Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.03.1999

Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97   

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OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97 (https://dejure.org/1998,1600)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.06.1998 - 12 U 271/97 (https://dejure.org/1998,1600)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - 12 U 271/97 (https://dejure.org/1998,1600)
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Sturz über Salatblatt

§ 823 BGB, § 286 ZPO, Anscheinsbeweis bei Sturz in der Nähe des Gefahrenbereichs;

cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 282 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Anforderungen an den Entlastungsbeweis;

§ 254 Abs. 1 BGB, Sorgfaltsanforderungen für Besucher der Obst- und Gemüseabteilung eines Supermarktes

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Organisationsverschuldens des Geschäftsinhabers durch Betrauung einer bestimmten Person mit der Erfüllung der bedeutsamen Verkehrssicherungspflicht; Notwendigkeit eines Vortrags zur praktischen Anordnung betreffend die Reinigung der besonders gefährdeten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 678
  • VersR 1999, 861
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 22.04.1975 - 4 U 253/74
    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
    Wenn bewiesen ist, daß ein Kunde eines Geschäfts auf einem Obst- oder Gemüserest ausgerutscht ist, wird von der Rspr. unmittelbar daraus der Schluß gezogen, der Betreiber des Geschäfts habe objektiv seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, da derartige Gefahrenstellen sich in stark frequentierten Geschäftsräumen nicht befinden dürfen (OLG München VersR a.a.O. u. VersR 1976, 1000; OLG Hamm VersR 1983, 43; OLG Schleswig a.a.O. 797; so wohl auch OLG Köln NJW 1972, 1050 = VersR 1972, 1148).

    bb) Neben dem Bestehen einer allgemeinen und ausreichenden Anordnung betreffend die Reinigung der besonders gefährdeten Abteilungen des Geschäfts müßte die Beklagte desweiteren beweisen, daß diese Anordnung am Unfalltag auch praktiziert worden ist, der Sturz aber trotzdem nicht verhindert werden konnte, etwa weil das Blatt erst nach dem letzten Reinigungsgang kurz vor dem Erscheinen der Klägerin auf den Boden gefallen ist (OLG München VersR 1976, 1000; OLG Hamm a.a.O.; vgl auch OLG Köln -11. ZS- OLGR 1995, 128 = VersR 1995, 356 = NJW-RR 1995, 861).

  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85

    schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
    Im Anwendungsbereich dieser Haftungsregeln führt die Feststellung einer objektiven Pflichtwidrigkeit in analoger Anwendung des § 282 BGB zur Umkehr der Beweislast (BGH NJW 1986, 2757; OLG München VersR 1974, 269; OLG Hamm a.a.O.; OLG Stuttgart VersR 1991, 441), d.h. der Geschäftsinhaber muß darlegen und beweisen, daß ihn und seine Angestellten kein Verschulden an dem ordnungswidrigen Zustand trifft.

    Im Rahmen deliktischer Haftung findet zwar keine Beweislastumkehr analog § 282 BGB statt, in der Rspr. ist jedoch anerkannt, daß dann, wenn der objektive Sorgfaltsverstoß und damit die Verletzung der äußeren Sorgfaltspflicht feststeht, dies die Verletzung der inneren Sorgfalt indiziert oder ein Anscheinsbeweis für sie spricht (BGH NJW 1986, 2757, 2758; OLG Schleswig a.a.O. 797; Palandt/Thomas, BGB, 57. Aufl., § 823 RN 61, jeweils m.w.N.).

  • OLG München, 27.02.1973 - 1 U 2415/72
    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
    Wenn sich der Sturz eines Fußgängers in unmittelbarer Nähe einer Gefahrenstelle ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß diese für den Sturz ursächlich war (OLG München VersR 1974, 269; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 158; OLG Schleswig NJW-RR 1992, 796; zum Anscheinsbeweis für die Kausalität bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht s. auch BGH NJW 1994, 945).

    Im Anwendungsbereich dieser Haftungsregeln führt die Feststellung einer objektiven Pflichtwidrigkeit in analoger Anwendung des § 282 BGB zur Umkehr der Beweislast (BGH NJW 1986, 2757; OLG München VersR 1974, 269; OLG Hamm a.a.O.; OLG Stuttgart VersR 1991, 441), d.h. der Geschäftsinhaber muß darlegen und beweisen, daß ihn und seine Angestellten kein Verschulden an dem ordnungswidrigen Zustand trifft.

