmt in Fällen der Entlassung von Richtern auf Probe in ständiger Rechtsprechung an, dass es in einem solchen Fall an der formellen Rechtmäßigkeit der Maßnahme fehle (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1998 - RiZ (R) 2/97, NJW-RR 1999, 426, 427 = DRiZ 1999, 141; Urteil vom 13. November 2002 - RiZ (R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 571 f.; ebenso Schmidt-Räntsch, DRiG, 6. Aufl., § 57 Rn. 20).

    Es bedarf daher keiner Entscheidung, welche Mängel im Beteiligungsverfahren einer Nichtbeteiligung des Präsidialrats gleichzustellen wären (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1974 - RiZ (R) 6/73, juris Rn. 26 ff.; Urteil vom 22. September 1998 - RiZ (R) 2/97, NJW-RR 1999, 426, 427 = DRiZ 1999, 141) und ob Mängel, die in der Sphäre des Präsidialrats liegen, dabei keine Berücksichtigung fänden (so wohl BGH, Urteil vom 22. September 1998 - RiZ (R) 2/97, NJW-RR 1999, 426, 427 = DRiZ 1999, 141 unter Rückgriff auf die im Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht angewandte sog. Sphärentheorie).

  • BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01

    Anfechtung von erstinstanzlichen Urteilen des Dienstgerichts für Richter bei dem

  • DGH Nordrhein-Westfalen, 02.06.2017 - 1 DGH 2/17

    Rechtmäßigkeit einer Entlassungsverfügung (richterlicher Dienst); summarische

  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12

    Dienstgerichtliches Verfahren: Anfechtbarkeit eines Vermerks bei Beeinträchtigung

  • BGH, 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10

    Umdeutung des Entlassungtermins eines Richters auf Probe

  • DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18

    Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit: Dienstaufsichtlicher Vorhalt von

  • BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 4/04

    Entlassung eines Richters auf Probe

  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 3/13

    Richterdienstrecht: Anordnung und Durchführung einer Sonderprüfung hinsichtlich

  • BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 1/00

    Entlassung eines Richters auf Probe

  • BGH, 13.01.1999 - RiZ(R) 3/98
  • VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21

    Dienstliche Beurteilung eines Proberichters als für die Ausübung des Berufs des

  • DGH für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm, 02.06.2017 - 1 DGH 2/17
  • BGH, 13.01.1999 - RiZ(R) 4/98

    Entscheidung im Umlaufverfahren durch den Dienstgerichtshof für Richter; Eignung

  • VG Greifswald, 30.04.2014 - 6 B 317/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Verwendung von Beurteilungen eines Richters auf

  • BGH, 13.01.1999 - RiZ(R) 5/98

    Eignung eines Richters auf Probe für das Richteramt; Gesundheitliche Eignung;

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 17.08.1998 - 7 U 461/98   

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OLG Jena, 17.08.1998 - 7 U 461/98 (https://dejure.org/1998,13146)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.08.1998 - 7 U 461/98 (https://dejure.org/1998,13146)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. August 1998 - 7 U 461/98 (https://dejure.org/1998,13146)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 257
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Koblenz, 20.04.2015 - 13 UF 165/15

    Obliegenheiten des unterhaltsberechtigten Ehegatten bei Steigerungen des

    In solch einer Konstellation ist Verfahrenskostenhilfe dann aber nicht zu bewilligen (vgl. OLG Jena MDR 1999, 257 ).
  • OLG Celle, 12.08.2011 - 10 WF 299/10

    Voraussetzungen einer Ablehnung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wegen

    Es ist anerkannten Rechts, daß ein Rechtsmittel als prozeßkostenhilferechtlich mutwillig zu bewerten ist, dessen Erfolgsaussicht auf Vorbringen beruht, das bereits in erster Instanz möglich gewesen wäre, dort aber sorgfaltswidrig unterblieben ist (vgl. etwa Zöller28Geimer, ZPO § 119 Rz. 54a a.E.. OLG Karlsruhe - Beschluß vom 5. März 1998 - 2 WF 146/97 - FamRZ 1990.726 f. - Leitsatz 2. OLG Jena - Beschluß vom 17. August 1998 - 7 U 461/98 - MDR 1999, 257.
  • OLG Stuttgart, 05.10.2005 - 13 U 214/04

    Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit bei erst in der Berufungsinstanz vorgelegter

    Demgemäß kann ihr Prozesskostenhilfe für die Berufung nicht bewilligt werden (OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 726; OLG Jena MDR 1999, 257; OLG Frankfurt MDR 2002, 843).
  • OLG Celle, 15.03.2013 - 10 WF 86/13

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung gegen die Geltendmachung von

    Sie entspricht gefestigter Auffassung in Literatur und Rechtsprechung für die vergleichbare Situation, daß eine Berufung/Beschwerde zwar Aussicht auf Erfolg aufweist, dies aber allein auf neuem Vorbringen beruht, das bereits erstinstanzlich möglich und geboten war, und in der die in § 97 Abs. 2 ZPO enthaltene Kostensanktion ebenfalls eine VKH-Bewilligung ausschließt (vgl. etwa Zöller 29 -Geimer, ZPO § 119 Rz. 54a a.E.; OLG Karlsruhe - Beschluß vom 5. März 1998 - 2 WF 146/97 - FamRZ 1990.726 f. - Leitsatz 2; OLG Jena - Beschluß vom 17. August 1998 - 7 U 461/98 - MDR 1999, 257; OLG Bamberg - Beschluß vom 10. Mai 1999 - 7 UF 48/99 - FamRZ 2000, 1024 - Leitsatz; OLG Frankfurt - Beschluß vom 17. Januar 2002 - 1 UF 98/01 - MDR 2002, 843 f. - Leitsatz ; OLG Stuttgart - Beschluß vom 5. Oktober 2005 - 13 U 214/04 - Justiz 2006, 229 - Leitsatz; OLG Brandenburg - Beschluß vom 22. März 2006 - 9 UF 243/05 - FamRZ 2006, 1549 - Leitsatz).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2002 - 1 UF 98/01

    PKH, Mutwilligkeit, Rechtsmittelinstanz, neues Vorbringen

    Kann ein Rechtsmittel nur aufgrund neuen Vorbringens, das der Rechtsmittelführer auch in der Vorinstanz hätte geltend machen können, Aussicht auf Erfolg haben, so ist die Rechtsverfolgung in der zweiten Instanz unnötig kostspielig und deshalb mutwillig; denn die Rechtsmittelinstanz hätte bei sorgfältiger Prozeßführung vermieden werden können (ebenso: OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 726, 727; Thüringisches OLG Jena, MDR 1999, 257; Zöller, Kommentar zur ZPO, 22. Auflage 2001, § 114 Randnummer 34a; Kalthoehner - Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Auflage 1999, Randnumer 460).
  • OLG Koblenz, 16.03.2015 - 13 WF 226/15

    Beschwerde gegen einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss im vereinfachten

    Da der Antragsgegner trotz seines Obsiegens die Verfahrenskosten zu tragen hat, erhält er für die Beschwerde auch keine Verfahrenskostenhilfe (vgl. OLG Jena MDR 1999, 257).
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