  • OLG Stuttgart, 29.08.1989 - 12 U 95/89

    Sicherungspflicht am Obst-und Gemüsestand im Supermarkt

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
    Im Anwendungsbereich dieser Haftungsregeln führt die Feststellung einer objektiven Pflichtwidrigkeit in analoger Anwendung des § 282 BGB zur Umkehr der Beweislast (BGH NJW 1986, 2757; OLG München VersR 1974, 269; OLG Hamm a.a.O.; OLG Stuttgart VersR 1991, 441), d.h. der Geschäftsinhaber muß darlegen und beweisen, daß ihn und seine Angestellten kein Verschulden an dem ordnungswidrigen Zustand trifft.
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
    Wenn sich der Sturz eines Fußgängers in unmittelbarer Nähe einer Gefahrenstelle ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß diese für den Sturz ursächlich war (OLG München VersR 1974, 269; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 158; OLG Schleswig NJW-RR 1992, 796; zum Anscheinsbeweis für die Kausalität bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht s. auch BGH NJW 1994, 945).
  • OLG Köln, 19.10.1994 - 11 U 78/94

    Verkehrssicherungspflicht in der Gemüseabteilung eines SB-Ladens -

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
    bb) Neben dem Bestehen einer allgemeinen und ausreichenden Anordnung betreffend die Reinigung der besonders gefährdeten Abteilungen des Geschäfts müßte die Beklagte desweiteren beweisen, daß diese Anordnung am Unfalltag auch praktiziert worden ist, der Sturz aber trotzdem nicht verhindert werden konnte, etwa weil das Blatt erst nach dem letzten Reinigungsgang kurz vor dem Erscheinen der Klägerin auf den Boden gefallen ist (OLG München VersR 1976, 1000; OLG Hamm a.a.O.; vgl auch OLG Köln -11. ZS- OLGR 1995, 128 = VersR 1995, 356 = NJW-RR 1995, 861).
  • OLG Köln, 18.01.1995 - 11 U 134/94

    Verkehrssicherungspflicht am Obst - und Gemüsestand im Selbstbedienungsladen;

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
    Diese Erwägungen führen bei Stürzen von Kunden in Obst- und Gemüseabteilungen von Selbstbedienungs-geschäften im Regelfall dazu, daß ihnen ein Mitverschuldensvor-wurf zu machen ist (vgl. OLG Köln VersR 1972, 1148, 1150 u. NJW-RR 1996, 278, 279; OLG Hamm a.a.O.), zumal herumliegende Blätter oder Gemüsereste auf dem Boden meist eher zu erkennen sind als bloße Unebenheiten im Fußbodenbelag, da sie sich von diesem deutlicher abheben.
  • OLG Schleswig, 30.01.1992 - 5 U 194/90

    Salatkopf - § 823 Abs. 1 BGB, § 286 ZPO, Anscheinsbeweis

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
    Wenn sich der Sturz eines Fußgängers in unmittelbarer Nähe einer Gefahrenstelle ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß diese für den Sturz ursächlich war (OLG München VersR 1974, 269; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 158; OLG Schleswig NJW-RR 1992, 796; zum Anscheinsbeweis für die Kausalität bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht s. auch BGH NJW 1994, 945).
  • OLG Köln, 22.03.1972 - 16 U 191/71

    Verkehrssicherungspflicht; Selbstbedienungsgeschäft; Abstellung besonderer

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
    Diese Erwägungen führen bei Stürzen von Kunden in Obst- und Gemüseabteilungen von Selbstbedienungs-geschäften im Regelfall dazu, daß ihnen ein Mitverschuldensvor-wurf zu machen ist (vgl. OLG Köln VersR 1972, 1148, 1150 u. NJW-RR 1996, 278, 279; OLG Hamm a.a.O.), zumal herumliegende Blätter oder Gemüsereste auf dem Boden meist eher zu erkennen sind als bloße Unebenheiten im Fußbodenbelag, da sie sich von diesem deutlicher abheben.
  • LG Düsseldorf, 12.01.1972 - 11b S 86/71

    Schadenersatz; KFZ; Unfall; Umsatzsteuerbetrag; Vorsteuerabzug

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
    Wenn bewiesen ist, daß ein Kunde eines Geschäfts auf einem Obst- oder Gemüserest ausgerutscht ist, wird von der Rspr. unmittelbar daraus der Schluß gezogen, der Betreiber des Geschäfts habe objektiv seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, da derartige Gefahrenstellen sich in stark frequentierten Geschäftsräumen nicht befinden dürfen (OLG München VersR a.a.O. u. VersR 1976, 1000; OLG Hamm VersR 1983, 43; OLG Schleswig a.a.O. 797; so wohl auch OLG Köln NJW 1972, 1050 = VersR 1972, 1148).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 7 U 18/03

    Schadenersatzprozess wegen des Sturzunfalls eines Supermarktkunden: Umfang der

    Steht der objektive Sorgfaltsverstoß und damit die Verletzung der äußeren Sorgfaltspflicht fest, so wird damit die Verletzung der inneren Sorgfalt indiziert oder es spricht ein Anscheinsbeweis für die Verletzung der inneren Sorgfalt (BGH, Urteil vom 11.07.1986 - VI ZR 22/85 -, NJW 1986, 2757 m. w. N.; OLG Hamm, Urteil vom 26.10.1981 - 13 U 153/81 -, VersR 1983, 43; OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998 - 12 U 271/97 -, OLGR Köln 1999, 68 = VersR 1999, 861, 862).

    Der Beklagte hatte danach darzulegen und zu beweisen, dass er seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt hat und es dessen ungeachtet zum Sturz der Klägerin gekommen ist (vgl. nur BGH , Urteil vom 26.09.1961 - VI ZR 92/61 -, NJW 1962, 31; BGH, a. a. O, NJW 1986, 2757; BGH; Urteil vom 14.12.1993 - VI ZR 271/92 -, VersR 1994, 324, 325; st. Rspr. des Senats, vgl. nur Urteil vom 22.09.1999 - 7 U 51/99 - S. 5, Beschluss vom 02.11.2000 - 7 W 25/00 - OLG Köln, a. a. O., OLGR Köln 1999, 68 = VersR 1999, 861; RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 823 Rn. 520).

    Zur Erfüllung dieser Pflicht hat der Geschäftsinhaber durch Anordnung darauf hinzuwirken, dass die Böden regelmäßig kontrolliert und gereinigt werden, und die Befolgung dieser Anweisung auch zu kontrollieren (Senatsurteil a. a. O., S. 5 f., OLG Koblenz, Urteil vom 27.09.1994 - 3 U 595/93 -, NRW-RR 1995, 158, OLG Köln a. a. O., OLGR Köln 1999, 68 = VersR 1999, 861).

    Bei größeren Kaufhäusern oder Verbrauchermärkten ist es erforderlich und zumutbar, nicht nur eine allgemeine Anweisung an das gesamte Personal zu erteilen, sondern eine (oder mehrere) bestimmte Personen mit der Erfüllung der bedeutsamen Verkehrssicherungspflicht zu betrauen, sodass die Verantwortlichkeit auch unter den Mitarbeitern geklärt ist (vgl. OLG Köln, a. a. O., OLGR Köln 1999, 68 = VersR 1999, 861, OLG Stuttgart, Urteil vom 29.08.1989 - 12 U 95/89 -, VersR 1991, 441, 442, Senatsurteil vom 25.09.1999 - 7 U 51/99 - S. 6).

  • OLG Hamm, 05.04.2016 - 9 U 77/15

    Stolperkante und nasse Tanzfläche - Verkehrssicherungspflichten

    Damit steht eine objektive Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten zu 2.) und 3.) fest (OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237, implizit BGH NZV 2013, 534, 535; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, Az. 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949, Rdnr. 21).

    Hierbei haben sie sowohl ein Organisationsverschulden als auch Mängel bei der Ausführung der getroffenen Organisationsanordnungen auszuschließen (OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949).

    Generelle Anweisungen genügen nicht, wenn sie nicht befolgt werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949) und es deshalb zu gefahrenträchtigen Zuständen kommt (OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237).

    Damit steht bereits ein Organisationsverschulden auf Seiten der Beklagten fest (Senat, a.a.O., OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237).

    Neben einem Kontrollsystem mit festgelegten Intervallen ist überdies erforderlich, dass der Geschäftsinhaber nicht nur eine allgemeine Weisung an das Personal erteilt, das noch mit diversen anderen Aufgaben - wie vorliegend Kellnern an der Theke - betraut ist, sondern es muss vielmehr eine bestimmte Person mit der Erfüllung der bedeutsamen Verkehrssicherungspflicht betraut und sichergestellt werden, dass einer der Bediensteten für die Reinigung und Kontrolle des Bodenzustandes in erster Linie verantwortlich ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237).

    Insbesondere muss der Verpflichtete beweisen, dass seine etwaigen ausreichenden Anordnungen betreffend die Reinigung des Bodens am Unfalltag praktiziert worden sind, der Sturz aber trotzdem nicht verhindert werden konnte, weil etwa das gefährdende Objekt erst nach dem letzten Kontrollgang kurz vor dem Erscheinen des Geschädigten auf den Boden gelangt ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237; vgl. bereits BGH NJW 1976, 712).

    Eine schuldhafte Pflichtverletzung durch die Beklagten zu 2) und 3) ist durch die Verletzung der äußeren Sorgfalt indiziert (BGH NJW 1986, 2757, 2758; OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237; Palandt-Sprau, BGB, 74. Aufl. 2015, § 823, Rdnr. 54).

  • OLG Hamm, 23.08.2016 - 7 U 17/16

    Mitternächtlicher Sturz auf dem Gelände einer SB-Tankstelle

    Liegt ein ordnungswidriger Zustand, also eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle vor, trifft den Sicherungspflichtigen, der wie hier die Kontrollen durch seine Mitarbeiter vornehmen lässt, dann kein Verschulden bzw. ist eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu verneinen, wenn ihm weder ein Organisationsverschulden vorzuwerfen ist noch ein nach § 278 BGB zurechenbarer Mangel bei der Ausführung der von ihm getroffenen Organisationsanordnungen (vgl. OLG Köln, VersR 1999, 861).

    Werden - wie hier - die Kontrollen durch Mitarbeiter ausgeführt, ist zudem eine konkrete Anweisung des Geschäftsinhabers, die Kontrolle und Beseitigung von Verunreinigungen in bestimmten zeitlichen Abständen durchzuführen, ausreichend, wenn der Geschäftsinhaber regelmäßig die Beachtung der Anweisung kontrolliert (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 2005, 92; OLG Köln, VersR 1999, 861; Wellner in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Auflage, 14. Kapitel, Rn. 204).

  • OLG Koblenz, 10.04.2013 - 3 U 1493/12

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturzunfall eines Kunden auf feuchtem

    Entgegen den Ausführungen der Berufung, die sich auf die Entscheidungen  des OLG Köln vom 25.06.1998 (12 U 271/97 - MDR 1999, 678 = VersR 1999, 861 f.) und OLG Karlsruhe (Urteil vom 14.07.2004 - 7 U 18/03) beziehen, ist der Beklagten kein Organisationsverschulden anzulasten, weil der für die Beklagte verantwortliche Marktleiter nicht dafür Sorge getragen habe, dass die Böden regelmäßig kontrolliert und gereinigt werden.
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07

    Verkehrssicherungspflicht des Diskothekenbetreibers: Verunreinigung des Fußbodens

    Im Fall einer solchen objektiven Pflichtverletzung ist es Sache des Betreibers, darzulegen und zu beweisen, dass ihn und seine Angestellten kein Verschulden an dem ordnungswidrigen Zustand trifft (BGH, NJW 1986, 2757; OLG Köln, VersR 1999, 861).
  • OLG Köln, 06.01.2012 - 10 U 16/11

    Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Supermarkts hinsichtlich im Bereich

    Die obergerichtliche Rechtsprechung erachtet eine Sichtkontrolle bzw. Reinigungsintervalle in einem Supermarkt mit Obstabteilung alle 15-20 Minuten für ausreichend (OLG Köln, Urteil v. 24.07.2008 - 12 U 8/08 - VersR 2009 S. 233 u. in juris Rn. 5; OLG Köln, Urteil v. 25.06.1998 - 12 U 271/97 - VersR 1999 S.861; OLG Nürnberg, Urteil v. 26.07.2005 - 3 U 806/05 - OLG Karlsruhe, Urteil v. 14.07.2004 - 7 U 18/03 -).

    Überdies wird gefordert, dass eine oder mehrere bestimmte Personen mit der Erfüllung der bedeutsamen Verkehrssicherungspflicht betraut werden bzw. sichergestellt wird, dass einer der Bediensteten für die Reinigung und Kontrolle des Bodenzustands in erster Linie verantwortlich ist (OLG Köln, Urteil v. 25.06.1998 - 12 U 271/97 - VersR 1999 S.861 -).

  • OLG Köln, 24.07.2008 - 12 U 8/08

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Ladenlokals; Verletzungen

    So wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung eine Sichtkontrolle in einem Supermarkt mit Obstabteilung alle 15 bis 20 Minuten für ausreichend erachtet (OLG Nürnberg Urteil vom 26.07.2005 3 U 806/05; OLG Karlsruhe Urteil vom 14.07.2004 7 U 18/03, beide abgedruckt in juris; OLG Köln VersR 99, 861).
  • OLG Frankfurt, 06.09.2000 - 9 U 17/00

    Verkehrssicherungspflicht: Haftung eines Aufzugbetreibers wegen eines Sturzes

    Selbst wenn man zugunsten des Klägers allein in dem Umstand, dass der Aufzug nicht ordnungsgemäß funktionierte, er durch das zu tiefe Stehenbleiben eine Gefahrenquelle für Benutzer darstellte, bereits eine objektive Pflichtverletzung sieht (so OLG Köln, VersR 1999, 861), fehlt es jedenfalls an dem für eine Haftung erforderlichen Verschulden der Beklagten.

    Auch aus der Entscheidung des OLG Köln (VersR 1999, 861) ergibt sich insoweit nichts anders.

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2021 - 9 U 62/19

    Verkehrssicherungspflichten des Supermarktbetreibers: Verhinderung von Nässe im

    Die Beklagte muss beweisen, dass sie alles Erforderliche im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflichten getan hat (vgl. grundlegend BGH, NJW 1962, 31; OLG Hamm, VersR 1983, 43; OLG Köln, VersR 1999, 861).

    (Vgl. zur Beweislast bei dieser Frage OLG Hamm, VersR 1983, 43; OLG Köln, VersR 1999, 861; OLG Karlsruhe - 7. Zivilsenat -, VersR 2005, 420; BGH, NJW 1994, 2617.) Die zitierten Entscheidungen nehmen teilweise eine Umkehr der Beweislast zu Gunsten des Geschädigten an.

  • OLG Köln, 11.03.2003 - 9 U 110/02

    Kein Anscheinsbeweis für Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Sturz in

    Der Inhaber ist verpflichtet, in seinen Geschäftsräumen Gefahrenquellen für die Besucher auszuschließen (vgl. OLG Köln, MDR 1999, 678).

    Im Hinblick auf den Ersatz von materiellen Schäden kommt ein Anspruch aus dem Gesichtspunkt von culpa in contrahendo beziehungsweise positiver Vertragsverletzung in Betracht (vgl. OLG Köln, MDR 1999, 678).

  • OLG Köln, 29.06.2015 - 19 U 190/14

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Supermarkts hinsichtlich der

  • AG Siegburg, 05.08.2009 - 118 C 496/08

    Zahlung von Schmerzensgeld wegen des Sturzes eines Klägers im Supermarkt aus

  • OLG Nürnberg, 10.03.2023 - 3 U 3080/22

    Überwiegendes Mitverschulden des Geschädigten bei einem Sturz

  • KG, 11.12.2003 - 10 U 103/01

    Verkehrssicherungspflichtverletzung des Hotelbetreibers: Haftung bei Sturz eines

  • OLG Celle, 13.11.2002 - 9 U 121/02

    Verkehrssicherungspflicht; Beweislast für die Kausalität; Beweislastumkehr;

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2018 - 22 U 254/17
  • OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02

    Ersatz materieller und immaterieller Schäden wegen eines Unfalls beim Strum von

  • LG München II, 02.09.2016 - 14 O 3548/15

    Feststellung einer Schadensersatzpflicht

  • AG Ludwigshafen, 30.08.2012 - 2k C 39/12

    Verkehrssicherungspflicht in einer Wohnungseigentumsanlage: Haftung für

  • LG Kleve, 18.05.2004 - 3 O 60/02

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Verletzung der

  • LG Bielefeld, 25.11.2019 - 19 O 345/18

    Verletzung Verkehrssicherungspflicht Tankstellenbetreiber

  • LG Bielefeld, 23.05.2001 - 8 O 363/00
  • LG Köln, 19.01.2004 - 11 S 104/03
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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1999 - XII ZR 190/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1597
BGH, 24.03.1999 - XII ZR 190/97 (https://dejure.org/1999,1597)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1999 - XII ZR 190/97 (https://dejure.org/1999,1597)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1999 - XII ZR 190/97 (https://dejure.org/1999,1597)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 1599 Abs. 1; ; BGB § 1600 b Abs. 1 F/ 16. Dezember 1997; ; EGBGB 1986 Art. 224 § 1 Abs. 2; ; KindRG Art. 15 § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1862
  • MDR 1999, 678
  • NJ 1999, 544
  • FamRZ 1999, 778
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 190/97
    b) aa) Auch aus der Sicht der Beklagten führt das Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes nicht zu einem Eingriff in einen abgewickelten, der Vergangenheit angehörigen Tatbestand (echte Rückwirkung; vgl. etwa BVerfGE 72, 175, 196 m.w.N.).

    bb) Regelungen mit unechter Rückwirkung sind verfassungsrechtlich zulässig, wenn die Interessen der Allgemeinheit, die damit verfolgt werden, das Vertrauen des einzelnen in die Fortgeltung der bestehenden Rechtslage überwiegen (BVerfGE 72, 175, 196; 88, 384, 406 f. m.w.N.).

  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 229/96

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Ehelichkeitsanfechtungsklage

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 190/97
    Entgegen der mit der Revisionserwiderung vertretenen Auffassung ist die Klage nämlich nicht deshalb unschlüssig, weil der Kläger keine hinreichenden Angaben zu den die Vaterschaft in Frage stellenden Umständen gemacht habe (vgl. hierzu allgemein Senatsurteile vom 22. April 1998 - XII ZR 229/96 - FamRZ 1998, 955, 956 ff. und vom 14. Februar 1990 - XII ZR 12/89 - FamRZ 1990, 507, 509).
  • BGH, 14.02.1990 - XII ZR 12/89

    Kenntnis von den die Ehelichkeit eines Kindes in Frage stellenden Umständen

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 190/97
    Entgegen der mit der Revisionserwiderung vertretenen Auffassung ist die Klage nämlich nicht deshalb unschlüssig, weil der Kläger keine hinreichenden Angaben zu den die Vaterschaft in Frage stellenden Umständen gemacht habe (vgl. hierzu allgemein Senatsurteile vom 22. April 1998 - XII ZR 229/96 - FamRZ 1998, 955, 956 ff. und vom 14. Februar 1990 - XII ZR 12/89 - FamRZ 1990, 507, 509).
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85

    Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 190/97
    Da das Revisionsgericht das bei Erlaß seiner Entscheidung geltende Recht anzuwenden hat, auch wenn das Gericht der Vorinstanz - wie hier - diese Rechtslage bei seiner Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte (Senatsurteil vom 9. Juli 1986 - IVb ZR 39/85 - FamRZ 1986, 886, 888), ist vorliegend die Anfechtungsfrist des § 1600 b BGB n.F. maßgebend.
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 190/97
    Mit seinen Entscheidungen vom 31. Januar 1989 zu dem Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung (BVerfGE 79, 256) und vom 26. April 1994 zur Verfassungswidrigkeit von § 1598 Halbsatz 2 BGB a.F. (BVerfGE 90, 263) hatte zudem das Bundesverfassungsgericht wesentliche Teile des Abstammungsrechts außer Kraft gesetzt und dem Gesetzgeber aufgegeben, die Rechtslage mit der Verfassung in Einklang zu bringen, wobei hierzu wegen des engen Zusammenhangs der erforderlichen Korrekturen mit der Reform des Kindschaftsrechts eine Frist bis zum Ende der 13. Legislaturperiode gesetzt wurde (BVerfGE 90, aaO 276 f.).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 190/97
    Ein Schutz des aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Vertrauens in den Bestand von Rechtsnormen ist jedoch nicht geboten, wenn in dem Zeitpunkt, auf den die Wirkung eines Gesetzes zurückbezogen wird, bereits mit einer anderen Regelung zu rechnen ist (BVerfGE 13, 261, 272; 30, 367, 387).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 295/95

    Vaterschaftsfeststellung bei in der ehemaligen DDR vor dem Beitritt geborenen

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 190/97
    Interlokalrechtlich verweist der Fall auf das Recht der DDR, weil der Kläger, die Beklagte und deren Mutter sowohl im Zeitpunkt der Geburt der Beklagten als auch des Wirksamwerdens des Beitritts ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der ehemaligen DDR hatten (Senatsurteil BGHZ 135, 209, 211).
  • BGH, 20.01.1999 - XII ZR 117/97

    Voraussetzungen der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 190/97
    Das neue Recht kennt nicht mehr eine isolierte Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung (§ 1600 f. BGB a.F.), sondern sieht in den §§ 1599 ff. BGB n.F. eine einheitliche, auf Anfechtung der Vaterschaft gerichtete Gestaltungsklage vor (Senatsurteil vom 20. Januar 1999 - XII ZR 117/97 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 190/97
    Ein Schutz des aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Vertrauens in den Bestand von Rechtsnormen ist jedoch nicht geboten, wenn in dem Zeitpunkt, auf den die Wirkung eines Gesetzes zurückbezogen wird, bereits mit einer anderen Regelung zu rechnen ist (BVerfGE 13, 261, 272; 30, 367, 387).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 190/97
    Mit seinen Entscheidungen vom 31. Januar 1989 zu dem Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung (BVerfGE 79, 256) und vom 26. April 1994 zur Verfassungswidrigkeit von § 1598 Halbsatz 2 BGB a.F. (BVerfGE 90, 263) hatte zudem das Bundesverfassungsgericht wesentliche Teile des Abstammungsrechts außer Kraft gesetzt und dem Gesetzgeber aufgegeben, die Rechtslage mit der Verfassung in Einklang zu bringen, wobei hierzu wegen des engen Zusammenhangs der erforderlichen Korrekturen mit der Reform des Kindschaftsrechts eine Frist bis zum Ende der 13. Legislaturperiode gesetzt wurde (BVerfGE 90, aaO 276 f.).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 40/02

    Recht des leiblichen, nicht aber juristischen Vaters auf Umfang mit dem Kind

    Sie ist auch für die Entscheidung des vorliegenden Verfahrens maßgebend; denn das Rechtsbeschwerdegericht hat das bei Erlaß seiner Entscheidung geltende Recht auch dann anzuwenden, wenn das Gericht der Vorinstanz - wie hier - diese Rechtslage bei seiner Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte (vgl. etwa Senatsurteil vom 24. März 1999 - XII ZR 190/97 - FamRZ 1999, 778, 780 [für das Revisionsverfahren]).
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZB 68/04

    Beiladung des biologischen Vaters im Vaterschaftsanfechtungsprozess

    Sie sollen vielmehr im Interesse des betroffenen Kindes den Familien- und Rechtsfrieden wahren, indem innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes eine Entscheidung darüber herbeizuführen ist, ob der bestehende Status beibehalten oder geändert werden soll (Senatsbeschluss BGHZ 92, 275, 278; BGHZ 14, 358, 360; OLG Hamm FamRZ 2002, 30, 31; vgl. auch Senatsurteil vom 24. März 1999 - XII ZR 190/97 - FamRZ 1999, 778, 779 und BT-Drucks. 13/4899, 87 f.).
  • BGH, 26.01.2005 - XII ZR 70/03

    Anfechtung der Vaterschaft bei heterologer Insemination

    Dem steht auch nicht entgegen, daß die gesetzliche Neuregelung erst im Lauf des Berufungsverfahrens nach Erlaß des erstinstanzlichen Urteils in Kraft getreten ist (Senatsurteil vom 24. März 1999 - XII ZR 190/97 - FamRZ 1999, 778, 780).

    Entsprechend enthält auch die mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz eingeführte einheitliche zweijährige Anfechtungsfrist keine verfassungsrechtlich bedenkliche echte Rückwirkung, weil zwischen der Entstehung des Abstammungsverhältnisses als abgeschlossener Sachverhalt und der Anfechtung der Vaterschaft zu unterscheiden ist (vgl. Senatsurteil vom 24. März 1999 aaO, 779 f.).

  • BGH, 26.10.2006 - III ZR 49/06

    Berufung des leiblichen Vaters auf eine Verletzung der Vorschriften über die

    Soweit der 9. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm in dem von der Beschwerde angeführten Beschluss vom 24. Mai 2005 - 9 UF 132/04 - bemerkt hat, auch der biologische Vater werde durch die Anfechtungsfristen des § 1600b BGB geschützt, dürfte damit dem Zusammenhang nach lediglich die durch diese Fristen bewirkte faktische Sperre - als Rechtsreflex oder nur mittelbare Begünstigung (vgl. hierzu BGHZ 135, 209, 216; BGH, Urteil vom 24. März 1999 - XII ZR 190/97, NJW 1999, 1862, 1863; siehe auch BGHZ 83, 391, 394) - gemeint sein, nicht aber eine dahingehende Zweckrichtung des Gesetzes.
  • OLG Celle, 09.07.2018 - 21 WF 176/17

    Voraussetzungen der Heranziehung eines Verfahrensbeteiligten als Zweitschuldner

    Ein solches Gutachten kann auch nicht dadurch ersetzt werden, dass die Verfahrensbeteiligten übereinstimmend bekunden, dass der rechtliche Vater nicht der biologische Vater des Kindes sei (vgl. BGH FamRZ 1999, 778, 780; Schulte-Bunert/Weinreich/Schwonberg, FamFG, 5. Aufl., § 177 Rn. 7).
  • BGH, 21.02.2001 - XII ZR 276/98

    Grenzen der Durchbrechung der Rechtskraft im Abänderungsverfahren

    Es ist deshalb auch nicht zu prüfen, ob die statusrechtliche Stellung als eheliches Kind des Beklagten, die die Klägerin nach dem damals maßgeblichen Recht der DDR erlangt hat, weil der Beklagte die Vaterschaft anerkannt und anschließend die Mutter der Klägerin geheiratet hat, nur durch eine (nicht erfolgte) Vaterschaftsanfechtung nach den §§ 61 ff. FGB hätte beseitigt werden können - so das Berufungsgericht - oder ob der Beklagte statt dessen - bzw. auch - durch die (erfolgte) Anfechtung des Vaterschaftsanerkenntnisses dieses Ergebnis erreichen konnte (der Senat hat diese Frage bisher offengelassen: vgl. Senatsurteil vom 24. März 1999 - XII ZR 190/97 - FamRZ 1999, 778, 779).
  • OLG Jena, 15.03.2006 - 4 U 159/05

    Auswirkungen des Ehelichkeitsanfechtungsprozesses auf den leiblichen Vater

    Die Klage kann auch nicht unter Hinweis des Klägers auf die Entscheidungen des BGH vom 06.05.1998, Az. XII ZB 33/98 (FamRZ 1998, 1577) und vom 24.03.1999, Az. XII ZR 190/97 (NJW 1999, 1862) Erfolg haben.
  • OLG Stuttgart, 18.12.2003 - 16 UF 221/03

    Abstammung: Statuswechsel eines nach der Ehescheidung geborenen Kindes nur bei

    Dies gebietet die Rechtssicherheit, der Rechtsfrieden und speziell die Bestandskraft des Kindschaftsstatus (BGH FamRZ 1999, 778 zum Zweck der Anfechtungsfrist nach § 1600 b Abs. 1 BGB).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2000 - 10 UF 99/99

    Richterliche Entscheidung nach Änderung des Geschäftsverteilungsplans; Berechnung

    Vorliegend findet trotz der Tatsache, daß es sich um ein Abstammungsverfahren handelt, das ein vor dem 01.07.1998 geborenes Kind betrifft und am 01.07.1998 noch anhängig war, die in § 1600 b Abs. 1 BGB n. F. für die nunmehr einheitliche, auf Anfechtung der Vaterschaft gerichtete Gestaltungsklage bestimmte Frist von zwei Jahren (BGH, MDR 1999, 678, 679).
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